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Ausgleichszahlungen auch bei Verspätungen ab 3 Stunden


STN-EBJ

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Dieses Urteil ist ein eigenes Thema wert.

 

In Kürze zusammengefasst:

 

Erhebliche Verspätungen rechtlich KEINE Annullierung.

 

ABER: trotzdem Ausgleichszahlung und zwar schon nach drei Stunden!!! Ich hätte meinen Ars.ch gegen ein derart fluggastfreundliches Urteil verwettet.

 

Wichtig: Entscheidend ist die ANKUNFT am ENDZIEL. Speziell bei Anschlussflügen ist es also möglich, dass man zwar mehr als drei Stunden zu spät los-, aber gleichwohl weniger als drei Stunden zu spät am Endziel ankommt. Dann KEINE Ausgleichszahlung. Ansonsten gilt: Airline kann analog zur Annullierung sich auf außergewöhnliche Umstände berufen.

 

Nachzulesen HIER.

 

 

 

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Also wird die EUVO 261/04 künftig höchstrichterlich auf Flugverspätungen ausgeweitet. Ab 3 Std. Verspätung erhält der Passagier (fast ausnahmslos) die vorgesehenen pauschalen Entschädigungen.

Bei einer A320 mit (sagen wir) 170 Plätzen und der geringsten Entfernung (1500 km) sind das mal eben 42.500 €. Wenn sich nur jeder zweite bei der Airline meldet, sind das immer noch 21.250 €. Und jetzt stellt euch mal eine 747 mit 300 Passagieren vor, die verspätet aus L.A. kommt = 180.000 €. Das ist doch gar nicht mehr darstellbar.

Wie bekloppt ist das denn? Meinen denn die EU-Richter, dass das dem Verbraucher hilft? Da fliege ich für 99€ durch Europa und bekomme bei einer Verspätung 250€.

Ich werde doch bei meinem künftigen Flügen diesen Sch..ß mitbezahlen. Über Service-Charges und Gebühren und die Preise werden sicher auch steigen müssen. ALLE werden auf diese Weise auch bei allen (in aller Regel) pünktlichen Flügen schön draufzahlen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Airline absichtsvoll Flüge verspätet. Wo wäre da der Sinn? Die EUVO sollte eigentlich einen Ausgleich schaffen zwischen den Airlines und den Passagieren. Das ist doch alles nicht mehr im Gleichgewicht.

Und was ist mit der Sicherheit? Ist es nicht viel besser, dass mein Flieger bei den geringsten Zeichen einer Störung am Boden bleibt? Wer weiß: vielleicht ist man jetzt viel schneller mal bereit, ein Warnlicht zu ignorieren..?!

Dieses Urteil ist für mich als Verbraucher zwar gut gemeint, aber ich habe schwerste Bedenken. Sicherheit geht ÜBER ALLES. Kommt mir genauso unausgegoren vor, wie die Idee mit dem Krümmungsgrad der deutschen Gurke. Die wurde auch über Jahre hinweg von der EU vorgeschrieben, bis die gemerkt haben wie bekloppt das ist.

Und schließlich: warum gilt das ausgerechnet und ausschließlich für die so explizit auf äußerste Sicherheit ausgelegte Luftfahrtbranche? Warum nicht für die Autohersteller? Ich fahre also mit meinem Audi zu meiner Oma. Ich warte mein Auto vorbildlich, scheckheftgepflegt. Ölwechsel, Inspektion, ich mache alles menschenmögliche, dass die Karre läuft. Auf der Autobahn bleibt der Wagen liegen (irgendwas Elektrisches). Der ADAC schleppt mich in die nächste Werkstatt und ich bin 4 Std. später Zuhause (zur Oma hab ich´s nicht mehr geschafft). Nach der Logik der Richter, verlange ich nun von Audi 250€. Oh Mann!!!!

 

@ klotzi

 

Wenn du den Flug nicht antrittst, kannst du auch nicht zu spät kommen. Die EUVO sagt, entweder oder. Entweder Geld zurück bei Nichtantritt des Fluges, oder Ausgleichsleistung bei Verspätung > 3 Std. Dazu musst du den Flug natürlich auch angetreten haben.

Täusch ich mich, oder bist du schon am Rechnen, wo man mehr rausschlägt?

 

@ alle

 

Mir wird angst und bange, dass manche nur noch die Kasse klingeln hören.

Was ist denn mit der Sicherheit?

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Wenn du den Flug nicht antrittst, kannst du auch nicht zu spät kommen. Die EUVO sagt, entweder oder. Entweder Geld zurück bei Nichtantritt des Fluges, oder Ausgleichsleistung bei Verspätung > 3 Std. Dazu musst du den Flug natürlich auch angetreten haben.

Wo genau steht das mit dem Entweder-Oder? Die Verordnung 261/2004 sagt doch noch gar nichts aus bzgl. Ausgleichszahlungen bei VErspätungen...!?

 

Täusch ich mich, oder bist du schon am Rechnen, wo man mehr rausschlägt?

Bitte? Ich habe doch nichtmal zwei Alternativen, die ich miteinander vergleichen könnte, wo man "mehr rausschlägt".

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Also wird die EUVO 261/04 künftig höchstrichterlich auf Flugverspätungen ausgeweitet. Ab 3 Std. Verspätung erhält der Passagier (fast ausnahmslos) die vorgesehenen pauschalen Entschädigungen.

Bei einer A320 mit (sagen wir) 170 Plätzen und der geringsten Entfernung (1500 km) sind das mal eben 42.500 €. Wenn sich nur jeder zweite bei der Airline meldet, sind das immer noch 21.250 €. Und jetzt stellt euch mal eine 747 mit 300 Passagieren vor, die verspätet aus L.A. kommt = 180.000 €. Das ist doch gar nicht mehr darstellbar.

Wie bekloppt ist das denn? Meinen denn die EU-Richter, dass das dem Verbraucher hilft? Da fliege ich für 99€ durch Europa und bekomme bei einer Verspätung 250€.

Ich werde doch bei meinem künftigen Flügen diesen Sch..ß mitbezahlen. Über Service-Charges und Gebühren und die Preise werden sicher auch steigen müssen. ALLE werden auf diese Weise auch bei allen (in aller Regel) pünktlichen Flügen schön draufzahlen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Airline absichtsvoll Flüge verspätet. Wo wäre da der Sinn? Die EUVO sollte eigentlich einen Ausgleich schaffen zwischen den Airlines und den Passagieren. Das ist doch alles nicht mehr im Gleichgewicht.

Und was ist mit der Sicherheit? Ist es nicht viel besser, dass mein Flieger bei den geringsten Zeichen einer Störung am Boden bleibt? Wer weiß: vielleicht ist man jetzt viel schneller mal bereit, ein Warnlicht zu ignorieren..?!

Dieses Urteil ist für mich als Verbraucher zwar gut gemeint, aber ich habe schwerste Bedenken. Sicherheit geht ÜBER ALLES. Kommt mir genauso unausgegoren vor, wie die Idee mit dem Krümmungsgrad der deutschen Gurke. Die wurde auch über Jahre hinweg von der EU vorgeschrieben, bis die gemerkt haben wie bekloppt das ist.

Und schließlich: warum gilt das ausgerechnet und ausschließlich für die so explizit auf äußerste Sicherheit ausgelegte Luftfahrtbranche? Warum nicht für die Autohersteller? Ich fahre also mit meinem Audi zu meiner Oma. Ich warte mein Auto vorbildlich, scheckheftgepflegt. Ölwechsel, Inspektion, ich mache alles menschenmögliche, dass die Karre läuft. Auf der Autobahn bleibt der Wagen liegen (irgendwas Elektrisches). Der ADAC schleppt mich in die nächste Werkstatt und ich bin 4 Std. später Zuhause (zur Oma hab ich´s nicht mehr geschafft). Nach der Logik der Richter, verlange ich nun von Audi 250€. Oh Mann!!!!

 

@ klotzi

 

Wenn du den Flug nicht antrittst, kannst du auch nicht zu spät kommen. Die EUVO sagt, entweder oder. Entweder Geld zurück bei Nichtantritt des Fluges, oder Ausgleichsleistung bei Verspätung > 3 Std. Dazu musst du den Flug natürlich auch angetreten haben.

Täusch ich mich, oder bist du schon am Rechnen, wo man mehr rausschlägt?

 

@ alle

 

Mir wird angst und bange, dass manche nur noch die Kasse klingeln hören.

Was ist denn mit der Sicherheit?

 

Hi SXFTXL

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Ich fahre also mit meinem Audi zu meiner Oma. Ich warte mein Auto vorbildlich, scheckheftgepflegt. Ölwechsel, Inspektion, ich mache alles menschenmögliche, dass die Karre läuft. Auf der Autobahn bleibt der Wagen liegen (irgendwas Elektrisches). Der ADAC schleppt mich in die nächste Werkstatt und ich bin 4 Std. später Zuhause (zur Oma hab ich´s nicht mehr geschafft). Nach der Logik der Richter, verlange ich nun von Audi 250€. Oh Mann!!!!

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. ;)

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Mir wird angst und bange, dass manche nur noch die Kasse klingeln hören.

 

Das könnte bei Flugpreisen von 0-20 Euro für manche ein schönes Lotteriespiel werden... vor allem, wenn man in der Nähe eines Flughafens wohnt. Einfach überall drauf buchen in der Hoffnung das einer der Flüge mal Verspätung haben wird. Und dann schnell zum Flughafen fahren und das Geld kassieren. ;)

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Der Krug geht halt so lange zum Brunnen, bis er bricht. Wenn es die Airlines von alleine hinbekommen haetten, sich a) rechtmaessig und b) kundenfreundlich zu verhalten, waere das nicht noetig gewesen.

 

Wenn das Geschaeftsmodell nur dann funktioniert, wenn bei irr ops schulterzuckend der Flug gestrichen und Passagiere gestrandet werden, geht dieses Geschaeftsmodell halt nicht mehr, und das begruesse ich.

 

Ich begruesse es auch, dass technische Maengel des Flugzeuges jetzt endlich eindeutig dem Verantwortungsbereich der Airline zugewiesen werden, denn in dessen Einfluszsphaere liegen sie nun auch einmal.

 

Im uebrigen sollten sich gerade die Fluggesellschaften FREUEN, die durch konsequentere praeventive Wartung hoehere Verfuegbarkeitsraten erzielen und/oder mehr Back-Up-Kapazitaeten bereithalten. Beides kostet Geld, nun werden sie endlich dafuer belohnt bzw. der Vorteil, den die Konkurrenz hatte, die an der Stelle etwas laxer war, wird abgeschoepft.

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Gilt das auch, wenn der Fluggast den Flug aufgrund der Verspätung nicht angetreten ist und den Flugpreis bereits zurückerhalten hat?

 

EIN Beispiel dafür, dass das Urteil mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.

 

Dagegen spricht die Definition des Anspruchs durch den EuGH:

 

"wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. "

 

Dafür spricht, dass es dem Gericht ja gerade um Gleichbehandlung mit von Annullierungen Betroffenen geht. Und diese erhalten ja die Ausgleichspauschale ZUSÄTZLICH zu ihrem Anspruch auf Rückerstattung.

 

Ausgang ungewiss.

 

Argumente engagierter Rechtsabteilungen können trotzdem nicht von vornherein wegreguliert werden... Da ist man ganz einfallsreich. Allein die Kausalkette verlängern und schon gibts irgendwo nen passenden Umstand gegen dessen Anerkennung man zunächst klagen müsste. Dann käme es neben Beweisen auf die jeweilige Auslegung an.

 

So ist das ja jetzt schon.

 

Das Spektrum der Airlines reicht vom schlichten Ignorieren von Ansprüchen über manigfaltige Ausreden (um nicht zu sagen: Lügen) bis hin zur sachgerechten Bearbeitung. Letztere ist schon jetzt die Ausnahme. Eine Folge des Urteils wird sein, dass die außergerichtliche Lösung noch mehr als jetzt eher die Ausnahme als die Regel sein wird). Die Fluggesellschaften werden auch in diesem Bereich FR folgen.

 

 

 

Also wird die EUVO 261/04 künftig höchstrichterlich auf Flugverspätungen ausgeweitet...

 

Sieh es doch als eine Art Versicherung! Selbstverständlich werden die Mehrkosten auf die Ticketpreise umgelegt. Wie sonst soll das funktionieren? Das ist ein Posten von vielen. Und die Airlines werden bemüht sein, auch diesen Posten so klein wie möglich zu halten.

 

Heißt: Die von dir genannten Beträge kommen schon deswegen nicht zustande, weil die Airlines zumeist nicht zahlen werden. Vielleicht setzen viele auch darauf, dass das Urteil zumindest in der breiten Öffentlichkeit in Vergessenheit gerät. Man darf nicht vergessen, dass die Folge bei der Verspätung nicht in der Verordnung drinsteht. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Unternehmen, sofern sie denn überhaupt über Rechte informieren, diesen Punkt mit in ihre Info-Schreiben aufnehmen. Es werden also nur die bedient, die entsprechende Ansprüche nachhaltig geltend machen.

 

 

 

 

Das könnte bei Flugpreisen von 0-20 Euro für manche ein schönes Lotteriespiel werden... vor allem, wenn man in der Nähe eines Flughafens wohnt. Einfach überall drauf buchen in der Hoffnung das einer der Flüge mal Verspätung haben wird. Und dann schnell zum Flughafen fahren und das Geld kassieren. ;)

 

Klar, das ist eine Rechenfrage, die speziell bei FR-1-Cent-Aktionen IMMER aufgehen dürfte. Könnte sich daher prinzipiell zum lukrativen Geschäftsmodell entwickeln.

 

Hier ist die Rechtsprechung gefordert. Die Frage weiter oben bietet hierfür ja schon einen Ansatzpunkt. Kurz: Verspätungs-Ausgleichspauschale nur, wenn der Fluggast wegen der Verspätung auch tatsächlich zu spät am Endziel ankommt, er also nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat.

 

 

 

Der Krug geht halt so lange zum Brunnen, bis er bricht. Wenn es die Airlines von alleine hinbekommen haetten, sich a) rechtmaessig und B) kundenfreundlich zu verhalten, waere das nicht noetig gewesen.

 

Wenn das Geschaeftsmodell nur dann funktioniert, wenn bei irr ops schulterzuckend der Flug gestrichen und Passagiere gestrandet werden, geht dieses Geschaeftsmodell halt nicht mehr, und das begruesse ich.

 

Ich begruesse es auch, dass technische Maengel des Flugzeuges jetzt endlich eindeutig dem Verantwortungsbereich der Airline zugewiesen werden, denn in dessen Einfluszsphaere liegen sie nun auch einmal.

 

Im uebrigen sollten sich gerade die Fluggesellschaften FREUEN, die durch konsequentere praeventive Wartung hoehere Verfuegbarkeitsraten erzielen und/oder mehr Back-Up-Kapazitaeten bereithalten. Beides kostet Geld, nun werden sie endlich dafuer belohnt bzw. der Vorteil, den die Konkurrenz hatte, die an der Stelle etwas laxer war, wird abgeschoepft.

 

Zustimmung.

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Der Krug geht halt so lange zum Brunnen, bis er bricht. Wenn es die Airlines von alleine hinbekommen haetten, sich a) rechtmaessig und B) kundenfreundlich zu verhalten, waere das nicht noetig gewesen.

 

So isses! Ich erinnere mich an mehrere Verspätungen mit Condor > 6 h bei denen ich mit einem 6 Eurogutschein (300 Baht) abgespeist wurde. Die Behandlung verlief nach dem Motto: Sei froh, dass Du überhaupt geflogen wirst.

 

Die jetzigen Regelungen mögen überzogen sein, sind aber nur Konsequenz gegenüber dem Verhalten der Arlines ggü. den Kunden.

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@ SXFTXL - toller Beitrag, danke!

 

... nun wird es aber im Endeffekt jedenfalls so sein, dass die Airlines diese Kosten mit einrechnen werden - müssen sie ja auch! Und dann haben die Verbraucher ja auch wirklich was davon, wenn nämlich die Ticketpreise oder sonstige Fees erhöht werden. Aber das wurde weiter oben ja eh schon ganz richtig geschrieben!

 

... und, wenn man diese Gedanken nun mal konsequent zu Ende verfolgt, dann wäre ja auch folgendes denkbar: Wegen Passagier X, der nicht rechtzeitig am Abfluggate erscheint, muss die Airline Y das Gepäck suchen und ausladen lassen. Das dauert einige Zeit und dadurch versäumt die Airline den Slot. Im Endeffekt versäumen dadurch 100 Passagiere am Zielflughafen ihren Anschlussflug und kommen somit plötzlich 3 Std zu spät an ihrem Ziel an. Der Airline Y entstehen dadurch erhebliche Kosten. Soweit so gut, da sind wir ja inzwischen schon. Was aber, wenn die Airline Y plötzlich jenen Passagier X auf Schadenersatz klagt, denn schließlich war er es, der an der Verspätung Schuld war ... und nachdem die Airlines reagieren müssen, wird das über kurz oder lange kommen, und wenn man ganz ehrlich ist, dann versteht man auch die Airlines (außerdem werden sich die Airlines dann in Hinkunft noch öfter auf Force-Majeur berufen!)

 

... weil eines muss schon auch gesagt werden: Tickets um 20 EUR (oder gar 1 EUR) zu verlangen und dann auch noch Schadenersatz, wenn mal was schief geht, wird auf Dauer nicht funktionieren können ... was einerseits Arbeitsplätze kostet und andererseits höhere Ticketpreise nach sich ziehen wird. Und dann haben wir als Konsumenten den Salat - und ich glaube nicht, dass irgendjemand daran interessiert ist, oder?

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Nö, aber 20 EUR oder 1 EUR-Tickets sind aber offenbar nur finanzierbar, wenn man als Anbieter konsequent Rechte des Vertragspartners unterläuft. Und dass das unterbunden wird, ist völlig korrekt. Ich würde darauf wetten, dass in fast jeder anderen Vertragsbezehung, in der es zu einer vergleichbaren Verkürzung von Rechten kommt, praktisch jeder, der sich jetzt empört, Zeter und Mordio schreien würde....

 

Was präventive "Massenbuchungen" als Spekulationsobjekt betrifft, gibt es da im Zweifelsfall rechtliche Notbremsen, dass solche Ansprüche nicht durchgesetzt werden können.

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Ich sehe das Urteil insgesamt als positiv an. Wie vor einigen Tagen schon beispielhaft gegenübergestellt (im Thread "Flugzusammenlegungen"), war bislang eine enormes Ungleichgewicht an der Tagesordnung. Mit der neuen Regelung kann es dem Kunden nun egal sein, weshalb er unverschuldet zu spät sein Ziel erreicht. Er selbst hat ja keinerlei Einfluss darauf, sondern eben nur die Airline (ausgenommen höhere Gewalt). Wie aber bereits von einigen Vorrednern gepostet wurde wird sich jede Airline nun schon Gedanken machen, wie man in Zukunft pünktlicher fliegen kann, um diese Entschädiungszahlungen zu vermeiden. Von daher glaube ich auch, dass das Fliegen eher sicherer wird, weil ggf. eine intensivere Wartung erfolgt, wenn es sich z.B. nicht lohnt mehr Ersatzmaschinen bereit zu halten. Das Risiko, das entsteht, wenn verkehrsunsichere Maschinen doch in die Luft gehen, wird sich jedenfalls keine Airline leisten können.

Wo ich weiterhin Handlungsbedarf sehe ist in der Höhe der Entschädigung in Relation zur Dauer der Verzögerung, hier wäre z.B. eine Differenzierung wünschenswert (z.B. im Falle <1.500km ab 2h Verpflegungsgutscheine, ab 3h 150€, ab 6h 250€, ab 9h 350€ usw. ....), so dass ein Anreiz für die Fluggesellschaften geschaffen wird die ein oder andere Verspätung nicht zu Gunsten anderer Flüge über den ganzen Tag oder sogar auf den nächsten Tag zu verschleppen.

Zu guter Letzt, ja, dadurch werden die Tickets geringfügig teurer, aber es sollte doch im Interesse eines jeden Kunden sein, dass er weitestgehend pünktlich reisen kann und nicht ewig dauernde (wir reden immerhin von Verspätungen über 3h) Verzögerungen erleiden muss und ihm dadurch Termine platzen/ Urlaubszeiten entgehen etc...

Hat dazu jemand konkrete Quellen welcher Prozent/Promillsatz an Flügen eigentlich >3h verspätet ist und nicht unter eine Annullierung fällt?

 

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@ SXFTXL - toller Beitrag, danke!

 

... und, wenn man diese Gedanken nun mal konsequent zu Ende verfolgt, dann wäre ja auch folgendes denkbar: Wegen Passagier X, der nicht rechtzeitig am Abfluggate erscheint, muss die Airline Y das Gepäck suchen und ausladen lassen. Das dauert einige Zeit und dadurch versäumt die Airline den Slot. Im Endeffekt versäumen dadurch 100 Passagiere am Zielflughafen ihren Anschlussflug und kommen somit plötzlich 3 Std zu spät an ihrem Ziel an. ...

 

Aber daran ist ja nicht die Airline Schuld. Könnte auch als "höhere Gewalt" gelten, bzw. es ist der Abfertiger der Airline - wenn fremdvergeben - schuld daran! Ich denke, daß einige Airlines die Schuld an der Verzögerung einfach "weitergeben" werden, oder wie bereits oben erwähnt, dem Verursacher aufs Auge drücken werden.

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Wo genau steht das mit dem Entweder-Oder? Die Verordnung 261/2004 sagt doch noch gar nichts aus bzgl. Ausgleichszahlungen bei VErspätungen...!?

 

EUVO 261/04 Art. 6 in Verbindung mit Art. 8 (1)

 

Bitte? Ich habe doch nichtmal zwei Alternativen, die ich miteinander vergleichen könnte, wo man "mehr rausschlägt".

 

Wenn der Flugpreis höher ist, als eine Entschädigungsleistung, kann man sich entscheiden, vom Flug zurückzutreten und fährt damit möglicherweise besser.

 

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. ;)

 

Nach dem Duktus der EU-Richter ist die Airline auch dann nicht von Entschädigungspflichten befreit, wenn sie alles "zumutbare" tut, um eine Verspätung zu vermeiden. Der Vergleich ist ganz gut zu Fuß. Nimmt nämlich die Airline alle verpflichtenden und selbsverpflichtenden Wartungen und Prüfungen akkurat vor und kommt es dennoch zu einem technischen Ausfall, stehst du trotzdem da und hältst die Hand auf. Die EU-Richter interessiert gar nicht, dass die Airlines ein vitales unternehmerisches Interesse an pünktlichen Flügen haben. Ein Druck von außen ist gar nicht nötig.

 

Das könnte bei Flugpreisen von 0-20 Euro für manche ein schönes Lotteriespiel werden... vor allem, wenn man in der Nähe eines Flughafens wohnt. Einfach überall drauf buchen in der Hoffnung das einer der Flüge mal Verspätung haben wird. Und dann schnell zum Flughafen fahren und das Geld kassieren. ;)

 

Interessante Variante. Dürfte jedoch aufgrund der immer rigider werdenden Erstattungsregeln für Steuern und Gebühren und Kerosinzuschlägen und anderer Fees ein Zuschussgeschäft werden. Air Berlin z.B. will mal eben 25€ dafür, dass ich meine Steuern wiederhaben will, wenn ich storniert habe oder wenn ich nicht fliege. Also sind die jedenfalls weg.

 

Der Krug geht halt so lange zum Brunnen, bis er bricht. Wenn es die Airlines von alleine hinbekommen haetten, sich a) rechtmaessig und B) kundenfreundlich zu verhalten, waere das nicht noetig gewesen.

 

Wenn das Geschaeftsmodell nur dann funktioniert, wenn bei irr ops schulterzuckend der Flug gestrichen und Passagiere gestrandet werden, geht dieses Geschaeftsmodell halt nicht mehr, und das begruesse ich.

 

Ich begruesse es auch, dass technische Maengel des Flugzeuges jetzt endlich eindeutig dem Verantwortungsbereich der Airline zugewiesen werden, denn in dessen Einfluszsphaere liegen sie nun auch einmal.

 

Im uebrigen sollten sich gerade die Fluggesellschaften FREUEN, die durch konsequentere praeventive Wartung hoehere Verfuegbarkeitsraten erzielen und/oder mehr Back-Up-Kapazitaeten bereithalten. Beides kostet Geld, nun werden sie endlich dafuer belohnt bzw. der Vorteil, den die Konkurrenz hatte, die an der Stelle etwas laxer war, wird abgeschoepft.

 

Wenn das stimmen würde, hättest du recht. Ich fliege wirklich viel in der Welt rum. Was mir oft auffiel bei Verspätungen war, dass es unter den Wartenden immer einen Wortführer gibt, der eine Riesenwelle schiebt und Zeter und Mordio schreit. Dann kommt immer die Welle, die mit einstimmt. Ich sitze dann immer an der Seite und lese gemütlich meine Zeitung oder mein Buch. Denn sicher ist nur eins: Ich kann an der Situation ÜÜÜBERHAUPT NICHTS ÄNDERN. Und die Airline für gewöhnlich auch nicht.

 

Bei irr ops und einer damit verbundenen Flugstreichung bist du beim falschen Thema. Es geht hier um Verspätungen, nicht um Flugstreichungen.

 

Was ist denn bitte eine "konsequentere... Wartung"? Das ist doch totaler Nonsens. Die europäischen Airlines und vorneweg die deutschen Airlines gehören zu den sichersten weltweit. "Konsequentere Wartung"! Mann, damit stellst du dir echt ein peinliches Armutszeugnis aus.

 

 

EIN Beispiel dafür, dass das Urteil mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.

 

Dagegen spricht die Definition des Anspruchs durch den EuGH:

 

"wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. "

 

Dafür spricht, dass es dem Gericht ja gerade um Gleichbehandlung mit von Annullierungen Betroffenen geht. Und diese erhalten ja die Ausgleichspauschale ZUSÄTZLICH zu ihrem Anspruch auf Rückerstattung.

 

Ausgang ungewiss.

 

Nicht ganz richtig: Siehe EUVO 261/04 Artikel 12

 

So ist das ja jetzt schon.

 

Das Spektrum der Airlines reicht vom schlichten Ignorieren von Ansprüchen über manigfaltige Ausreden (um nicht zu sagen: Lügen) bis hin zur sachgerechten Bearbeitung. Letztere ist schon jetzt die Ausnahme. Eine Folge des Urteils wird sein, dass die außergerichtliche Lösung noch mehr als jetzt eher die Ausnahme als die Regel sein wird). Die Fluggesellschaften werden auch in diesem Bereich FR folgen.

 

 

 

 

 

Sieh es doch als eine Art Versicherung! Selbstverständlich werden die Mehrkosten auf die Ticketpreise umgelegt. Wie sonst soll das funktionieren? Das ist ein Posten von vielen. Und die Airlines werden bemüht sein, auch diesen Posten so klein wie möglich zu halten.

 

Heißt: Die von dir genannten Beträge kommen schon deswegen nicht zustande, weil die Airlines zumeist nicht zahlen werden. Vielleicht setzen viele auch darauf, dass das Urteil zumindest in der breiten Öffentlichkeit in Vergessenheit gerät. Man darf nicht vergessen, dass die Folge bei der Verspätung nicht in der Verordnung drinsteht. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Unternehmen, sofern sie denn überhaupt über Rechte informieren, diesen Punkt mit in ihre Info-Schreiben aufnehmen. Es werden also nur die bedient, die entsprechende Ansprüche nachhaltig geltend machen.

 

 

 

Klar, das ist eine Rechenfrage, die speziell bei FR-1-Cent-Aktionen IMMER aufgehen dürfte. Könnte sich daher prinzipiell zum lukrativen Geschäftsmodell entwickeln.

 

Hier ist die Rechtsprechung gefordert. Die Frage weiter oben bietet hierfür ja schon einen Ansatzpunkt. Kurz: Verspätungs-Ausgleichspauschale nur, wenn der Fluggast wegen der Verspätung auch tatsächlich zu spät am Endziel ankommt, er also nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat.

 

 

 

 

 

Zustimmung.

 

 

 

@ SXFTXL - toller Beitrag, danke!

 

... nun wird es aber im Endeffekt jedenfalls so sein, dass die Airlines diese Kosten mit einrechnen werden - müssen sie ja auch! Und dann haben die Verbraucher ja auch wirklich was davon, wenn nämlich die Ticketpreise oder sonstige Fees erhöht werden. Aber das wurde weiter oben ja eh schon ganz richtig geschrieben!

 

... und, wenn man diese Gedanken nun mal konsequent zu Ende verfolgt, dann wäre ja auch folgendes denkbar: Wegen Passagier X, der nicht rechtzeitig am Abfluggate erscheint, muss die Airline Y das Gepäck suchen und ausladen lassen. Das dauert einige Zeit und dadurch versäumt die Airline den Slot. Im Endeffekt versäumen dadurch 100 Passagiere am Zielflughafen ihren Anschlussflug und kommen somit plötzlich 3 Std zu spät an ihrem Ziel an. Der Airline Y entstehen dadurch erhebliche Kosten. Soweit so gut, da sind wir ja inzwischen schon. Was aber, wenn die Airline Y plötzlich jenen Passagier X auf Schadenersatz klagt, denn schließlich war er es, der an der Verspätung Schuld war ... und nachdem die Airlines reagieren müssen, wird das über kurz oder lange kommen, und wenn man ganz ehrlich ist, dann versteht man auch die Airlines (außerdem werden sich die Airlines dann in Hinkunft noch öfter auf Force-Majeur berufen!)

 

... weil eines muss schon auch gesagt werden: Tickets um 20 EUR (oder gar 1 EUR) zu verlangen und dann auch noch Schadenersatz, wenn mal was schief geht, wird auf Dauer nicht funktionieren können ... was einerseits Arbeitsplätze kostet und andererseits höhere Ticketpreise nach sich ziehen wird. Und dann haben wir als Konsumenten den Salat - und ich glaube nicht, dass irgendjemand daran interessiert ist, oder?

 

Guter Gedanke, nur ist Force majeur nach dem Alitalia-Urtel in enge Grenzen gesetzt. Die Airlines haben da kaum noch Spielraum.

 

Nö, aber 20 EUR oder 1 EUR-Tickets sind aber offenbar nur finanzierbar, wenn man als Anbieter konsequent Rechte des Vertragspartners unterläuft. Und dass das unterbunden wird, ist völlig korrekt. Ich würde darauf wetten, dass in fast jeder anderen Vertragsbezehung, in der es zu einer vergleichbaren Verkürzung von Rechten kommt, praktisch jeder, der sich jetzt empört, Zeter und Mordio schreien würde....

 

Was präventive "Massenbuchungen" als Spekulationsobjekt betrifft, gibt es da im Zweifelsfall rechtliche Notbremsen, dass solche Ansprüche nicht durchgesetzt werden können.

 

Es wäre korrekt, wenn so wie in anderen Vertragsverhältnissen ein bezifferbarer Schaden entstanden wäre, der nachweisbar ist. Hier handelt es sich jedoch um (sozusagen) Konventionalstrafen, die im freien Vertragsverhältnis auch Vertragsbestandteil wären. Vielleicht kommt es ja so ähnlich wie YHZ das andeutet: künftig wird bereits bei der Buchung Vertragsbestandteil, dass der Passagier im Falle eine von ihm verursachten Störung und daraus resultierender Verspätung für alle Folgekosten haftbar gemacht wird. Ich sehe schon, wie meine Kollegen Geschäftsreisenden an die Flugsteige hecheln, um ja nicht zu spät zu kommen. Ein neuer Zweig für die Versicherungsindustrie eröffnet sich da, denn gegen die drohenden Regresse kann man sich dann natürlich (gegen horrende Prämien) versichern. DAS wäre dann wieder gerecht.

 

Meine letzte Verspätung hatte ich mit AB. Die haben mich relativ zügig auf die LH umgebucht, wodurch ich etwas mehr als eine Stunde Verspätung hatte. Würde die Airline das künftig so machen, wäre doch schon der Tatbestand der Nichtbeförderung allein dadurch erfüllt, dass die Flugdurchführung nicht wie vereinbart stattfand. Zumindest nach der Lesart des aktuellen Urteils. Das ist doch nicht in Ordnung. AB (oder sonst irgendeine Airline) wäre doch dumm, fortan eine solche Umbuchung anzubieten, denn entschädigen muss sie so oder so. Nur dass sie dann eben noch zusätzlich die andere Airline für die Ersatzbeförderung bezahlen muss. Sie wird mich also schön warten lassen, bis ein eigener Ersatzflieger bereit ist. Und wenn der erst aus Teneriffa einfliegen muss, dann dauerts eben so lange. Umbuchungen oder Einsatz von Mietflugzeugen wird´s dann nicht mehr geben.

 

Noch ein Erlebnis, das ich im Zusammenhang mit Verspätungen hatte. Hier war es zwar tatsächlich Force majeur (Wetter), aber es zeigt, dass Airlines nicht immer die Bösen sind: Ich war im Urlaub auf La Palma (Kanaren). Es herrschte tagelang extremer Wind, sodass der Flughafen geschlossen war. Mein Rückflug nach Hause fiel aus. Die Airline konnte nur auf der Nachbarinsel landen. Also charterte die Airline kurzerhand eine komplette Fähre, um die ankommenden Fluggäste von der Nachbarinsel nach La Palma zu bringen und die abreisenden Fluggäste mitzunehmen und dann nach Hause zu bringen. Auch das gibt es.

 

Ich sehe das Urteil insgesamt als positiv an. Wie vor einigen Tagen schon beispielhaft gegenübergestellt (im Thread "Flugzusammenlegungen"), war bislang eine enormes Ungleichgewicht an der Tagesordnung. Mit der neuen Regelung kann es dem Kunden nun egal sein, weshalb er unverschuldet zu spät sein Ziel erreicht. Er selbst hat ja keinerlei Einfluss darauf, sondern eben nur die Airline (ausgenommen höhere Gewalt). Wie aber bereits von einigen Vorrednern gepostet wurde wird sich jede Airline nun schon Gedanken machen, wie man in Zukunft pünktlicher fliegen kann, um diese Entschädiungszahlungen zu vermeiden. Von daher glaube ich auch, dass das Fliegen eher sicherer wird, weil ggf. eine intensivere Wartung erfolgt, wenn es sich z.B. nicht lohnt mehr Ersatzmaschinen bereit zu halten. Das Risiko, das entsteht, wenn verkehrsunsichere Maschinen doch in die Luft gehen, wird sich jedenfalls keine Airline leisten können.

Wo ich weiterhin Handlungsbedarf sehe ist in der Höhe der Entschädigung in Relation zur Dauer der Verzögerung, hier wäre z.B. eine Differenzierung wünschenswert (z.B. im Falle <1.500km ab 2h Verpflegungsgutscheine, ab 3h 150€, ab 6h 250€, ab 9h 350€ usw. ....), so dass ein Anreiz für die Fluggesellschaften geschaffen wird die ein oder andere Verspätung nicht zu Gunsten anderer Flüge über den ganzen Tag oder sogar auf den nächsten Tag zu verschleppen.

Zu guter Letzt, ja, dadurch werden die Tickets geringfügig teurer, aber es sollte doch im Interesse eines jeden Kunden sein, dass er weitestgehend pünktlich reisen kann und nicht ewig dauernde (wir reden immerhin von Verspätungen über 3h) Verzögerungen erleiden muss und ihm dadurch Termine platzen/ Urlaubszeiten entgehen etc...

Hat dazu jemand konkrete Quellen welcher Prozent/Promillsatz an Flügen eigentlich >3h verspätet ist und nicht unter eine Annullierung fällt?

 

Auch hier nochmal: Was bitte ist intensivere Wartung? Diese Bemerkung ist so laienhaft, dass ich mich frage, ob du erst 12 bist. Ärgerlich.

 

Wie wär´s denn auch mit einer Entschädigung in Relation zum tatsächlich entstandenen Schaden? Dann würde bei den meisten außer einem roten Kopf nicht viel rüberkommen.

 

Ich glaube nicht, dass Fluggesellschaften Flüge absichtsvoll zu Gunsten anderer Flüge verspäten. Jedenfalls nicht als Mittel zum Zweck. Wenn es jedoch keine Kapazitäten gibt, bleibt doch nicht anderes übrig und mich wirst du dann wieder mit meiner Zeitung oder meinem Buch abseits der kreischenden Meute finden.

 

Aber was rege ich mich auf? Ich sitze auch künftig mehr im Flugzeug als auf meinem Sofa. Vielleicht werde ich ja noch reich, durch die Verspäungen und die damit verbiúndenen Pauschal-"Entschädigungen". (wenn ich nicht vorher doch vom Himmel falle, weil da ein Lämpchen geblinkt hat, was man jedoch wegen der drohenden Verspätung ignorierte)

 

Aber daran ist ja nicht die Airline Schuld. Könnte auch als "höhere Gewalt" gelten, bzw. es ist der Abfertiger der Airline - wenn fremdvergeben - schuld daran! Ich denke, daß einige Airlines die Schuld an der Verzögerung einfach "weitergeben" werden, oder wie bereits oben erwähnt, dem Verursacher aufs Auge drücken werden.

 

So wie ich es verstehe, spielt es für den Passagier keine Rolle, ob der für die Airline tätige Abfertiger eine Verspätung verursacht hat. Allerdings hast du recht, dass die Airline sich bei dem Abfertiger hochwahrscheinlich den Schaden (im Innenverhältnis) zurückholt. Höhere Gewalt kann jedenfalls nicht deklariert werden.

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Kurz an SXFTXL:

 

1. Zum "Rechnen, wo man mehr rausschlägt" (dein Vorwurf): Mein Kommentar bezog sich nicht auf zukünftige Flüge, sondern darauf, dass ein Flug von mir im August 2009 15 Stunden Verspätung hatte. Hotelkosten etc. in NYC, die dadurch umsonst ausgegeben sind, will Singapore Airlines nicht erstatten. Nichtmal ein Entgegenkommen in Form von Fluggutscheinen gabs. Bei den Serviceversprechen, die SQ abgibt, ist so ein Verhalten schon ziemlich arm.

 

2.

Die EU-Richter interessiert gar nicht, dass die Airlines ein vitales unternehmerisches Interesse an pünktlichen Flügen haben. Ein Druck von außen ist gar nicht nötig.

Du musst bedenken, dass in der Vergangenheit oft Flüge zusammengelegt wurden. Die Airlines hatten in manchen Fällen somit kaum Ausgaben für Passagierleistungen (außer eben vll. Essensgutscheine), die Passagiere aber eventuell die Arschkarte, wenn sie wichtige Termine verpassten etc. Insofern kann der wirtschaftliche Druck nämlich auch von der anderen Seite kommen: Dass man schlecht ausgelastete Flüge einfach ausfallen lässt und mit dem nächsten Flug zusammenlegt.

 

3. Als Kunde ist es mir eigentlich ziemlich wurscht, ob/welcher technische Defekt zu einer Verspätung/Annullierung führte und wie "konsequent" die Wartung in diesem Zusammenhang war. Ich habe Geld bezahlt und erwarte, dass die Gegenleistung ordnungsgemäß und wie abgemacht erbracht wird. Was im Hintergrund abläuft - ob der Pilot nun Durchfall hat oder das Triebwerk gerade abgefackelt ist - interessiert mich nur sekundär, im Vordergrund steht die Verspätung/Annullierung (und die sich daraus ergebenden Probleme) an sich.

Außerdem sollte klar sein, dass Airlines dann immer techn. Gründe als Grund nennen (würden), um aus dem Schneider zu sein - insofern ist die Betrachtungsweise, dass techn. Gebrechen nicht als außergewöhnliche Umstände zu betrachten sind, ziemlich begrüßenswert.

 

4. Zu den Preisen: Würden nur die Ausgaben für Ausgleichszahlungen aus Verspätungen an die Passagiere weitergegeben, würden die Ticketpreise nicht wirklich stark steigen. Und bist du auch dafür, die Gewährleistung abzuschaffen, nur weil dadurch die Produkte im Handel (vermeintlich) teurer sind? Wenn's auf das Produkt dann zusätzlich noch keine Garantie gibt, würdest du schön aus der Wäsche gucken, wenn das Produkt einen Tag nach dem Kauf schon kaputt ist und es keinerlei rechtliche Möglichkeiten gäbe.

 

Zum eigentlichen Thema:

Hier gibts eine sehr schäne FAQ-Auflistung bezüglich des EuGH-Urteils:

http://www.ra-live.de/index.php?option=com...n&Itemid=71

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Was ist denn bitte eine "konsequentere... Wartung"? Das ist doch totaler Nonsens. Die europäischen Airlines und vorneweg die deutschen Airlines gehören zu den sichersten weltweit. "Konsequentere Wartung"! Mann, damit stellst du dir echt ein peinliches Armutszeugnis aus.

 

Keine Ahnung was Dich bei diesem Begriff so hochgehen lässt, aber für mich ist es eigentlich schon klar was damit gemeint ist z.B. ein nightstop-Wartungsprogramm, dass bewusst über das behördlich geforderte Minimum hinausgeht, Stichwort "vorbeugende Wartung". Da ist es schon ein Unterschied, ob man das Ganze so stringent durchzieht wie eine LH oder die Mühlen einfach in einen Hangar schleppt bzw. sogar am Gate oder auf dem Vorfeld stehen lässt und bis zum nächsten Morgen nicht viel mehr macht als das was auch bei jedem Vorflug-check durchgezogen wird (bewusst ohne Nennung von Airline-Namen).

 

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Danke, 744pnf, genau so etwas meine ich.

 

Ich beschaeftige mich beruflich mit Instandhaltung von Industrieanlagen und sehe, dass die Anlagenverfuegbarkeit ziemlich direkt dadurch beeinflussbar ist, wie gewartet wird. Das ist natuerlich zu einem wesentlichen Anteil der finanzielle Aufwand, der betrieben wird, aber auch Instandhaltungsmethoden, Austauschintervalle, Bad-Actor-Programme etc. - eben das, was 744pnf mit preventive maintenance meint.

 

Wer mehr teurere preventive maintenance macht, ist durch dieses Urteil im Vorteil gegenueber einer Konkurrenz, die einen ausfallorientierten Ansatz in Gestalt von reactive maintenance faehrt.

 

Du, SXFTXL, kannst mir nicht erzaehlen, dass die Airline die Technische Anlagenverfuegbarkeit nicht durch Wartung beeinflussen kann.

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Ich denke, dass dies ein schöner Anreiz für die Airlines ist, extrem pünktlich zu sein. Außerdem greifen diese Bestimmungen ja nicht ab der ersten Minute, sondern sind sinnvoll gestaffelt, sodaß die kleineren alltagsüblichen Delays damit gar nicht gemeint sind.

Und der Flugpreis kann wirklich keine Rolle in Relation zur Entschädigung stehen. Nach dieser Logik müßte 1ct. Ticket Passagieren ja gar keine Entschädigung zustehen! Wenn einer 1ct Flüge anbietet und künftig mal 300 Euro für ne Verspätung rüberreichen soll, wird er künftig eben anders kalkulieren müssen! It's so easy... :rolleyes:

Dieses Urteil stärkt jedenfalls meine Rechte als Kunde und ist daher zu begrüßen. Wer einmal Streß mit Airlines hatte (ich kämpfe im Moment im wahrsten Sinne des Wortes mit AirBerlin wegen einer Annullierung und Gepäckdelay) wird für diese Regelung dankbar sein.

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Danke, 744pnf, genau so etwas meine ich.

 

Ich beschaeftige mich beruflich mit Instandhaltung von Industrieanlagen und sehe, dass die Anlagenverfuegbarkeit ziemlich direkt dadurch beeinflussbar ist, wie gewartet wird. Das ist natuerlich zu einem wesentlichen Anteil der finanzielle Aufwand, der betrieben wird, aber auch Instandhaltungsmethoden, Austauschintervalle, Bad-Actor-Programme etc. - eben das, was 744pnf mit preventive maintenance meint.

 

Wer mehr teurere preventive maintenance macht, ist durch dieses Urteil im Vorteil gegenueber einer Konkurrenz, die einen ausfallorientierten Ansatz in Gestalt von reactive maintenance faehrt.

 

Du, SXFTXL, kannst mir nicht erzaehlen, dass die Airline die Technische Anlagenverfuegbarkeit nicht durch Wartung beeinflussen kann.

Dem schließe ich mich absolut an, es ist doch klar das alle Airlines in der EU sich an die gesetzlichen Mindestvorgaben halten, darum geht es auch gar nicht. Ich habe mal irgendwo folgende Aussage gelesen (es ging um die Ausrede, ob technische Probleme als außergewöhnliche Umstände zu werten sind): [sinngemäß] Es stellt sich nicht die Frage, ob ein Bauteil kaputt geht, sondern lediglich wann (bzw. in welchem Zeitraum). Somit ist es nichts Außergewöhnliches mehr... Und da zeigen sich dann auch die Differenzen: Manche Airlines haben den Anspruch, Fehler so gut es geht im Voraus zu vermeiden (eben genau durch die von 744pnf/Sickbag genannten Maßnahmen), und andere eben erst wenn es akut wird oder gesetzl. Vorgaben den Austausch der betroffenen Bauteile erzwingen. In beiden Fällen hebt der Flieger aber sicher ab, bei erstgenannter Airline pünktlich, bei der zweiten ein paar Stunden/Tage später...

Auch wenn der Vergleich stark hinkt, Autos müssen auch zur HU (gesetzliche Vorschrift) und gelten damit als verkehrssicher. Trotzdem fahren einige brav jedes Jahr zur Inspektion und wiederum andere sind Dauergast bei einem beliebigen Pannenschutzverein...

 

@SXFTXL: Als ich dein Eingangsposting gelesen habe musste ich heftig mit dem Kopf schütteln und hatte die Illusion, eine halbwegs sachliche Diskussion mitführen zu können. Scheinbar lässt du aber keine andere Meinung außer deiner zu und neigst dazu, persönlich zu werden... Was ich mich nur die ganze Zeit frage, warum du so heftig gegen den Verbraucherschutz wetterst bzw. was für Interessen dahinter stehen...

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Hallo liebe Mitstreiter!

 

Tut mir leid, wenn manche Manches persönlich nehmen. Ich bin wohl hier und da etwas übers Ziel hinaus geschossen. Ich will niemanden persönlich angreifen und bitte um Entschuldigung.

 

Vielleicht bin ich ja wirklich zu gelassen beim Thema Verspätungen. Dadurch, dass ich wirklich viel unterwegs bin, bin ich eventuell öfter von Verspätungen betroffen, als manch anderer. Wann immer ich von Verspätungen betroffen bin, fange ich bereits ab der ersten Minute an, die Zeit zu nutzen. Ich gestehe ein, dass dies einem gehetzten Geschäftsflieger schwerer fällt. Dennoch hat es auch mit dem Bewusstsein zu tun, nichts ändern zu können. Bei mir besteht auch nicht die Gefahr, dass ein geplatzter Termin Folgen hat, da in meinem Bereich ich derjenige bin, auf den man wartet.

 

@ klotzi

 

Ich hatte das schon gesehen, dass es um einen ganz konkreten Vorgang bei dir geht. Du sagst, dass es dir wurscht ist, aus welchem Grund ein Flug verspätet ist. Meine Herangehensweise ist vielleicht deswegen grundlegend anders, weil es mir eben NICHT wurscht ist. Es fällt mir überhaupt nicht schwer Verständnis aufzubringen, wenn z.B. ein Triebwerk beim Starten (wir wissen alle, dass das Triebwerk erst beim push-back gestartet wird) einen Fehler aufweist, und der Flug daraufhin AUS SICHERHEITSGRÜNDEN verspätet wird. Noch schöner ist das Beispiel von YHZ. Ich hab auch schon erlebt, dass der Flug verspätet wurde, weil irgendein Depp sein Handgepäck im Stauraum über seinem Sitz vergessen hatte und deswegen (in unseren heutigen Zeiten ist sowas offenbar nötig) ein Bombenräumkommando der Polizei gerufen werden musste, bevor der Flieger freigegeben wurde.

 

Was soll denn die da Airline machen?

 

@ 744pnf, sickbag, snooper, linie32

 

Bei meinem Beispiel mit dem Triebwerk kann ich auf einen Vorgang mit (meiner präferierten) LH verweisen. Wenn ihr einräumt, dass LH die Wartung "...das Ganze so stringent durchzieht...", dann halte ich es für überzogen und ungerecht, LH trotz all ihrer Bemühungen so zu behandeln, als ob sie die Verspätung gleichsam absichtsvoll herbeigeführt hätte. Das Leben ist lebensgefährlich und technische Probleme treten (meist plötzlich) auf. Genau hier kommt neben meinem sich einstellenden Gefühl von Ungerechtigkeit vor allem der Sicherheitsgedanke zum Tragen:

 

Ich will sicher sein können, dass die Airlines auch bei dem kleinsten Anzeichen einer Störung alle Maßnahmen ohne Zeitdruck ergreifen, um einen sichern Flug durchzuführen. Den Zeitdruck macht sich die Airline schon selbst. Und ich glaube auch daran, dass die Airlines in so einem Fall auch alles erdenkliche tun. Die Idealvorstellung, dass an jedem Flughafen zu jeder Zeit ein Ersatzflugzeug mit Besatzung zur Verfügung steht ist sicherlich abwegig. Und wenn man überhaupt über die Verlängerung von Wartungsintervallen schimpft, darf man auch nicht vergessen, dass dies dem allgemeinen Kostendruck geschuldet ist. Wir alle wollen für 20€ oder 1 Cent fliegen, aber dass der Flug und die Bereithaltung der Flugzeuge Geld kostet will man nicht wissen.

 

Nochmal @ linie32

 

Du hast nochmal den von dir als "hinkend" klassifizierten Vergleich mit den Autos bemüht. Du selbst setzt die Autofahrer, die lediglich zur HU gehen, ins Verhältnis zu den noch sorgfältigeren Autobesitzern, die neben der HU jedes Jahr zur Inspektion gehen. Eben genau da will ich nicht glauben, dass letztere nie von einem technischen Defekt heimgesucht würden. Auch diese Autos werden möglicherweise "aus heiterem Himmel" einen technischen Defekt haben.

 

Und nicht ganz unwichtig: Das was mich an dem EU-Urteil eigentlich ärgert, ist, dass mit einiger Wahrscheinlichkeit, die Preise oder Fees oder Vertragsbedingungen sich zu meinen Ungunsten ändern werden. Wir alle bezahlen am Ende für die pauschalen Entschädigungen.

 

Und was ist mit meinem erlebten Beispiel, als ich bei einer Verspätung relativ kurzfristig von AB auf LH umgebucht wurde? Dies dürfte angesichts des EU-Urteils wegfallen. Nochmal: ändert die Fluggesellschaft die in der Buchung vereinbarte Flugdurchführung (etwa durch Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft, um die Verspätung für den Passagier zu verkürzen) würde der Entschädigungsanspruch (hier nämlich wegen Nichtbeförderung) fällig.

 

Ich hab das Gefühl, dass diejenigen, die das EU-Urteil begrüßen, nicht zu Ende denken, sondern bei einer Verspätung ab der zweiten Stunde mit Schweiß auf der Stirn den Minutenzeiger Ihrer Uhr nicht aus den Augen lassen, um dann in der 181. Minute zu jubeln und dann anfangen, sich zu entspannen.

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Hallo liebe Mitstreiter!

 

Tut mir leid, wenn manche Manches persönlich nehmen. Ich bin wohl hier und da etwas übers Ziel hinaus geschossen. Ich will niemanden persönlich angreifen und bitte um Entschuldigung.

(...)

Ok, Entschuldigung angenommen.

Ich stimme mit dir sogar überein, dass mit der neuen Situation neue, ungünstige Konstellationen geschaffen wurden und in meinen Augen noch viel mehr überarbeitet gehört (wie z.B. eine zeitabhängige Entschädigung). Allerdings lobe ich es, dass zumindest erkannt wurde, dass eine Ungleichbehandlung vorlag (die oft auch als Schlupfloch diente) und man nun zumindest beginnt, die bestehende Verordnung auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Es geht mir wie wahrscheinlich auch den Allermeisten hier nicht um ein "Abgreifen" der Entschädigung, sondern vielmehr darum dass es ein wenig ein Umdenken gibt, z.B. höhere Backupkapazitäten/ großzügigere Umlaufpläne etc, um die heftigen Verspätungen einzudämmen. Wo ich dir auch Recht gebe, sind die "spontanen" Fehler, die natürlich auch am TOP-gewarteten Flieger auftreten können (genauso wie auch beim Auto aus der Inspektion, das ist richtig). Da weiß ich auch kein Patentrezept, aber auch da sind ja immer noch ganze drei Stunden Zeit um Lösungen zu finden: Es gibt ja heute schon unterschiedliche "Qualitäten", wie mit einem solchen Fall umgegangen werden kann: Airline A nutzt eine Ersatzmaschine oder hat ausreichend fachliche Mitarbeiter bzw. Agreements mit Fremdfirmen, die den Schaden zügig beheben, wohingegen Airline B den Flug kurzerhand um 8h verschiebt, weil erst dann eine Maschine von ganz wo anders den Flug übernehmen kann und ein Techniker irgendwann von ganz woanders extra herbemüht werden muss.

Mein Resumée: Der Unterschied zwischen Verspätung und Annullierung sollte aufgehoben werden, zeitabhängig von der letztendlichen Verspätung sollten gestaffelte Ausgleichsleistungen her, so dass auch der von dir geschilderte Fall bzgl. Umbuchung gelöst ist, eben weil es am Ende die kostengünstigste Variante ist.

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Ich denke, dass dies ein schöner Anreiz für die Airlines ist, extrem pünktlich zu sein.

 

Genau so sehe ich das auch. Das ist wie 500 EUR Bußgeld fürs Rauchen in einer Gaststätte. Da geht es nicht darum, ob der Raucher einen Schaden in so einer Höhe verursacht. Das Urteil ist als Abschreckung gedacht, um bestimmte LC-Airlines zu disziplinieren, die Verspätungen nicht ernst nehmen.

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