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Kundenservice - ein Wort, das Ryanair nicht kennt


Marobo

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Zwar sitzt Ryanair in Irland, aber es gäbe trotzdem die Möglichkeit Ryanair hier in Deutschland zu verklagen. Habe vor kurzem in einem Forum gelesen, dass das AG Simmern den Abfertigungsschalter in Hahn als Niederlassung von Ryanair akzeptiert hat und Ryanair zu einer Zahlung von 400 Euro noch was verurteilt hat. Ich will mit diesem Beitrag keine Klagen gegen Ryanair anzetteln, aber an sich wäre es wohl mal gut, wenn Ryanair spüren würde, dass sie nicht alles so machen können, wie sie wollen und das ihre AGBS noch lange nicht gültig sind nur weil sie von Ryanair sind. Versteht mich nicht falsch, ich habe nichts gegen Ryanair. Ich bin gerade selbst mit Ryanair aus Reus zurückgekommen und der Flug war wunderbar und bisher hatte ich auch noch nie Pech mit Ryanair, obwohl ich schon ca. 11 Flüge mit Ryanair hatte, jedoch sollte auch Ryanair mal eine Lektion bekommen.

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Zwar sitzt Ryanair in Irland, aber es gäbe trotzdem die Möglichkeit Ryanair hier in Deutschland zu verklagen. Habe vor kurzem in einem Forum gelesen, dass das AG Simmern den Abfertigungsschalter in Hahn als Niederlassung von Ryanair akzeptiert hat und Ryanair zu einer Zahlung von 400 Euro noch was verurteilt hat.

 

Das war aber ein anderer Fall. Klagen wird in diesem Fall nicht viel bringen. Die Rechtslage ist eindeutig.

 

Dennoch sollte sich FR kulanter zeigen!

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Es ist eben schwer, eine rechtliche Einschätzung zu bekommen. Und selbst wenn einem mehrere Spezialisten sagen, dass es so und so ist, weiß man noch immer nicht, was der Richter sagt. Immerhin sind Gerichte ja häufig einigermaßen verbraucherfreundlich.

 

Ich persönlich denke, dass die Karten nicht so schlecht stehen - egal was in den AGB steht. Ein Kunde kann nicht der absoluten Willkür eines Vertragspartners ausgesetzt sein. Wenn ich als Geschäftsmann einen schwarzen Sony-Fernseher verkaufe, kann ich nicht auf einmal einen weißen Thomson-Fernseher liefern. Ein Vertrag ist etwas, an das sich beide Seiten zu halten haben. Die Frage ist eben nur, ob das Gericht die gleichzeitig gebuchten Flüge als eine Reise akzeptieren würde oder - wie es FR tun möchte - als völlig unabhängige Verträge. Aber selbst in dem Fall wäre es m. E. so, dass FR zur Erstattung der Mehrkosten verpflichtet wäre, die durch die deutlichen (!) Flugzeitänderungen entstehen. Das hieße FR müsste seine eigenen Umbuchungsgebühren erstatten, sofern diese angemessen sind. Wenn nicht, hätten sie ohnehin nicht berechnet werden dürfen und müssten erstattet werden.

 

Ich könnte jetzt rein theoretisch alle Flüge entsprechend umbuchen - die 3 kostenlos und die anderen kostenpflichtig und FR auf den Schaden (nämlich die eben von FR verursachten Umbuchungsgebühren) nach Fristsetzung verklagen. Allerdings gehe ich dann mit 500 EUR + Anwaltskosten + Gerichtskosten in Vorleistung.

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ne.. in der FAQ fehlt immernoch der Hinweis in den 72 Stunden nach einem verbindlich gebuchten, bezahlten und bestätigten RyanAir Fluges überhaupt garkeine Pläne machen soll.....

 

Beim besten willen, sowas schreit nach einer EU Richtlinge zur Verbesserung der Passagierrechte, kurz: bei geplanten Flugzeitänderungen von mehr als 3 Stunden hat die Fluggesellschaft die daraus folgenden Umbuchungsgebühren (Hotel, Mietwagen, Rück- und Weiterflüge) zu erstatten.....

 

Gruß, Thomas

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- die Airline sich bereit erklärt, Anschlußflüge anzubieten und da noch mal unterteilt in Flüge innerhalb des eigenen Netzwerkes und welche mit anderen Airlines

 

ist doch super.. dann sind das keine Anschlussflüge. Schön. Ergo haftet FR auch ganz normal für die durch nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schaden. Wer ne Rechtschutz hat und in einem solchen Fall gerät sollte vor Gericht gehen. Ryanair wird zwar kaum zahlen, aber hey.... welcher Gerichtsvollzieher wollte noch nicht ein Flugzeug an die Kette legen :)

 

Ansonsten sollte der Threaderöffner, und das ist eh immer eine gute Idee wenn man auffallend gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat, diese in einem der vielen Verbraucherschutzforum (ciao.de oder so) posten.

Wenn potenzielle Kunden sowas lesen und entsprechend handeln investiert Ryanai evtuell ja mal in Service statt in PR....

 

Gruß, Thomas

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@tecko747

 

Das war zwar ein anderer Fall, aber es geht mir ja nicht um den Sachverhalt des anderen Falls sondern darum, dass das AG Simmern sich für zuständig erklärt hat und somit auch wieder tun könnte. Die Rechtslage an sich ist meiner Meinung nach nicht so ganz Eindeutig und genau dafür gibt es ja dann Gerichte.

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Lieber marobo,

 

es wird dir nicht viel bringen, aber eins kann ich dir versichern: ich werde nichtmal für 0 EUR inkl. Tax mit dieser Ryanair fliegen, erst wenn sie mir was zahlen. Und schon gar nicht für Geld, an dem sie irgendwas verdienen könnten.

 

 

Etwas sachliches: Das kann es ja wohl nicht sein. Stell dir diesen Fall vor: Du buchst mit FR einen Flug nach X für eine Woche hin und dann wieder zurück. Jetzt hast du dort etwas zu tun. Sie verschieben dir einen Flug, das passt dir nicht, egal wie auch immer. Jetzt weigern die sich den anderen Flug auch zu erstatten???

 

Da hab ich ja eine neue Idee für DL, NW, OS und die anderen Pleitegeier: Verschiebe einfach Hin oder Rückflug um x Stunden und wenn sich der Beförderungsfall aufregt, erstattest du ihm einfach nur die Hälfte, weil der andere Flug ja planmäßig stattfindet?

 

Genau auf dieser Schiene läuft ja dein Ding ab. In die AGB kann FR auch reinschreiben: wer nach der Landung durch Essen um X kg zu viel hat, muss dies entweder durch Ablegen von Kleidung oder Aufzahlung von 10 EUR je angefangener 10g begleichen.

 

Nur weils drinnen steht, gilt es nicht: Geltungskontrolle & Inhaltskontrolle

 

Werd mal mein IPR, ABGB etc. herausholen. Gute Nacht LG

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Nur mal ein paar Sachen: Wenn ich bei FR einen Flug auf deren Homepage buche, der in Deutschland beginnt, dann gilt Deutsches Recht. Also auch die vollen AGB Vorschriften (die im übrigen gemäß EU Richtlininen in jedem Mitgliedsstaat ähnlich geregelt sind).

 

AGBs sind gerichtlich voll überprüfbar. Und wenn die einen Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind sie unwirksam. Ich sage nicht dass das bei den FR AGBs der Fall ist. Aber es würde mich nicht wundern.

 

Also ist die Schlussfolgerung: Steht in den AGBs, also ist es so, nicht zutreffend.

 

FR schliesst mit Dir einen Beförderungsvertrag. Also schuldet FR eine Beförderungsleistung, zu einem bestimmt vorgegebenen Zeitpunkt. Bei Leistungsstörungen haftet FR daher genau wie andere Gesellschaften auch.

 

Zwar kann der niedrigere Flugpreis sicherlich berücksichtigt werden (es wäre vielleicht treuwidrig hohe Schadensersatzforderungen gegen FR zu bringen bei einem Flug bei dem man praktisch nichts gezahlt hat), aber das gibt FR keinen Freibrief, das Recht nach Gutsherrenart selbst zu regeln.

 

Michael

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@ Marabo

 

Ich stehe hier im Forum sicherlich nicht unter dem Verdacht, ein FR-Fan zu sein. Auch bin ich noch nie FR geflogen und lehne es auch für die Zukunft ab. Ich würde mich als Fluggast auch sehr freuen, wenn diese dubiose Gesellschaft endlich vom Markt verschwinden würde (Ich arbeite übrigens bei keiner Airline), auch wenn es mir für die Angestellten leid täte..

 

Wer FR bucht und dann nach Kundenfreundlichkeit/Service ruft, ist schlichtweg naiv. Tut mir leid, Marabo. Du bist lange genug im Forum dabei, da solltest Du einige FR-Geschichten kennen. Mit Deiner Buchung hast Du deren AGB’s auch ausdrücklich akzeptiert. Ob diese, so wie sie sind, einer rechtlichen Prüfung standhalten, kann ich nicht beurteilen. Das müssten Anwälte tun. Aber wieso hat bisher noch niemand gegen diese AGB’s erfolgreich geklagt? FR wird jedenfalls exzellente Anwälte beschäftigen und notfalls durch alle Stufen der Gerichtsbarkeit gehen.

 

Auch sollte jedem klar sein, dass keine Airline der Welt zu FR-Preisen fliegen kann, auch Ryan selber nicht. Die verdienen ihr Geld mit diversen Gebühren (z.B. Umbuchungs- und Telefongebühren) und Provisionen. Wenn sie sich jetzt kulant zeigen würden, würden sie einen Präferenzfall schaffen (gerade, wenn Du es noch öffentlich breittrittst) und sich ihren eigenen Gewinn beschneiden. Heutzutage will jeder alles möglichst billig haben (Geiz ist geil), aber trotzdem den vollen Service. Das kann nicht funktionieren!

 

Jedenfalls eins muß man FR lassen: Sie sagen in ihren AGB’s ganz deutlich, dass man von Ihnen im Falle des Falles nichts zu erwarten hat. Das Problem wird erst mal ganz auf den Kunden abgewälzt. Du kannst noch froh sein, dass FR Dir die Änderungen noch weit vorab mitgeteilt hat. Was hättest gemacht, wenn Du davon erst im Verlauf der Reise erfahren hättest? An einem Ort, wo der Landessprache nicht mächtig bist? Jetzt kannst von daheim aus noch alles regeln.

 

Als Werder Bremen vor einigen Wochen in Barcelona spielte, wollten auch weit über 100 Fans ab HHN fliegen. Aufgrund des Wetters hat FR den Flug jedoch storniert und sich um nichts gekümmert. Als der Verein hiervon erfuhr hat er den Fans kurzfristig 4 Busse hingestellt, FR nimmt sich nichts an und hätte auch nicht für Unterkunftskosten und Eintrittsgelder ersetzt. Hier wurde von FR noch nicht einmal die Beförderungsleistung erbracht!

 

In Deinem Fall, Marabo, wird die Erbringung der generellen Beförderungsleistung durch FR jedenfalls (noch) nicht in Frage gestellt. Man will Dich befördern, und du hast entgegen dem ausdrücklichen Rat der Airline – offensichtlich zeitlich zu knappe - Anschlussflüge gebucht.

 

Wer Ryanair bucht, muss selber wissen auf was man sich einlässt. Ich hab vor einigen Wochen nach BGY lieber € 150 mehr gezahlt als mit FR zu fliegen. Der Termin war es mir einfach wert.

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die AGBs sind hier gar nicht so spannend, auch nicht der Hinweis, dass Ryanair keine Anschlussfluege verkauft oder ggf. fuer das Nichterreichen haftet.

 

Entscheidend ist allein, dass dem Betroffenen aufgrund eines Ereignisses, dass Ryanair zu vertreten hat, Flugleistungen nicht wie vereinbart anbietet...auch wenn man hier eine gewisse Toleranz gelten lassen muss, so muss Ryanair fuer den entstehenden Schaden aufkommen.

 

Denn es geht bei einer Reiseleistung nicht nur um die Befoerderung von A nach B, sondern vor allem auch zu dem vereinbarten Zeitpunkt

 

Problem ist natuerlich, dass das Ryanair alles scheissegal ist (sind halt Iren)...letztlich muss man gleich vor Gericht gehen bzw. darauf hoffen, dass bald mal ein Ryanairflieger abstuerzt (was ich da letzten Samstag in Stansted gesehen habe - ein relativ neuer Flieger, aus dem es an drei Stellen raustropfte...wahrscheinlich Hydraulik oder Oel!), dann stehen die Chancen dafuer vielleicht gar nicht so schlecht.

 

Ryanair ist nicht typisch fuer llc, sondern fuer die irische Mentalitaet...wer mal erlebt hat, wie stolz die Iren auf ihr Scheissdublin sind, der ahnt schon, welche Firmenmentalitaet Ryanair vertritt.

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Was soll daran "Knebel" sein? Du kannst doch selbst bestimmen ob Du mit den Bed. einverstanden bist oder nicht.

 

Ganz so einfach ist es nicht. Man kann in deutsche Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen nicht reinschreiben, was man will bzw. im Zweifelsfalls ist es dann nicht wirksam.

 

Keiner zwingt jemanden bei FR zu buchen und diese Bedingungen damit zu akzeptieren.

 

Die aktuelle Formulierung in den Beförderungsbedingungen ist recht schwammig (was in einer FAQ oder sonstwo steht, ist nicht weiter relevant). In früheren Versionen stand da explizit die Ablehnung jeglicher Verantwortung für das Erreichen von Anschlussverbindungen, mittlerweile steht da nur noch "Wir sind aus diesem Grund nicht in der Lage, für die Beförderung von Fluggästen oder Reisegepäck zu Anschlussflügen von Ryanair oder anderen Fluggesellschaften zu sorgen. Wir empfehlen daher, Anschlussflüge nicht über Ryanair oder bei einer anderen Fluggesellschaft oder einem sonstigen Beförderungsunternehmen zu buchen." Was eine "Empfehlung" an dieser Stelle soll, ist mir vollkommen unklar.

Geändert wurde das wohl, weil der pauschale Ausschluss von Anschlüssen in den Beföderungsbedingungen einer Fluggesellschaft (war es FR?) Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung in Deutschland war (ich weiß nicht, ob es ein Urteil gab).

Natürlich lässt der Text die Konsequenzen eines Anschlussverlusts völlig offen, sie schließen aber nicht mehr pauschal jegliche Verantwortung dafür aus. Was das nun in der Praxis bedeutet, müsste man wohl leider auch wieder rechtlich klären lassen.

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... darauf hoffen, dass bald mal ein Ryanairflieger abstuerzt (was ich da letzten Samstag in Stansted gesehen habe - ein relativ neuer Flieger, aus dem es an drei Stellen raustropfte...wahrscheinlich Hydraulik oder Oel!), dann stehen die Chancen dafuer vielleicht gar nicht so schlecht.

 

Ich glaub das gerade nicht was ich hier lese.... wie kann man so einen Müll loslassen? Mir platzt echt gleich der Kragen....

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Problem ist natuerlich, dass das Ryanair alles scheissegal ist (sind halt Iren)...letztlich muss man gleich vor Gericht gehen bzw. darauf hoffen, dass bald mal ein Ryanairflieger abstuerzt (was ich da letzten Samstag in Stansted gesehen habe - ein relativ neuer Flieger, aus dem es an drei Stellen raustropfte...wahrscheinlich Hydraulik oder Oel!), dann stehen die Chancen dafuer vielleicht gar nicht so schlecht.

 

Deine Glaubwürdigkeit hast du glaube ich soeben verspielt. Kein FR-Fan zu sein und sich einen Absturz herbei zu wünschen sind shcon zwei verschiedene Sache. Letzteres finde ich total daneben!

Also bitte weder die Iren zu pauschalisieren ("sind halt Iren") noch von ein paar Tropfen auf die Sicherheit schliessen!!

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... darauf hoffen, dass bald mal ein Ryanairflieger abstuerzt (was ich da letzten Samstag in Stansted gesehen habe - ein relativ neuer Flieger, aus dem es an drei Stellen raustropfte...wahrscheinlich Hydraulik oder Oel!), dann stehen die Chancen dafuer vielleicht gar nicht so schlecht.

 

Ich glaub das gerade nicht was ich hier lese.... wie kann man so einen Müll loslassen? Mir platzt echt gleich der Kragen....

 

keineswegs...natuerlich war die Bemerkung zynisch und ich selber habe sonst auch nix gegen Ryanair, aber mir platzt der Kragen, wenn Transportunternehmen sich der Durchfuehrung einer verinbarten Leistung verweigern.

(das mit dem Absturzwunsch nehme ich zurueck, aber das mit den Tropfen von allen moeglichen Fluessigkeiten nicht...da bin ich nicht der einzige, dem das schon aufgefallen ist.

 

Ausserdem disqualifiziert man sich nicht dadurch, dass man ueberspitzt...also nicht so spiessig, Ihr kleingeistigen Deutschen!

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Ich verschende meine Zeit nicht mit Diskussionen mit Dir, Solche Aussagen haben nix mit überspitzt zu tun oder zynismus, das ist weit über das Ziel hinaus, außerdem sind Deine pauschalen Aussagen in diesem wie auch in anderen Threads einfach nur fehl am Platze, es gibt immer zwei Seiten der Medallie, und Deine Meinung ist nicht die einzig richtige!

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Ehe diese Meinung jetzt noch 20 Leute schreiben, könnten wir mal wieder zum Thema zurückkommen? ahoberg hat das mit dem Absturz ja bereits zurückgenommen.

Klar können wir. Aber irgendwie gibts ja gar nichts mehr zu diskutieren zum ursprünglichen Thema: Du hast gesagt wie es bei dir gelaufen ist und ca. 20 andere User haben gesagt, dass es einerseits bei Ryanair immer so ist und andererseits die AGB nicht zwingend rechtsmässig sind. Irgendwie gibts ja kaum mehr etwas hinzuzufügen...

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Ehe diese Meinung jetzt noch 20 Leute schreiben, könnten wir mal wieder zum Thema zurückkommen? ahoberg hat das mit dem Absturz ja bereits zurückgenommen.

 

Sorry, aber so eine kranke Äußerung ist nicht entschuldbar.

Und es ist nicht das erste Mal, dass ahoberg hier verbal aus der Rolle fällt.

 

Von daher kann ich mich den anderen nur mit einer Ergänzung anschließen: Sollte ahobergs Wunsch wahr werden, dass eine FR-Maschine abstürzt, so wünsche ich mir nicht nur, dass sie auf sein Haus kracht. Sondern dass die Paxe dabei überleben.

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Um mal wieder zum Thema zurückzukommen....

Hier wird ständig von Anschlussflügen geredet.

Bei FR und auch bei anderen LCCs gibt es in dem Sinne keine Anschlussflüge!

Anschlussflüge sind Flüge die unter einer Buchungsnummer laufen, z.B. bei LH HAM-MUC-JFK; das Segment MUC-JFK wäre dann ein Anschluss und hierbei muss dann, bei eventueller Verspätung auch ein Ersatz erfolgen wenn der Flug nicht erreichbar ist bzw. im Reservierungssystem als UN also unvailable aufläuft.

Da bei Internetbuchungen (ich nehme mal an es handelt sich um solche)bei den LCC's max. ein Retournflug möglich ist, für den, auch FR bei Verspätungen, Umbuchungen bzw. Rückerstattung des Flugpreises etc. vornimmt, handelt es sich bei den geplanten Trips wohl um mehere Buchungen mit mehreren Buchungsnummern und da gibt es leider keine Möglichkeit das irgendwie zu regeln, selbst das Argument, dass 8 Flüge mit der Airline gebucht sind interessiert wenig, da nicht alle unter der selben Buchung laufen.

Eine kostenlose Umbuchung aller Flüge würde nur erfolgen wenn ALLE Flüge unter einer Buchungsnummer fortlaufend wären und eine Gesamtreise darstellen würden.

Da ich nun dies nicht annehme hat Marobo hier leider keine Chance. Diese Handhabung wird im übrigen auch bei den etablierten Carrieren angewendet und steht teilweise sogar in den Passanger Service Manuels; jedenfalls in denen die ich gelesen habe.

Sicherlich könnte man auf Kulanzbasis (ich würde z.B. die Tarife anschauen, welches Preissegement gebucht wurde, etc.) hier etwas regeln, aber rein rechtlich ist da leider nichts zu machen; zudem übernimmt der Kunde bei LCCs wie auch bei Non-LCCs die Verantwortung selbst, wenn er mehrere getrennte Tickets kauft und die geplante Reise nicht so abgeflogen werden kann wie geplant.

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zudem übernimmt der Kunde bei LCCs wie auch bei Non-LCCs die Verantwortung selbst, wenn er mehrere getrennte Tickets kauft und die geplante Reise nicht so abgeflogen werden kann wie geplant.

 

das ändert ja nichts daran das eine Airline, LCC oder nicht, für Schäden haftet die sich daraus ergeben das sie ihren Teil des Vertrages (die Zeiten) nicht erfüllt. Sonst gilt das was ich oben geschrieben hab, der AGB fehlt der Passus "Planen sie nichts in den 72 Stunden nach ihrem Ryanairflug"....

Meist hat man ja nen Grund irgendwo hinzufliegen und deshalb ist ein Flug i.d.R. mit Anschlussplänen verbunden (Hotel, Mietwagen, Stadtrundfahrt, Züge/Busse vom Flughafen bis in die Stadt nur bis XY Uhr usw). Solange man nicht unangemessen knapp plant muss die Airline einen vielleicht nicht umbuchen (ist ja kein Anschlussflug), sondern einfach den entstandenen Schaden ersetzen.....

Wen er eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er in jedem Fall zum Anwalt und die Sache ihren lauf nehmen lassen. Deutsche Gerichte zeigen bei solchem Geschäftsgebaren in der Regel recht wenig Kulanz...

 

Gruß, Thomas

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"das ändert ja nichts daran das eine Airline, LCC oder nicht, für Schäden haftet die sich daraus ergeben das sie ihren Teil des Vertrages (die Zeiten) nicht erfüllt. Sonst gilt das was ich oben geschrieben hab, der AGB fehlt der Passus "Planen sie nichts in den 72 Stunden nach ihrem Ryanairflug"....

Meist hat man ja nen Grund irgendwo hinzufliegen und deshalb ist ein Flug i.d.R. mit Anschlussplänen verbunden (Hotel, Mietwagen, Stadtrundfahrt, Züge/Busse vom Flughafen bis in die Stadt nur bis XY Uhr usw). Solange man nicht unangemessen knapp plant muss die Airline einen vielleicht nicht umbuchen (ist ja kein Anschlussflug), sondern einfach den entstandenen Schaden ersetzen.....

Wen er eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er in jedem Fall zum Anwalt und die Sache ihren lauf nehmen lassen. Deutsche Gerichte zeigen bei solchem Geschäftsgebaren in der Regel recht wenig Kulanz... "

 

Die Fluggesellschaft haftet nicht für Anschlussleistungen z.B. Hotel etc. Was nach der Landung und der Gepäckausgabe vom jeweiligen Pax gemacht wird interessiert die Airline nicht. Hierfür gibt es Versicherungen, wie richtig gesagt wurde. Sofern der Kunde am Zielort angelangt ist, hat die Airline ihren Vertrag erfüllt. Wenn dies mit Verspätung erfolgt gibt es Regelungen wie z.B. DBC-Vouchers o.ä.

Die Airline kann Flugzeiten ändern, haftet jedoch dann auch dafür, keine Frage.

Sofern ALLE Flüge unter einer Buchung laufen, wird auch automatisch gezeigt, dass diverse Flüge nicht möglich sind wenn es zu erheblichen Unregelmässigkeiten kommt; also z.B. wenn man auf einen späteren Flug umgebucht wird und dann ein weiterer den man unter der selben Buchungsnummer hat, dann schon abgeflogen ist. Hier würde auch automatisch der Kunde nach Rücksprache oder gleich vom System auf einen anderen Flug kostenlos umgebucht.

Hat der Kunde jedoch die Flüge als One-Way jeweils gebucht, also auch mit verschiedenen Buchungsnummern, bucht die Airline nur den Flug kostenlos um, für den eine Zeitenänderung vorliegt, weil der Vertrag, also die Buchung nur einen One-Way Flug vorsieht. Das der Pax einen Rückflug hat, sieht man dann nicht, weil das eine komplett andere Buchung ist und mit der ersten in keinster Weise im Zusammenhang steht. In sofern kam FR schon richtig dem Vertrag nach, dass sie Flüge bei denen Zeitenänderungen vorliegen kostenlos umbucht und andere gegen die normale Gebühr.

Im Falle von Marobo sieht FR das die ganzen Flüge nicht als ganzen Paket, weil er nach meiner Auffassung, größtenteils OW Flüge gebucht hat und auch 7 bzw. 8 verschiedene Buchungsnummern haben müsste.

Sofern das nicht so richt ist, sollte Marobo das näher erläutern, wo und wie er die Flüge als 1 Gesamtreise gebucht hat und mich berichtigen; in der Regel gehen höchstens R/T Flüge, wie schon gesagt.

 

Marobo hat zudem nicht wie vielleicht verstanden 1 Vertrag mit der Airline abgeschlossen sondern 7 bzw. 8. Vielleicht sollte Marobo mal OW und R/T Buchungen aufführen, dann zeigt es sich besser wieviel Verträge er abgeschlossen hat.

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Hallo!

 

Ich habe zwar nicht alles hier gelesen, aber schon recht viel. Habe vorhin mal in die Geschäftsbedingungen von FR geguckt.

 

Zitat:

Flugstornierungen und Flugplanänderungen

 

* Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Ihnen der alternativ angebotene Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge zeitlich nicht passt/passen, und Sie den Flug nicht antreten.

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@Phiraos

Marobo darf ja die betroffenen Flüge umbuchen, das war ja schon von Anfang an klar. Aber was passiert mit den anderen Flügen?? Wie du bei seiner Auflistung erkennen konntest, sind von der Änderung drei der acht gebuchten FLüge betroffen. Aber ein Umbuchen bringt in dem Fall nichst, da er die restlichen fünf Flüge niemals umbuchen darf, warum auch??

 

 

Do. 12.01.06 FR 4171 HHN-OPO 07:00-08:35

Do. 12.01.06 FR 8348 OPO-STN 21:15-23:30

Fr. 13.01.06 FR 2336 STN-POZ 07:00-10:00

Sa. 14.01.06 FR 2337 POZ-STN 10:35-11:45

Sa. 14.01.06 FR 3124 STN-VLL 13:30-16:35

Mo. 16.01.06 FR 3125 VLL-STN 17:00-18:10

Di. 17.01.06 FR 2192 STN-TMP 06:20-11:05

Di. 17.01.06 FR 1922 TMP-HHN 18:00-19:25

 

Do. 12.01.06 FR 4171 HHN-OPO 07:00-08:35

Do. 12.01.06 FR 8348 OPO-STN 21:15-23:30

Fr. 13.01.06 FR 2336 STN-POZ 12:40-15:40

Sa. 14.01.06 FR 2337 POZ-STN 16:10-17:20

Sa. 14.01.06 FR 3124 STN-VLL 13:30-16:35

Mo. 16.01.06 FR 3125 VLL-STN 17:00-18:10

Di. 17.01.06 FR 2192 STN-TMP 17:10-21:55

Di. 17.01.06 FR 1922 TMP-HHN 18:00-19:25

 

 

@CJ3

Eigentlich ist doch gut zu erkennen, welche Strecken Marobo zusammen gebucht hat

 

HHN-OPO

OPO-STN

STN-POZ-STN

STN-VLL-STN

STN-TMP

TMP-HHN

 

also zweimal return, viermal oneway...

 

EDIt: da Denkfehler :)

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