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Aktuelles zum Allgäu Airport Memmingen


2L

Empfohlene Beiträge

Um mal wieder auf wirklich aktuelle Themen zurueck zu kommen:

 

http://www.airliners.de/deutsch-luftverkehrsverhandlungen-bewegung/37333

 

Sieht so aus als wuerde die Aeroflot-Billigtochter Pobeda bald in Memmingen laden. Denke Memmingen - Moskau waere damit auf jeden Fall gesetzt. Waere auch sehr gut fuer den Flughafen wenn weitere Destinationen folgen wuerden. Auf jeden fall ein grosser Zugewinn! Ich denke mal Start im SFP 2016?

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  • 2 Wochen später...

http://www.allgaeu-tv.de/programm/tv_sendungen/atv_nachrichten/bei etwa der 9ten Minute.
Der Bund zahlt die Beseitigung der Altlasten am Airport nicht.

 

Da hat Landrat weirather wohl ein bisschen gelogen. Er hat ja behauptet, der Bund würde die Altlastensanierung bezahlen. Siehe auch

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/151008-quer-allgaeu-airport-100.htmlbei Minute 3:10

 

Dort zeigt er sogar schwarz auf weiß mit grünem Leuchtstift, dass die BIMA die Kosten für die Entsorgung der Altlasten übernehmen werde.
So wurden sämtliche Allgäuer kreis- und Stadträte informiert und etwa 130.000 Wähler in der Stadt Memmingen und dem Landkreis Unterallgäu belogen.

Der GF Schmid hat nun ein weiteres Problem. Nun muss er Rückstellungen bilden. Er wird wohl kaum mehr behaupten können, dass er ganz ohne Kosten aus der Nummer herauskommt.
Wird bilanziell eine interessante Aufgabe. Und irgendwo her müssen dann auch noch die Millionen für die Sanierung kommen. Noch eine interessante Aufgabe..
 

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Das möchte ich doch gerne vorher von neutraler Seite bestätigt sehen. Den GRÜNEN traue ich nichtmal zu richtig lesen zu können. Alternative: Du besorgst Dir den angeblichen Brief und verlinkst ihn. Ansonsten könnte das auch auf einen veritablen Rechsstreit hinauslaufen.

http://www.ekin-deligoez.de/im-wahlkreis/allgaeu-airport-keine-beteiligung-an-altlastensanierung-durch-den-bund.html

 

Allerdings zeigt das Bild unten nur die erste Seite des Antwortschreibens. Der interessante Teil steht da nicht drauf.

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http://www.ekin-deligoez.de/im-wahlkreis/allgaeu-airport-keine-beteiligung-an-altlastensanierung-durch-den-bund.html

 

Allerdings zeigt das Bild unten nur die erste Seite des Antwortschreibens. Der interessante Teil steht da nicht drauf.

 

Und selbst die erste Seite ist nicht lesbar, zumindest für meine trüben Augen nicht.

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Aus meiner Erfahrung und Kenntnis ist das bei Gewerbegebieten so, daß Altlasten im Boden, so sie nicht beseitigt werden müssen auch dort verbleiben können (Grundwassergefährdung wahrscheinlch ausgenommen; da habe ich aber keine Erfahrungen) wenn der Boden nicht bewegt wird oder auf dem Grundstück verbleibt. Wenn der Boden wegen z.B. Bau einer Tiefgarage bewegt und abtransportiert wird, muß der Aushub behandelt werden.

Ich habe selbst mal ein Projekt begleitet, bei dem es reichte, daß der Aushub in Form einer landschaftlich nicht unattraktiven Hügelformation verblieb. 

Wenn das am FMM nicht möglich sein sollte, aus welchen Gründen auch immer, dürfte es wohl zu einem Rechtsstreit kommen, und den warten wir doch dann erstmal ab.

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Ich finde es erschreckend, wie versucht wird eine sehr komplexe Ausgangslage auf eine völlig daneben liegende Schlussfolgerung herunter zu brechen. Man sieht, dass diese Dame entweder die korrekten Zusammenhänge nicht erkennt oder sogar für ihre Zwecke verfälscht.

 

Es gibt nicht einfach nur "die Altlasten am Airport".

 

Abgesehen davon, dass die Fragestellung auf alle Altlastenarten abzielt, bezog sie nur die, die auf dem Gelände befindlichen, in die angefragte Sanierung ein. Es gab viele Altlasten auf dem Gelände, deren Rückbau und Entsorgung der Airport übernahm, übernimmt und noch übernehmen wird. Das war mit der Bima so geregelt und für die muss auch keine Bima im Nachgang eintreten. Analog fällt auch deren Antwort bei Anfragen aus.

 

Betreffend PFT sieht die Sachlage sehr komplex aus, weil über Jahrzehnte hinweg ein Schadensfall auf Flächen Dritter entstanden ist und während des Schadensereignisses auch noch ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

 

Historie:

 

Seit den 60er Jahren wurde über ca. 45 Jahre hinweg im Militärbetrieb das schädliche Löschmittel am Löschbecken verwendet und ausgehend vom Löschbecken abstromseitig über die Grundwasserstömung das Erdreich mit PFT kontaminiert.

 

Das Airportgelände wurde vom Bund verkauft, ca. 2008 das Löschbecken versiegelt und überbaut. Es wurden dort vom jetzigen Airport keine Löschschäume eingebracht und durch die Versiegelung wurde das Auswaschen von PFT in die tieferen Grundwasserlagen stark reduziert.

 

 

Haftung vor dem Verkauf:

Es bildete sich in der Hauptsache während der militärischen Nutzung die heute gefundene, schmale Kontaminationsfahne in Richtung Nordost aus. 2014 wurde PFT an einer ca. 350 mm entfernten Meßstelle in relevanter Konzentration gemessen. Die Verursacherhaftung für den Anteil am Gesamtschaden, der vor dem Verkauf des Geländes passierte, kann nicht beim Allgäu Airport liegen, das es ihn zum Schadenszeitpunkt noch gar nicht gab.

 

Haftung nach dem Verkauf:

 

Der Anteil, der nach Verkauf dem Airport zuzurechnen ist, ist hinsichtlich Verursacherhaftung vorhanden, wegen des viel kürzeren Zeitraumes und der zusätzlichen Versiegelung jedoch nur ein kleiner Teil des Gesamtschadens.

 

Der Anteil des kontaminierten Bodens, der innerhalb des Airportgeländes liegt, und für dessen Beseitigung eventuell der Airport wegen der Eigentümerhaftung zu belangen ist, stellt nur ca. 20% des gesamten, kontaminierten Bodens dar. Der Rest liegt auf dem Gelände Dritter, die aber sicher nicht im Rahmen der Eigentümerhaftung zur Verantwortung gezogen werden, deshalb wird hier wieder die Verursacherhaftung greifen.

 

Somit gibt es nicht "die Altlasten auf den Airport Gelände", sondern einen umfangreichen komplexen Kontaminationsschaden, der über Jahrzehnte hinweg entstanden ist. Der Anteil des Airport daran ist sowohl hinsichtlich Verursacherhaftung (zeitliche Relevanz) und Eigentümerhaftung (Flächenrelvanz) relativ gering.

 

 

Maßnahmen:

 

Eventuell wird die Grundwasserentnahme auf Flurflächen verboten, wenn Richtwerte überschritten sind. Eventuell kann der betroffene Trinkwasserbrunnen geschlossen werden oder die Beimischung von Fremdwasser bei der Trinkwasserversorgung nötig werden. Eventuell kann das Trinkwasser gefiltert werden.

 

Eventuell wird es Sanierungsmaßnahmen in der Nähe der Kontaminationsquelle geben, das macht jedoch nur Sinn im Zusammenhang mit Maßnahmen außerhalb des Airportgeländes zur Beseitigung der Kontaminationen aus der militärischen Nutzung. Eventuell reicht innerhalb des Airports die bereits erfolgte Versiegelung aus und außerhalb muss das Erdreich abgetragen werden.

 

 

Ob und was gemacht wird und welche Kosten entstehen, ist nicht geklärt. Insbesondere auch, weil es Stand heute gar keine gesetzlichen Zielvorgaben für die Sanierung von PFT Schadensfällen gibt. Es ist bis heute nicht definiert, welcher Zustand nach einer Sanierung herrschen muss.

 

 

 

 

Und nun stellt die Dame die Frage, ob die Bima Kosten für die Altlastensanierung auf dem Gelände des Allgäu Airport übernimmt.

Bearbeitet von mautaler
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Ich finde es erschreckend, wie versucht wird eine sehr komplexe Ausgangslage auf eine völlig daneben liegende Schlussfolgerung herunter zu brechen. Man sieht, dass diese Dame entweder die korrekten Zusammenhänge nicht erkennt oder sogar für ihre Zwecke verfälscht.

 

Erstmal vielen Dank für die nützlichen Erläuterungen. Die von Dir erwähnte Dame ist ja grüne Bundestagsabgeordnete, und da ist klar, daß sie einen politischen Zweck verfolgt und weniger an einer sachgerechten Aufarbeitung und Lösung interessiert ist. Das werfe ich ihr nichtmal vor, weil es zum politischen System dazugehört, wenn man in der Opposition sitzt. Man muß es eben nur erkennen und dann richtig einordnen.

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Der Anteil des kontaminierten Bodens, der innerhalb des Airportgeländes liegt, und für dessen Beseitigung eventuell der Airport wegen der Eigentümerhaftung zu belangen ist, stellt nur ca. 20% des gesamten, kontaminierten Bodens dar. Der Rest liegt auf dem Gelände Dritter, die aber sicher nicht im Rahmen der Eigentümerhaftung zur Verantwortung gezogen werden, deshalb wird hier wieder die Verursacherhaftung greifen.

 

Die Schadstoffquelle wovon die PFT Verseuchung ausgeht, liegt auf den Flughafengelände. Von dort aus hat sich die PFT Belastung auf die Flächen dritter ausgebreitet. Unter anderem weil auch die Flughafengesellschaft seit Erwerb der Grundstücke nichts gegen die weitere Ausbreitung unternommen hat. Für die Beseitigung und Hinderung einer Ölverschmutzung ist der Grundstückeigentümer verantwortlich, auch wenn er die Verschmutzung nicht verschuldet hatte. Geht nur darum, ob der Bund dem Flughafen die Kosten einer PFT Sanierung ersetzen müsste.

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Hätte der Airport sofort bei Kauf jegliche (weitere) Ausbreitung der Schadstoffe aus seinem Gelände unterbunden, wer wäre für die jahrzehntelange Kontamination die davor erfolgte haftbar zu machen?

 

Richtig: Der Bund / Verteidigungsministerium als bis dahin Verantwortlicher

 

Es handelt sich sozusagen um ein Haftungskonglomerat, da zu dieser Haftung nachträglich noch die des Airports hinzukommt.

 

Es geht um Haftungsanteile und ein gemeinsames Lösungskonzept. Sowohl Erdaushub als auch Flächenversiegelung stehen als Maßnahmen im engen Umkreis solcher Kontaminationsquellen im Raum. Das die Bima jetzt nicht den Erdaushub auf Airportgelände zahlt, steht ausser Frage. Unklar ist, ob so eine Maßnahme im Gesamtkonzept überhaupt notwendig sein wird. Schliesslich ist man deutschlandweit erst in der Phase, solche Fälle überhaupt erst mal zu eruieren und zu studieren. Ein Gutachter hat ca. 6000 qm ausserhalb des Airport als so stark belastet eingestuft, dass dieser Boden ebenfalls als Kontaminatiosquelle betrachtet werden muss.

 

Das der Bund nicht für den Schaden haften muss, den er Dritten vor Verkauf zugegügt hatte, ist wohl auszuschliessen.

 

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Bearbeitet von mautaler
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Hätte der Airport sofort bei Kauf jegliche (weitere) Ausbreitung der Schadstoffe aus seinem Gelände unterbunden, wer wäre für die jahrzehntelange Kontamination die davor erfolgte haftbar zu machen?

 

Richtig: Der Bund / Verteidigungsministerium als bis dahin Verantwortlicher

 

Es handelt sich sozusagen um ein Haftungskonglomerat, da zu dieser Haftung nachträglich noch die des Airports hinzukommt.

 

Es geht um Haftungsanteile und ein gemeinsames Lösungskonzept. Sowohl Erdaushub als auch Flächenversiegelung stehen als Maßnahmen im engen Umkreis solcher Kontaminationsquellen im Raum. Das die Bima jetzt nicht den Erdaushub auf Airportgelände zahlt, steht ausser Frage. Unklar ist, ob so eine Maßnahme im Gesamtkonzept überhaupt notwendig sein wird. Schliesslich ist man deutschlandweit erst in der Phase, solche Fälle überhaupt erst mal zu eruieren und zu studieren. Ein Gutachter hat ca. 6000 qm ausserhalb des Airport als so stark belastet eingestuft, dass dieser Boden ebenfalls als Kontaminatiosquelle betrachtet werden muss.

 

Das der Bund nicht für den Schaden haften muss, den er Dritten vor Verkauf zugegügt hatte, ist wohl auszuschliessen.

 

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Sehr interessant...

Soweit mir bekannt ist, hat der Bund einen Haftungsausschluss vereinbart. Wenn das nicht so ist, wie sind denn dann die vertraglichen Vereinbarungen? Du kannst sicher eine Quelle nennen.

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Ich versuchs mal so, um Dir das näherzubringen:

 

Ich verkauf Dir mein altes Auto mit Haftungsausschluß. D.h. ich hafte nicht für Sachmängel. Öltank ist undicht und Du versausst mit dem Auto den Carport deines Schwiegervaters. Sachmangel, aber Deine Verantwortung und Dein Problem. Wegen Haftungsausschluss.

 

Das Auto stand fünf Jahre davor so in meinem Carport und das Öl lief zu meinem Nachbarn rüber. Meine Verantwortung und mein Problem. Trotz Haftungsausschluss kann ich das nicht mehr nachträglich auf Dich abwälzen.

 

Damit belasse ich es jetzt auch. Sonst wandern wir noch in den Parallelthread.

Bearbeitet von mautaler
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Interessant wird es ja dadurch, dass derzeit die Grundstücke der Landwirte, welche zwischen Airport und Brunnen liegen, derzeit gefährlich für das Trinkwasser sind/sein könnten. Wer hat hier die Schuld? Das Zeug kann ja schon seit jahrzehnten unterwegs sein.

 

Viele Fragen, welche erst in den nächsten Jahren geklärt werden. Erst die Verursacher mit zeitlicher Zuordnung, danach ein langer Rechtprozess, und vor allem gibt es derzeit noch keine Grenzwerte, worauf sich jemand juristisch sicher berufen kann.

 

Da man PFT nicht ausgräbt und deponiert, sondern das Grundwasser über Jahre filtert, wird es am billigsten sein, einen neuen Brunnen samt Zuleitung zu bauen. Und der Rest bleibt im Boden, mit Beobachtung bis zum St. Nimmerleinstag.....

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Weil ein Staatssekretär ja auch völlig belanglos ist.... ^_^

Ich vermute mal, daß Du parlamentarischen Prozeduren nicht so genau kennst. Deshalb: Es gibt im Parlament "Fragen für die Fragestunde" von Abgeordneten, "Kleine Anfragen" und Große Anfragen". Die beiden letzteren werden immer von den Fraktionen eingereicht. In diesem Fall handelte es sich offensichtlich um eine informelle Frage der Abgeordneten. Den Adressaten kennen wir nicht. Die Anrede "liebe Ekin" könnte aber darauf hindeuten, daß Spahn selber der Adressat war. Natürlich beantwortet der PStS das nicht selber, sondern sein persönlicher Referent. Ob der Jurist ist, weiß ich nicht.

Entscheidend ist aber eine für mich erkennbare klare Unverbindlichkeit. Wenn es sich um eine kleine oder große Anfrage der Fraktion gehandelt hätte, wäre die Antwort als Bundestagsdrucksache veröffentlicht worden und nicht als persönlicher Brief.

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Entscheidend ist aber eine für mich erkennbare klare Unverbindlichkeit. Wenn es sich um eine kleine oder große Anfrage der Fraktion gehandelt hätte, wäre die Antwort als Bundestagsdrucksache veröffentlicht worden und nicht als persönlicher Brief.

 

Spahn: "Die Verträge enthalten einen umfassenden und allgemeinen Haftungsausschluss der Bundesanstalt für Sachmängel. Darüber hinaus enthalten sie einen Ausschluss der Übernahme von Kosten, die zur Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen/Altlasten und etwaiger Gebäudeschadstoffe erforderlich sind".

 

Was an dieser Aussage über den Gehalt der Verträge ist unverbindlich? Sollte Spahn tatsächlich einen Brief so hinschreiben (lassen), ohne dass Kenntnisse der Verträge vorlagen? 

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