Zum Inhalt springen
airliners.de

Probleme mit Flugbuchungen/-reisen mit Easyjet


Empfohlene Beiträge

Bitte in diesem Thread alle Probleme mit Flugbuchungen mit der Fluggesellschaft Easyjet diskutieren und entsprechende Fragen stellen. "Probleme" sind u.a. :

- Annullierung eines gebuchten Fluges

- Verspätung eines gebuchten Fluges

- Nichtbeförderung bei gebuchtem Flug

- Änderung der Flugzeiten eines gebuchten Fluges

- Rückerstattung von "Steuern und Gebühren" bei einem nicht genutzten Flug

- Nutzung von Teilstrecken eines gebuchten FLuges

 

 

Bevor eine Frage aufgebracht wird, sollte überprüft werden, ob sich die Antwort auf das persönliche Problem

- sich bereits aus diesen allgemeinen Informationen

- aus dem Inhalt dieses Master-Threads ergibt.

- oder älteren, geschlossenen Threads zu Problemen mit dieser Fluggesellschaft ergibt.

 

Thread Flugstreichung durch Easyjet, welche Rechte habe ich

Thread Stornierung bei Easyjet

Thread Rechnung bestellen bei Easyjet-Buchung

 

 

Grundsätzlich gilt, dass nicht für jedes persönliche Problem eines Users jeweils ein neuer Thread aufgemacht werden soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Monate später...

Mir ist vorhin folgendes passiert: Während der Bezahlung bei Easyjet habe ich statt Konto die BLZ eingegeben, woraufhin natürlich die Bezahlung nicht funktionierte. Korrigiert, kein Problem, Buchung erfolgreich abgeschlossen. Nun fiel mir auf, das Easyjet schreibt, es falle "sofort" eine Gebühr von 25 € an, wenn eine Abbuchung z.B. wegen falscher Daten fehlschlage. Muß ich nun mit 25 € extra rechnen? Was bei einem Reisepreis von unter 30 € ziemlich happig wäre. In der (erfolgreichen) Buchung tauchte nix extra auf, aber vielleicht nehmen die mir das nun einfach separat vom Konto? Die Daten haben sie ja nun aus der richtigen Eingabe. Hat jemand Erfahrungen hierzu? Und was ist, wenn ich eine solche Belastung retour gehen ließe? Da würde doch sicher kurzer Prozeß gemacht und die ganze Buchung storniert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann Dir nicht wirklich helfen, aber da die Buchungmaske die Möglichkeit zuliess das zu korrigieren und die Buchung erfolgreich abgeschlossen wurde, würde ich prinzipiell davon ausgehen dass das klappt. Vermutlich kann nur ein Anruf bei Easyjet Klarheit bringen, denn die können in Ihrer EDV doch sicher sehen von welchem Konto belastet wird/wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@sammler75

 

Der Fehler konnte vor der Buchung vom System erkannt werden. Eine Abbuchung erfolgte ja noch nicht. Deshalb wirst du die 25 EUR nicht extra zahlen müssen.

 

Was anderes wäre, wenn die KTO / BLZ Kombination existiert und eine Rücklastschrift folgt. Dafür nimmt Easyjet eine happige Gebühr von 25,- ! In deinem Fall hast du jedoch Glück, da der Fehler aufgrund unzulässigen Eingaben verhindert werden konnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
  • 6 Monate später...

Hallo zusammen,

 

Habe letzte Woche einen Flug für 2 Personen von GVA nach BCN für den diesen Donnerstag bei EZY gebucht. Nun habe ich allerdings bemerkt, dass dabei zweimal derselbe Name bei den Passagiernamen aufgeführt ist. Ich bin mir 100% sicher, dass ich nicht denselben Namen zwei mal eingetippt habe, weshalb es sich um einen Systemfehler handeln muss.

Weiss jemand, ob ich hier die happige Umbuchungsgebühr zahlen muss?

Zurzeit kann ich den EZY Kundendienst nicht erreichen, und werde erst morgen wieder versuchen. Jegliche Hilfe oder Erfahrungsberichte wären mir sehr nützlich, danke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Da in diesem Forum ja leider alle Probleme, die irgend etwas mit eine Fluggesellschaft zu tun haben, in diesem Problembrei-Thread abgeladen werden müssen, kommt es nach meiner Beobachtung weitaus seltener zu sinnvollen Antworten, als wenn ein eigener Thread eröffnet wird. Ich hoffe, es kommen trotzden ein paar Hinweise.

 

Zur Sache (abstrakt dargestellt): Ein Billigvielflieger (nennen wir ihn A) ist ein bisher recht zufriedener Easyjetkunde. Zuletzt konnten er und seine Begleitung einen Returnflug nicht antreten (insgesamt also 4 Segmente).

 

Daraufhin verlangt A die Steuern und Gebühren (der Flugpreis lag bei ca. 45 Euro p.P. davon ca. 20 Euro Steuern und Gebühren p.P.). Er bekommt folgende Antwort:

 

Es tut mir leid zu hören dass Sie ihren Flug nicht antreten konnten. Leider können wir Ihnen keine Erstattung von Flughafensteuern bzw. Gebühren anbieten da Ihnen für diesen Flug keine Gebühren berechnet wurden die im Falle eines nicht-Antritts ihres Fluges erstattet werden können.

 

Eine Erstattung von Gebühren bzw. Steuern unterliegt der Fluggesellschaft. Diese entscheidet ob die Gebühren dem Passagier berechnet oder von der Fluggesellschaft übernommen werden. Des Weiteren liegt die Entscheidung, ob eine Erstattung von Flughafengebühren bzw. Steuern vorgenommen wird ebenfalls bei der Fluggesellschaft. Es besteht keine gesetzliche Pflicht der Fluggesellschaft eine Erstattung von Kosten des Flugtickets zu ermöglichen wenn ein Flug nicht angetreten wird.

 

Diese Argumentation ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Solange der gesamte Flugpreis die von der Airline abzuführenden Steuern und Gebühren übersteigt, ist es aus nach meiner Auffassung einfach dreist, zu behaupten, daß die Fluggesellschaft die Gebühren selber trägt und daher keine Gebühren erstattet.

 

Es scheint nunmehr die Argumentation von Easyjet zu sein: Wir tragen alle Gebühren, der Kunde zahlt nur den Flugpreis. Da wir aber den Flugpreis bei Noshows nicht erstatten, bekommen Esayjetkunden, die einen Flug verfallen lassen, gar nichts erstattet.

 

Wie ist denn Eure Meinung dazu?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kennt man schon von TUIFly. Bei Aktionspreisen werden dort keine Steuern/Gebühren, sondern ein "Sonderentgelt" fällig. Das tut man, damit der Kunde nicht "auf Vorrat" bei 1€-Flugpreis bucht.

 

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es handelt sich nicht um 1-euro Tickets!

 

Wer wie bei Ryanair 0.01 Euro bezahlt, kann sich nicht Beschweren, wenn er keine Steuern + Gebühren erstattet bekommt. Wer aber 45 Euro zahlt, von denen 20 Euro Steuern + Gebühren sind ist in einer ganz anderen Situation.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf Nachfrage schreibt Easyjet:

Der Flugpreis setzt sich aus Steuern und Gebühren des Flughafenbetreibers und aus Gebühren von easyjet und dem eigentlichen Flugpreis zusammen. Die Steuern UND Gebühren des Flughafens werden Ihnen, wenn Sie einen Flug auf easyjet.com buchen in der Liste der verfügbaren Flüge als rot unterlegte Schrift angezeigt. Wenn sie diese Schrift anklicken, dann erscheinen die Gebühren des Flughafenbetreibers(Flughafengebühren) und die behördlichen Abgaben (Steuern) als ein Betrag. Wir erstatten jedoch nur die STEUERN und nicht die Flughafengebühren.

 

Stimmt es, daß Flughafengebühren allgemein nicht erstattet werden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf Nachfrage schreibt Easyjet:

Der Flugpreis setzt sich aus Steuern und Gebühren des Flughafenbetreibers und aus Gebühren von easyjet und dem eigentlichen Flugpreis zusammen. Die Steuern UND Gebühren des Flughafens werden Ihnen, wenn Sie einen Flug auf easyjet.com buchen in der Liste der verfügbaren Flüge als rot unterlegte Schrift angezeigt. Wenn sie diese Schrift anklicken, dann erscheinen die Gebühren des Flughafenbetreibers(Flughafengebühren) und die behördlichen Abgaben (Steuern) als ein Betrag. Wir erstatten jedoch nur die STEUERN und nicht die Flughafengebühren.

 

Stimmt es, daß Flughafengebühren allgemein nicht erstattet werden?

 

EDIT: Die Antwort darauf habe ich eben in der Berliner Zeitung gefunden:

"Die Airlines sind in diesen Fällen dazu verpflichtet, zumindest die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren zu erstatten."

 

"Soweit die Leistungen, die mit diesen Steuern und Gebühren in Verbindung stehen, nicht angefallen sind, müssen diese auch erstattet werden", bestätigt der auf Vertragsrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Steffen Bussler. "Wenn der Kunde seine Forderung aber nicht geltend macht, verjähren die Ansprüche nach drei Jahren."

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...0015/index.html?

 

Nicht unbedingt ein juristisches Standrdwerk, aber immerhin. Soweit sich der RA sich das nicht aus den Fingern gesogen hat, enthält EZY die Gebühren rechtswidrig vor.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt einen "Problem-"-Masterthread im Sticky, in dem die gesammelten Erkenntnisse zu diesem Problemkreis zusammengefasst sind. ZitaT:

 

Rückerstattungen von Steuern und Gebühren

 

Die Frage der Rückerstattung von Steuern und Gebühren bei Nichtantritt des Fluges richtet sich nicht nach der EU-Verordnung, sondern nach dem jeweils anwendbaren deutschen Recht. Spezielle gesetzliche Regelungen oder veröffentlichte Rechtsprechung hierzu gibt es nicht. Nach verbreiteter Rechtsauffassung ist die Fluggesellschaft bei Nichtantritt einer gebuchten Reise um die neben dem Flugpreis eingezogenen „Steuern und Gebühren“ i.S.d. § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert und muss diese zurückerstatten. Der Ausschluß der Rückerstattung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist unwirksam. So hat sich die Fluggesellschaft Ryanair im Rahmen eines vor dem Landgericht Köln geführten Rechtsstreits im Vergleichswege dazu verpflichtet, in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen die Rückerstattung nicht auszuschließen. Eine hiervon zu unterscheidende Frage ist, ob Airlines für die Rückerstattung ein angemessenes Bearbeitungsentgelt verlangen können, das sie dann mit der Rückerstattung verrechnen. Während ein Teil der Airlines auf die Vereinbarung solcher Entgelte verzichten, sehen andere Airlines Bearbeitungsentgelte in Höhe von bis zu 20 EUR vor. In welcher Höhe ein solches Entgelt angemessen ist, ist bislang gerichtlich nicht geklärt.

 

Zu Einzelfällen kann und darf ein Forum wie dieses aus rechtlichen Gründen nichts sagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 11 Monate später...

Ich hoffe, ich bin in diesem Thread richtig gelandet, habe in der Suchfunktion keine geeignetere Stelle gefunden. "Problem": Hab für März einen Flug Berlin-Venedig und retour gebucht, Bestätigung erhalten, alles ok. Heute landet eine Mail von easyjet bei mir mit folgendem Inhalt:

 

------------------------------------------------------

Wichtige Mitteilung/ Nachzahlung erforderlich

Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir leider die Kommunalsteuer (ähnlich der Flughafensteuer) um 2€ für alle Flüge, die von italienischen Flughaefen aus starten, erhöhen mussten.

 

Dies resultiert aus der Änderung in der Verordnung n.166 vom 27.10.2008, erlassen von der italienischen Regierung.Bitte klicken Sie hier, um auf die Webseite des Finanzministeriums zu gelangen, wo die entsprechende Verordnung veroeffentlicht ist.

 

Obwohl easyJet mit dem Zuschlag nicht einverstanden ist, da dieser unsere Kunden noch mehr belasten wird, hat der Beschluss zur Folge, dass wir diesen Betrag von allen Passagieren, die bereits eine Buchung mit uns getaetigt haben, bevor diese Regelung in Kraft getreten ist, abbuchen müssen. Dies gilt leider auch fuer Passagiere, die bereits geflogen sind. Als Sie die Buchung vorgenommen haben, wurden Sie in den Geschaeftsbedingungen darauf hingewiesen, dass, wenn nachtraeglich Steuern und Gebuehren erhoben werden, die ausserhalb unseres Einflusses liegen, wir diese Kosten unseren Kunden auferlegen muessen. Wenn Sie diese zusaetzliche Steuer nicht zahlen moechten, koennte dies dazu fuehren, dass Sie nicht fliegen koennen.

 

Um die Bezahlung vorzunehmen, klicken Sie bitte hier . Alternativ dazu koennen Sie sich hier in Ihr Kundenkonto einloggen und dort die Zahlung durchfuehren.

 

Wir haben jedoch Verständnis, falls Sie mit diesem Zuschlag nicht einverstanden sein sollten und sich entscheiden, aus diesem Grund auf Ihren Flug zu verzichten. In diesem Fall werden wir die Gesamtkosten, die Sie für die Buchung entrichtet haben (inklusive aller Steuern und Gebuehren), zurückerstatten.

 

Falls Sie Ihre Buchung nicht mehr in Anspruch nehmen moechten und diese annullieren wollen, um eine Rückerstattung zu erhalten, klicken Sie bitte hier, um das entsprechende Formular auszufüllen.

 

Desweiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie eine Bestätigung per E-Mail bekommen werden, sobald die Rückerstattung veranlasst wurde und dem Hinweis, dass der Prozess normalerweise nicht länger als 30 Werktage ab dem Erhalt Ihrer E-Mail dauern sollte.

 

Wir möchten uns bei Ihnen für die Umstände entschuldigen und hoffen, dass wir Sie in Zukunft auf einem unserer Flüge begrüßen dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Customer Experience Team

 

---------------------------------------------

 

Hat es so etwas in der Vergangenheit schon öfter gegeben oder wie soll ich mit dieser Mail umgehen? Bitte mal um Meinungen erfahrener Vielflieger, vielen Dank im Voraus.

 

Gruß Wurz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann würde ich die bereits geflogenen Flüge annullieren ;-)

Aber den schlechten Scherz beiseite: Für bereits erbrachte Leistungen kann Easyjet nicht rückwirkend Geld fordern. Und wenn sie es machen: Wollen sie jeden Pax wegen 2 Euro verklagen? Nichtbeförderung kann man für erfolgte Flüge wohl kaum androhen.

Und rückwirkende Gebührenerhöhungen dürfte wohl selbst gegen die italienische Rechtsordnung verstoßen-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 6 Monate später...

Hallo,

 

ich hatte vor ein paar Wochen bereits online für einen easyJet-Flug eingecheckt und die Bordkarten ausgedruckt.

Auf einigen der Bordkarten wurde aber der Barcode nicht gedruckt, sieht nach einem Serverfehler aus.

 

Nun wollte ich diese erneut ausdrucken - auf der easyJet-Webseite steht ja auch:

 

"Bordkarte erneut drucken

Sie können Ihre Bordkarte(n) nach dem Online-Check-In wiederholt ausdrucken."

 

Nur leider finde ich dazu keine Funktion?

Wenn ich mich dort einlogge, kommt nur der Hinweis, das ich bereits eingecheckt bin....

 

Kai

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
ich hatte vor ein paar Wochen bereits online für einen easyJet-Flug eingecheckt und die Bordkarten ausgedruckt.

Auf einigen der Bordkarten wurde aber der Barcode nicht gedruckt, sieht nach einem Serverfehler aus.

 

Hallo Kai,

 

ich habe eben Flüge von Rom nach Palermo und zurück bei Easyjet gebucht, gleich eingecheckt, und habe das gleiche Problem wie du. Auf der Bordkarte für den Hinflug steht der Barcode ganz normal doppelt drauf, auf der Bordkarte für den Rückflug fehlt er. Habe daraufhin das Ganze nochmal versucht auszudrucken, sah genauso aus, und damit ist mein letzter Druckversuch weg (man darf nur 2x ausdrucken). Ich bin jetzt auch irritiert und habe gleich eine Anfrage an die Mitarbeiter gesendet, falls ich etwas höre, poste ich es hier.

 

Hätte noch eine Frage, wenn ich schon dabei bin: Was will mir die obere der beiden folgenden Grafiken sagen? Das untere Bild mit den Abmessungen ist klar, aber sind Trolleys als Handgepäck grundsätzlich verboten, welbst wenn die Abmessungen stimmen? Ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich frage lieber vorher blöd, als nachher blöd am Flughafen schauen ;)

 

luggage.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Druckt doch die Boardkarten nach PDF aus, nehmt dann einen PDF-Editor wie z.B. Foxit und verschiebt damit die Barcodes auf die richtige Seite ;-)

Scherzkeks ;) Wie soll ich Barcodes verschieben, wenn gar keine da sind (auch nicht an irgendeiner falschen Stelle)?

 

Es gibt auch Flughäfen, wo keine Barcodes bei Easyjet benötigt werden. Habe auch schon welche ohne gehabt, war kein Problem. Aber ob das heute noch so ist?

Alles klar, das ist schon mla beruhigend. Ich denke ich frage einfach mal auf dem Weg raus - zur Not kann ich ja nochmal "regulär" einchecken.

 

Trolleys sind natürlich nicht verboten bei Easy, solange die Abmessung stimmt.

Gut - die Abbildung hat mich nur etwas irritiert :D

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...