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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Eurowings


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Ich werde wohl nie verstehen, warum alle immer so scharf darauf sind Rechtsgeschäfte am Telefon zu "begehen". Hinterher weis keiner von nix bzw. "da haben Sie mich falsch verstanden".

 

Was spricht gegen eine mail? Wobei ich, wenn es dann zu Sache geht, grundsätzlich zu Einwurfeinschreiben rate. Die 2,15 Euro sind die, gerichtsfeste, Nachweisbarkeit allemal wert.

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Folgende Frage hätte ich, die eigentlich genauso gut eine andere Airline betrifft, aber da es konkret um Germanwings geht, frage ich mal hier:

 

Wenn man in einer Buchung Hin- und Rückflug gebucht hat und nur den Rückflug antritt, die Steuern und Gebühren für den Hinflug erstattet bekommen möchte: geht das? Oder erstatten die, nur wenn man beide Streckenabschnitte, die zur gleichen Buchungsnummer gehören, nicht angetreten hat? In der Buchungsbestätigung sind die Steuern/Gebühren ja nicht nach Strecke, sondern nur nach Art zusammengefasst...

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Folgende Frage hätte ich, die eigentlich genauso gut eine andere Airline betrifft, aber da es konkret um Germanwings geht, frage ich mal hier:

 

Wenn man in einer Buchung Hin- und Rückflug gebucht hat und nur den Rückflug antritt, die Steuern und Gebühren für den Hinflug erstattet bekommen möchte: geht das? Oder erstatten die, nur wenn man beide Streckenabschnitte, die zur gleichen Buchungsnummer gehören, nicht angetreten hat? In der Buchungsbestätigung sind die Steuern/Gebühren ja nicht nach Strecke, sondern nur nach Art zusammengefasst...

 

Ist kein Problem, alle Flüge die du nicht angetreten hast sind erstattungsfähig (was die Taxen betrifft). Völlig irrelevant in welcher Reihenfolge gebucht, geflogen, oder nicht geflogen.

 

Wichtige Ausnahme: Das gilt nur für Airlines, die grundsätzlich Oneways verkaufen und eben bei einer Hin- und Zurückbuchung zwei Oneways zusammenfassen. Wird davon eines nicht genutzt, dann kann sich die Steuern und gebühren erstatten lassen.

 

Ausnahmen bilden die regulären Airlines LH, AF, BA, ... Wenn du bei denen den Hinflug eines günstigen Return-Tickets verfallen läßt und du es schaffst, den Rückflug anzutreten, ohne dass dieser ungültig ist ("Ticket muss in gebuchter Reihenfolge abgeflogen werden"), und du dann die Steuern und Gebühren erstattet haben willst, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die der Flugpreis auf Onewaybasis neuberechnet wird - und du nachzahlen darfst.

 

Grüße, Carsten

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Die 2,15 Euro sind die, gerichtsfeste, Nachweisbarkeit allemal wert.

 

 

Einer der populärsten juristischen Irrtümer. Ein Einwrfeinschreiben weist nicht mehr nach als das ein Briefumschlag mit völlig unbestimmten Inhalt in einen bestimmten Briefkasten geworfen worden ist. "Das Einwurfeinschreiben ? Ja, habe ich bekommen. War komischerweise gar nichts drin in dem Umschlag, Herr Richter."

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Die 2,15 Euro sind die, gerichtsfeste, Nachweisbarkeit allemal wert.

 

 

Einer der populärsten juristischen Irrtümer. Ein Einwrfeinschreiben weist nicht mehr nach als das ein Briefumschlag mit völlig unbestimmten Inhalt in einen bestimmten Briefkasten geworfen worden ist. "Das Einwurfeinschreiben ? Ja, habe ich bekommen. War komischerweise gar nichts drin in dem Umschlag, Herr Richter."

 

Ok....

 

Wie sieht denn eine "gerichtsfeste" Zustellung aus?

 

Man kann sich ja eigentlich immer mit dem "leeren" Umschlag rausreden.

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Einzig "gerichtsfest" ist die Zustellung per Postzustellungsurkunde oder per Gerichtsvollzieher. Für Privatpersonen ist unmittelbar nur letzteres möglich, der GVZ bedient sich dann seinerseits der PZU. In beiden Fällen wird der Inhalt des zugestellten Schriftstücks dokumentiert und nicht lediglich der Vorgang der Zustellung eines Briefumschalgs mit unbekanntem Inhalt.

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Vor Gericht bewiesen werden muss der Inhalt einer bestimmten Erklärung (das macht die PZU oder der GVZ), nicht der Zugang eines Briefumschlags (das macht das Einschreiben). Wenn der Beklagte einen bestimmten Inhalt eines Briefumschlags abstreitet, ist der Kläger diesbezüglich beweispflichtig. Mit "freier Beweiswürdigung" hat das zunächst mal nichts zu tun, wenn ich keinen Beweis anbieten kann, gibt es auch nichts zu würdigen. Allerdings muss der Beklagte "substantiiert" bestreiten, also z.B. den (angeblichen) Inhalt des Schreibens vorlegen.

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Ok, ich geb zu, der Begriff "gerichtsfest" war nicht ganz korrekt gewählt. In der Praxis halte ich die Variante trotzdem für sehr sinnvoll. Oder willst Du den Schriftverkehr mit den LCC über den GV abwickeln? Wenn ich mich recht entsinne ~ 15,- Euro pro Schriftstück.

 

Das ein Einschreiben vor Gericht nichts gilt, stimmt so auch nicht. Zum einen sind auch Richter nicht so blöde und lassen sich einen leeren Umschlag verkaufen und auf der anderen Seite kann ein Zeuge der beim "eintüten" dabei war, schon recht glaubhaft bestätigen was in einem Umschlag war. Ich denke hier klaffen Theorie und Praxis zu Gunsten des Absenders weit auseinander.

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ich muss Germanwings hier mal ausdrücklich loben. Ich hatte in den letzten 2 Monaten eine Flugstreichung und eine Verspätung von drei Stunden.

 

 

4U hat die EU-Regularien 1:1 eingehalten. Bei der Annulierung nach GDN gab es sofort nach der Ankunft am Check-In Schalter einen 7,50€ Gutschein.

Danach eine Umbuchung mit LH/LO via FRA. Nach zweiter Aufforderung kamen auch die 250€.

 

2. 3 Stunden VErspätung in LED. 4U hat in LED Passagieren ein Essen, plus Getränk und Dessert im Restaurant ausgegeben. Leider haben es nicht alle Passagiere mitbekommen, da keine verständliche Ansage auf Englisch. Daher konnten nur einige, nämlich die die mal am Schalter nachfragten, den Service in Anspruch nehmen. Aber es ist durcgesagt worden.

An Bord gabs dann auch noch einen kostenfreien Kaffee. Find ich angesichts günstiger Flugpreise mehr als Ok.

 

Slebst bei 1:45 Verspätung gabs bei 4U schon kostenlos Kaffee. GDN-CGN.

 

Wobei wohl in letzter Zeit öfter mal Flieger AOG sind.

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ich muss Germanwings hier mal ausdrücklich loben. Ich hatte in den letzten 2 Monaten eine Flugstreichung und eine Verspätung von drei Stunden.

 

 

4U hat die EU-Regularien 1:1 eingehalten. Bei der Annulierung nach GDN gab es sofort nach der Ankunft am Check-In Schalter einen 7,50€ Gutschein.

Danach eine Umbuchung mit LH/LO via FRA. Nach zweiter Aufforderung kamen auch die 250€.

 

2. 3 Stunden VErspätung in LED. 4U hat in LED Passagieren ein Essen, plus Getränk und Dessert im Restaurant ausgegeben. Leider haben es nicht alle Passagiere mitbekommen, da keine verständliche Ansage auf Englisch. Daher konnten nur einige, nämlich die die mal am Schalter nachfragten, den Service in Anspruch nehmen. Aber es ist durcgesagt worden.

An Bord gabs dann auch noch einen kostenfreien Kaffee. Find ich angesichts günstiger Flugpreise mehr als Ok.

 

Slebst bei 1:45 Verspätung gabs bei 4U schon kostenlos Kaffee. GDN-CGN.

 

Wobei wohl in letzter Zeit öfter mal Flieger AOG sind.

 

Ich möchte auch - da ich eben noch ein paar Sätze zu AB gesagt habe - bestätigen, dass sich 4U meiner Ansicht nach am korrektesten verhält, was die vorgeschriebenen Regelungen angeht. Das habe ich schon selbst erlebt. Fast (!) vorbildlich.

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  • 3 Wochen später...

Bei mir gehts grad um BBU, ursprünglich hin am Sonntag, 20.05. um 11:40 Uhr, jetzt auf 15:40 geändert. Der Rückflug am Montag wurde komplett gestrichen und der nächste ist erst am Mittwoch.

 

Ich bat dann auf Umbuchung auf SKG da BBU somit uninteressant geworden ist.

 

Die Antwort heute:

 

Sehr geehrter Herr X,

wir bedauern die Ihnen entstehenden Unannehmlichkeiten durch unsere Fliugplanänderung.

Gerne bieten wir Ihnen hier eine Streckenänderung ohne Umbuchungsgebühr, nur mit Aufzahlung der Tarifdifferenz an.

Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Call-Center, einen entsprechenden Vermerk haben wir in Ihrer Buchung hinterlegt.

Mit freundlichem Gruß,

Ihr Germanwings Team

 

 

Das ist aber nicht üblich, oder? Was würdet ihr machen?

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Bei mir gehts grad um BBU, ursprünglich hin am Sonntag, 20.05. um 11:40 Uhr, jetzt auf 15:40 geändert. Der Rückflug am Montag wurde komplett gestrichen und der nächste ist erst am Mittwoch.

Hmm, ich habe BBU-CGN am 20.05. als Rückflug, sehe aber weder in der Buchung noch im Flugplan eine Änderung der ursprünglichen Flugzeiten, noch habe ich eine Mail bekommen. Aber vermutlich wirst Du nicht von CGN nach BBU fliegen, oder?

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Ah nee, jetzt kapier ich die Mail, die haben mich einfach nur einen Tag auf vorher zurück gebucht!!!

Die Mail hatte ein sehr komisches Format deswegen seh ich das jetzt erst, nachdem ich das hier eingefügt hatte:

 

Flugdaten (Zeiten sind lokale Zeiten)

 

Abflug: 4U 794 20.05.2007 11:10 Köln-Bonn (CGN)

Ankunft: 4U 794 20.05.2007 14:40 BBU (BBU)

 

Abflug: 4U 795 20.05.2007 15:10 BBU (BBU)

Ankunft: 4U 795 20.05.2007 16:40 Köln-Bonn (CGN)

 

Geil, ich hab 30 Minuten Aufendhalt in BBU. :-))

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Geil, ich hab 30 Minuten Aufendhalt in BBU. :-))

Hey, das reicht doch für die Stadt. So toll ist es da nicht ;-)

 

Hmm, na ich lass mich mal überraschen... Hab jetzt mit Wizzair einen am am 15.05. hin und 4U am 16.05. zurück gebucht. Wann fliegst du denn hin?

 

Aber um noch einmal auf meinen gestrichenen Rückflug sprechen zu kommen... Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt und die haben den kompletten Trip auf ein anderes Ziel OHNE Aufpreis umgebucht?

 

Ich hatte es mit 4U und Oslo schon einmal (war der Hinflug gestrichen worden), da hat mit 4U auf meinen Wunsch hin auf LH umgebucht.

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  • 1 Monat später...

Hallo,

 

ich habe da ein kleines Problem, und bevor ich die Hotline anrufe frage ich mal hier als erstes.

 

Fakten:

Reisetermin 20. Februar

Personen: 5

 

Wir 5 wollten nach London, doch leider ist meine Frau krank geworden.

Wenn es nicht besser wird, wird Sie auf keinen Fall fliegen,

ich natürlich auch nicht.

 

Können meine Bekannten den Flug trotzdem antreten?.

Muß ich oder meine Bekannten was beachten?.

Unter der Buchungsnummer sind alle 5 Personen gelistet.

 

Was ist wenn wir die Reise nicht antreten?. Storno?.

 

Ist jetzt blöd gelaufen, das Hotel in London haben wir ja auch schon gebucht. Das soll aber nicht das Problem sein.

 

Über Ratschläge würden wir uns sehr freuen, danke.

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Ich hatte im Dezember einen ähnlichen Fall im Dezember, hatte auch für 3 Personen einen Flug mit 4U nach London gebucht, eine Person ist abgesprungen. Wir (die 2 verbleibenden) konnten sowohl in Hamburg als auch in Gatwick problemlos einchecken (auch getrennt, waren halt jeweils immer 2 Schalter frei und gibt ja eh keine festen Sitzplätze), man legt beim CheckIn eh nur den Reisepass/Personalausweis vor und gut ist, für die Buchungsnummer hat sich keiner interessiert, aber selbst da kann man den verbleibenden Reisenden ja die Buchungsbestätigung in die Hand drücken.

 

Stornieren kann man bei 4U ja sowieso nicht bzw. bekommt man dann kein Geld zurück, allerdings habe ich nach meiner Rückkehr aus London eine eMail an Germanwings geschrieben, dass ich die Steuern und Gebühren für die 3. Person, die nicht geflogen ist, erstattet hätte und hatte das Geld kurz darauf auf meinen Konto.

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Wir (die 2 verbleibenden) konnten sowohl in Hamburg als auch in Gatwick problemlos einchecken (auch getrennt, waren halt jeweils immer 2 Schalter frei und gibt ja eh keine festen Sitzplätze), man legt beim CheckIn eh nur den Reisepass/Personalausweis vor und gut ist, für die Buchungsnummer hat sich keiner interessiert, aber selbst da kann man den verbleibenden Reisenden ja die Buchungsbestätigung in die Hand drücken.

 

Danke "BRE",

 

Reisepass vorlegen und gut. So war's bei mir und meiner Frau auch bei den letzten Flügen.

 

Da die S-Bahnen in Stuttgart morgens zum Flughafen ( ich meine Früh morgens ) halt net so fahren, haben wir uns mental vorbereitet wild verstreut im Flieger zu sitzen. Die S2 z.B kommt erst 5:53 UHR und die S3 um 5:42 UHR, wenn man bedenkt das der Flieger um 06:40 startet wird es schon ein wenig knapp.

 

Wegen dem Geld mach ich mir mal vorerst keine Sorgen, ist halt nur Schade, der Trip war schon seit einem halben Jahr geplant.

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Da würde ich mir persönlich keine Sorgen drum machen, meist kann man doch noch irgendwie zusammen sitzen. Hab durchaus auch schon trotz CheckIn 15 Min vor Schluß noch eine Reihe für mich und meine Begleitung alleine bekommen (war bei U2 natürlich letzte Boardinggruppe). Abgesehen davon, war ich bei frühen Abflügen immer wieder erstaunt, wie niedrige Sequenznummern man bei den LCC bekommt, wenn man relativ spät am Airport (ca. 1 Stunde vor Abflug) ist, vor allem da der Fleiger dann auch oft gerne zu 75% gefüllt war...

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An dieser Stelle mal ein Kompliment an Germanwings:

Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgen bei mir jetzt schon mehrmals OHNE gesonderte Aufforderung bzw. Bitte meinerseits.

Einen Tag nachdem ich eine Reise/Teilstrecke nicht antreten konnte bekam ich jeweils eine neue Rechnung mit dem Gutschriftsbetrag zugemailt und einige Tage später befindet sich der Betrag auf meinem Konto.

Prima ! Davon könnte sich die dba mal eine Scheibe abschneiden..

 

 

Viele Grüße

 

Marco

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