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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


Empfohlene Beiträge

vor 17 Stunden schrieb nochda1:

Bei einer Probebuchung gab es den 15:25 Uhr Flug von FNC nicht. Nur den, wie auch von mir Orginal gebucht, um 17:25 Uhr.

Habe gerade am 09.05. KW19 eine Probebuchung auf airberlin.com gemacht - und es gibt NUR den 15:25Uhr Flug, von 17:25Uhr keine Spur...

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Nachdem ich am Donnerstag nach Berlin fliegen will und schon wieder eine andere Abflugzeit genannt bekam, meldete ich mich nochmal beim Service. Diesmal hatte ich Jemanden an der Strippe, der Kompetent war.

Im Buchungssystem muss ein Wurm drin sein, da nichts so richtig stimmt. Beim Flug nach Berlin ist mittlerweile die Orginalzeit aktuell.

Beim FNC- ZRH Rückflug passt die Flugzeit nicht mit dem Routing zusammen. Somit soll ich mich nochmal Anfang Mai melden, um definitives erfahren zu können.

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Ich dachte eig. Dass ich das mit den Entschädigungen kapiert habe, da ich hier immer fleissig mitgelesen habe. Nun hab ich aber doch ein Problem und die Suchfunktion hat mir kein passendes Ergebnis geliefert.

 HG Flug von PMI nach NUE wurde statt um 21:30 auf 8:00 vorberlegt. Die "Benachrichtigung" erfolgt erst beim OCI am Abend zuvor.

wenn ich mir jetzt die EU-Richtlinien durchlese ist so ein Fall nicht aufgeführt: da gibts nur Entschädigung bei Annulierung oder Verspätung. 

Hat man in o.g. Fall wirklich keinen Anspruch auf Entschädigung?

Flug-Nr. war übrigens wie die ursprünglich geplante. 

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Volle Entschädigung, kannst Dich hierauf berufen:

https://www.recht-sofort.com/magazin/urteil/reiserecht/ag-hannover-urteil-vom-11-april-2011-512-c-15244-10/

Zitat

Der Anspruch ist entsprechend Artikel 5 der VO Nr. 261 begründet, da die Vorverlegung des Fluges um mehr als 10 Stunden gleich seiner Annullierung zu behandeln ist. .... Zwar betrifft diese Entscheidung eine Flugverspätung. Für eine Vorverlegung des Fluges, wie hier geschehen um mehr als 10 Stunden, gilt jedoch Gleiches. Die VO Nr. 261 zielt auf ein hohes Schutzniveau für Fluggäste ab, die von durch Flugzeitenabweichungen oder Annullierungen veranlassten Ärgernissen ausgesetzt sind. Die Vorverlegung eines Fluges ist gleichermaßen wie die Verspätung eines Fluges geeignet, die zeitlichen Dispositionen der Fluggäste erheblich zu beeinträchtigen.

 

 

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Das Urteil des AG Hannover, also wahrscheinlich gegen TUIfly, ist aus dem Jahr 2011. Wäre interessant zu wissen, ob Berufung eingelegt wurde, und wie das dann vom Landgericht beurteilt wurde. Danach dürfte wohl Schluß gewesen sein, weil die Airlines es tunlichst vermeiden, in die Revision zu gehen.

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Das AG Hannover hat in einem ähnlichen Fall (2014) eine Entschädigung verweigert, diese Entscheidung wurde vom LG Hannover bestätigt. Der BGH hat Revision zugelassen, aber kein Urteil gefällt, nachdem man sich in der mündlichen Verhandlung auf Abänderung des LG Urteils geeinigt hat. Es gibt keine endültiges Urteil. 

Allerdings hat der BGH zu folgender Auslegung auslegung tendiert: 

Zitat

Jedenfalls in einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen liegt eine – mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene – Annullierung des Fluges, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung begründen kann. Für eine Annullierung ist kennzeichnend, dass das Luftverkehrsunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung endgültig aufgibt, auch wenn die Passagiere auf einen anderen Flug verlegt werden. Dies ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-83/10, Slg. 2011, I-9488 = NJW 2011, 3776 = RRa 2011, 282 - Sousa Rodríguez/Air France) geklärt, die zur Abgrenzung des Tatbestands der Annullierung vom Tatbestand der großen Verspätung entwickelt worden ist. Die ursprüngliche Flugplanung wird auch dann aufgegeben, wenn ein Flug – wie im Streitfall – um mehrere Stunden "vorverlegt" wird. [Pressemitteilung 89/2015 des BGH

Der Sachverhalt war folgender: Der Flug sollte am 05.11.2012 um 17.25 Uhr stattfinden, der Kläger wurde am 2.11.2012 informiert, dass der Flug auf 8.30 Uhr vorverlegt wurde. Es sind die Fristen von Art. 5 der VO (EG) 261/2004 zu beachten. 

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vor 39 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Das AG Hannover hat in einem ähnlichen Fall (2014) eine Entschädigung verweigert, diese Entscheidung wurde vom LG Hannover bestätigt. Der BGH hat Revision zugelassen, aber kein Urteil gefällt, nachdem man sich in der mündlichen Verhandlung auf Abänderung des LG Urteils geeinigt hat. Es gibt keine endültiges Urteil.

Aber immerhin ein Anerkenntnisurteil des BGH. Und das ist doch schon was. Das dürfte dem Kollegen @noATR weiterhelfen.

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  • 1 Monat später...

So langsam gewinne ich den Eindruck, das sich Air Berlin selbst demontieren will.

Seitdem die Maintenancestation in Zürich geschlossen wurde (evtl. auch Zufall), klappt es mit den Buchungen überhaupt nicht mehr.

Wenn ich einen Flug, sagen wir mal um 06:30 Uhr Abflug buche, dann kann ich mittlerweile sicher sein, das am nächsten Tag eine Flugänderung kommt, die besagt, das der von mir gebuchte Flug, +/- 10 min. abfliegen soll.

Leider ist dies schon Standart geworden.

Heute Nacht wollte ich Web Check In machen (28h vor Abflug) und bis jetzt funktioniert es nicht. Zum Glück bin ich Topbonuskunde, so dass meine Telefonwarteschleife nur 3 min. dauerte. Mir wurde gesagt, das die benötige Website Offline ist. Wann es wieder funktionieren soll.....??

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Ja, den Eindruck habe ich auch. Meine Kollegen und ich hatten in den letzten Wochen einige Routings mit Air Berlin. Kein Flug hat entsprechend der Buchung stattgefunden. Teilweise gab es vorab eine E-Mail, in anderen Fällen haben wir erst am Flughafen davon erfahren.

Gestern habe ich eine Mail bekommen, dass mein Flug via TXL nach KEF in drei Wochen gestrichen wurde und wir auf eine alternative Verbindung gebucht wurden. Da diese nicht funktioniert, hat mich die Hotline allerdings sehr unkompliziert umgebucht. Sogar der Abflug von FRA wurde ohne Probleme auf MUC geändert. Kommentar von der netten Dame am Telefon: "Sagen Sie mir einfach, welche Flüge Sie fliegen möchten. Hier ist das gerade egal, wie und wohin wir umbuchen." Das hat mich doch überrascht...

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Heute hatte ich mal wieder über die Air Berlin Seite einen Flug gebucht. Dieser soll in einem Monat stattfinden und als Zahlungsweise wählte ich Überweisung.

Tja, das funktioniert auch nicht mehr. Nun hat man nur noch Sofortüberweisung oder Onlinepay. Onlinepay unterstützt meine Bank nicht und somit durfte ich zur Kreditkarte greifen.

Immer mehr wird man abgezockt :(.

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Mein Flug AB7494 am 27.5. TXL AUH

Wie ich es befürchtet hatte.. 

Als Nichtzahler für einen bestimmten Sitz bietet AB für den regulären 30 Stunden CheckIn nur noch die Innensitze an. Die Fenstersitze A/C und H/K werden nur als sogenannte Vorzugsitze für 40€ Verkauft, ohne dass man eine Erklärung dafür gibt, was denn so eine Sitz für Vorzüge bietet. 

Ich empfinde es als eine bodenlose Frechheit, die gleichen engen EcoSitze rein Marketing mässig zu Vorzugssitzen zu erklären und abzukassieren.

Auf dem o.a. Flug waren nur gefühlt 50-60 Paxe dabei und die beim Eincheckvorgang ausgegrauten natürlich nahezu zu unbesetzt.

Die Besatzung gab diese Sitze aber umgehend frei..

Dazu kommt noch, dass es nicht möglich ist, mit der AB App online einzuchecken. Vermutlich weil es ein bei Etihad gebuchter Flug war...

Nach dem CheckIn über die AB Website erschienen dann aber wie von Geisterhand die Bordkarten in der App.

AB... eine Airline im Niedergang ohne Willen oder Inspiration...

War auch definitiv mein letzter AB Flug..

Sowas muss ich mir nicht antun...

 

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Wieso sollte AB diese Sitze nicht Vorzugssitze nennen? Passagiere ziehen diese Sitze nun mal den Mittelsitzen deutlich vor, daher haben diese einen Mehrwert. Nicht der Sitz an sich, sondern eben die Lage des Sitzes im Flugzeug. Ist das Gleiche wie Hotelzimmer mit Meerblick. Sind auch die gleichen wie die mit Gartenblick, und trotzdem teurer. 

Dass die Airline über die Preisgestaltung diese Vorlieben abbildet, ist doch völlig legitim und inzwischen weit verbreitet. Sei froh, dass die Crew diese überhaupt freigegeben haben. Üblicherweise lässt sich AB das Umsetzen im Flieger auch noch bezahlen. 

Frechheit nenne ich eher das Vorgehen von Ryanair, die Nicht-Aufpreis-Zahler aktiv auseinanderzusetzen, um den Sitzplatzverkauf anzukurbeln.

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vor 1 Stunde schrieb emdebo:

Sehe da keinen Unterschied. Bei der Vergabe von "Nur-Mittelplätzen" sind 2 Personen doch eh aktiv auseinandergesetzt

In der AB-330 Eco-Bestuhlung von 2-4-2 gibt es in der Mitte 2 Plätze nebeneinander. Man wird also erst ab 3 Personen in der Gruppe auseinander gesetzt.

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