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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


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Ja, klar meinte ich die Schadenminderungspflicht. Ist in § 254 BGB, also der Norm für Mitverschulden geregelt. Sorry für meine unsaubere Darstellung.

 

Im Ergebnis sind wir uns ja dann doch einer Meinung :-)

 

Gruß

norhern star

 

Na ja, in dem Fall war das Korinthenkackerei von MIR, sorrry!

 

In der Praxis betrachte ich beide Fragen gerade beim Fluggastrecht - also Mitverschulden und Schadensminderung - völlig isoliert von einander. Dass die Schadensmindungspflicht dogmatisch eine Ausprägung des Mitverschuldens ist, war mir dabei ehrlich gesagt gar nicht klar. :rolleyes:

 

Jetzt schon. Danke!!

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  • 2 Wochen später...

Wenn ich das hier so lese, kriege ich langsam Schiss, dass meine 01:55 Std. Umsteigezeit auch zu knapp sein könnten. Konkret: komme am 14.11. 10:05 Uhr mit AB aus Berlin in Frankfurt an. Weiter geht es bereits 12:00 Uhr mit Malaysia Air nach KL. Was meint ihr? Und noch ne Frage - checkt AB mein Gepäck gleich bis Denpasar durch? Vorab schonmal vielen Dank!

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Habe mal eine Frage zum TOP-Bonus-Programm:

 

Das wurde ja vor ca. einem Jahr umgestellt. Im Log-In-Berich auf airberlin.com wurden mir für alle Flüge bis November 2008 keine Statusmeilen gutgeschrieben (davor gab's ja keinen Unterschied zwischen Prämien- und Statusmeilen, oder)? Hat das seine Richtigkeit? Es ist ja irgendwie merkwürdig, wenn ich die bis zu diesem Zeitpunkt erflogenen Meilen auf einmal nicht mehr als Statusmeilen nutzen kann, obwohl es vorher möglich war.

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So, wollte nur mal kurz über den Stand der -eigentlich nicht vorhandenen- Entschädigungsbearbeitung durch Air Berlin berichten. Bis auf ein Aktenzeichen in deren 'Qualitätssicherungssystem' gab es keine weitere Konservation. Anfragen per Telefon werden abgewimmelt (Sachbearbeiter im Urlaub..???), E-Mail Anfragen mit Standard E-Mails beantwortet.

Letzte Woche gab es eine Mail, in der man mein 'Ticket' angefordert hat! Was soll man dazu sagen?

Seit ca. 4 Wochen wird die Angelegenheit durch Air Berlin ausgesessen, sodaß ich mich genötigt sah, meine Forderungen per Einschreiben/Rückschein einzufordern mit FristsetzungVerzug bis 31.10.09.

Natürlich gabs bisher keine Antwort und ich rechne damit auch nicht mehr. Am Montag werde ich also ein Mahnbescheid gegen diese 'Service-Airline' beantragen. Dann wird man innerhalb von 14 Tagen anworten müssen!

Ich werde weiter berichten!

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Das denke ich auch! Aber dann wird man wenigstens reagieren und mit dem Anspruchsteller reden müssen! Das wäre schon ein Fortschritt!

 

Das war ja der Hintergrund meines Einwurfs.

 

Nach dem Widerspruch geht das Mahn- in ein ordentliches Gerichtsverfahren über.

 

Kurz: Spar dir den Monat Zeitverlust und reiche gleich Klage ein, wenn du meinst, dass was zu holen ist!

 

So mache ich das jedenfalls beruflich immer, also außergerichtliches Anspruchsschreiben und dann Klage. Das Mahnverfahren ist in solchen Fällen meistens sinnlos.

 

Auf der anderen Seite: Schaden tut´s auch nicht. Vielleicht hast du ja Glück.

 

Wie auch immer: Viel Erfolg!

 

 

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  • 2 Wochen später...

Kurzer Zwischenbericht:

Wirklich einen Tag vor Beantragung eines Mahnbescheides hat sich Air Berlin gemeldet und als Entschädigung zwei Gutscheine a 300€ angeboten! Allerdings keine Kompensation für die Auslagen von Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs! (4 Tage Gepäckdelay!)

Ich werde das naürlich ablehnen und auf einer Barentschädigung zumindest der Auslagen bestehen und berichte weiter!

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Auch mal wieder Stress mit Air Berlin auf der OPO-CGN Strecke. AB hat meinen Flug um über 24 Stunden vorverlegt. Von 13:40 auf 16:15 des Vortages. D.h. ein Tag weniger in Porto als gedacht und eine Hotelbuchung die ich verfallen lassen muss und die natürlich nicht stornierbar ist.

Also "Ausgleich" wurde mit ein lächerlicher 25 Euro Fluggutschein Angeboten.

Das Fluggastrecht greift wohl nur bei einer Änderung die max. 2 Wochen vor Abflug stattfinden oder?

 

Kann ich eine gleichwertige Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline am normalen Abflugtag verlangen?

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Auch mal wieder Stress mit Air Berlin auf der OPO-CGN Strecke. AB hat meinen Flug um über 24 Stunden vorverlegt. Von 13:40 auf 16:15 des Vortages. D.h. ein Tag weniger in Porto als gedacht und eine Hotelbuchung die ich verfallen lassen muss und die natürlich nicht stornierbar ist.

Also "Ausgleich" wurde mit ein lächerlicher 25 Euro Fluggutschein Angeboten.

Das Fluggastrecht greift wohl nur bei einer Änderung die max. 2 Wochen vor Abflug stattfinden oder?

 

Kann ich eine gleichwertige Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline am normalen Abflugtag verlangen?

 

Auch wenn schon 100mal geschrieben:

 

Eine derartige Vorverlegung ist eine Nichtdurchführung des geplanten Fluges, mithin eine Annullierung.

 

Die Verordnung 261/2004 greift selbstverständlich. Die Zwei-Wochen-Frist gilt nur für die Frage der Ausgleichszahlung. Alle anderen Ansprüche bestehen, auch der auf ersatzweise Beförderung. Notfalls mit anderer Airline.

Ersatz Kosten für Hotelstornierung: Prinzipiell ja. Nach deutschem Schuldrecht. Problematisch ist aber eine Regelung in den ABB, die eine solche "Vorverlegung" prinzipiell zulässt. Aber bei einer derartig gravierenden Vorverlegung, wird die Airline mit einer solchen Begründung nicht durchkommen.

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Es klang hier auch schonmal im Forum an, aber meine Frage an diesser Stelle, ist es konkret möglich, damit meine ich hat da schon jemandeigene Erfahrung gemacht, von einem Ticket Festland-Spanien/Portugal-PMI-DUS, das erste Leg nicht anzutreten und einfach in PMI einzuchecken?

 

Ich frage deshalb, weil ich 2 mal bei Airberlin angefragt habe und die es ja wissen sollten, die 1. meinte allerdings es wäre kein Problem, die 2. sagte nur durch eine Umbuchung die kostenpflichtig wäre und das erste leg streicht wäre das möglich.

 

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Ich habe - noch bei X3 - für Februar einen Wochenendtrip Köln - Valencia gebucht, wurde Anfang

Oktober auch so wie gebucht von AB bstätigt.

 

Wie ich heute mal so bei X3 durch die Angebote stöbere, sehe ich, dass die Samstagsflüge nach VLC

komplett gestrichen wurden, bei AB findet man noch - allerdings zu nicht besonders attraktiven Zeiten -

Flüge über PMI.

 

Wann gedenkt nun AB überlicherweise den betroffenen Passagier mal zu informieren?

Soll ich mich besser gleich selbst dahinterklemmen oder warten bis die sich mal rühren?

 

 

Viele Grüße

Goofy

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Danke, das ist ja nett, aber ich wäre doch gerne mal gefragt worden, welche der

Wahlmöglichkeiten zwischen Pest und Cholera ich gerne hätte.

Ich wollte Urlaub, keinen Stress.

 

Viele Grüße

Goofy

 

Ob du gefragt wirst oder nicht. Du hast alle Rechte, die die EU-Verordnung 261/2004 für Annullierungen einräumt.

 

Und wenn du "Glück" hast, informiert dich AB erst zu spät. Dann ist sogar die Ausgleichszahlung fällig.

 

 

 

 

 

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  • 2 Wochen später...

Ich möchte gerne einen Flug von Sankt-Petersburg nach Düsseldorf buchen und anschließent mit Rail&Fly weiterreisen, aber es wird immer nur ein Rail&Fly aus Deutschland raus, nicht aber nach Deutschland rein angzeigt. Laut der Webseite sollte dies ab funktionieren.

http://www.airberlin.com/site/zug_zum_flug...ly.php?LANG=deu

Eine eMail an AirBerlin blieb leider unbeantwortet.

Weiß jemand Rat?

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