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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


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Wenn ich Hin und Rückflug buche, erscheint überhaupt nichts von Rail & Fly, das ist mein Problem. Dann muss wohl 2x One-Way buchen, oder?

 

Ich habe mit dem Kundendienst von AirBerlin telefoniert, aber die klangen nicht sehr kompetent. Sie meinten entweder 2x One-Way buchen oder nachträglich Rail and Fly buchen, wo wußten sie aber nicht.

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  • 2 Wochen später...

Hallo!

 

Durch Zufall habe ich endeckt, das mein Direktflug von HAM - VCE gestrichen wurde (Neu über DUS).

Ersatzlos wurde der Rückflug gestrichen. Ich wollte am Montag 31.05.10 nach VCE fliegen und am Montag 14.06.10 zurück nach HAM.

Gebucht wurde zunächst bei TuiFly und später wurde der Flug von Air Berlin bestätigt.

AB hat sich noch nicht bei mir gemeldet.

Welche Chance / Rechte habe ich? Sollte ich mich bei AB melden oder zunächst abwarten?

 

Gruß Manfred

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Du hast das Recht, das zusätzliche Segment in Anspruch zu nehmen. :D Freu dich über das zusätzliche Segment und hake den Fall ab. ;) Zumal ja auch nichts anderes von Hamburg nach Venedig fliegt...

 

Edit: Falls auch dein Rückflug gecancelt wurden ist, kannst du dich natürlich auch via DUS oder CGN umbuchen lassen. In dem Fall wird aber airberlin sich noch bei dir melden.

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So, möchte jetzt nochmal was zu meinem Ärger mit AirBerlin sagen.

Diese Airline hatte mir ja im September ansatz- und informationslos einen FLug DUS-LAX aufgrund eines Streiks des Kabinenpersonals der LTU (??) gecancelt.

Nach fast vierteljährlichem Hin und Her (was eigentlich mehr ein Hin war, weil AirBerlin mit seinen Kunden nur äußerst restriktiv kommuniziert) hat man sich nun dazu durchgerungen, einen Teil meiner Forderungen zu erfüllen.

Ich hatte für den annullierten FLug nach der EU Verordnung 261/2004 Artikel 8 300€/Person gefordert sowie 225€ für (mit Rechnungen belegbare) für Ausgaben vor Ort aufgrund eines viertätgigen Gepäckdelays und 25€ für zusätzlichen Verpflegungsaufwand in New York.

Vor ca. 3 Wochen hat man mir dann 600€ in Gutscheinen angeboten, die ich abgelehnt habe, weil die EU Verordnung ausdrücklich von Barerstattung und nicht von Gutscheinen spricht.

 

Eine Woche nach Ablauf der von mir gesetzten Frist (der Online Mahnbescheid war schon ausgefüllt, sollte am Wochenende in die Post..) hat AirBerlin von meinen geforderten 850€ immerhin 600€ überwiesen! Kommentarlos. Ohne Worte. Ich vermute mal, dass das die Entschädigung für den annullierten Flug DUS-LAX ist. Meinen Aufwand für Ersatzkleidung etc scheint man nach wie vor zu ignorieren!

 

Ich überlege noch, aber wahrscheinlich werde ich es gut sein lassen. Ich habe keinen Nerv, mich jetzt in der Vorweihnachtszeit mit AirBerlin weiter zu streiten.

Jedenfalls hinterläßt diese Angelegenheit bei mir eine äußerst negative Erinnerung, das ganze Handling des Falles ist ebenso chaotisch wie das Krisenmanagement am Tage der Flugannullierung.

AirBerlin wird kaum damit rechnen können, dass ich nochmal mit denen fliege werde.

Ich denke mal, dass ich künftig etwas mehr Geld ausgeben und Alternativen suchen werde.

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So, möchte jetzt nochmal was zu meinem Ärger mit AirBerlin sagen.

Diese Airline hatte mir ja im September ansatz- und informationslos einen FLug DUS-LAX aufgrund eines Streiks des Kabinenpersonals der LTU (??) gecancelt.

Nach fast vierteljährlichem Hin und Her (was eigentlich mehr ein Hin war, weil AirBerlin mit seinen Kunden nur äußerst restriktiv kommuniziert) hat man sich nun dazu durchgerungen, einen Teil meiner Forderungen zu erfüllen.

Ich hatte für den annullierten FLug nach der EU Verordnung 261/2004 Artikel 8 300€/Person gefordert sowie 225€ für (mit Rechnungen belegbare) für Ausgaben vor Ort aufgrund eines viertätgigen Gepäckdelays und 25€ für zusätzlichen Verpflegungsaufwand in New York.

Vor ca. 3 Wochen hat man mir dann 600€ in Gutscheinen angeboten, die ich abgelehnt habe, weil die EU Verordnung ausdrücklich von Barerstattung und nicht von Gutscheinen spricht.

 

Eine Woche nach Ablauf der von mir gesetzten Frist (der Online Mahnbescheid war schon ausgefüllt, sollte am Wochenende in die Post..) hat AirBerlin von meinen geforderten 850€ immerhin 600€ überwiesen! Kommentarlos. Ohne Worte. Ich vermute mal, dass das die Entschädigung für den annullierten Flug DUS-LAX ist. Meinen Aufwand für Ersatzkleidung etc scheint man nach wie vor zu ignorieren!

 

Ich überlege noch, aber wahrscheinlich werde ich es gut sein lassen. Ich habe keinen Nerv, mich jetzt in der Vorweihnachtszeit mit AirBerlin weiter zu streiten.

Jedenfalls hinterläßt diese Angelegenheit bei mir eine äußerst negative Erinnerung, das ganze Handling des Falles ist ebenso chaotisch wie das Krisenmanagement am Tage der Flugannullierung.

AirBerlin wird kaum damit rechnen können, dass ich nochmal mit denen fliege werde.

Ich denke mal, dass ich künftig etwas mehr Geld ausgeben und Alternativen suchen werde.

 

 

Ich glaube, ich hatte dir damals schon geantwortet.

 

In solchen Fällen nicht groß verhandeln! Die Ansprüche nach der EU-Verordnung stehen dir allesamt zu. Was das Gepäck anbelangt, natürlich nur die tatsächlich erforderlichen Kosten. Ggf. musst du die Ersatzklamotten etc. der Airline aushändigen.

 

Frist setzen. Und dann ab damit zum Anwalt.

 

Für dich als Info vielleicht hilfreich: Habe mit den streikbedingten Annullierungen - teils von AB als Verspätungen gewertet - einen ganzen Haufen von Fällen in Bearbeitung. Darunter ein paar recht unangenehme, so vom Flug von New York nach Düsseldorf, bei dem die Paxe zwei volle Tage in JFK gestrandet waren, bevor AB sie dann doch nach beförderte.

 

Wenn ich das jetzt (vom Urlaubsort aus) richtig überblicke, haben ALLE zwischenzeitig die volle Ausgleichszahlung erhalten bzw. zumindest die Zusicherung der Zahlung durch AB erhalten. Etwas zickig verhält sich AB derzeit noch wegen der Rechtsverfolgungskosten. Gut möglich also, dass der eine oder andere Fall doch noch vor Gericht landet. Aber da räume ich AB kaum Chancen ein.

 

Kein Grund also zurückzustecken.

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Ich glaube, Du hast recht! Erstmal kostet es mich ja nur einen weiteren Brief an AirBerlin.

Und je mehr ich darüber nachdenke, destomehr ärgert mich die Art und Weise der Bearbeitung, zumal diese Airline sich selbst ja als Airline mit Service sieht!

Ich meine ich kann es ja nur raten, aber ich vemute, dass die 600 Euro die Entschädigung für die Fugannullierung gem. 261/2004 sind.

Da werde ich doch nochmal nachhaken. Und die Klamotten (mein Gott, 225€ für 4 Tage und 2 Erwachsene an Kleidung und Dingen des persönlichen Bedarfs sind ja wohl keinesfalls übertrieben, das war von allem nur das Billigste..) können Sie gerne haben, wenn sie darauf bestehen sollten.

Könnte sein, dass ich denen dass dann in einer medienwirksamen Aktion vor die Tür kippe!

Ich bleibe dran..

 

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Es hat sicherlich nichts mit Großspurigkeit eines Kunden zu tun, sondern mehr mit Frust und Wut!

Wut darüber, dass eine selbsternannte Service-Airline einen Kunden mit Ansprüchen versucht abzuwimmeln, ihn auf

der anderen Seite der Welt einfach stehen läßt. Wut darüber, dass allein durch die Gepäckfarce vier wertvolle Urlaubstage verpufft sind.

Gepäckdelay hört sich nicht so schlimm an, aber wer das mal im fremden Land erlebt hat, wird es nicht spaßig finden. Nicht spaßig, am nächsten Tag in die bereits vorher schon 30 Stunden durchgeschwitzten Klamotten zu kriechen und sich nicht mal die Haare kämmen zu können! Von den Bedürfnissen einer Frau einmal abgesehen!

Und wenn ich dann was von Verrechnungen und Nachweisen und Kleidungsabgabe und ungerechtfertigten Bereicherungen höre (glaube gerne, dass in D entsprechende Schwachsinnsurteile existieren, dass ist ja das Schlimme..) können einem schon die Schuhe aufgehen!

Ich weiss, dass Ärger und Frust nicht erstattungsfähig sind, nein es geht um die Art und Weise wie AirBerlin so einen Fall handelt. Alleine das Gewürge in New York (wo ich nie hinwollte..) um einen Weiterflug nach LAX war eine bodenlose Frechheit!

NA, ich werde jedenfalls versuchen, die Auslagen für den Gepäckdelay einzutrieben! Mal schauen.. Werde mir jetzt mal die Montrealer Übereinkunft reinziehen.. :rolleyes:

Nachtrag:

Heute kam doch noch Post von AirBerlin, in der man die Zahlung der 600 Euro ankündigt und dass das eine freiwillige Leistung wäre etc.. Halte das zwar für eine Unwahrheit, aber... geschenkt!

Viel besser ist der Passus, dass man nicht selbst das Gepäck befördert habe (welches im übrigen den gleichen Irrweg über New York fliegen musste wie ich selbst) sondern Delta Airlines und ich mich mit meinen Ansprüchen an DL wenden möge!

Was habe ich mit DL zu tun? Mein Gepäck habe ich in Berlin bei AirBerlin unter einer AirBerlin FLugnummer aufgegeben! Ein besonders dreister Abwimmelungsversuch, wie ich meine! Zumal das herrenlose Gepäck in New York von American Airlines gehandelt wurde, bei denen habe ich schließlich auch eine Verlustmeldung aufgeben müssen und auch mehrmals mit denen telefoniert!

Wie gesagt, eigentlich wollte ich ja Ruhe geben und die Weihnachtszeit geniessen. Aber jetzt werde ich doch noch mal mit denen in den Clinch gehen...

 

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Gast Michael Tantini
Hallo!

 

Durch Zufall habe ich endeckt, das mein Direktflug von HAM - VCE gestrichen wurde (Neu über DUS).

Ersatzlos wurde der Rückflug gestrichen. Ich wollte am Montag 31.05.10 nach VCE fliegen und am Montag 14.06.10 zurück nach HAM.

Gebucht wurde zunächst bei TuiFly und später wurde der Flug von Air Berlin bestätigt.

AB hat sich noch nicht bei mir gemeldet.

Welche Chance / Rechte habe ich? Sollte ich mich bei AB melden oder zunächst abwarten?

 

Gruß Manfred

 

 

Du hast das Recht auf Rückerstattung des vollen Betrags oder auf eine Ersatzbeförderung die möglichst zeitnahe bei dem gebuchten Flug sein sollte.

 

Letzteres wird Air Berln mit grösster Wahrscheinlichkeit verweigern, falls es nicht eine Möglichkeit mit AB gibt.

 

Hast Du eine Rechtschutzverscherung? Dann schalte die ein und klage notfalls gegen AB. Es sei denn Dir ist es egal, wenn Du einen Tag früher oder später fliegen musst. Dann wird sich schon was bei AB finden lassen.

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Viel besser ist der Passus, dass man nicht selbst das Gepäck befördert habe (welches im übrigen den gleichen Irrweg über New York fliegen musste wie ich selbst) sondern Delta Airlines und ich mich mit meinen Ansprüchen an DL wenden möge!

Was habe ich mit DL zu tun? Mein Gepäck habe ich in Berlin bei AirBerlin unter einer AirBerlin FLugnummer aufgegeben! Ein besonders dreister Abwimmelungsversuch, wie ich meine! Zumal das herrenlose Gepäck in New York von American Airlines gehandelt wurde, bei denen habe ich schließlich auch eine Verlustmeldung aufgeben müssen und auch mehrmals mit denen telefoniert!

 

Das mit dem Gepäck stimmt wiederrum. Hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem. TXL-BRU (SN) / BRU-JFK (AA). TXL-BRU war 2 Std. verspätet, Anschluss weg. Umbuchung auf BRU-LHR-JFK (BA). Gepäck kam nicht an.

Ticket wurde durch AA ausgestellt.

Gepäck wurde durch SN gelabelt.

Umgebucht wurde durch AA stuff am BA-Counter in BRU.

 

Zunächst an AA gewendet, die meinten ich solle mich an SN wenden. SN hat mich dann an BA weitergeleitet. Bei BA hats dann geklappt.

Es ist immer die Airline für Gepäck-Ersatzansprüche verantwortlich, mit der zuletzt geflogen wurde. Also in dem Falle DL.

 

 

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Das stimmt nicht. Das Gepäck ist in Obhut des Luftfrachtführers, bei dem es aufgegeben wurde und dort bleibt es auch, bis der Fluggast es wieder ausgehändigt bekommt, i.d.R. also bis zur Ausgabe am Gepäckband. Nimmt es dort jemand unberechtigterweise mit und erfolgt keine Kontrolle am Ausgang, so bleibt es es sogar noch dann in Obhut der Fluggesellschaft, obwohl ein anderer unmittelbarer Besitzer geworden ist.

 

Natürlich nimmt einem das nicht die Möglichkeit selbst bei den Erfüllungsgehilfen der Vertragspartnerin nachzuforschen. Der Verweis hierauf durch die Vertragspartnerin ist aber nicht nur dreist, sondern schlicht pflichtwidrig mit entsprechenden Folgen.

So ist es!

AirBerlin ist laut Beförderungsvertrag verantwortlicher Luftfrachtführer. Und in meinem speziellen Fall kann ich anhand von E-Mails sogar nachweisen, dass mein Gepäck mindestens 2 Tage in DUS rumstand. AirBerlin hat es in dem Chaos des 7.9.09 einfach nicht geschafft, mein Gepäck mit LAX-Tag in den LH Flug nach New York umzuladen! So simpel ist das! Und ich werde ganz sicherlich nicht bei irgenwelchen Airlines ohne konkrete Daten nachforschen, zumal AirBerlin in New York durch American Airlines gehandelt wird. Und mit deren Gepäckservice habe ich mehrmals telefoniert und die haben das Gepäch auch schließlich nach Las Vegas geschafft, wo ich mich aufhielt.

Der Verweis auf Delta ist völlig unverständlich und grenzt schon an bewußter Irreführung!

Nun ja.. heute ist das Einschreiben/Rückantwort an AirBerlin mit unmißverständlicher Forderung und Fristsetzung raus und ich werde weiterberichten.

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So ist es!

AirBerlin ist laut Beförderungsvertrag verantwortlicher Luftfrachtführer. Und in meinem speziellen Fall kann ich anhand von E-Mails sogar nachweisen, dass mein Gepäck mindestens 2 Tage in DUS rumstand. AirBerlin hat es in dem Chaos des 7.9.09 einfach nicht geschafft, mein Gepäck mit LAX-Tag in den LH Flug nach New York umzuladen! So simpel ist das! Und ich werde ganz sicherlich nicht bei irgenwelchen Airlines ohne konkrete Daten nachforschen, zumal AirBerlin in New York durch American Airlines gehandelt wird. Und mit deren Gepäckservice habe ich mehrmals telefoniert und die haben das Gepäch auch schließlich nach Las Vegas geschafft, wo ich mich aufhielt.

Der Verweis auf Delta ist völlig unverständlich und grenzt schon an bewußter Irreführung!

Nun ja.. heute ist das Einschreiben/Rückantwort an AirBerlin mit unmißverständlicher Forderung und Fristsetzung raus und ich werde weiterberichten.

 

Nein! So ist es nicht ;-).

 

Ich hatte diesbezüglich damals sogar eine Korrespondenz vom LBA UND unabhängig davon von der Schlichtungsstelle Mobilität, das jeweils die letzte ausführende Airline für Gepäckansprüche verantwortlich ist.

 

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>>>Einen etwaigen Anspruch würde ich im Übrigen nie explizit nur auf das MÜ beschränken.

 

Ich beschraenke Ansprueche NIE auf einzelne Grundlagen. Fuer irgendwas muss iura novit curia ja doch gut sein :-P

 

 

>>>jeweils die letzte ausführende Airline für Gepäckansprüche verantwortlich ist.

 

Mir ist in der Tat bekannt, dass die Airlines das so handhaben. Im Interesse der Vereinfachung der Abwicklung mag ihnen das im Innenverhaeltnis unbenommen bleiben, die gesetzlichen und vertraglichen Ansprueche des Passagiers vermoegen sie so nicht totzumachen.

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  • 3 Wochen später...

Hallo Forumsmitglieder

 

Ich hatte vor einiger Zeit hier schon zum Thema Rückerstattung bei AirBerlin gelesen und versucht, mich bei AirBerlin durchzufragen. Das klappt aber nicht so richtig.

 

Es geht um folgendes: Ich werde im Januar einen von zwei Flügen nicht antreten können, welchen weiß ich jedoch noch nicht.

Jetzt habe ich mich schon einmal bei AB erkundigt, warum ich meine Steuern nicht rückerstattet bekommen habe (Es sind nur drei Euro, weil AB das so geschickt aufteilt, aber immerhin).

 

Die Antwort:

 

"Im Falle einer Stornierung oder auch bei Nichtantritt erstatten wir die Steuern und Gebühren in vollem Umfang. Da die Buchung hierfür manuell geändert werden muß, berechnen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 25 €."

 

Ich werde an einem der Tage nicht am Flughafen erscheinen und AB behauptet, sie müssten trotzdem 25 Euro kassieren. Ist das okay? Hier haben ja einige behauptet, dies sei eine normale Rückerstattung. Ich verstehe AB daher nicht.

 

Hat jemand schon dasselbe erlebt und weiß bitte, was ich nun noch genau schreiben muß, um AB mitzuteilen, daß ich meine Steuern zurückhaben will?

Ich verstehe auch nicht, warum AB Kerosinzuschlag und Service Charge einbehält.

 

Letztere zahlt man übrigens für folgendes:

 

"Bitte gestatten Sie uns eine kurze Erläuterung zur Servicecharge. Die Bereitstellung unserer Internetseite, sowie der einzelnen Serviceangebote (web-check in, etc.) werden durch diese gedeckt."

 

Über einige Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

 

Vielen Dank.

 

Blue

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Ach, mal wieder mein Lieblingsthema. :-)

 

Ich vertrete folgenden Standpunkt und würde diesen im Zweigfelsfall auch für 3 Euro gerichtlich prüfen lassen. Was soll man schon verlieren, das Risiko eines Urteils gegen AB ist für die viel Größer, als dass sie Dir einfach die 25 Euro zu erstatten.

 

- Die ServiceCharge deckt den Service und die Bearbeitung des Tickets ab. Für mich ist, wenn eine solche Gebühr berechnet wird, erst Recht auch die Erstattung der Steuern und Gebühren enthalten.

 

- Eigentlich kann man auch die Auffassung vertreten, dass der Erstattungsvorgang mit zum normalen Grundgeschäft gehört und daher nicht gesondert zu vergüten ist.

 

- Ich sehe auch keine Begründung für einen erhöhten Aufwand. Der Buchungsprozess läuft (dafür wird die ServiceCharge ja nach Auskunft von AB berechnet) automatisch, genauso wie das Inkasso (Kreditkarte, Lastschrift ect.), der Check-IN u.s.w.. Warum also sollte nicht auch eine automatische Erstattung von Drittsteuern und Gebühren erfolgen? Auch dies wäre bei einem NoShow oder einem Storno über das Web kein großer Aufwand. Man will es nicht, weil viele diese Gebühren nicht zurückfordern, das ist der wahre Grund.

 

- Du kannst als Kunde den Nachweis erbringen, dass AB kein oder ein geringerer Schaden/Aufwand als die 25 EUR entstanden sind, müsste so in den AGB stehen. Da kann man schon entsprechend argumentieren. Darauf wird man erfahrungsgemäß aber nicht eingehen.

 

- Die Nichterstattung eines Kerosinzuschlages kann AB argumentativ ja wohl gar nicht vertreten. Die Begründung würde mich brennend interessieren und müsste erst einmal einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Kerosin ist eine Vorleistung, die AB zur Erbringung Ihrer Leistung benötigt, ohne Kerosin fliegt das Flugzeug nicht. Also gehört dieser Posten entweder von vorneherein in den Ticketpreis einberechnet (dann wird evtl. nix erstattet, müsste aber auch geprüft werden) oder die weisen es als Zuschlag aus (und dann soll auch erstattet werden, da das Kerosin bzw. der Zuschlag ja eingespart werden konnte --> Nachweis eines geringeren Schadens bzw. gar keines Schadens).

 

Hat das wirklich noch keiner hier durchgezogen?

 

Gruß

 

telefoni

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- Die Nichterstattung eines Kerosinzuschlages kann AB argumentativ ja wohl gar nicht vertreten. Die Begründung würde mich brennend interessieren und müsste erst einmal einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Kerosin ist eine Vorleistung, die AB zur Erbringung Ihrer Leistung benötigt, ohne Kerosin fliegt das Flugzeug nicht.

 

Die Begründung war bisher glaube ich immer, dass das Flugzeug nach der gebuchten Personenanzahl betankt wird, daher ist der Sprit für No-Shows mit an Bord.

 

Könnte ich ja nachvollziehen, wenn Air Berlin das nicht verbrauchte Kerosin nach dem Flug in den Abfluss kippt...

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Die Begründung war bisher glaube ich immer, dass das Flugzeug nach der gebuchten Personenanzahl betankt wird, daher ist der Sprit für No-Shows mit an Bord.

 

Genau, und nach Flugende ist der Sprit dann weg und wird nicht auf die benötigte Menge für den Folgeflug angerechnet...

 

Es wundert mich wirklich, dass viele sich das gefallen lassen. Zugegeben: Es ist schon Aufwand so was durchzuboxen, aber warum nicht? Wer nicht kämpft, der kann nicht gewinnen....

 

Gruß

 

telefoni

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  • 3 Wochen später...

Hallo Airliner,

 

zunächst einmal danke für die ausführliche Rückmeldung. Ich finde, AirBerlin ist schon ein wenig merkwürdig. Mehr Kundenfreundlichkeit wäre echt toll.

 

Wie bereits beschrieben, hatte ich ja einen Flug für heute gebucht. Den habe ich nicht angetreten und mich auch nicht eingecheckt. Jetzt schaue ich mal eben auf die Hannover Seite und was muss ich lesen, der Flug wurde gestrichen, weil in Stansted das Wetter so schlecht ist.

Ich habe zwar für nächste Woche einen backup-Flug, aber wenn ich den von heute ja nicht antrete und er auch nicht geflogen ist, wie kann AirBerlin das Kerosin mit der Begründung, ich würden den Sitz blockieren, einbehalten, ganz abgesehen von den Steuern? Ich werde AirBerlin morgen einmal anrufen, weil ich auf Satzbausteine keine Lust habe.

 

Ich wollte Euch noch fragen, ob Ihr vielleicht noch Tipps habt, was ich jetzt tun könnte, um mein Geld wiederzubekommen oder soll ich fragen, ob ich den zu einem Zeitpunkt bekommen kann, wann es mir passt?

Die Leute jetzt in Hannover wurden auf den nächstenmöglichen Flug (morgen) umgebucht und wohl ins Hotel untergebracht.

Nächste Woche soll es nicht unbedingt besser in England werden....

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

Viele Grüße

Bleu

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