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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


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..das ist doch mal was, vielen lieben Dank! Ich setz mich gleich ran und hoffe, dass dann meine Wut ein wenig verraucht :D

 

 

 

Hatte gestern bereis mit einem Anwalt für Reiserecht telefoniert und der meinte ja....

 

 

 

zumindest hab ich gestern mal nen Standardbrief bekommen, Sie haben mein Schreiben erhalten und müssen nun prüfen, ich soll mich nicht melden, sie werden es unaufgefordert tun....

na da bin ich ja mal gespannt :D

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>>>Gebucht war: DUS - STR - AJR

 

Hast Du mal die Zeiten?

 

 

Edit: Hab sie gefunden. Bloed, dass der STR-AJR auch gleich so nach vorne verschoben wurde, dass der jetzt neue erste DUS-STR nicht mehr reicht. Bzw. er reichte schon, aber, ach, die MCT...

 

Wohnst Du noch in A.? Denn dann waere die Bahn nach STR doch gar nicht so schlecht, Du muesstest morgens um fuenf los, was sich gar nicht so sehr von der Anreise nach DUS fuer den Abflug um 0630 unterschiede.

 

Ohne Kommentar : Schrotthaufen airberlin hat mir nun auch STR - AJR gestrichen. :angry:

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Habe gerade eine Mail von expedia erhalten, dass mein gebuchter AB-Flug ab TXL 3 Stunden später abfliegen wird als geplant.

Da ich jedoch meinen Flughafentransfer bereits gebucht habe nun die Frage ob ich dann bereits 6 Stunden vor der geplanten Abflugszeit vor Ort einchecken bzw. mein Gepäck abgeben kann?

Bei so einem langen Aufenthalt würde es sich ja lohnen nochmal in die Stadt zu fahren aber mit Gepäck wäre das eben ein bisschen mühsam, wenn man zuvor schon direkt am Flughafen ist.

 

Danke für eure Antworten!

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Hallo Leute,

 

ich hatte folgendes Problem mit Aiberlin:

 

 

im Januar 2010 habe ich eine Flugreise von Düsseldorf nach Bangkok mit Rail & Fly Bahnticket gebucht.

 

Aus steuerlichen Gründen forderte ich im Juni 2010 eine Rechnungskopie mit geänderter Rechnungsadresse an. (Adresse in Großbritannien)

 

Um sicherzustellen, dass mir das Rail & Fly Bahnticket rechtzeitig zugestellt werden würde sendete ich eine Email an das Service Team von Airberlin ca. eine Woche vor Flug.

Mir wurde mitgeteilt, dass sich dieses bereits auf den Postweg befindet und ich mich melden solle, falls es nicht rechtzeitig ankommen würde.

Leider habe ich keine Antworten auf meine weitere Email-Anfrage erhalten.

Daraufhin meldete ich mich telefonisch bei Airberlin.

Es stellte sich heraus, dass das Bahnticket nach England gesandt wurde. (Mir war gar noch nicht bekannt, dass Rail & Fly auch bei "British Rail" gültig ist...)

 

Die Buchung erfolgte jedoch mit Angabe der Deutschen Adresse, welche auch im Online-Kundenbereich bei Airberlin als Hauptanschrift hinterlegt ist.

 

Leider muss ich jetzt das Rail & Fly Ticket erneut bezahlen und zusätzlich auch noch einen Expresszustellungsaufschlag.

 

Man ist der Meinung es wäre meine Schuld. Wie seht Ihr das?

 

 

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sendete ich eine Email an das Service Team von Airberlin ca. eine Woche vor Flug.

 

Es ist grob fahrlässig, airberlin erst eine Woche per Mail vor Flug mitzuteilen, dass das Rail&Fly Ticket an die deutsche Adresse gesendet werden soll... erfahrungsgemäss dauert die Bearbeitung von E-Mails bei airberlin momentan 4, manchmal sogar bis zu 6 Wochen.

 

Auch wenn es mir Leid tut - das Rail&Fly wird immer zu der in der Buchung hinterlegten Adresse, das war wohl nach der "Aktualisierung" die britische gesandt.

 

Du warst mit deinem Anruf einen Tick zu spät dran. :-(

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Es stellte sich heraus, dass das Bahnticket nach England gesandt wurde. (Mir war gar noch nicht bekannt, dass Rail & Fly auch bei "British Rail" gültig ist...)

Das Ticket gilt auch weiterhin nur für die deutsche Bahn. Aber wie monsterl schon richtig schrieb, wird das Ticket automatisch an die Rechnungsadresse verschickt. Eine kurze Email nach der Buchung genügt aber und man kann das Ticket auch direkt an eine andere Adresse schicken lassen (insbesondere praktisch für uns Agenturen). Auch kann man sich das Zugticket schon viel früher ausstellen lassen, wenn man zum Beispiel bereits drei Wochen vorher in den Urlaub fliegt und das Ticket nur für den Rückflug hat. Und nicht zuletzt kann man sich das Zug-Ticket auch direkt an den Flughäfen am Ticketschalter ausstellen lassen. Airberlin richtet sich das gut auf den Kunden ein - vorausgesetzt man sagt denen auch rechtzeitig bescheid und nicht erst, nachdem das Ticket schon längst in der Post ist ;-)

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Mir war nicht bewußt, dass eine Rechnungskopie mit geänderter Rechnungsanschrift gleichzeitig als Heimatadressänderung zählt und somit das Zugticket für die Deutsche Bahn dorthin gesandt wird.

Meiner Meinung nach wäre es sowieso sinnlos, das Ticket ins Ausland zu senden, da die Postlaufzeit meist über eine Woche beträgt.

 

Außerdem verstehe ich nicht, dass ich erneut für die Kosten der Fahrkarte aufkommen muss.

 

Das 2. Ticket wurde übrigens erneut nach England versandt!!!

 

Bei der Frage, das Ticket beim örtlichen Flughafen abzuholen (Nürnberg) wurde mir gesagt, dass dies nicht möglich sei.

 

Jetzt kann ich einen Tag vor Abflug den Maximalpreis für das Zugticket bezahlen.

 

Ich bin sehr enttäuscht vom Airberlin Kundenservice.

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Meiner Meinung nach wäre es sowieso sinnlos, das Ticket ins Ausland zu senden, da die Postlaufzeit meist über eine Woche beträgt.

 

Außerdem verstehe ich nicht, dass ich erneut für die Kosten der Fahrkarte aufkommen muss.

 

Das 2. Ticket wurde übrigens erneut nach England versandt!!!

Airberlin geht vom Normalnutzer aus, der sein Ticket (gültig nur in D) auch in D in Empfang nimmt. Aus diesem Grund werden die Zugtickets so verschickt, dass sie eine Woche vor Flug spätestens da sind. Selbst in viele europäischen Länder wären die Tickets noch rechtzeitig 1-2 Tage vor dem Flug beim Empfänger. Und wenn man auf Nummer sicher gehen will, sagt man eben dem Kundenservice bescheid, dass man das Ticket eher braucht, dann geht es schon zwei oder drei Wochen eher in den Versand.

Die Kosten für das zweite Ticket (25 EUR) solltest du von Airberlin erstattet bekommen, wenn du ihnen die beiden Tickets im Original zurückschickst und somit nachweisen kannst, dass du es nicht benutzt hast bzw. erst gar nicht nutzen konntest.

Und dass die Tickets nicht am Flughafen ausgestellt werden können, ist sicherlich auch das normale Vorgehen, da es mehrarbeit bedeutet. Aber es gibt auch einige Mitarbeiter, die den kurzen Dienstweg ermöglichen, sodass solche Dinge dann möglich sind ;-)

 

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Bei mir hat es immer länger als 3 Werktage gedauert bis ich Post von Deutschland erhalten habe... Und was soll ich dann mit einem Rail & Fly Ticket in UK anfangen?????

Mein Hauptwohnsitz ist in UK, da wird nichts getrickst.

 

Bei der Buchung hieß es, dass das Ticket 1 Woche vor Abflug versendet wird, deswegen habe ich mich auch nicht früher gemeldet.

 

Aus welchen Grund sollte man ein Rail & Fly Ticket im Ausland benötigen?

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Aus welchen Grund sollte man ein Rail & Fly Ticket im Ausland benötigen?

Ich habe in der Vergangenheit schon viele Kunden gehabt, die ihr Ticket ins Ausland geschickt bekommen haben. Wer in UK wohnt, aber zum Beispiel nur ein Rückflug mit AB gebucht hat, kriegt sein Ticket bereits nach Hause geschickt und kann es dann nutzen, um in Deutschland von A nach B bzw. zum RückflugAirport zu kommen. Oder Kunden die längere Zeit im Ausland sind. Wenn AB das Ticket noch nicht vor dem Hinflug verschicken kann, wird das Ticket einfach 2 Wochen vor dem Rückflug direkt zum Kunden ins Ausland geschickt, er nimmt es dort in Empfang und kann dann vom Airport heimfahren.

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Bei mir hat es immer länger als 3 Werktage gedauert bis ich Post von Deutschland erhalten habe... Und was soll ich dann mit einem Rail & Fly Ticket in UK anfangen?????

Mein Hauptwohnsitz ist in UK, da wird nichts getrickst.

Oben stand aus steuerlichen Gründen, daher meine Nachfrage.

Das mit den 3 Werktagen funktioniert auch nur, wenn ein Luftpostaufkleber drauf ist und an dem Tag noch die Post geleert wird.

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Den Fall mit dem Rueckflug bei Wohnsitz im Ausland kann ich ja verstehen. Ich habe aber One Way Duesseldorf / Bangkok gebucht mit Deutscher Adresse in Nuernberg. Bezahlung erfolgte per Lastschrift mit Deutschem Konto.

 

Ich habe lediglich eine Kopie der Rechnung mit geaenderter Anschrift angefordert.

 

Man haette ja zumindest mal nachfragen koennen, wenn man unsicher mit der Zustellungsadresse ist.

 

Die 2. Zustellung (mit Express) hatte ja auch nicht geklappt, sodass ich jetzt wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleibe.

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Ruf doch einfach Air Berlin an und erklär Ihnen kurz warum Du das Ticket nicht bekommen wirst. Dann ist es nach Vereinbarung problemlos möglich an jedem dt. Flughafen am AB-Schalter das Rail&Fly-Ticket zu erhalten. Selbst wenn es für den Rückflug ist: Nach der Landung zum Ticketschalter, Ticket ausdrucken lassen, weiter zum Zug. Voila.

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Ich bin heute auf den 20:30 Flug TXL-FRA gebucht und auch schon online eingecheckt.

 

Wenn ich mal ganz lieb am AB Schalter in TXL frage ob ich nicht auch schon um 17:25 fliegen kann würde das evtl klappen ?

 

Ja klar wenn die Umbuchungsgebühren und eventuell anfallende Fare Differenz bezahlst ist das überhaupt kein Problem.

Kostenfrei def nein.

 

die B738 wird übrigens die D-ABKJ sein um 2030

17:25 der A321 D-ABCF

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  • 3 Wochen später...

 

Ein AB-Direktflug zum span. Festland wird um fast 4 Stunden nach hinten verschoben. Nach Widerspruch von mir wird mir eine Umbuchung auf Flug über PMI angeboten. Das bedeutet mit Umsteigen natürlich eine längere Reisezeit. Da ich das nicht möchte, bat ich um kostenlose Stornierung und Gelderstattung. Das wurde kategorisch abgelehnt.

 

Inzwischen habe ich diesen Thread hier von Anfang an, also alle 15 Seiten, durchgelesen. Ein oder zwei Fälle lagen ähnlich wie meiner. Auch da wurde Stornierung verweigert.

Hinweis hier auf EU-Verordnung 261/2004 habe ich registriert.

 

Da sich die 15 Seiten hier über diverse Jahre erstrecken, möchte ich nochmal nachfragen, welche Erfahrungen hier in solchen Fällen aus neuerer Zeit vorliegen. No-show und dann Gebühren einfordern, scheint ja heute durchweg mit 25€ bestraft zu werden.

 

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Da du den Verweis auf die 261/2004 gelesen hast, weist du ja vermutlich, dass Flugzeitenverschiebungen rechtlich Annullierungen sind. Heißt: Es macht keinen Unterschied, ob die Airline einen Flug streicht oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegt. Auf die Kulanz der Airline oder deren AGB kommt es mithin nicht an.

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Gut, inzwischen ist "man" bereit, den Flug zu stornieren. Da ich aber bei der Buchung einen Gutschein verwendet hatte, würde nur das erstattet, was über den Gutscheinbetrag hinaus bezahlt wurde. Der Gutschein ist damit gestorben. Ein anderer Gutschein zur anteiligen Anrechnung auf eine andere zukünftige Flugbuchung wird definitiv nicht ausgestellt.

Hmm, man sollte also Gutscheine nur da einsetzen, wo eine Flugzeitverschiebung keine Behinderung darstellen wird.

Dumm gelaufen !

 

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