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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Lufthansa


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Kann es sein, dass Du nach Day-Returns suchst?

 

Auf HOQ-FRA gibt es jedenfalls handverlesene 99 EUR-Tickets, das ist in Oberfranken ein regelrechts Politikum:

 

http://www.frankenpost.de/nachrichten/hofr...art2390,1259700

 

Diese Tickets für 99€ gibt es aber nur bei cirrusairlines und nicht bei Buchung auf der Lufthansa Seite, da sind es im Falle DRS-HAM immer mind. 125€, egal ob same-day-return oder nicht, da macht Lufthansa ja keinen Unterschied bei Cirrus-Flügen. Geworben wird aber mit 99€, nur gibt es diese anscheinend wirklich nicht ...

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  • 2 Monate später...

Habe bis Anfang des Jahres zurückgeblätter und das Thema nicht gefunden, deshlab nun hier die Frage (ggf. nochmal):

 

Will ein LH E-tarif stornieren. 34€ Ticket, 56 Steuern und Gebühren.

Seit geraumer Zeit schreibt LH ja (widerrechtlich): "Treibstoff- und Sicherheitszuschlag werden nicht erstattet".

Zahle ich nun also 30€ Storno-Kosten (die ja auch schon nicht nachvollziehbar hoch sind! Wieso entstehen bei einer Überweisung 30€ Kosten?) und muss mich dann noch um o.g. Posten zanken?

Danke für Eure Tipps!

 

Cityman

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

ich brauche von Euch Hilfe, ob Ihr bisher ähnliche Probleme mit der Lufthansa gehabt habt.

 

Kurze Schilderung: Ich hatte mit meiner Familie einen sehr günstigen Urlaubsflug vom 26.3.-9.4. MUC-Nizza mit Lufthansa gebucht (insgesamt 337,36€ für 2 Erwachsene und 2 Kinder unter 12 Jahren). Leider begann vor dem Urlaub ein Zahn bei mir zu zicken und trotz Wurzelbehandlung beruhigte er sich nicht mehr. Schließlich riet mir der Kieferchirurg am Morgen vor dem Abflug, die Reise nicht anzutreten, sondern mich unmittelbar einer Wurzelspitzernresektion zu unterziehen. Danach war ich dann 3 Tage reiseunfähig. Ich mußte den Hinflug also für mich absagen, wir beschlossen, dass meine Familie vorfliegt und ich irgendwie nach 3 Tagen nachkomme. Dass umbuchen nicht ging, verwunderte mich bei dem Billigticket nicht. Was mich aber völlig überraschte war, dass Lufthansa erklärte, mit dem Verfall des Hinflugs sei auch der Rückflug verfallen. Da ich aber - schon zur Entlastung meiner Frau - unbedingt mit meiner Familie zurückfliegen wollte, mußte ich den Flug, den ich bereits besass, nochmal buchen!! Ich buchte also einen neuen Flug MuC-Nizza hin und zurück für mich alleine vom 29.3.-9.4. für 376,37€. Das teure dabei war eindeutig der Rückflug, den ich ja bereits besaß! Wäre ich am 6.4. zurückgeflogen, hätte das Ticket nur 141,-€ gekostet. Im ähnlichen Bereich hätte wohl eine Zugfahrt München - Nizza gelegen, die ich ursprünglich vorhatte. Da ich aber umbedingt mit meiner Frau gemeinsam zurückwollte kam das nicht in Frage.

 

Ich habe dann unmittelbar nach meiner Rückkehr am 11.4. einen Brief an die Lufthansa geschrieben und um Erstattung gebeten. Mittlerweile wurde aber auch das Urteil des Bundesgerichtshofes (Urteil Xa ZR 5/09 vom 29. April 2010) veröffentlicht, dass Klauseln in den Beförderungsrichtlinien, nach denen Teilflüge verfallen, wenn aus unvorhersehbaren Gründen andere Teilflüge nicht angetreten werden können, rechtswidrig sind. Mit Schreiben vom 30.4. wies ich Lufthansa auf diese neue Rechtslage hin.

 

Daraufhin passierte: nichts. Erst am 24.6. erhielt ich eine Antwort, man prüfe noch, es sei ja vom Gericht auch ausdrücklich erlaubt, in so einem Fall dann einen Aufpreis auf den Restflug zu erheben. Ich erwiderte sofort wieder, dass dies eine Fehlinterpretation des Urteils sei, denn nach dem Urteil, könnten die Fluggesellschaft zwar einen solchen Aufpreis verlangen, aber nur dann, wenn sie dies vorher in ihre AGBs schreibt. Da dies zum Zeitpunkt meines Fluges nicht der Fall gewesen ist, war diese Klausel auf meinen Flug auch nicht anwendbar.

 

Da ich wieder mal mit der Presse gedroht hatte, erhielt ich einen Anruf der feedback-Abteilung, da hätte ich wohl was mißverstanden, selbstverständlich gälte die Klausel für mich nicht, man prüfe halt noch, wie hoch die Erstattung sein könne.

 

Dann wieder nichts bis Mitte August. Wieder ein Anruf, bitte noch etwas Geduld, wegen der Vulkanasche von Island(!!!) sei die Erstattungsabteilung überlastet, aber es dauere nicht mehr lange.

 

Am 4.11. rief ich erneut bei der Lufthansa an (gebührenpflichtige Nummer). Oh, das täte ihnen aber leid, dass das so lange gedauert hätte, aber am 2.11. sei ein Brief an mich abgeschickt worden, wahrscheinlich sei er schon im Briefkasten und Geld käme auch bald, aber wegen Posttagen usw der Lufthansa könne es wohl noch etwas dauern, bitte nicht aufregen.

 

Der Brief ist bis heute nicht da, dafür erhielt ich am Montag eine Überweisung von 63,34€!

 

Ich fühle mich, ehrlich gesagt, ziemlich verarscht. Das sind noch nicht mal Steuern und Gebühren für die beiden nicht in Anspruch genommenen Flüge. Nochmal: Es war die vom obersten Gerichtshof als rechtswidrig eingestufte Klausel, die mich zum Abschluß des 2. Flugvertrages genötigt hatte. Ohne dieses rechtswidrige Verhalten hätte ich den 2. Vertrag über 376€ niemals abgeschlossen, sondern wäre mit der Bahn gefahren.

 

Ich bin selbst Geschäftsmann. Würde mir ein Kunde rechtswidriges Verhalten nachweisen (was noch nie vorkam), wäre mir das so peinlich, dass ich, allein um den Kunden zu halten und dummen Gerede vorzubeugen, mich äußerst coulant zeigen würde. Ganz anders die Lufthansa: Da werde ich als Kunde erst 7 Monate lang hingehalten und dann mit einer symbolischen Erstattung abgespeist. Gehts noch? Mit der Lufthansa wird kein Mitarbeiter meiner Firma (und kein Mitglied meiner Familie) mehr fliegen!!!

 

Ich werde jetzt in jedem Fall an die Presse gehen. Wiso, plusminus oder Akte werden sich schon dafür interessieren. Dabei gehts mir nicht primär ums Geld, sondern vor allem ums Prinzip. So geht man nicht mit Kunden um! Wer hat ähnliche Erfahrungen mit der Lufthansa gemacht? Ich bin für jede Unterstützung dankbar.

 

Vielen Dank schon mal

 

Matthias W.

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Wenn es Dir ums Prinzip geht, verklage die Lufthansa. Verkneif Dir nur bei der ganzen Geschichte das Wort "Kulanz", Du verlangst keine Kulanz sondern Dein Recht. Das Problem ist, dass in Deutschland alle Urteile Einzelfallentscheidungen sind, die nur für diesen Fall binden. Der BGH gibt die Richtung für die anderen Gerichte vor, aber um zum Recht zu kommen, musst Du erst klagen (wenn es der Gegner nicht vorher einsieht).

Bearbeitet von ilam
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Wenn es Dir ums Prinzip geht, verklage die Lufthansa. Verkneif Dir nur bei der ganzen Geschichte das Wort "Kulanz", Du verlangst keine Kulanz sondern Dein Recht. Das Problem ist, dass in Deutschland alle Urteile Einzelfallentscheidungen sind, die nur für diesen Fall binden. Der BGH gibt die Richtung für die anderen Gerichte vor, aber um zum Recht zu kommen, musst Du erst klagen (wenn es der Gegner nicht vorher einsieht).

 

Hallo Ilam,

 

grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Allerdings ist es natürlich schwierig, den richtigen Erstattungsbetrag zu ermitteln. Nach meinem Dafürhalten liegt der irgendwo zwischen 230,-€ (kleinliche Auslegung) und dem vollen Reisepreis für die zweite Reise (375€). Wenn ich das einklage, bekomme ich hier, wie du richtig sagst, eine Einzelfallentscheidung, bei der die Rechtsanwälte und das Gericht ein Vielfaches vom Streitwert erhalten und niemand was davon hat. Nein, es geht mir, wie ich geschrieben habe, darum, wie Lufthansa mit Kunden umgeht. Und da ist die Frage, wie hoch die Erstattung ist, natürlich auch eine Frage der Kulanz (375€ wären beispielsweise kulant) und damit ein Gradmesser für die Geschäftskultur dieser Airline (kann mir ähnlich kleinliches Verhalten bei z.B. singore airlines kaum vorstellen).

 

Matthias

 

PS: Das zitierte Urteil des obersten Gerichtshofs ist übrigens keine "Einzelfallentscheidung", sondern hat explizit alle derartigen Klauseln der Fluggesellschaften für rechtswidrig erklärt!

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Wenn ich das einklage, bekomme ich hier, wie du richtig sagst, eine Einzelfallentscheidung, bei der die Rechtsanwälte und das Gericht ein Vielfaches vom Streitwert erhalten und niemand was davon

Es kann auch gut sein, dass LH vorher einknickt, um nicht am Ende eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen gegen sich zu haben, die Argumentation: "Das BGH-Urteil passt hier nicht" geht dann nämlich ganz schnell flöten.

PS: Das zitierte Urteil des obersten Gerichtshofs ist übrigens keine "Einzelfallentscheidung", sondern hat explizit alle derartigen Klauseln der Fluggesellschaften für rechtswidrig erklärt!

 

Ja, nur hat dies für den Kunden keine direkte Wirkung, er hat zwar Recht, um es zu bekommen, muss er trotzdem klagen und hoffen, nicht dass das Gericht auf die Idee kommt, die Klausel bzw. das Verhalten wegen leicht anderer Umstände doch als wirksam anzusehen oder das BGH-Urteil schlilcht ignoriert.

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Möchte mich da auch mal kurz einmischen.

 

Rechtlich bist du auf der sicheren Seite: LH hat ANSCHLIESSEN seine AGB entsprechend der BGH-Vorgaben geändert. Die alten AGB haben dich benachteiligt, weswegen sie unwirksam sind.

 

In deinem Fall wurde dir die Beförderung für den Hin- und Rückflug verweigert. Das ist eine Nichtbeförderung gem. Art. 4 der EU-Verordnung 261/2004. Heißt für dich: Du hast nicht nur Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Ersatzverbindung, sondern darüber hinaus auf die doppelte Ausgleichszahlung, immerhin 500,00 Euro in deinem Fall.

 

Diese Form der "Nicht-Kulanz" ist inzwischen bei fast allen Airlines die Regel, nicht die Ausnahme. Du hast sogar noch Glück, dass sich die Sachbearbeiter nicht über dich lustig gemacht haben nach dem Motto, was der für Ansprüche stellt bei dem Ticket-Preis, wie es mir Mandanten berichtet haben, denen annähernd das Gleiche wie dir widerfahren ist und deren Leitung nach dem Auflegen versehentlich noch stand.

 

Da das Alltag ist und jeden Tag in ähnlicher Form vermutlich Tausenden so ergeht, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich dafür die Presse ernsthaft interessiert, aber der Versuch ist natürlich legitim. Mein Rat wäre, die Angelegenheit in die Hände eines fachkundigen Kollegen zu geben dir dein Recht zu holen, wie es dir ilam schon nahegelegt hat.

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Herzlichen Dank,

 

das mit der Ausgleichszahlung wußte ich noch nicht. Da versuche ich es vielleicht doch noch mal zu klagen. Aber erst werd ich versuchen, die Presse zu interessieren - die Lufthansa sollte schon merken, dass sie nicht mit 1% Klagen, die sie dann verliert, davonkommt, zumal, wenn das gängige Praxis ist.

 

Viele Grüße

 

Matthias W.

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

Moin,

 

ich sitze gerade am Gate in DUB fuer LH981 nach FRA und weiter mit LH124 nach MUC. Connectin time ist ca. 55min, mit der derzeitigen Verspaetung unter 0.. :-) Ich kann also recht sicher davon ausgehen, dass ich heute nicht mehr nach Muenchen komme.

 

Jetzt zur Frage: Bucht LH in dieser Konstellation kostenfrei um bzw. wenn man in Frankfurt strandet, bezahlt LH ein Hotel (ob Verpflichtend oder Kulanz spielt jetzt erstmal keine Rolle)? Statt Hotel in FRA wuerde ich dann eigentlich eher Hotel in DUB vorziehen.

 

Danke,

Dave

Bearbeitet von seanua
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...normal gibt's ein Hotel problemlos. Aufgrund der momentanen Lage ist praktisch nicht möglich, ohne Status ein Hotel zu bekommen, da die Hotels in Frankfurt am Flughafen aktuell schon zahlreiche Missconnects beherbergen...

 

Edit: Blöderweise ist deine Maschine (fliegt heute abend FRA-MUC-FRA-MUC) auch noch ontime. :(

Bearbeitet von monsterl
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  • 3 Wochen später...

Guten Tag,

 

ich hoffe, dass ich mit meiner Frage in diesem thread halbwegs richtig gelandet bin:

 

Ich habe für meine Familie und mich LH-Flüge FRA-ATH-FRA für je 99 EUR gebucht. Nun kann ich aus beruflichen Gründen den Rückflug nicht antreten. Welche Probleme könnten auf uns zukommen, wenn meine Familie und ich FRA-ATH gemeinsam fliegen, auf dem ATH-FRA-Flug aber nur meine Familie (ohne mich) fliegen würde?

 

a) Müsste ich für meinen Hinflug FRA-ATH nachträglich einen teureren Tarif zahlen?

b) Gilt dies auch für meine Familie (gleiche Buchungsnummer)?

c) Könnte meine Familie evtl. ohne mich gar nicht zurückfliegen?

d) Oder mache ich mir zu viele Gedanken und es passiert gar nichts?

 

Vorab schon einmal vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!!

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Habe eine dringende Frage. Ich wohne in Köln und wollte heute DUS-DME fliegen. Der Flug wurde gecancelt. Ich wurde auf morgen auf CGN-FRA-DUS mit dem ICE-Zubringer umgebucht. Ich habe während der Umbuchung nach Erstattung der sonst heute nicht angefallenen Rückreise mit der Bahn (9 EUR) gefragt, die Antwort war ziemlich abweisend: ich müsse froh sein, dass ich auf einen 1000-EUR-Flug umgebucht bin, dem geschenkten Gaul schaut man nicht etc.

 

Ob der Flug ab FRA morgen wirklich durchgeführt wird, ist unklar. Soll LH, wenn auch dieser Flug gecancelt wird, die Rückreise ab FRA nach Köln erstatten? Denn sie kostet nicht 9, sondern 61 EUR. Ich habe nämlich die Befürchtung, dass LH mich nach Hause schicken würde, indem sie die Reservierung der Rückreise in DME-FRA-CGN abändert und die Differenz für die ungenutzten Strecken FRA-DME-FRA erstattet. Dann bin ich nach FRA und zurück doch auf eigene Kosten gefahren.

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Du hast doch eine Reise von DUS aus gebucht. Die Fahrt dahin musst du bezahlen, da die Reise eben dort beginnt. Nun hat man dich umgebucht - anderer Tag, anderer Startflughafen (CGN). Theoretisch hast du Anrecht auf den Transfer DUS-CGN, Verpflegung für die Wartezeit, sowie eine Hotelübernachtung. Wenn der Flug in FRA erneut annulliert wird, muss man dich erneut umbuchen, nach deiner Wahl entweder nach DME oder zurück zum Ausgangsflughafen (CGN). Im zweiten Fall erhältst du zusätzlich den kompletten Flugscheinpreis erstattet.

Soweit die Theorie. Praktisch, das übliche...

Bearbeitet von linie32
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Der Zug ist seperat gebucht gewesen? Scheint jedenfalls so, dann sind deine Erstattungchanchen wohl bei 0,01% - kannst es gern im nachhinein probieren, aber da dürfte wohl nix bei raus kommen....

 

Nein, CGN-FRA und FRA-DME sind auf einem Ticket.

 

Wenn der Flug in FRA erneut annulliert wird, muss man dich erneut umbuchen, nach deiner Wahl entweder nach DME oder zurück zum Ausgangsflughafen (CGN). Im zweiten Fall erhältst du zusätzlich den kompletten Flugscheinpreis erstattet.

 

Moment, ich will mir sicher sein, dass ich es richtig verstanden habe. CGN-FRA-DME ist auf einem Ticket. Der Rückflug ist unverändert DME-DUS. CGN-FRA verbrauche ich in jedem Fall. Angenommen FRA-DME wird gecancelt und ich wähle Komplettstorno. Du meinst, man kriegt den gesamten Flugpreis zurück und auch noch die Rückfahrt FRA-CGN, obwohl man CGN-FRA und FRA-CGN "abgeflogen" hat?

 

Was ist mit der Rückfahrt, wenn man nicht den Storno, sonder eine Umbuchung auf ein späteres, hoffentlich schneefreies Datum wählt?

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Nein, ich habe dich falsch verstanden (ich dachte es wäre DUS-DME-DUS auf einem Ticket).

Wenn es zwei einzelne, unabhängige Tickets sind, dann hast du nur auf den einzelnen Tickets deine Rechte.

Du kannst also auf einem angeflogenen Ticket bei Annullierung (in FRA) neben der Umbuchung alternativ verlangen, nach CGN zurückbefördert zu werden und den Ticketpreis für CGN-FRA-DME zurückverlangen. Die Rückreise verfällt dann. Das ist das Risiko, wenn man Hin- und Rückflug nicht auf einem Ticket bucht...

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Nein, ich habe dich falsch verstanden (ich dachte es wäre DUS-DME-DUS auf einem Ticket).

 

Wir haben uns beide falsch verstanden: alle Flüge sind auf EINEM Ticket, also CGN-FRA-DME/DME-DUS.

 

Du kannst also auf einem angeflogenen Ticket bei Annullierung (in FRA) neben der Umbuchung alternativ verlangen, nach CGN zurückbefördert zu werden und den Ticketpreis für CGN-FRA-DME zurückverlangen.

 

Also neben oder alternativ? Sowohl als auch? Entweder oder?

Ich hätte gern die Rückbeförderung und Umbuchung des Hinflugs

oder

Rückbeförderung und Kompletterstattung des Hin- und Rückflugs

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(...)

Also neben oder alternativ? Sowohl als auch? Entweder oder?

Ich hätte gern die Rückbeförderung und Umbuchung des Hinflugs

oder

Rückbeförderung und Kompletterstattung des Hin- und Rückflugs

Entweder sagst du im Falle einer Annullierung in FRA: Ich will das komplette Ticket erstatten lassen, und nach CGN zurück. Dann bekommst du dein Geld und einen Rückflug nach CGN (bzw. das DB-Ticket)

Oder: Du lässt dich in FRA auf den nächsten DME umbuchen. Dann solltest du Verpflegung und Übernachtung bis zum neuen Flug gestellt bekommen. Etwas anderes wäre Kulanz.

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Entweder sagst du im Falle einer Annullierung in FRA: Ich will das komplette Ticket erstatten lassen, und nach CGN zurück. Dann bekommst du dein Geld und einen Rückflug nach CGN (bzw. das DB-Ticket)

Oder: Du lässt dich in FRA auf den nächsten DME umbuchen. Dann solltest du Verpflegung und Übernachtung bis zum neuen Flug gestellt bekommen. Etwas anderes wäre Kulanz.

 

Ok, danke! Hoffentlich wird LH dies auch so handhaben...

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  • 1 Monat später...

Die aktuelle Lufthansa-Plakatwerbung ist aber auch Augenwischerei:

Da wird großzügig darauf hingewiesen, dass im Preis von 459 für USA-Flüge bereits die 45 Euro Luftverkehrssteuer enthalten sind.

Wenn man also von den 459 die 45 abzieht, kommt man auf 414 Euro.

Vor Einführung der Steuer gab es diese USA-Angebote aber schon für 399 Euro.

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Die aktuelle Lufthansa-Plakatwerbung ist aber auch Augenwischerei:

Da wird großzügig darauf hingewiesen, dass im Preis von 459 für USA-Flüge bereits die 45 Euro Luftverkehrssteuer enthalten sind.

Wenn man also von den 459 die 45 abzieht, kommt man auf 414 Euro.

Vor Einführung der Steuer gab es diese USA-Angebote aber schon für 399 Euro.

 

Wieso Augenwischerei?

 

Seitwann sind Preiserhöhungen gesetzlich verboten ?!

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Die aktuelle Lufthansa-Plakatwerbung ist aber auch Augenwischerei:

Da wird großzügig darauf hingewiesen, dass im Preis von 459 für USA-Flüge bereits die 45 Euro Luftverkehrssteuer enthalten sind.

Wenn man also von den 459 die 45 abzieht, kommt man auf 414 Euro.

Vor Einführung der Steuer gab es diese USA-Angebote aber schon für 399 Euro.

 

Ich habe letzte Woche ein Paket Kaffee für 2,99 Euro ergattern können...

 

Heute habe ich dafür 3,49 Euro hinlegen müssen....

 

Angebote kommen und gehen, irgendwie hat das alles auch etwas mit Pokern zu tun. Heute buchen, oder evtl. doch noch ein, zwei Tage warten? Es gibt viele Varianten, ob man die richtige erwischt bleibt offen.

 

Grüße

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