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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Lufthansa


Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Vorab erstmal: Ich weiß, einige Forennutzer verdienen dickes Geld und mein Beitrag zielt eher auf Kleingeld ab. Deswegen zerreißt den Beitrag aber bitte nicht in Stücke.

 

Gebucht wurden zwei 'Billig'-Flüge mit LH.

Beide Flüge konnte ich aus privaten Gründen nicht antreten.

Ja, ich weiß, dumm gelaufen. Kann man nun nicht ändern.

 

Flug 1:

 

38.00 (Flugpreis) + 50.25 (Steuern & Gebühren) x 1 Erwachsener = EUR 88.25

Ticket Service Charge = EUR 10.00

Gutschein = EUR 20.00

Gesamtpreis für alle Reisenden = EUR 78.25

 

Flug 2:

 

27.00 (Flugpreis) + 51.18 (Steuern & Gebühren) x 1 Erwachsener = EUR 78.18

Ticket Service Charge = EUR 10.00

Gutschein = EUR 20.00

Gesamtpreis für alle Reisenden = EUR 68.18

 

Nun würde ich mir gerne meine gezahlten Steuern & Gebühren zurückerstatten lassen.

Ja, wahrscheinlich kommt jetzt das "Ach Junge, du bekommst eh nix wieder."

Kann ich denn mit einer Rückerstattung rechnen ?

 

Warum zwingt mich die LH dazu unbedingt deren Servicecenter anzurufen, um die Steuern & Gebühren erstatten zu lassen ?

 

Ich buche meinen Flug online, aber den Auftrag zur Rückerstattung soll ich NUR TELEFONISCH erteilen können ?

Sehr merkwürdig! Kundenfreundlichkeit sieht meiner Meinung nach anders aus.

 

Danke für eure Aufmerksamkeit & guten Rutsch ins neue Jahr!

Bearbeitet von FliegElchkuh
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  • 2 Wochen später...

Moin,

 

heute habe ich festgestellt, dass man mir erneut einen Lufthansa-Flug gestrichen hat, gebucht über expedia. Es geht um den Flug Hamburg-Göteborg im Sommer, der nun als "annulliert" bei Lufthansa.com in der Buchungsübersicht auftaucht. Als Alternative hätte ich gerne einen SAS-Flug über Kopenhagen, der zur gleichen Zeit (12:05) in GOT ankommt und auch noch eine akzeptable Reisezeit (etwa 2 Stunden statt 1 Stunde - gegenüber 4 bis 6 Stunden bei Flügen über FRA oder MUC) hat. An wen wende ich mich da (am liebstn eine Email-Adresse von LH, bei expedia habe ich bisher nicht so positive und kompetente Erfahrungen sammeln dürfen) und habe ich eine Chance auf den SAS-Flug (beide mit LH-Flugnummern existent)?

Bearbeitet von QF002
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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

folgendes Problem haben meine Eltern:

 

Gebucht wurde über Reisebüro:

 

FRA-MUC-MEX und MEX-FRA für Juni...

 

MUC-MEX wurde gestrichen... Alternativ wird nun FRA-MEX direkt angeboten. Eigentlich gut, aber da man nach GDL möchte und jetzt einen günstigen Flug gefunden hat (Vorher war der Landweg geplant..), folgende Frage:

 

Statt umgebucht zu werden, hat man bei solch einer Flugstreichung doch auch die Möglichkeit eines kostenlosen Stornos, oder lieg ich da so falsch?

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Moin zusammen,

 

habe ein Problem mit einer Buchung mit LH DUS > EWR > DUS für Ende März.

 

Meinen Namen sowie den Namen meiner Frau habe ich bei der Buchung vollständig eingegeben. Nun taucht der Vorname meiner Frau auf der Buchungsbestätigung nur als Initial ("C") auf - auch bei Checkmytrip steht nur das "C" bei ihrem Vornamen.

 

Meine Frage: Ist das immer so? Kann das evtl. (insbesondere bei USA-Flügen) Probleme verursachen?

 

Danke Euch vorab und Gruß,

Alex

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Thema: Rückerstattung der Steuern & Gebühren

 

Folgende E-Mail erhielt ich vor wenigen Minuten von der LH:

"Sehr geehrter Herr XY,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die für Ihre Tickets 220-XXXXXXXXXX und 220-XXXXXXXX gültigen Tarifbestimmungen gestatten die anteilige Erstattung der ungenutzten Steuern und Gebühren. Der Ticketpreis, die Ticket Service Charge sowie der Treibstoff- und Sicherheitszuschlag sind nicht erstattbar. Für die Bearbeitung der Erstattung fällt bei Tarifen mit einem Flugpreis von bis zu 150,00 Euro eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 Euro an. Um diese einziehen zu können, benötigen wir Ihre Kontodaten. Eine Verrechnung mit dem zu erstattenden Betrag ist nicht möglich.

 

Haha!

So etwas ist für mich lächerlich.

Ich zahle knapp 170,00 EUR für zwei Flugtickets.

Die Steuern & Gebühren betragen davon ca. 101,00 EUR.

Ich trete beide Flüge nicht an & verlange meine Steuern & Gebühren zurück.

 

Man nötigt mich dazu das Servicecenter anzurufen & weiteres Geld zum Fenster rauszuwerfen.

Nach einem Schreiben an die Lufthansa-Zentrale in Köln, dann diese E-Mail.

 

Gut, das mit der Gebühr war mir klar.

 

Aber warum muss man unbedingt erstmal 30,00 EUR von meinem Konto einziehen, um mir dann die Steuern & Gebühren zu erstatten ? Eine Verrechnung mit dem zu erstattenden Betrag ist nicht möglich.

 

Steinigt mich ruhig, aber dieser LH-Service ist lächerlich....

 

Grüße!

 

 

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Servicewüste Deutschland!

Das könnte man evtl. als zu starke Generalisierung bezeichnen. Wenn man den vorliegenden Fall mit etwas Abstand nüchtern und kühl betrachte, dann sieht man den guten Willen von Lufthansa hinter diesem kundenfreundlichen neuen Enhancement.

Die wollen nur das beste in Beziehung zum Kunden -

sein Geld !

 

So ähnlich war das bei meinem letzten Kontakt mit dieser kundenorientierten Airline.

Eingecheckt war ich schon. Hatte ich vor Fahrt zum Airport schon selber gemacht.

Mit der Boardkarte hätte ich mich dann zwar bei der Security befummeln lassen können -

mehr aber auch nicht. Meinen Flug hätte man evtl. realisieren können, wenn man für das Crew-Mitglied, was entweder verschlafen oder gerade Schnupfen bekommen hatte, einen Ersatz zum Airport geschickt hätte. Aber weil dieser Mitarbeiter dann evtl. schlecht gelaunt gewesen wäre, wenn man ihn so kurzfristig aus seiner Backup-Schicht angefordet hätte, war es im Sinne des Kunden, den Flug lieber komplett zu canceln.

 

Nee, im Ernst, das hier ist billigstes Schmierentheater !

Bearbeitet von Pedro
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Thema: Rückerstattung von Steuern & Gebühren zweier nicht angetretener LH-Flüge

 

Weiter geht´s!

So eben wurde ich vom LH-Servicecenter zurückgerufen.

Man benötige meine Bankverbindung oder KK-Nummer, um die Servicepauschale in Höhe von 30,00 EUR einzuziehen.

Auf meine Nachfrage hin, warum man dies denn nicht mit dem Erstattungsbetrag verrechnen könne, denn am Serviceschalter am Flughafen muss man ja auch nicht erst 30,- EUR auf den Tresen legen, um dann die Steuern & Gebühren erstattet zu bekommen, bekam ich zu hören:

"Doch, auch am LH-Serviceschalter am Flughafen muss man erstmal 30,- EUR bezahlen, bevor die Erstattung erfolgt."

:blink:

 

Nun ja, da der zu erstattende Betrag wesentlich höher als die 30,- EUR war, habe ich meine Bankverbindung zur Einziehung der Servicepauschale weitergegeben.

 

Daraufhin bekam ich zu hören:

"Wundern Sie sich nicht, wenn die Erstattung zwei bis drei Wochen in Anspruch nimmt. Dies hat mit der Bearbeitungsdauer bei den Banken zu tun."

 

Kennen wir ja nicht anders!

Ich sagte ihr dann, dass die Servicepauschale sicher innerhalb von 48 Stunden von meinem Konto eingezogen sein wird. Nur die Rückerstattung würde wohl einige Wochen dauern.

 

Sie sagte dann:

"Ja, es ist wohl richtig, dass die Bearbeitung des Gebühreneinzugs schneller erfolgt, als die Gebührenerstattung. Dies hat mit der Bearbeitungsdauer der Banken zu tun."

 

Der liebe (Flieger-)Gott möge uns alle behüten....

Bearbeitet von FliegElchkuh
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tja... ich warte inzwischen 8 Wochen auf die Rückerstattung der Steuern und Gebühren aus einer (stornierten) M&M Prämienbuchung. Ich rufe inzwischen alle 3 Tage an, und es heisst der Vorgang sei in Bearbeitung.... Die 50 Euro Bearbeitungsgebühr wurden aber sofort von meiner CC abgebucht.

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  • 3 Monate später...

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:

 

Ich war letzte Woche auf einem LH Biz Class Flug gebucht, der von einem deutschen Flughafen mittels LH-Zubringer über München nach Asien gehen sollte. Beim Check-In wurde mir mitgeteilt, dass der Zubringer wegen "Wind" noch nicht einmal gestartet sei und es somit unmöglich sei, dass ich meinen Flug aus München noch zeitig erreichen würde. Ich wurde auf den nächsten Flug (selbe Zeit, nächster Tag) umgebucht.

 

Geärgert habe ich mich über den Service der SEN Hotline, die inkompetent und nicht hilfsbereit war und frage mich deshalb, ob ich eine Form der Kompensation fordern kann. Aus den Kommentaren zur Fluggastvberordnung entnehme ich, dass es wohl ein Urteil gibt, das bei Verspätungen über 4 Stunden die Anwendung der gleichen Regelung wie bei Nichtbeförderung vorsieht. Bei meiner Reisestrecke wären das 600EUR.

 

Ist es möglich, dass ich diese -neben den nicht erstattbaren Kosten für das nicht in Anspruch genommene Hotel am Zielort - bei LH geltend mache?

 

Für eine Einschätzung und den besten Weg dafür wäre ich sehr dankbar.

 

Danke

Yebo

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Die 600€ wirst du wohl nicht bekommen, da man sich auf höhere Gewalt beruft, wenn es wirklich das Wetter war. Hotel und Mahlzeiten müssen sie dir trotzdem stellen/bezahlen. Theoretisch müssen sie dich auch auf die nächstmögliche Verbindung umbuchen, aber die Sache ist wohl schon gelaufen.

Entweder freiwillig über den Kundenmonolog oder sonst mit härteren juristischen Geschützen.

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Ich empfehle Dir die Inanspruchnahme des Users STN-EBJ hier im Forum. Du kannst ihm ja eine PN schicken. Ich bin sicher, da wird Dich geholfen. Der ist ein im Reiserecht gut etablierter RA. Du findest ihn über den Button "Mitglieder" in der blauen Zeile.

Bearbeitet von aaspere
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  • 2 Monate später...

Ich hoffe, dass mein Anliegen hier richtig ist. Und zwar es geht um folgendes. Ich habe vor 14 tage einen Flug bei der Lufthansa gebucht ab Düsseldorf nach Heathrow. Habe dabei das Lastschriftverfahren gewählt, dummerweise hat sich die Abbuchung mit einer anderen gekreuzt und war also gar nicht geplant. jetzt habe ich eine Mail bekommen, dass ich das Kundencenter anrufen soll welches aber stolze 14 Cent die Minute kostet. Also habe ich eine Mail geschrieben und es kam wieder eine Antwort, dass ich die Hotline anrufen soll..

Kennt ihr vielleicht eine Mailadresse wo Buchungen beantwortet werden und wie man es lösen kann ? Kann man den Flug wohl auch am Schlater bezahlen ? Gruß

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bei expedia habe ich bisher nicht so positive und kompetente Erfahrungen sammeln dürfen

 

Genau die gegenteilige Erfahrung, die ich schon mehrfach gemacht habe: in allen vergleichbaren Situationen hat Expedia sich bei mir gemeldet und jedesmal habe ich am Ende Verbindungen ohne Mehrpreis nutzen können, die ich mir aufgrund der Kosten direkt bei der Buchung nicht herausgesucht hätte. Sprich, ich war immer besser gestellt als ohne Flugstreichung und musste selbst null komma nichts dafür tun.

Der einzige Unterschied war, dass ich immer LH-Flug gegen LH-Flug getauscht habe, eventuell sieht es bei Kombination mit SK ja anders aus und diese Variante ist so gar nicht möglich. Trotzdem wollte ich das was ich oben geschrieben habe der Vollständigkeit halber aber angemerkt haben.

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  • 3 Wochen später...

Folgendes Szenario:

 

- LH-Flug Wochen im Voraus ueber Swiss.com gebucht

- Flug verschwindest Wochen vor Abflug aus GDS und den LH/LX.com

- Am Vortag des Fluges laesst sich der gebuchte Flug aber immernoch bei lx.com einsehen, mit urspruenglich gebuchtem Routing zu urspruenglichen Zeiten

- Auch nie Mitteilung ueber Streichung des Fluges bekommen oder fuer Umbuchung

- am Abflugtag am Flughafen umgebucht auf Umsteigeverbindung (anstelle urspruenglich direktem Routings), auf Kurzstrecke so ueber 2h spaeter am Zielort.

 

Anspruch auf 250Euro EU-Kompensation? Nur von wem, LH hat den Flug ja gestrichen, aber LX mich nicht informiert. Und LX ist in diesem Falle dann ja nur der Travel Agent. Kennt sich da jmd. aus?

 

Danke.

 

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