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Aktuelles zu den TUI Airlines (Vormals Aktuelles zu TUIfly.com)


Sabo

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Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um eine Subsumtion eines Lebenssachverhalts unter eine gesetzliche Anspruchsgrundlage und im Zuge dieser Übung um die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nach der juristischen Methodenlehre. Und da dürfte nach allgemeiner Lebenserfahrung gelten, dass die hierfür erforderlichen Fachkenntnisse bei Juristen etwas belastbarer sind als die vergleichbaren Fähigkeiten von Nicht-Juristen. Genauso wie die Fachkenntnisse und Fertigkeiten von Herzchirurgen ins Sachen Herztransplantationen nach allgemeiner Lebenserfahrung belastbarer sind als die von Juristen. Und deshalb halte ich es immer für sinnvoll, die Karten auf den Tisch zu legen, mit welchem Handwerkszeug Rechtsmeinungen formuliert werden, insbesondere in Internetforen, in denen Rechtsuchende leichtsinnigerweise immer wieder rechtliche Auskünfte einholen. Mir wäre es da häufig deutlich wohler, wenn größere Zurückhaltung an den Tag gelegt würde, denn bisweilen liest man recht abenteuerliche Dinge, die bei Konsultation eines Rechtsanwalts sofort zu einem Haftungsfall wegen Falschberatung führen würden (Klassiker: "Steht doch in den AGB der Airline, deshalb ist das so OK").

 

Die juristische Frage hier ist: Ist eine massenhafte Erkrankung ein "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne von Art. 5 III EU-VO 261/04? Und zwar außergewöhnlich nicht im umgangssprachlichen Sinne (was man sicher bejahen würde), sondern außergewöhnlich im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, der zum einen betont, dass der Begriff "außergewöhnlich" aufgrund des Regelungsanliegens der Verordnung grundsätzlich eng auszulegen ist, also nicht vorschnell außergewöhnliche Umstände bejaht werden dürfen, und der zum anderen auch sehr genau darauf schaut, in wessen Risikosphäre sich ein außergewöhnlicher Umstand ergibt. Erkrankungen - in beliebigem Umfang - sind nun mal prinzipiell ein Betriebsrisiko der Airline und bei der Risikolehre kommt es im Grundsatz nicht darauf an, ob der für seine Sphäre Verantwortliche irgendwas dafür kann, dass sich ein Risiko realisiert. Das ist schlicht eine Risikoallokation nach juristischen Maßstäben. Der Rekurs auf die Streik-Rspr., der aktuell häufiger erfolgt, ist weitgehend unbehilflich. Zum einen, weil die Streikproblematik tendenziell airlinefreundlich in Erwägungsgrund 14 der Fluggastrechte-Verordnung explizit angesprochen wird (anders als Erkrankungen), zum anderen, weil die Streik-Rspr. auf der Überlegung fusst, dass ein Streik(aufruf) einer Gewerkschaft von außen in die Airline hineinwirkt (davon mal abgesehen, dass die Streik-Rspr. durchaus auch außergewöhnliche Umstände verneint, wenn der Streik im Rahmen von Tarifverhandlungen mit dem eigenen Personal erfolgt). Insofern wären die Chancen für TUIfly besser (aber realistisch nicht sonderlich gut), über die Streikschiene aus der Sache zu kommen als über die Erkrankungsschiene. Was allerdings wieder eine im Zweifel delikate Klärung der Frage erfordert hätte, ob ein wilder Streik vorlag oder nicht. Nach bisheriger und auch heute manifestierter Sprachregelung läuft das aber alles über die Schiene Erkrankung. Eine neutrale rechtliche Bewertung (die weder TUIfly noch der aktuell häufig zitierte Flightright-Sprecher abgeben) wird daher Entschädigungsansprüchen gute Chancen einräumen. Ich habe in den letzten Tagen auch keine andere rechtliche Einschätzung von neutraler Seite gelesen. Interessant ist übrigens auch, dass airberlin als branchenbekannt zäher Regulierer erst gar nicht versucht, sich rauszureden, sondern ihre Passagiere explizit auf Entschädigungsansprüche hinweist (deren Position ist allerdings noch etwas schwächer, weil sie sich für die leistungserbringung aus freien Stücken seit Jahren partiell auf einen Drittanbieter verlassen). Was alles nicht ausschließt, dass im Falle eines Falles ein Gericht ein weißes Kaninchen aus dem Hut zaubert, auf das bislang noch niemand gekommen ist.

..wow Bearbeitet von kielerjung123
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Da gibt es also ein Schlichtungsgespräch im niedersächsischen Wirtschaftsministerium, anwesend der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (mit zumindest einem Verdi-Vertreter). Der Arbeitgeber gibt eine dreijährige Standort- und Gehaltsgarantie, die Entscheidung über den geplanten Umbau wird auf Mitte November verschoben. Und schon rechnet man bereits am Sonntag mit einem (fast) normalen Flugbetrieb. Mögen die Juristen das Zustandekommen der Flugausfälle bezeichnen, wie sie möchten, für die Arbeitnehmer war es ein voller Erfolg. Für die Kunden, sprich Passagiere, allerdings ein Albtraum.

PS: Vielleicht sieht man demnächst bei Tarifverhandlungen einen erhöhten Krankenstand auch bei anderen Unternehmen. Oder, überspitzt gefragt: Wozu noch legale Streiks ?   

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Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um eine Subsumtion eines Lebenssachverhalts unter eine gesetzliche Anspruchsgrundlage und im Zuge dieser Übung um die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nach der juristischen Methodenlehre.

 

Die gute alte Subsumtionstechnik (eine sehr deutsche Technik), impliziert Formstrenge und logische Konsequenz. Eignet sich sehr gut um zu verdecken, das ein erheblicher Teil der juristischen Fragestellungen Wertentscheidungen umfasst bei denen man sich mit den Inhalten auseinander setzten muss.

 

Anders gefragt? Welche Maßnahmen soll eine Airline ergreifen, um sich gegen "krankheitsbedingte" Ausfälle in diesem Umfang abzusichern. Soll es anstelle von 10% (Beispiel) 35% der notwendigen Crews als Ersatz vorhalten.

 

Ich sehe aber auch grundsätzlich ordnungspolitisch nicht, warum Kunden vor den Auswirkungen ihres Kaufverhaltens durch arbiträr hohe Entschädigungszahlungen geschützt werden sollen. 

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 Mögen die Juristen das Zustandekommen der Flugausfälle bezeichnen, wie sie möchten, für die Arbeitnehmer war es ein voller Erfolg. 

 

 

Nein, es war ein Eigentor.

 

Eine berufliche Vita bis zur Rente beim gleichen Arbeitgeber gibt es heute kaum noch. Und in einer sich konsolidierenden Branche wird es immer Rationalisierungen oder Standortkonsolidierungen der Basen geben.

 

Jedem der im Cockpit oder in der Kabine beschäftigt ist haftet ab jetzt mindestens für 1 Jahrzehnt - unabhängig ob man spontan einsatzunfähig wurde oder nicht - das Etikett des strategisch krankfeiernden.

 

Für die Kabine bedeutet dies zu 99% das es die letzte Anstellung ist, in der man Getränke nicht am Boden serviert.

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Das gilt lediglich für den Fall, dass dieses im Subtext eines Arbeitszeugnisses verborgen sein könnte, den man nicht eliminieren ließ. Ansonsten gilt: Erstaunlich schnell wurde auf das Betreiben des nds. Wirtschaftsministeriums eine Win-Win-Situation erzeugt. Tuifly hätte schließlich noch für etwa sechs Wochen ausgeknockt bleiben können, ehe die befristete Lohnfortzahlung die Arbeitnehmer zurück an den Arbeitsplatz führt. Das hätte für das Unternehmen bis dahin bereits den Ruin bedeuten können bzw. durch Ergebnisabführung extrem negativ im Konzern durchschlagen können. Für die Arbeitnehmer stehen erstmal drei Jahre Bestandsschutz auf dem Zettel. Es dürfte nicht verwundern, wenn das letztlich insgesamt noch ein wenig besser für die Arbeitnehmer ausfällt (inklusive eines Ausschlusses der negativen Bewertung der persönlichen Umstände in dieser Woche) oder die Verhandlungen mit Etihad noch andere Strukturen ermöglichen, z.B. eine Mehrheitsbeteiligung für die TUI.

 

Jetzt muss man nur noch der megamäßige Imageschaden einer Entschädigungsverweigerung überwunden werden. Ich habe wirklich keine Ahnung, was die da geritten hat. Kundenorientierung kann es nicht sein.

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Das gilt lediglich für den Fall, dass dieses im Subtext eines Arbeitszeugnisses verborgen sein könnte, den man nicht eliminieren ließ.

 

Und da Tuifly man nicht beweisen kann, dass derjenige nicht evtl. dann doch tatsächlich krank war, bekommt man so einen Satz immer aus dem Zeugnis gestrichen.

 

Ich sehe ein ganz anderes Problem: Die Aktion hatte für die Mitarbeiter Erfolg - und das praktischerweise im Gegensatz zu einem normalen Streik während der Aktion auch noch bei 100% Lohnfortzahlung. Ich wäre nicht überrascht, wenn das (branchenübergreifend) nicht die letzte Aktion dieser Art war.

 

Wenn es so kommt wird die Politik reagieren müssen und wird sehr wahrscheinlich zumindest die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiter einschränken (bitte wenn man das will privat versichern, die Versicherungslobby bekommt schon die Dollarzeichen in den Augen) und auch die Möglichkeiten der Kündigung im Krankheitsfall sowie die Überprüfung der Krankheit deutlich ausweiten - und zwar für alle Arbeitnehmer.

 

Um Forderungen durchzudrücken gibt es das Streikrecht für das lange gekämpft wurde. Warum gab es nicht mal einen Versuch für einen regulären (Warn-)streik?

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Aber auch nur, wenn es laufende Tarifgespräche gibt. Und auch nur dazu darf gestreikt werden, nicht zu anderen Themen. Aus der Definition zu Warnstreik:

 

Der Warnstreik ist ein Unterfall der üblichen Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern in Form eines kurzen Streiks in einem Betrieb in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit laufenden Tarifverhandlungen (BAGE 28,295).

Und noch was dazu:

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgelegt, dass auch bei Warnstreiks das sogenannte Ultima-Ratio-Prinzip gilt (siehe BAG GS v. AP Nr.43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf), welches besagt, dass Arbeitskampfmaßnahmen erst nach Scheitern der Tarifverhandlungen ergriffen werden dürfen.

Daraus schlussfolgere ich, dass zum derzeitigem Zeitpunkt keine Warnstreiks erlaubt sind. Bitte korrigiere mich, wenn ich hier etwas übersehe.

Bearbeitet von moddin
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Das gilt lediglich für den Fall, dass dieses im Subtext eines Arbeitszeugnisses verborgen sein könnte, den man nicht eliminieren ließ.

Da könnte es bereits reichen, wenn in der Vita steht, dass man im Oktober 2016 bei Tuifly beschäftigt war. So etwas wird nicht in einem Arbeitszeugnis vermerkt.

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Anders gefragt? Welche Maßnahmen soll eine Airline ergreifen, um sich gegen "krankheitsbedingte" Ausfälle in diesem Umfang abzusichern. Soll es anstelle von 10% (Beispiel) 35% der notwendigen Crews als Ersatz vorhalten.

 

Sicherlich nicht!

 

Nur muss die Airline dann halt auch mit den Konsequenzen leben, wenn es schief geht, sprich die Ausgleichszahlungen leisten.

 

Es käme ja auch niemand auf die Idee, dass eine kleine Airline keine Ausgleichszahlungen leisten muss, nur weil ihnen nicht zuzumuten ist, ein Ersatzflugzeug bereit zu halten.

In beiden Fällen gilt, dass eine gewisse Reserve wirtschaftlich sinnvoll ist. Aber wird die überschritten, ist es wirtschaftlicher in dem Fall die Ausgleichszahlungen in Kauf zu nehmen. Aber das kann ja nun nicht bedeuten, dass bei einer erheblichen Überschreitung dann plötzlich nicht mehr zu zahlen wäre.

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Derzeit können wir ja nur spekulieren, was passiert, wenn ein Pax die Ausgleichszahlung erfolglos einklagt. Da das ganze aber sehr spektakulär ablief, werden es die Medien verbreiten. Hat der Pax Erfolg, und TUIfly zahlt, werden wir es möglichweise nicht erfahren; vielleicht aber auch dann. Also: im Moment fischen wir im Trüben und die Rechtsgelehrten, hier und draußen tun das mehr oder weniger sachkundig auch. Warten wir es also ab.

 

Da könnte es bereits reichen, wenn in der Vita steht, dass man im Oktober 2016 bei Tuifly beschäftigt war. So etwas wird nicht in einem Arbeitszeugnis vermerkt.

 

Was die möglichen Einzelfolgen für die "Streikenden" betrifft, so sehe ich für die Kabine keine Folgen bei einem AG-Wechsel innerhalb der Branche. Man möge es mir verzeihen, aber die sind nicht wichtig genug, als dass man dafür Recherchen anstellt. Die in jedem Zeugnis vermerkte Dauer der Tätigkeit bei TUIfly (also auch im Oktober 2016) alleine kann, muß aber nicht bedeuten, dass der/die Bewerber/in selber "krank gefeiert" hat. Hat die neue Airline allerdings die Wahl, könnte es sein, dass der Job nicht angetreten werden kann. Kommt etwas darauf an, wie gut das Gedächtnis und/oder die Voreingenommenheit des Personalers ist.

 

Bei den Crew-Mitgliedern sieht das schon anders aus. Wenn man so will, zählen die zu den Führungspersonen bei einer Airline, zwar nicht absolut, aber doch sinngemäß. Da ist es durchaus üblich, dass Referenzen eingeholt werden. Die Entscheider kennen sich doch innerhalb der Branche. Wenn bei diesen Referenzgesprächen Zweifel entstehen, dann können diese Zweifel den Ausschlag geben.

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Aber auch nur, wenn es laufende Tarifgespräche gibt. Und auch nur dazu darf gestreikt werden, nicht zu anderen Themen. Aus der Definition zu Warnstreik:

 

Und noch was dazu:

 

 

Daraus schlussfolgere ich, dass zum derzeitigem Zeitpunkt keine Warnstreiks erlaubt sind. Bitte korrigiere mich, wenn ich hier etwas übersehe.

 

Hat nicht ein Flugkapitän der TUIFly, der gewerkschaftlich organisiert ist, das fliegende Personal aufgerufen, indirekt zu streiken?

Die Art des Streiks hatte er nicht genannt, wenn ich mich recht erinnere.

Ich weiss nicht mehr, ob es hier gepostet wurde, oder in einem anderen Forum.

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Und da Tuifly man nicht beweisen kann, dass derjenige nicht evtl. dann doch tatsächlich krank war, bekommt man so einen Satz immer aus dem Zeugnis gestrichen.

 

Ich sehe ein ganz anderes Problem: Die Aktion hatte für die Mitarbeiter Erfolg - und das praktischerweise im Gegensatz zu einem normalen Streik während der Aktion auch noch bei 100% Lohnfortzahlung. Ich wäre nicht überrascht, wenn das (branchenübergreifend) nicht die letzte Aktion dieser Art war.

 

Wenn es so kommt wird die Politik reagieren müssen und wird sehr wahrscheinlich zumindest die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiter einschränken (bitte wenn man das will privat versichern, die Versicherungslobby bekommt schon die Dollarzeichen in den Augen) und auch die Möglichkeiten der Kündigung im Krankheitsfall sowie die Überprüfung der Krankheit deutlich ausweiten - und zwar für alle Arbeitnehmer.

 

Um Forderungen durchzudrücken gibt es das Streikrecht für das lange gekämpft wurde. Warum gab es nicht mal einen Versuch für einen regulären (Warn-)streik?

Denke auch, daß, wenn solche "Streiks" häufiger auftreten sollten, letztendlich alle Arbeitnehmer darünter leiden würden. Was eventuelle Bewerbungen von Tuifly-Crewmitgliedern bei anderen Airlines betrifft: Bei diesen Bewerbungen muß man doch angeben, wo und wann man zuletzt gearbeitet hat (falls ich mich täusche, möge man mich korrigieren). Da reicht doch schon die Angabe Tuifly - auch während des Oktobers 2016 - aus, um seine Chancen auf ein Minimum zu senken.

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Es käme ja auch niemand auf die Idee, dass eine kleine Airline keine Ausgleichszahlungen leisten muss, nur weil ihnen nicht zuzumuten ist, ein Ersatzflugzeug bereit zu halten. In beiden Fällen gilt, dass eine gewisse Reserve wirtschaftlich sinnvoll ist. Aber wird die überschritten, ist es wirtschaftlicher in dem Fall die Ausgleichszahlungen in Kauf zu nehmen. Aber das kann ja nun nicht bedeuten, dass bei einer erheblichen Überschreitung dann plötzlich nicht mehr zu zahlen wäre.

 

In der Tat.

 

Die EU-VO 261/04 ist ja kein Instrument, bei dem es um verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche geht, sondern um verschuldensunabhängige Entschädigungsleistungen. Es wird eine bloße Risikoallokation vorgenommen: Welchem der Beteiligten des Luftbeförderungsvertrags ist es eher zuzumuten, bei einem bestimmten disruptiven Geschehen wirtschaftlich für die Konsequenzen einzustehen? Und bei krankheitsbedingten Flugausfällen schlägt jedenfalls nach den bislang etablierten Kriterien das Pendel zu Gunsten der Passagiere aus, weil das nun mal ein Geschehen ist, das seine Ursache in der Betriebssphäre der Airline hat. Davon mal abgesehen, wäre es Ende September/Anfang Oktober, so ist mir von Leuten aus der Branche versichert worden, durchaus möglich gewesen, auch kurzfristig noch mehr Kapazitäten am Markt einzukaufen. Dass man nicht noch mehr eingekauft hat, war letztlich eine unternehmerische Entscheidung. Warum sollten dafür die Passagiere einstehen? TUIfly spart sich Kosten für zusätzliche ACMI, ein Teil der eingesparten Kosten fließt dann halt in Entschädigungsleistungen für Passagiere. Hört sich für mich nach einem für TUIfly fairen Deal an.

 

Was die möglichen Einzelfolgen für die "Streikenden" betrifft, so sehe ich für die Kabine keine Folgen bei einem AG-Wechsel innerhalb der Branche. Man möge es mir verzeihen, aber die sind nicht wichtig genug, als dass man dafür Recherchen anstellt. Die in jedem Zeugnis vermerkte Dauer der Tätigkeit bei TUIfly (also auch im Oktober 2016) alleine kann, muß aber nicht bedeuten, dass der/die Bewerber/in selber "krank gefeiert" hat.

 

 

 

Beschäftigt TUIfly eigentlich in der Kabine auch Saisonkräfte / Personal mit befristeten Verträgen? Für die kann es natürlich delikat werden, wenn es um 2017 geht...

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Genau, mögen die Umstände als abseits des Gewöhnlichem im Sinne der EuGH-Rechtsprechung angesehen werden (etwa schon wegen der betriebsunüblichen besonders hohen Anzahl von Krankmeldungen), so sind aber die Folgen für die Paxe in ihrem Ausmaß wohl nicht unvermeidbar. Das wäre aber auch Voraussetzung für eine Entlastung von Tuifly.

 

Es wurden viele Ersatzkapazitäten eingekauft, aber nicht genug. Hier muss prozessual geschickt gehandelt werden. Tuifly wird es dann kaum gelingen darzulegen und zu beweisen, dass tatschlich alles zumutbare getan wurde, um die Annullierungen und sonstigen Folgen zu vermeiden.

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Denke auch, daß, wenn solche "Streiks" häufiger auftreten sollten, letztendlich alle Arbeitnehmer darünter leiden würden. Was eventuelle Bewerbungen von Tuifly-Crewmitgliedern bei anderen Airlines betrifft: Bei diesen Bewerbungen muß man doch angeben, wo und wann man zuletzt gearbeitet hat (falls ich mich täusche, möge man mich korrigieren). Da reicht doch schon die Angabe Tuifly - auch während des Oktobers 2016 - aus, um seine Chancen auf ein Minimum zu senken.

...man wird danach gefragt... man verneint... und gut ist. wird niemanden jucken solange das Profil passt und die Erfahrungen da sind.

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Für die Nicht-Facebook-User.

Danke.

Absolut ätzend, dass TuiFly seine Statements fast nur in diesem ätzenden Fratzenbuch veröffentlicht! Für mich ein klarer Marketingfehler!

Die Website gibt hingegen bis auf einen oder zwei nichtssagende Sätze unter aktuelle Informationen nichts her!

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Hat nicht ein Flugkapitän der TUIFly, der gewerkschaftlich organisiert ist, das fliegende Personal aufgerufen, indirekt zu streiken?

Die Art des Streiks hatte er nicht genannt, wenn ich mich recht erinnere.

Ich weiss nicht mehr, ob es hier gepostet wurde, oder in einem anderen Forum.

 

Hier habe ich davon nichts gelesen. Vielleicht kannst Du das nochmal recherchieren. Das wäre natürlich ein Hammer.

 

Beschäftigt TUIfly eigentlich in der Kabine auch Saisonkräfte / Personal mit befristeten Verträgen? Für die kann es natürlich delikat werden, wenn es um 2017 geht...

 

Es könnte gut sein, daß Saisonkräfte beschäftigt werden. Und Deine Schlußfolgerung kann man nicht von der Hand weisen.

 

Bitte an Dich:

Wenn Du andere zitierst. Kannst Du dann den Zitatautor stehen lassen? Es ist etwas mühsam, den Zitatautor zu ermitteln, auf den Du Dich beziehst.

Bearbeitet von aaspere
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Win-Win?

 

Als Geschäftsführung der TUI (die naturgemäß der größter Abnehmer bei TUIfly ist,) würde ich am Montag eine richtig fette Rechnung für nicht erbrachte Leistung und Schadenersatz zur Tochter TUIfly reinreichen.

 

Per sofort würde ich alle Kunden nur über andere Airlines buchen.

 

In spätestens zwei Wochen müsste dann der GF der TUIfly beim AG die Insolvenz einreichen.

 

Dann würden die ganzen arbeitsfaulen Herrschaften von diesem Wochenende die gerechte Strafe erhalten: Die verdiente Arbeitslosigkeit!

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Win-Win?

 

Als Geschäftsführung der TUI (die naturgemäß der größter Abnehmer bei TUIfly ist,) würde ich am Montag eine richtig fette Rechnung für nicht erbrachte Leistung und Schadenersatz zur Tochter TUIfly reinreichen.

 

Per sofort würde ich alle Kunden nur über andere Airlines buchen.

 

In spätestens zwei Wochen müsste dann der GF der TUIfly beim AG die Insolvenz einreichen.

 

Dann würden die ganzen arbeitsfaulen Herrschaften von diesem Wochenende die gerechte Strafe erhalten: Die verdiente Arbeitslosigkeit!

Mal davon abgesehen, dass Deine Aussagen und Forderungen absoluter Käse sind, solltest Du dir vielleicht mal überlegen, warum man TUIfly nach AT abschieben will.

TUIfly kann keine Insolvenz anmelden, solange die TUI selbst nicht insolvent ist.

Oder was glaubst Du warum man eine AT-Holding braucht um die Tarifverträge auszuhebeln?

Bearbeitet von EDDS
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Denke auch, daß, wenn solche "Streiks" häufiger auftreten sollten, letztendlich alle Arbeitnehmer darünter leiden würden. Was eventuelle Bewerbungen von Tuifly-Crewmitgliedern bei anderen Airlines betrifft: Bei diesen Bewerbungen muß man doch angeben, wo und wann man zuletzt gearbeitet hat (falls ich mich täusche, möge man mich korrigieren). Da reicht doch schon die Angabe Tuifly - auch während des Oktobers 2016 - aus, um seine Chancen auf ein Minimum zu senken.

 

 

...man wird danach gefragt... man verneint... und gut ist. wird niemanden jucken solange das Profil passt und die Erfahrungen da sind.

 

Bei Fragen nach der persönlichen Erwerbsbiographie falsche Auskünfte (= "frisierter Lebenslauf") geben? Nun denn...

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Mal davon abgesehen, dass Deine Aussagen und Forderungen absoluter Käse sind, solltest Du dir vielleicht mal überlegen, warum man TUIfly nach AT abschieben will.

TUIfly kann keine Insolvenz anmelden, solange die TUI selbst nicht insolvent ist.

Oder was glaubst Du warum man eine AT-Holding braucht um die Tarifverträge auszuhebeln?

Die TUIFly sollte in ein neues Unternehmen evtl. übergehen, was billiger produzieren kann.

 

Warum gründet man denn als Aktiengesellschaft Tochterfirmen in Form von GmbHs?

 

Damit im Falle eines "Fails" nicht der ganze Konzern den Bach runter geht.

 

Ergo ziehe ich diesem Fall den Stecker bei der GmbH und lasse diese kontrolliert in die Pleite gehen. Damit eben nicht die AG insolvent wird.

 

Hier ist es doch ganz einfach: Der Auftraggeber - der Reiseveranstalter - fordert die bezahlten, nicht erfolgten Flüge samt Entschädigung von der TUIfly GmbH ein und kündigt wegen mangelhafter Ausführung die Verträge. Das Herbsturlaubsgeschäft haben die Krankfeierer ja schon versaut. Bis zu den Osterferien sind andere Airlines (auch aus der TUI-Gruppe) bei Fuß um die Gäste in den Urlaub zu bringen.

 

Ohne neue Einnahmen kann die TUIfly gar nicht die Rückzahlungen und Entschädigungen stemmen und geht einfach ganz sang und klanglos in die Insolvenz.

 

Welches Management will sich noch drei Jahre mit Mitarbeitern herumschlagen, die einen so verarscht haben?

 

Welchen Tarifvertrag aushebeln, wenn TUIfly gegroundet ist?

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@karstenf:

Deine Sicht ist sehr einseitig. Würdest du auch so cool bleiben wenn dein Geschäftspartner oder Arbeitgeber dich durch vollendete Tatsachen schlechter oder wenigstens ins Ungewisse stellt, oder würdest du dann dumm aus der Wäsche schauen und dich verarscht vorkommen?

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