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airliners.de

Aktuelles zu den TUI Airlines (Vormals Aktuelles zu TUIfly.com)


Sabo

Empfohlene Beiträge

Langfristige Vercharterung von Flugzeugen an TUI Deutschland und Air Berlin:

 

Das Geschäftsmodell der Gesellschaft sieht einen 10-jährigen [start in 2009] vertraglich vereinbarten langfristigen Wet-Lease von Flugzeugkapazitäten bzw. Flugzeugen an TUI Deutschland und Air Berlin vor. Hierdurch wird die Vermarktung der Kapazitäten langfristig abgesichert und die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt. Ein Risiko dieses Geschäftsmodells liegt im Ausfall eines bzw. beider Kunden.

 

Die Verträge sehen keine Kündigungsmöglichkeiten bis zum Ablauf des Vertrages vor, es sei denn, die Vertragsparteien einigen sich bis zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages anderweitig; eine Verlängerung ergibt sich automatisch vor Ablauf der Vertragslaufzeit für eine Zeit von zweimal für jeweils fünf Jahre.

 

Zu Dobrindt kann man sich seinen Teil denken: In etwa so: Der gute Herr Verkehrsminister folgt ganz der Linie seines Chefs -populistisches blabla absondern-  um von seiner eigenen enormen Unfähigkeit abzulenken.

 

 

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Bist Du da ganz sicher, dass die Kabine größtenteils durch ver.di vertreten wird?

Ja. Tarifverträge für die Kabine existieren nur zwischen TUIfly und ver.di. UFO spielt ausserhalb des LH Konzerns (inklusive Condor) keine Rolle, auch wenn man sich immer gerne lautstark zu Wort meldet.

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Desweiteren wird allen Passagieren, deren Flug/Reis ausgefallen ist, der Betrag erstattet.

 

Das ist eine non-news, weil rechtliche Selbstverständlichkeit, die nicht im Belieben von TUIfly steht.

 

Die Tatsache, dass man die Gesundung der kranken Mitarbeiter termingenau vertraglich vereinbaren kann, dürfte X3 in Sachen Fluggastrechte-VO kräftig auf die Füße fallen, da damit offensichtlich wird, dass hier ein Problem aus der Betriebssphäre der Airline vorlag. Dürfte also recht teuer werden.

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Die Tatsache, dass man die Gesundung der kranken Mitarbeiter termingenau vertraglich vereinbaren kann, dürfte X3 in Sachen Fluggastrechte-VO kräftig auf die Füße fallen, da damit offensichtlich wird, dass hier ein Problem aus der Betriebssphäre der Airline vorlag. Dürfte also recht teuer werden.

 

Woher nimmst Du diese mutige Aussage? Stand da etwas in der verlinkten FB-Seite? Mir wurde das komplette Lesen nicht erlaubt, weil ich bei FB auch nicht angemeldet bin.

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Woher nimmst Du diese mutige Aussage? Stand da etwas in der verlinkten FB-Seite? Mir wurde das komplette Lesen nicht erlaubt, weil ich bei FB auch nicht angemeldet bin.

❗️Das komplette TUI fly Flugprogramm startet ab Sonntag wieder. Große Teile des Flugprogramms am Samstag müssen jedoch aus operationellen Gründen gestrichen werden. Parallel organisieren wir Zusatzflüge, um Euch aus den Urlaubsgebieten zurückzufliegen.

 

❗️Nähere Informationen über den Status der einzelnen Urlaubsflüge gibt es unter www.tuifly.com. Zudem können sich Kunden in Deutschland unter der kostenfreien Service-Hotline von TUI fly unter 0800 9006090 informieren.

 

❗️Selbstverständlich wird Euch im Falle einer Stornierung der Reisepreis zurückerstattet. Euer (Online-)Reisebüro oder das TUI fly Servicecenter hilft Euch dabei. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten sehr und bitten um Entschuldigung. Wir tun alles, Euch in dieser Situation bestmöglich zur Seite zu stehen – sowohl hier in Deutschland als auch in den Urlaubszielen.

Für die Nicht-Facebook-User.

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Jura funktioniert Gott sei Dank nicht nach dem Pippi Langstrumpf-Prinzip ("Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."), auch wenn Airlines häufiger diesem Irrtum erliegen. TUIfly kann natürlich ohne Weiteres ihr genehme Rechtsansichten in Pressemitteilungen und auf Facebook streuen. Ist für die tatsächliche Rechtslage aber völlig irrelevant. Um es mal vorsichtig zu formulieren, steht TUIfly mit ihrer Rechtsansicht ziemlich allein auf weiter Flur. Die wissen es im Zweifel selbst sogar besser, die Medienarbeit dient letztlich dazu, bei den Anspruchsberechtigten Zweifel zu streuen und möglichst viele hierdurch von der Geltendmachung von Ansprüchen abzuhalten.

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@ touchdown99

Den von moddin koperten Teil der FB-Seite konnte ich lesen. Dennoch vielen Dank, dass Du den Text hier reingestellt hast.

Aus den Angaben sehe ich aber keinen Beweis dafür, daß TUIfly "die Gesundung der kranken Mitarbeiter termingenau vertraglich vereinbaren kann.", wie Du geschrieben hast.

Und Deine reichlich flapsige Bemerkung darüber, wie Jura (ich denke, Du meinst Rechtsprechung) funktioniert, hilft bei der Wahrheitsfindung auch nicht weiter. Das ist nur Deine persönliche Meinung.

Ich kann mir im Gegensatz zu Dir sehr wohl gut vorstellen, dass man in der Konzernzentrale in Hannover ernsthaft darüber nachdenkt, wie man die Ausgleichszahlungen vermeiden kann; ich würde es zumindest tun. Und Du weißt doch, dass Anwälte auf eine Rechtsfrage immer antworten: "Das kommt drauf an."

 

Edit

Korrektur wegen irrtümlich fehlerhafter Angabe

Bearbeitet von aaspere
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Und Du weißt doch, dass Anwälte auf eine Rechtsfrage immer antworten: "Das kommt drauf an."

Das widerspricht aber eindeutig der allgemein anerkannten Regel:

 

"Drei Anwälte - drei Meinungen."

 

;-)

 

 

Edit: Je länger ich darüber nachdenke: Irgendwie auch wieder nicht, da ja die Meinung undefiniert bleibt.

Bearbeitet von mautaler
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"Es kommt darauf an" kommt nicht nur von Juristen, sondern auch vom gemeinen Betriebswirt - aber lassen wir das.

 

Zum Thema Ausgleichszahlungen nach einem Streik gibt es bereits eine Entscheidung des BGH (X ZR 141/11, 21.08.2012) und die besagt, dass ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand nach Art. 5(3) und Erwägungsgrund 14 der VO 261/2004 ist. Das BGH sagt, es gibt durch den Gesetzgeber keine Unterscheidung zwischen internen und externen Streiks. Entscheidend ist, dass eine Auswirkung von außen, also außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegend, den Flugbetrieb gestört hat. Interessanterweise wird im Urteil auch ein wilder Streik als von außen kommendes Ereignis aufgezählt.

 

Ich würde erstmal erwarten, dass die Gerichte in Anlehnung an das Urteil Klagen auf Ausgleichszahlung ablehnen. Andererseits bleibt die Frage, ob es sich hier wirklich um einen wilden Streik gehandelt hat. Wenn man die Folgen des Gesprächs in Hannover beachtet, nämlich zunächst drei Jahre Rechtsform-Garantie, Standort-Garantien, Gehalts-Garantien, spricht einiges dafür. Mal sehen.

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
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Es war ja kein wilder Streik, sondern es waren Krankmeldungen. So jedenfalls die Kommunikation von TUIfly. Und da nützt die Rechtsprechung zu Streiks nichts.

 

@ touchdown99

Den kopierten Teil der FB-Seite konnte ich lesen. Dennoch vielen Dank, dass Du den Text hier reingestellt hast.

Das war nicht von mir.

 

Aus den Angaben sehe ich aber keinen Beweis dafür, daß TUIfly "die Gesundung der kranken Mitarbeiter termingenau vertraglich vereinbaren kann.", wie Du geschrieben hast.

Glaubt Du an Wunderheilungen? Heute alle krank, Sonntag alle wieder gesund? Und reiner Zufall, dass diese Spontanheilung unmittelbar nach dem Krisengipfel in Hannover eintritt?

 

Und Deine reichlich flapsige Bemerkung darüber, wie Jura (ich denke, Du meinst Rechtsprechung) funktioniert, hilft bei der Wahrheitsfindung auch nicht weiter. Das ist nur Deine persönliche Meinung.

Das stimmt. Allerdings fundiert die Meinung auf einer fachlich einschlägigen Ausbildung und beruflichen Betätigung. Deine auch?

 

Und Du weißt doch, dass Anwälte auf eine Rechtsfrage immer antworten: "Das kommt drauf an."

Das hat häufig damit zu tun, dass es auf den Sachverhalt und die Beweislage ankommt. Wenn die klar sind, ist auch die Rechtsfrage häufig eindeutig zu beantworten. Die Aussage von Anwälten hat deshalb häufig was damit zu tun, dass die Fragesteller nicht mit den für die Beantwortung der Frage erforderlichen Informationen dienen können oder in einem Rechtsstreit die Beteiligten komplett unterschiedliche Geschichten erzählen (ebenfalls nach dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip), die bei unterstellter Richtigkeit zu komplett unterschiedlichen rechtlichen Ergebnissen führen. Aber jetzt wird es off-topic.

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- Es war ein wilder Streik, nur darf TUIFly das nicht öffentlich behaupten ohne juristische Konsequenzen zu erwarten.

 

- mir egal

 

- Glauben und Zufälle ersetzen keine Beweise.

 

- Woher nimmst Du die Arroganz, dass die eigene Meinung bei geringwertiger Ausbildung und beruflicher Betätigung geringwertiger sein soll?

 

- "Es kommt darauf an" liegt ausschließlich in der unterschiedlichen Beweislage gegründet.

Bearbeitet von mautaler
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@ moddin

Entschuldige bitte, dass ich irrtümlicherweise touchdown99 als Absender der FB-Seite angab.

 

@ touchdown99

Du begibst Dich offensichtlich in die Fußstapfen von 744pnf. Der konnte auch keine anderen Meinungen gelten lassen. Mehr ist von meiner Seite aus zu Deinem Beitrag #2805 nicht zu sagen.

 

@ OWH

Danke für den Hinweis auf die BGH-Entscheidung. Das wäre zwar keine Garantie, weil auch der BGH seine Rechtsprechung schon mal geändert hat. Aber hier handelt es sich ja um einen bisher noch nie dagewesenen Fall. Und sollte es gelingen, eine Absprache nachzuweisen, dann wär es einem wilden Streik gleichzusetzen.

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Woher nimmst Du die Arroganz, dass die eigene Meinung bei geringwertiger Ausbildung und beruflicher Betätigung geringwertiger sein soll?

Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um eine Subsumtion eines Lebenssachverhalts unter eine gesetzliche Anspruchsgrundlage und im Zuge dieser Übung um die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nach der juristischen Methodenlehre. Und da dürfte nach allgemeiner Lebenserfahrung gelten, dass die hierfür erforderlichen Fachkenntnisse bei Juristen etwas belastbarer sind als die vergleichbaren Fähigkeiten von Nicht-Juristen. Genauso wie die Fachkenntnisse und Fertigkeiten von Herzchirurgen ins Sachen Herztransplantationen nach allgemeiner Lebenserfahrung belastbarer sind als die von Juristen. Und deshalb halte ich es immer für sinnvoll, die Karten auf den Tisch zu legen, mit welchem Handwerkszeug Rechtsmeinungen formuliert werden, insbesondere in Internetforen, in denen Rechtsuchende leichtsinnigerweise immer wieder rechtliche Auskünfte einholen. Mir wäre es da häufig deutlich wohler, wenn größere Zurückhaltung an den Tag gelegt würde, denn bisweilen liest man recht abenteuerliche Dinge, die bei Konsultation eines Rechtsanwalts sofort zu einem Haftungsfall wegen Falschberatung führen würden (Klassiker: "Steht doch in den AGB der Airline, deshalb ist das so OK").

 

Die juristische Frage hier ist: Ist eine massenhafte Erkrankung ein "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne von Art. 5 III EU-VO 261/04? Und zwar außergewöhnlich nicht im umgangssprachlichen Sinne (was man sicher bejahen würde), sondern außergewöhnlich im Sinne der Rechtsprechung des EuGH, der zum einen betont, dass der Begriff "außergewöhnlich" aufgrund des Regelungsanliegens der Verordnung grundsätzlich eng auszulegen ist, also nicht vorschnell außergewöhnliche Umstände bejaht werden dürfen, und der zum anderen auch sehr genau darauf schaut, in wessen Risikosphäre sich ein außergewöhnlicher Umstand ergibt. Erkrankungen - in beliebigem Umfang - sind nun mal prinzipiell ein Betriebsrisiko der Airline und bei der Risikolehre kommt es im Grundsatz nicht darauf an, ob der für seine Sphäre Verantwortliche irgendwas dafür kann, dass sich ein Risiko realisiert. Das ist schlicht eine Risikoallokation nach juristischen Maßstäben. Der Rekurs auf die Streik-Rspr., der aktuell häufiger erfolgt, ist weitgehend unbehilflich. Zum einen, weil die Streikproblematik tendenziell airlinefreundlich in Erwägungsgrund 14 der Fluggastrechte-Verordnung explizit angesprochen wird (anders als Erkrankungen), zum anderen, weil die Streik-Rspr. auf der Überlegung fusst, dass ein Streik(aufruf) einer Gewerkschaft von außen in die Airline hineinwirkt (davon mal abgesehen, dass die Streik-Rspr. durchaus auch außergewöhnliche Umstände verneint, wenn der Streik im Rahmen von Tarifverhandlungen mit dem eigenen Personal erfolgt). Insofern wären die Chancen für TUIfly besser (aber realistisch nicht sonderlich gut), über die Streikschiene aus der Sache zu kommen als über die Erkrankungsschiene. Was allerdings wieder eine im Zweifel delikate Klärung der Frage erfordert hätte, ob ein wilder Streik vorlag oder nicht. Nach bisheriger und auch heute manifestierter Sprachregelung läuft das aber alles über die Schiene Erkrankung. Eine neutrale rechtliche Bewertung (die weder TUIfly noch der aktuell häufig zitierte Flightright-Sprecher abgeben) wird daher Entschädigungsansprüchen gute Chancen einräumen. Ich habe in den letzten Tagen auch keine andere rechtliche Einschätzung von neutraler Seite gelesen. Interessant ist übrigens auch, dass airberlin als branchenbekannt zäher Regulierer erst gar nicht versucht, sich rauszureden, sondern ihre Passagiere explizit auf Entschädigungsansprüche hinweist (deren Position ist allerdings noch etwas schwächer, weil sie sich für die leistungserbringung aus freien Stücken seit Jahren partiell auf einen Drittanbieter verlassen). Was alles nicht ausschließt, dass im Falle eines Falles ein Gericht ein weißes Kaninchen aus dem Hut zaubert, auf das bislang noch niemand gekommen ist.

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