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Aktuelles zu Ryanair


touchdown99

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

In der aktuellen Ausgabe des Spiegels (41/2016) wird darüber berichtet, dass Ryanair seinen Kunden neuerdings in den AGBs verbietet Entschädigungszahlungen über Fluggastportale einzufordern. 

Auch interessant dabei: Laut Flightright-Gründer Philipp Kadelbach hat Ryanair die neuen Geschäftsbedingungen zuerst rückwirkend auf den Anfang des Jahres 2014 datiert (27.01.2014), dann auf den 16.06.2016 geändert und dann nochmals auf den 16.06.2014. Gegenüber dem Spiegel teilte Ryanair sogar noch Variante vier mit: Ende 2015. 

"Kadelbach freut sich bereits auf ein Treffen mit den Ryanair-Anwälten vor Gericht. "Wenn wir das vorlegen, wir der Richter sicher auf Prozessbetrug entscheiden", sagte er."

 

Quelle: Spiegel Ausgabe Nr. 41/8.10.2016

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Also, da habe ich doch gleich mal richtig nachgeschaut.

1. Die AGBs, die auf der deutschen Website dargestellt werden, gelten alle ab gestern, dem 12. Oktober 2016. Das steht auf jeder Einzelseite.

2. Ich kann den SPIEGEL-Artikel nicht lesen, weil ich ihn nicht habe, und auch nicht kaufen werde. In der Kurzfassung im Netz ist die Überschrift "Trick im Kleingedruckten" unter dem Untertitel, wie Du, Gerrity, ihn korrekt beschrieben hast, in meinen Augen ziemlich übertrieben spektakulär dargestellt. https://magazin.spiegel.de/SP/2016/41/147238304/index.html?utm_source=spon&utm_campaign=centerpage

Es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, als ob Ryanair den Paxen "verbietet" ihre Rechte nach EU 261/2004 einzufordern. Das ist natürlich völliger Käse.

3. Was möglichweise neu ist (ich kann das aber nicht überprüfen, weil ich die vorherigen AGBs nicht vorliegen habe) ist, dass Dritte (und damit sind die Fluggastportale, wie z.B. fluege.de, gemeint) die Ansprüche für den Pax nicht geltend machen können. So und nicht anders habe ich die Bestimmungen unter 15.2 der Beförderungsbedingungen verstanden. https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/allgemeine-geschaftsbedingungen/termsandconditionsar_171081692

4. Es ist aus meiner Sicht nichts dagegen einzuwenden, wenn Paxe ihre Ansprüche selber bei Ryanair geltend machen, zumal sie sich dazu auch rechtlichen Rat einholen können.

5. Herr Kadelbach darf sich also beruhigt zurücklehnen. Er darf weiter versuchen, sich an unbedarften Paxen zu bereichern.

Bearbeitet von aaspere
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Abgesehen davon, dass der betreffende Art. 15 schlampig redaktionell aufgearbeitet wurde, Eine fehlerhafte Nummerierung im Artikel, verweis auf falsche Absätze, Kommentare des Übersetzers; bleibt die Frage wie erfolgreich Ryanair dabei sein wird die AGBs vor Gericht zu verteidigen. Das deutet zunächst mal darauf hin, dass hier mit heißer Nadel gestrickt wurde.

 

Die Headline des Spiegels ist grenzwertig. Ryanair kommt grundsätzlich aus der Verpflichtung aus der VO 261/2004 (EG) nicht herauskommt. Andererseit formuliert Ryanair in 15.4 ein Abtretungsverbot. Wenn man allerdings Flightright (als Beispiel) in Anspruch nimmt, tritt man seinen Anspruch an diese ab. Daher ist die Überschrift nicht falsch.

 

Ryanair hat zwei Argumente für diese Maßnahmen, administrative Kosten sparen und doppelte Inanspruchnahme von Ausgleichszahlungen (Betrug) zu verhindern. Beim ersten bin ich nicht sicher, ob es ein legitimes Argument ist. Beim zweiten gibt es relativ einfache technische Möglichkeiten, Betrug durch Prozess-Gestaltung zu verhindern.

 

Der Ausschluss, über dritte eingereichte Ansprüche geltend zu machen, sofern diese vorher nicht eigenständig geltend gemacht wurden ergibt wenig sinn. 

 

Das Abtretungsverbot selber dürfte aber nicht haltbar sein. Bei Reiseveranstaltern hat es der BGH bereits untersagt. Zusammen mit der darüber stehende grundsätzlichen Zulässigkeit, dritte in Anspruch zu nehmen ist das für den juristischen Laien nicht mehr eindeutig.

 

 

 

 

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Nochmals für mich als juristischer Laie: 1. Ist es nicht auch so, dass zB. American auch verlangt, dass man seine Ansprüche selbst bzw direkt bei der Airline einfordern muss und nicht über den Reiseanbieter?

2. Wenn ich ein Onlineportal wie flightright o.a. einschalte, dann trete ich meine Ansprüche doch nicht ab, sondern beauftrage doch nur Anwälte damit, meine Rechte durchzusetzen. Und das ist doch ein Grundrecht in Deutschland, das durch keine AGBs ausgehebelt werden kann.

Oder habe ich da jetzt irgendetwas falsch verstanden?

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Wenn Ryanair das so durchzieht, wie es in den AGB steht, wird es sogar deutlich bequemer als bisher:

 

- Gleich zum Anwalt. Der fordert im Namen seines Mandanten bei Ryanair die Entschädigung inkl. Fritsetzung ein.

- Rynanair bearbeitet das gemäß AGB-Punkt 15.2.4 nicht.

- Frist läuft ab, gerichtlicher Mahnbescheid wird beantragt

- Rynanair bearbeitet das gemäß AGB-Punkt 15.2.4 nicht.

- Frist läuft ab, jetzt kann gleich ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden.

 

Ich sehe eigentlich nur Vorteile. :D

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