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airliners.de

Umbuchung wegen kleinen Schreibfehlers


danny

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Hallo,

 

ich wollt euch mal kurz von einen Erlebnis erzählen, welches mir vor ein vor kurzem wiederfahren ist.

 

Da ein Kollege krank geworden ist, hatte ich mich bereit erklärt, für ihn zwei Tage nach Boston zu fliegen. Also hat mein Chef kurzerhand die Tickets umgebucht. Am Tag des Abfluges, ich wollte Einchecken, als mir die nette Dame am Counter sagte, das die Tickets nicht auf meinen Namen ausgestellt seien, aber gegen 100.-€ Gebühr könnten wir das Problem aus der Welt schaffen! Zuerst dachte ich das mein Chef vergessen hatte umzubuchen, doch das war nicht der Fehler,der lag ganz woanders.

Mein Chef hatte einfach einen kleinen Fehler bei meinen Nachnamen gemacht und statt für Lüers, wie so oft einfach für Luers gebucht.

 

Das war wie gesagt auch schon früher passiert, hatte aber nie jemanden gestört, weder Airline noch die Officers bei der Einwanderung. Doch diesesmal hatte die Mitarbeiterin einen solchen Aufstand gemacht, das ich vor Ort nicht drum rum kam, die 100.-€ Gebühr zu bezahlen. Was ich aber noch viel schlimmer finde, ist, das die Airline das Verhalten der MA auch noch als gerechtfertigt ansieht.

Auf eine Beschwerde meines Chefs wurde von der Airline mit folgender lapidaren Antwort geantwortet:

"Bei falschen oder falsch geschriebenen Namen müssen die Tickets gegen eine Gebühr umgebucht werden. Dieses können sie auch in unseren AGB´s nachlesen."

 

Jetzt kann man sich natürlich streiten, aber wenn man statt eines Ü ein U schreibt, sollte man doch wenigstens so kulant sein und trüber weg sehen können oder?

 

MFG Dennis

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Mein Chef hatte einfach einen kleinen Fehler bei meinen Nachnamen gemacht und statt für Lüers, wie so oft einfach für Luers gebucht.

 

Das war wie gesagt auch schon früher passiert, hatte aber nie jemanden gestört

...

Jetzt kann man sich natürlich streiten, aber wenn man statt eines Ü ein U schreibt, sollte man doch wenigstens so kulant sein und trüber weg sehen können oder?

Im Prinzip schon, doch sollte man selber auch lernfähig sein und nicht immer wieder auf die Kulanz anderer hoffen.
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Gerade in die USA müssen Namen 100%ig richtig geschrieben sein, sonst kann es sowohl für den Passagier, als auch für die Fluggesellschaft Ärger geben.

Theoretisch kann man natürlich mal auf Kulanz hoffen, allerdings haben die Mitarbeiter auch ihre Vorschriften, an die sie sich halten müssen.

 

Du kannst jetzt am wenigsten was dafür, aber für Deinen Chef sollte es eine Lehre sein, um in Zukunft Buchungen für Dich 3x zu checken, ob der Name korrekt ist.

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...also ich sehe die Sache ganz anders. M.w. nach gibt es eine IATA-Regel, wonach bis zu 3 Buchstaben falsch geschrieben sein dürfen; Bedingung: der Name muss noch erkennbar sein als solches und es darf nicht der Anfangsbuchstabe vom Namen sein.

 

Aber da können hier bestimmt die Reisebüro-Experten weiterhelfen...

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das mit den 3 Buchstaben stimmt schon, nur eben nicht in das hochgelobte Land der "unbegrenzten Freiheiten" ....

 

aber hier bei LUERS anstatt LUEERS so ein fass aufzumachen, da verstehe ich die Airline nicht, aber vielleicht haben die einfach berechtigte Angst, wegen diesen Fehlers dann für die Folgekosten bei Zwangsrückflug

ex BOS bei Einreiseverweigerung zu haften ???

 

 

Merke also: Wenn es in den "Bush" geht, lieber 3-4mal die Namenschreibweise gegenchecken, mach ich immer hier am Counter...

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Mein Vorname ist auf der Bordkarte meistens anders als im Pass, das gab bisher nie Probleme, auch nicht in Amiland. Seit die TSA in Amiland den Namenscheck allerdings selbst vornimmt und das Schikanelevel damit nochmals optimiert hat, bietet der CI-Agent der LH an, den Namen schnell zu ändern. Natürlich kostet sowas nix, ist ja lächerlich. Das Problem ist dann eher, dass die Meilen nicht mehr gutgeschrieben werden, weil das System einen name mismatch zwischen Pax und FFP-Kartennummer feststellt.

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...also ich sehe die Sache ganz anders. M.w. nach gibt es eine IATA-Regel, wonach bis zu 3 Buchstaben falsch geschrieben sein dürfen; Bedingung: der Name muss noch erkennbar sein als solches und es darf nicht der Anfangsbuchstabe vom Namen sein.

 

Aber da können hier bestimmt die Reisebüro-Experten weiterhelfen...

 

Hi!

 

Von dieser Regel habe ich noch nie was gehört. Kann man die irgendwo nachlesen?

Beziehen sich die 3 Buchstaben auf den Vor- oder Nachnamen?

Wir hatten schon das extreme Beispiel, dass wir im Reisebüro einen Namen (Auch nur ein Buchstaben) falsch geschrieben haben. Da das Ticket nicht annulliert werden konnte, war das Geld Verloren und es musste ein neues Ticket ausgestellt werden. Der Schaden war über 1500 Euro...

 

Besonders United, Delta und American Airlines sind besonders .... wie soll ich es nennen..... "unsere Freunde" was das angeht! ;-)

 

Gruss A380

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ich glaube mein Chef wird es nie lernen meinen Namen richtig zu schreiben ;-) Zumindest hatten wir schon unzählige Diskussionen darüber.

 

Was uns beide halt stutzig macht, ist nunmal die Tatsache, das ihn dieser Fehler letztes Jahr ganze 13 mal passiert ist (allein 6 mal bei USA-Flügen) und da hatte keiner was gesagt oder 100.-€ verlangt. Auch bei Flügen nach China, VAE oder Japan war es klein Problem.

 

Das mit der IATA-Regel würde mich auch mal interessieren, beim googlen konnte ich nämlich nix finden.

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Ich koennte mir fast vorstellen, dass, da im Pass ja Lüers steht, der Durchschnittsami eher LUERS als LUEERS als richtig erkennt. Bei letzterem fehlen nur zwei Punkte, bei ersterem ist ein ganzer Buchstabe zu viel.

 

Ich kenne das, ich habe ein Eszett im Namen, und wenn ich das korrekt mit SS transkribiere, werde ich schonmal angeschissen, warum ich meinen Namen falsch schreibe - schliesslich endet er doch mit B und nicht mit SS...

 

Mit der Namensaenderungsgebuehr ist natuerlich voelliger Humbug, da hat Euch die Airline verarscht. In Flyertalk gibt es eine Diskussion/Erfahrungsberichte darueber, welche Abweichungen noch tolerabel sind; ziemlich viele (falsche Schreibweisen, abgekuerzte Vornamen, weggelassene Mittel- oder Zweitfamiliennamen, weggelassene Suffizes etc.)

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Ich staune immer wieder, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Zeitgenossen eine Abgreife wie die hier geschilderte hinnehmen udn dieses unseriöse Verhalten rechtfertigen.

100 Euro??? Wie lange mag dieser 'Service' wohl gedauert haben? Eine Minute.. 2 Minuten?

Mag ja sein, dass die AGB's der Airlines das so hergeben. Bei einem Stundensatz von 3000 Euro kann man getrost von Wucher sprechen! Damit dürfte der Kunde die 'Überrascbungsklausel' in Anspruch nehmen und im Klagefall grosse Erfolgsaussichten haben..

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Mit der Namensaenderungsgebuehr ist natuerlich voelliger Humbug, da hat Euch die Airline verarscht. In Flyertalk gibt es eine Diskussion/Erfahrungsberichte darueber, welche Abweichungen noch tolerabel sind; ziemlich viele (falsche Schreibweisen, abgekuerzte Vornamen, weggelassene Mittel- oder Zweitfamiliennamen, weggelassene Suffizes etc.)

 

Wir haben folgende Regeln bei Swiss:

Vornamen dürfen beliebig geändert werden, wenn wir im Reisebüro jedoch Nachnamen nach der Ausstellung des Tickets ändern, wird die Buchung innerhalb von 24 annuliert!

 

Wie schon geschrieben, einige Amerikanische Airlines sind sturer als einen Bock..! ;-)

 

Gruss A380

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ich hatte bei eine Buchung mit British Airways (LUX-LGW-ATL//MIA-LHR-LUX) bei der Eingabe bei start.de bei 3 Passagieren die Vor- und Nachnamen vertauscht. Bei der Hotline der BA sagte man mir, dass man das nicht mehr ändern könne. Dann rief ich bei Start an und die muss ich wirklich loben: Die haben es dann geschafft, die Namen ändern zu lassen, aber wie BA ihnen und mir dann mitgeteilt hat: "in einer absoluten Ausnahme". Warum es dann doch noch so ging hatte als Grund, dass die Tickets zwei Tage nach meiner Internetbuchung noch nicht ausgestellt waren. Einen Tag später wäre es wohl zu spät gewesen. Ansonsten wären 1510 Euro für 3 Flüge weg gewesen, ist besonders als Privatperson schon ein erheblicher Schaden. Seit dem nehme ich mir bei der Buchung solcher "großer" Flüge immer ein Familienmitglied mit an den PC, denn 4 Augen sehen mehr als nur 2. Das war mir eine Lehre!

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ich hatte bei eine Buchung mit British Airways (LUX-LGW-ATL//MIA-LHR-LUX) bei der Eingabe bei start.de bei 3 Passagieren die Vor- und Nachnamen vertauscht.

...

Einen Tag später wäre es wohl zu spät gewesen. Ansonsten wären 1510 Euro für 3 Flüge weg gewesen...

Eher nicht. Sofern du geklagt hättest -> Anfechtung wegen Irrtums.

Wäre halt stressig geworden...aber am Ende hättest Du keinen Schaden.

 

"Kann ich nicht" heisst nachwievor in den meisten Fällen "will ich nicht." ;-)

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ich hatte bei eine Buchung mit British Airways (LUX-LGW-ATL//MIA-LHR-LUX) bei der Eingabe bei start.de bei 3 Passagieren die Vor- und Nachnamen vertauscht.

...

Einen Tag später wäre es wohl zu spät gewesen. Ansonsten wären 1510 Euro für 3 Flüge weg gewesen...

Eher nicht. Sofern du geklagt hättest -> Anfechtung wegen Irrtums.

Wäre halt stressig geworden...aber am Ende hättest Du keinen Schaden.

 

"Kann ich nicht" heisst nachwievor in den meisten Fällen "will ich nicht." ;-)

 

hätte ich da denn wirklich eine Chance gehabt? Die haben doch wohl die besseren Rechtsanwälte als ich sie mir jemals leisten kann...und außerdem: Gerichtsstandort: London!?

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"Kann ich nicht" heisst nachwievor in den meisten Fällen "will ich nicht." ;-)

 

Das würde ich so nicht sagen!

Die Mitarbeiter der Airlines können auch nicht alles machen, was sie wollen. Denn auch die haben einen Chef!

 

Heute wollte ein Kunde von mir, mit einem Ticket, bei dem ein Rerouting nicht erlaubt ist, in den USA umbuchen, und anstatt von SFO von LAX zurückfliegen, und statt mit US Airways mit Lufthansa. Als wir Ihm sagten, das gehe halt leider nicht, hiess es wieder: "Scheiss Reisebüro, Ihr wollt nur nicht..."

 

Als Kunde ist es so einfach, immer der erstbesten Kontaktperson die Schuld zu geben!

 

Gruss A380

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Ohne das jetzt juristisch zu tiefgründig zu werden lassen, ich glaube sehr wohl, dass Du nicht auf dem Schaden gesessen hättest. Der Streitwert ist auch relativ gering, so dass sich ein Amtsgericht darum gekümmert hätte. Es ist doch eindeutig, dass Du den Vertrag so wie Du ihn abgeschlossen hast, nicht hättest abgeschlossen wenn Du von dem Irrtum in Kenntniss gewesen wärst. Unmittelbar nach Kenntnissnahme hast Du Kontakt mit BA aufgenommen, was als Anfechtung zu sehen ist -> unmittelbare Anfechtung auf Irrtum erfüllt -> Kaufvertrag nichtig.

Natürlich nach Deutscher Gesetzeslage. Britisches Recht basiert viel mehr auf Fällen und es wird mehr argumentiert... kann mir aber nicht vorstellen, dass es großartig anders ausgegangen wäre. Ist ja nicht so dass Du Hans Wurst gebucht hast, aber eigentlich Sabine Walter buchen wolltest. Da würde es mit dem Beweis schwer fallen. Ferner gibt es dort im UK den 'Small Claim Court' wo man es locker mal probieren kann, zu geringen Kosten.

Komliziert wird es halt mit dem deutschen Makler (start.de) und der britischen Airline.

 

Und zur anderen Sache: Natürlich haben die Mitarbeiter Ihren Chef... aber da ist es doch das gleiche. Wenn er sagt "kann man nichts machen" dann heisst es auch bloß "wollen wir nicht." Wobei das natürlich für die "Kulanzfälle" gilt und nicht feste Regeln und Verträge.

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>>>Vornamen dürfen beliebig geändert werden, wenn wir im Reisebüro jedoch Nachnamen nach der Ausstellung des Tickets ändern, wird die Buchung innerhalb von 24 annuliert!

 

Davon abgesehen, dass das natuerlich voellig absurd ist, weil ein anderer Vorname eine andere Person meinen kann, die Korrektur eines kleinen Typos im Nachnamen aber nicht, sage ich ja gar nicht, dass eine Aenderung durchgefuehrt werden soll.

 

 

>>>Wie schon geschrieben, einige Amerikanische Airlines sind sturer als einen Bock..! ;-)

 

Gerade die amerikanischen Airlines sind die laxesten:

 

http://www.flyertalk.com/forum/showthread.php?t=775730

 

Hauptsache die APIS-Daten stimmen.

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Also bei einer Vertauschung von Nachname und Vorname braucht man wohl eigentlich garnix machen, weil das erstens keinem auffällt, und falls doch, erkennt er das "Problem", lächelt, und weiter geht's.

 

also da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher. Ich habe mit BA, mit Start.de und mit diversen Leuten gesprochen, die von der Materie Ahnung haben: Gerade auf USA-Flügen gibts Probleme, wenn die Namen auf dem Visa-Waiver nicht mit denen auf dem Ticket übereinstimmen, auch wenn sie nur vertauscht sind. Ich bin auf jeden Fall froh, dass das Problem gelöst ist und dass sich BA so kullant gezeigt hat.

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Hallo,

 

...........Im Zweifelsfall habe ich alles richtig eingegeben, da soll man mir erst einmal das Gegenteil beweisen....

 

Gruß

 

telefoni

Deine Naivität ist herrlich.

Bewiesen werden muss erstmal garnichts.

 

Du fliegst ganz einfach nicht.Punkt.

 

Viel Vergnügen beim folgenden Rechtsstreit.

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War zwar kein Interkont-Flug, aber gestern bei Easyjet war bei einer meiner Buchungen tatsächlich Vor- und Nachname vertauscht.

 

Und siehe da: Ein Lächeln und kurzer Spass der Check-In Agentin später durfte meine Frau dann auch mitfliegen.

 

:-)

 

Gruß

 

telefoni

 

Schön! Aber du kannst eine Easyjet-Buchung ja nicht mit einer Buchung in die USA vergleichen (siehe Visa-Waiver-Prgramm,...)...Aber trotzdem kullant von Easyjet, ich hätte denen zugetraut, dass die daraus noch Geld machen wollen...

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