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Probleme mit Flugbuchungen/Reisen mit SWISS


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mein Vater hat letzte Woche einen Flug ATH-ZRH-HAJ angetreten.

 

am Züricher Flughafen gab es wohl Probleme mit der Maschine nach Hannover: es wurde kein Gate bei den Abflügen angezeigt. Blöderweise gab es zur gleichen Zeit einen AB Flug nach HAJ und mein Vater ist versehentlich zu diesem Flug gegangen. Es kam wie es kommen mußte, er hat den SWISS Flug verpasst und hat dann für 300 EUR einen Flug mit Air Berlin angetreten. Das Geld kann er denk ich mal in den Wind schießen, da wird Swiss nix erstatten.

 

Der Hammer passierte heute morgen: Die Swiss hat ihm den Antritt der Rückreise verweigert, weil er ja das Hinflugticket nicht vollständig geflogen hat und Swiss dadurch Unkosten entstanden sind ( Koffer raus deshalb Maschine verspätet). er hat sich dann für 250 € wieder ein neues Ticket gekauft.

 

Was haltet Ihr von dieser Argumentation: Meiner Meinung nach, dürfte ihm Swiss den Rückflug nicht verweigern dürfen, oder sehe ich das falsch ??

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Das ist (leider) die Normale Praxis, nicht nur bei der Swiss.

Ob das legal ist, darüber gibt es bei Passagieren (und bei den Gerichten) verschiedene Meinungen.

Solange die Flugtarife so kompliziert sind und es so viele Möglichkeiten gibt, diese Tarif Regel zu umgehen, solange müssen die Airlines konsequent sein, und Tickets annullieren, wenn jemand "einen Fehler macht"

Natürlich ist es ungerecht, wenn jemandem einen Flug annulliert wird, dem ein Missgeschick passiert. Noch gemeiner ist es, wenn am Flughafen was nicht klar angeschrieben ist!

 

 

Gruss A380

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Ich habe in einem ähnlichen Fall die Erfahrung gemacht, dass es sehr viel bringen kann, sich mit einem freundlich gehaltenen Schreiben an die Fluggesellschaft zu wenden, in welchem der ganze unglückliche Ablauf beschrieben wird und das mit dem Vorschlag endet, sich doch etwas zu überlegen, was (in deinem Fall) deinen Vater dazu bewegen könnte, auch weiterhin mit der Swiss zu fliegen ...

 

 

Eine Frage konkret zum Flughafen Zürich (ich habe dort demnächst ein zeitlich etwas enges Stop-over): Gibt es eine Möglichkeit, sich im Vorwege schon darüber zu informieren, wo genau man ankommt und – vor allem – wie man auf dem schnellstem Weg zum Gate des Weiterfluges gelangt? Auf der Website www.flughafen-zuerich.ch hab ich keine Wegbeschreibung o. ä. gefunden.

 

Gruß

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Mein Vater hat in diesem Moment gedacht, dass das ein Codesharing-Flug ist zwischen LX und AB sei.

 

Das große Erwachen kam als er bei den Leuten von Air Berlin stand die ihm sagten das das garnicht sein Flug sei.

 

Eine Ansage soll er nicht gehört haben.

 

Sein Koffer wurde ihm dann am nächsten Tag nach Hause gebracht.

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Eine Ansage soll er nicht gehört haben.

 

Da AB vom Abflugbereich E fliegt, LX aber vom Abflugbereich A oder B und die Ansagen nur im jeweiligen Abflugbereich erfolgen, kann der gute Mann die Ansage auch gar nicht gehört haben, weil sie am AB-Gate gar nicht zu hören war.

 

Was hat denn die SWISS in ZRH gesagt, die haben ihm doch sicherlich eine Umbuchung gegen Aufpreis auf den nächsten LX-Flug nach HAJ angeboten, oder?

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Als er in ATH eingecheckt hat, hat er eine Bordkarte für den Weiterflug erhalten. Entweder stand auf dieser schon, zu welchem Gate er in ZRH gehen soll, oder man hat ihm gesagt, Gate steht noch nicht fest, bitte in ZRH auf der Anzeigetafel schauen. Die Inforschirme gibt's nun ausreichend überall in ZRH und da muß der LX-Flug nach HAJ draufgestanden haben - auch wenn, selbst bei Ankunft, noch kein Gate genannt war. In diesem Fall steht darauf "wait in lounge" (mir fällt jetzt die deutsche Variante nicht ein). Und wenn der Gate bekanntgegeben wird, hat man immer noch genügend Zeit, egal aus welcher Ecke, dahinzugehen.

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Was hat denn die SWISS in ZRH gesagt, die haben ihm doch sicherlich eine Umbuchung gegen Aufpreis auf den nächsten LX-Flug nach HAJ angeboten, oder?

 

Leider war das die lezte Maschine nach HAJ an den Tag gewesen: Er hatte die Auswahl in ZRH zu übernachten oder mit AB zu fliegen, des wegen hatte sich das leider erledigt

 

Da AB vom Abflugbereich E fliegt, LX aber vom Abflugbereich A oder B und die Ansagen nur im jeweiligen Abflugbereich erfolgen, kann der gute Mann die Ansage auch gar nicht gehört haben, weil sie am AB-Gate gar nicht zu hören war.

 

Gehe ich auch von aus

 

Als er in ATH eingecheckt hat, hat er eine Bordkarte für den Weiterflug erhalten. Entweder stand auf dieser schon, zu welchem Gate er in ZRH gehen soll, oder man hat ihm gesagt, Gate steht noch nicht fest, bitte in ZRH auf der Anzeigetafel schauen. Die Inforschirme gibt's nun ausreichend überall in ZRH und da muß der LX-Flug nach HAJ draufgestanden haben - auch wenn, selbst bei Ankunft, noch kein Gate genannt war. In diesem Fall steht darauf "wait in lounge" (mir fällt jetzt die deutsche Variante nicht ein). Und wenn der Gate bekanntgegeben wird, hat man immer noch genügend Zeit, egal aus welcher Ecke, dahinzugehen.

 

Bordkarte hatt er in ATH bekommen, aber es stand kein Gate drauf. Er wurde stuzig, als in Zürich kurz vor dem Abflug kein Gate für den LX-Flug aber für den AB-Flug feststand... und so nahm das ganze seinen Lauf.

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Genau so einen Fall habe ich ebenfalls mitgekriegt. Das war zu der Zeit als AB noch 4 mal am Tag FRA-ZRH flog. Im Terminal E wurde unser AB-Flug abgefertigt, der Herr vor mir wurde beim Einsteigen mit einer LX-Flugkarte abgefangen, die Kollegin vom Gate rief die Kollegin im anderen Terminal an, und es hiess nur noch "rennen Sie, die Kollegen warten noch ein Paar Minuten", wobei der Flugplan das offensichtlich auch gerade so erlaubt hat.

 

Heute vor mir in PMI am Condor-Check-In um 11 nach FRA wollte ein Herr mit LX-Ticket nach ZRH (Abflug ca 15:30!) einchecken, tja es stand halt auf den Monitoren derselbe Check-in-Schalter...

 

Letztendlich schauen viele denke ich nur auf dem Monitor nach "Zielort", verlassen sich auf das Erste was sie sehen und stehen dann am falschen Gate... In dem Fall Deines Vaters mag es unter Umständen etwas anders gewesen sein falls die Monitore nicht so richtig gingen, aber ausser Kulanz ist da von der Airline eher nicht viel zu erwarten. Ich meine man muss es auch so sehen: Alle anderen Passagiere haben den Flieger schliesslich auch gefunden...

 

Und dass der Rückflug bei nicht angetretenem Hinflug storniert wird, ist leider gängige Praxis... Man kann sich streiten ob das Rechtens ist oder aber im Zweifel muss man eben klagen und hoffen dass der Richter auf seiner Seite ist. Kritisch finde ich, dass das Reisebüro Deinen Vater icht in Kenntnis gesetzt hat (normalerweise läuft das im Reisebüro auf, wenn die Airline den Rückflug wegen nicht angetretenem Hinflug storniert wird).

 

Ich würde auch ein freundliches Schreiben aufsetzen und die unglückliche Situation schildern. Vielleicht wäre ein Gutschein eine Lösung, falls die Swiss entgegenkommt.

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Genau so einen Fall habe ich ebenfalls mitgekriegt. Das war zu der Zeit als AB noch 4 mal am Tag FRA-ZRH flog. Im Terminal E wurde unser AB-Flug abgefertigt, der Herr vor mir wurde beim Einsteigen mit einer LX-Flugkarte abgefangen, die Kollegin vom Gate rief die Kollegin im anderen Terminal an, und es hiess nur noch "rennen Sie, die Kollegen warten noch ein Paar Minuten", wobei der Flugplan das offensichtlich auch gerade so erlaubt hat.

das habe ich in ZRH auch schon erlebt

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  • 2 Jahre später...

Habe kein eigenständiges Thema dazu gefunden...

 

Habe noch den Rückflug auf einem rtn tix mit der swiss offen und kann diesen wohl nicht antreten. Umbuchung etc. nicht möglich, da biligste Klasse.

 

Sollte ich den Flug nicht antreten, kann ich für dieses Segment die Steuern und Gebühren zurück verlangen? Verlangt LX wie LH mittlerweile eine Gebühr? Und hat jemand einen Kontakt e-mail adresse? V.D.!

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Habe noch den Rückflug auf einem rtn tix mit der swiss offen und kann diesen wohl nicht antreten. Umbuchung etc. nicht möglich, da biligste Klasse.

 

Sollte ich den Flug nicht antreten, kann ich für dieses Segment die Steuern und Gebühren zurück verlangen? Verlangt LX wie LH mittlerweile eine Gebühr? Und hat jemand einen Kontakt e-mail adresse? V.D.!

Ich nehme mal an, es läuft bei LX wie bei der Konzernmutter LH: Sobald du den Antrag auf Rückerstattung absendest, wird die Tarifklasse neu berechnet. Deine ist wahrscheinlich nicht one-way gültig, somit folgt eine Umbuchung in eine one-way-Klasse, was zur Folge hat, dass du derjenige bist, der etwas bezahlen muss. Mit anderen Worten, du kriegst erstmal keinen Ct wieder. Näheres kannst du auch in Flyertalk nachlesen, da hab die LH-Representative mal eine nette Anleitung dazu geschrieben.

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  • 4 Monate später...

Brauche mal eure Hilfe mit swiss.

 

Deren Customer-Service ist leider unter aller S..! Sorry. Habe im Juni 2010 ein Flug für Anfang Juli gebucht und nicht angetreten. Also habe ich ein Erstattungsantrag für die Steuern/Gebühren direkt bei swiss gestellt (in der ersten Juli Woche). Mitte August noch immer kein Lebenszeichen von swiss, also nocheinmal nachgefragt über den Stand der Bearbeitung. Nur eine Standardantwort erhalten. Mittlerweile Mitte September- noch immer keine Antwort, auf Nachfragen wird überhaupt nicht mehr reagiert. Nun haben wir Oktober, von swiss ist noch immer keine Antwort. Ist das normal? kennt jemand einen kompetenten Ansprechpartner der swiss den ich direkt kontaktieren kann (gerne auch als PM).

 

Vielen Dank!

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  • 10 Monate später...

Sitze in ZRH fest da ich dank gecancelter LX1069 heute frueh & folgender Verspaetung von LX1071 habe ich den Anschluss auf die LX? nach Valencia um 12:00 verpasst. Nun will man mich nur ueber Madrid umbuchen womit ich erst um 23:50 statt 14:00 ankommen wuerde! Dabei gibt es bessere Verbindungen - die erste ueber Paris mit AF & UX hat man abgelehnt - da "kein Interline". Ja super.

Um 23:50 komme ich nicht mehr zu meinem Endziel, ausser mit einem Taxi, und das wird verdammt teuer.

Die Frage: die muessen mich doch eigentlich auf die naechstmoegliche Maschine umbuchen - und ich sehe nicht warum AF nicht moeglich waere, oder naechste Moeglichkeit wohl mit LX ueber PMI.

Irgendwelche Argumentationshilfen? Bzw. theoretisch muessten sie mich doch umbuchen auf AF oder?

Man man man... so faengt der Tag gut an.

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Meiner Meinung nach hast Du da schlechte Karten, denn Du kommst ja am gebuchten Tag in MAD an. Alles was Du tun kannst ist die Taxiquittung einreichen und auf zumindestens teilweise Erstattung auf dem Kulanzwege hoffen. Ansonsten greifen die üblichen Flugpassagierrechte mit Verpflegung etc.

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Geht um eine Verbindung nach VLC - MAD ist ja einfach zu erreichen, nur VLC ist eben ein wenig tricky.

Also deiner Meinung nach greift dieses "kein Interline Abkommen" Argument?

Dachte immer die muessten einen auf die naechste verfuegbare Verbindung umbuchen, Interline hin oder her... klar buchen die lieber auf die eigene Airline um aber wenn es sich um eine 8h Verspaetung handelt..

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Interline-Abkommen sind ja Vereinbarungen zwischen Airlines, in denen sich die Vertragspartner wechselseitig verpflichten, die ausgestellten Tickets gegenseitig zu akzeptieren (in diesen Vereinbarungen legen die Airlines auch gemeinsam fest, wie der Flugpreis gegenseitig verrechnet wird). Wenn ein solches Abkommen zwischen den fraglichen Unternehmen nicht existiert dürfte ein Wechsel also kaum möglich sein.

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Sitze in ZRH fest da ich dank gecancelter LX1069 heute frueh & folgender Verspaetung von LX1071 habe ich den Anschluss auf die LX? nach Valencia um 12:00 verpasst. Nun will man mich nur ueber Madrid umbuchen womit ich erst um 23:50 statt 14:00 ankommen wuerde!

 

Ist in wenig kompliziert:

 

Da dein ursprünglicher Flug FRA-ZRH gestrichen wurde, HATTEST du Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt an dein Endziel, also von FRA nach VLC.

 

Hingegen ergeben sich daraus, dass du verspätet in FRA mit dem Ersatzflug abgeflogen bist und du den Anschlussflug in ZRH verpasst hast, leider keine gesonderten Ansprüche. Streng genommen ist die 261/2004 für dich jetzt schlicht nicht anwendbar. Es gilt das einfache Vertragsrecht.

 

Immerhin: Du darfst auf 250 Euro Entschädigung wg. der ursprünglichen Annullierung hoffen.

 

 

 

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In dem Falle haste wirklich schlechte Karte.

 

Belege aufheben und an LX zwecks Ersattung einreichen.

 

Interline-Abkommen sind ja Vereinbarungen zwischen Airlines, in denen sich die Vertragspartner wechselseitig verpflichten, die ausgestellten Tickets gegenseitig zu akzeptieren (in diesen Vereinbarungen legen die Airlines auch gemeinsam fest, wie der Flugpreis gegenseitig verrechnet wird). Wenn ein solches Abkommen zwischen den fraglichen Unternehmen nicht existiert dürfte ein Wechsel also kaum möglich sein.

 

...ein Interline-Abkommen muss schon vorliegen - ein Grund, warum FR und EZY auf keine Airline umbuchen (und der Passagier in Vorleistung gehen muß).

 

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Hingegen ergeben sich daraus, dass du verspätet in FRA mit dem Ersatzflug abgeflogen bist und du den Anschlussflug in ZRH verpasst hast, leider keine gesonderten Ansprüche.

 

Da auch der Hinflug der Maschine ex ZRH schon gestrichen war musste spätestens um 7:05h (der geplanten Abflugzeit dort) klar gewesen sein, dass der gebuchte Flug ex FRA auch nicht stattfinden würde. Um 7:50h sowie um 8:45h hätte es weitere Möglichkeiten gegeben, auf LH aus FRA rauszukommen. Sehr früh am Airport zu sein hätte sich also hier gelohnt um rechtzeitig vor Ort alle Hebel in Bewegung setzen zu können, notfalls mit Glück sogar in der Business Class falls nur dort noch ein Platz freigewesen wäre.

 

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Ist in wenig kompliziert:

 

Da dein ursprünglicher Flug FRA-ZRH gestrichen wurde, HATTEST du Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt an dein Endziel, also von FRA nach VLC.

 

Hingegen ergeben sich daraus, dass du verspätet in FRA mit dem Ersatzflug abgeflogen bist und du den Anschlussflug in ZRH verpasst hast, leider keine gesonderten Ansprüche. Streng genommen ist die 261/2004 für dich jetzt schlicht nicht anwendbar. Es gilt das einfache Vertragsrecht.

 

Immerhin: Du darfst auf 250 Euro Entschädigung wg. der ursprünglichen Annullierung hoffen.

 

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz... die Verbindung auf die sie mich umgebucht haben war sogar eine illegale - die MCT in Zuerich war unterschritten (30min statt 40 offiziell) - das gepaart mit der Verspaetung von 19min war natuerlich der Todesstoss. Aber weshalb verliere ich durch die Umbuchung in FRA den Anspruch auf Kompensation? Bei solch einer signifikanten Verspaetung waeren 250€ mehr als angebracht. (klar, nach waere angebracht funktioniert das nicht)

 

Da heb ich wohl ziemlich Pech gehabt - war natuerlich auch erst eine Std vor Abflug am Flughafen, zu kurz fuer die Verbindung ueber DUS & dann habe ich mir vom Ticketschalter eine Umbuchung auf die LX1071 auschwaetzen lassen - klappt schon!

Haette ich mal auf die Verbindung ueber LIS gepocht... am Ende ist man immer schlauer.

Quitting werde ich aufheben und einreichen, nur wirklich aergerlich dass ich jetzt schlappe 10h spaeter am Zielort ankomme.

 

Danke fuer die Hilfe!

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Das verstehe ich jetzt nicht so ganz... die Verbindung auf die sie mich umgebucht haben war sogar eine illegale - die MCT in Zuerich war unterschritten (30min statt 40 offiziell) - das gepaart mit der Verspaetung von 19min war natuerlich der Todesstoss. Aber weshalb verliere ich durch die Umbuchung in FRA den Anspruch auf Kompensation? Bei solch einer signifikanten Verspaetung waeren 250€ mehr als angebracht. (klar, nach waere angebracht funktioniert das nicht)

 

Danke fuer die Hilfe!

 

Das hast du falsch verstanden. Die Annullierung in FRA führt zur Anwendung der 261/2004. Da man dir keine ersatzweise Verbindung anbot, die es dir ermöglichte, ohne großen Zeitverlust dein Endziel zu erreichen, ist die Ausgleichszahlung auch fällig (ausgenommen außergewöhnliche Umstände, die aber nur extrem selten vorkommen).

 

Lediglich aus dem Nichterreichen des Anschluss in Zürich lässt sich voraussichtlich kein Honig saugen. Jedenfalls dann nicht, falls eine Beförderung mit dem Anschlussflug tatsächlich nicht mehr möglich war. Dann käme die 261/2004 DORT schlicht nicht zur Anwendung. Dadurch verlierst du natürlich NICHT deinen Kompensationsanspruch. Erhältst aber auch keine Ansprüche auf ersatzweise Beförderung mit einem Drittunternehmen.

 

Denkbar wäre allerdings ein Schadensersatzanspruch, weil man dir in FRA (zumindest keine reguläre) Ersatzbeförderung ans Endziel angeboten hat. Solltest du dir also inzwischen selbst geholfen und umgebucht haben, wären dir vermutlich die Kosten hierfür zu erstatten. Aber das ginge fast zwingend mit einer Klage einher, weswegen es wohl mehr Sinn macht, das Angebot zu akzeptieren. Aber auf die Ausgleichszahlung würde ich natürlich schon bestehen.

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