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Shain-Air

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Da die Piloten bei airberlin gewerkschaftlich organisiert sind und nach Tarifvertrag bezahlt werden, muss jede Änderung an diesem Tarifvertrag wiederum durch die Gewerkschaft verhandelt werden. Bisher hat es nicht mehr als eine mündliche Absprache zwischen der Geschäftsleitung und der Gewerkschaft gegeben, aber eben noch keinen Tarifabschluss. 

Dazu kommt das ein weiterer, größerer, Gehaltsanteil der Ende Januar ausbezahlt hätte werden müssen (Mehrflugstunden-Garantie) gegen den Wortlaut des Tarifvertrags und den Willen sowohl der Pilotenschaft als auch der Gewerkschaft nicht ausbezahlt wurde. Angekündigt wurde das man diese Auszahlung im Sommer nachholen will, aber weder ist das eine Garantie noch will man die gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen zahlen.

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Erstmal vielen Dank für die schnelle Reaktion. Dann ist die SPON-Meldung falsch, oder?

Aus Deinen Angaben entnehme ich, daß die Piloten über ver.di organisiert sind. Gibt es da Prozentzahlen zum Organisationsgrad?

Für mich ist das völlig neu, weil ich immer davon ausging, daß die AB-Piloten zu einem großen Teil der VC angehören.

Kannst Du da noch etwas zu sagen?

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Umm, nein, ich habe ver.di hier nicht erwähnt. Die Gewerkschaft in dem Fall ist die VC und die gibt keine Prozentzahlen zum Organisationsgrad raus. Gerüchteweise soll er deutlich über 50% liegen, aber deutlich niedriger als die über 90% bei Lufthansa. Der Boden und die Kabine sind bei ver.di organisiert.

 

Die Pressemeldung ist halb falsch. Ja, es gibt eine mündliche Absprache die 4% Tarifsteigerung um ein Jahr zu verschieben und im Herbst dann die VC Mitglieder zu befragen ob man ein weiteres Jahr verschiebt oder die 4% plus zusätzlich den Inflationsausgleich 2016 im nächsten Jahr bekommt. Aber es gibt eben noch keinen Abschluss dazu und damit keine Rechtsgrundlage das Gehalt entsprechend reduziert auszuzahlen, wird aber trotzdem so gehandhabt.

 

In mehreren Verhandlungsrunden seit der Absprache hat man es nicht geschafft sich zu einigen und es besteht nach wie vor die Möglichkeit dass eine Einigung scheitert. Ein einseitiger Gehaltsverzicht war auch nicht abgesprochen, sondern feste Zusagen zu Wachstum und Flottenaufbau bei airberlin waren die andere Seite der Medaille.

 

Schwerer wiegt das man einen weiteren Gehaltsbestandteil aus 2015 nicht auszahlt, der im Einzelfall bis über 10% des Jahresgehalts betragen kann. Und dafür gibt es keine Absprache, Tarifeinigung oder ähnliches.

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Schwerer wiegt das man einen weiteren Gehaltsbestandteil aus 2015 nicht auszahlt, der im Einzelfall bis über 10% des Jahresgehalts betragen kann. Und dafür gibt es keine Absprache, Tarifeinigung oder ähnliches.

 

Wie hoch liegt der im Regelfall und ist das gesamte Fliegende oder nur die Kanzel betroffen?

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Regelfall ist schwierig. Im Idealfall liegt er für alle bei Null, im Maximalfall zwischen 8 und 12% je nach Gehaltsstufe, hängt davon ab wie gut die Planung funktioniert, je schlechter desto unausgeglichener. Und es betrifft nur die Kanzel, der Rest bekommt sein normales Gehalt weiter.

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In mehreren Verhandlungsrunden seit der Absprache hat man es nicht geschafft sich zu einigen

[...]

Schwerer wiegt das man einen weiteren Gehaltsbestandteil aus 2015 nicht auszahlt,

 

 

Zu deutsch: Air Berlin ist darauf angewiesen, dass VC dies im Nachhinein und zwar möglichst sofort absegnet, ansonsten droht eine sehr teuere Klagewelle wegen Nichteinhaltung der Arbeitsvertäge.

 

Man sollte mal bei LH fragen, was die VC für eine Macht hat, die sie auch gerne mal ausspielt. Ob da die Drohung "wenn das so nicht geht, dann machen wir den Laden zu" genügt, um dies zu verhindern?

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Es liegt wohl daran, das die Tarifkommision fordert das für den Verzicht/Verschiebung der Gehaltserhöhung ein Kündigungsschutz für die Piloten vertraglich zu gesichert wird. Laut einem Piloten gab es seitens des Arbeitgebers die Info das es so etwas seitens der Etihad Group :-) nicht gibt/zugesagt wird.

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Ich würde auf GAR NIX verzichten. Meine Erfahrung, in dieser Branche, ist die Folgende: WEG ist WEG, für immer ! Daß da zusätzliche Geldbeträge erforderlich sind, weiss die GL der AB seit Jahren. Außerdem wird doch immer unterstrichen, daß die Finanzausstattung ausreichend sei. Außerdem: Die Gehaltserhöhungen sind ja in der Regel mit anderen Produktivitätssteigerungen in der Vergangenheit gegenfinanziert und jetzt soll das fällige Geld einbehalten werden. Ich würde da als Pilot einen Strich in den Sand machen und das verlangen, was man mir vor Jahren vertraglich zugesagt hat. 

 

Ich hoffe, die TK der AB läßt sich da nicht verarschen.

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Ich kann ja verstehen, dass jeder an einem Verhandlungstisch seine Bedingungen an die Gegenseite stellt und man sich letztlich irgendwo in der Mitte trifft.

 

Aber, was mich wundert (wenn es stimmt), dass man als Arbeitgeber einfach hergeht und einen bestehenden Tarifvertrag untergräbt und Gehalt, was den Arbeitnehmern zusteht, einfach nicht auszahlt/eigenständig verringert. Ist schon ein starkes Stück.

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Eine mündliche Einigung würde ja durchaus genügen.

Nein. Geschlossene Tarifverträge, die ja schriftlich mit Unterschriften beider Seiten vorliegen, können nur mittels schriftlicher Zusätze abgeändert werden. Abgesehen davon gibt es nur eine grundsätzliche mündliche Absprache, aber man hat sich bisher in mehreren Verhandlungsrunden nicht endgültig einigen können und die ganzen Verhandlungen können noch scheitern.

 

 

Wir sollten allerdings auch berücksichtigen, daß die Auszahlung/en nicht gestrichen sondern nur verschoben werden sollen.

Nein, die Schiebung einer prozentualen Tabellenerhöhung bedeutet einen ganz konkreten Gehaltsverlust. In diesem Fall ca. 4,7 Millionen €. Und für die betroffenen Angestellten zieht sich das durchs ganze Erwerbsleben weiter durch und kostet damit im Endeffekt wesentlich mehr.

 

Die Zahlungen aus 2015 die einfach widerrechtlich gekürzt wurden, da man laut eigener Aussage das Geld einfach nicht auf dem Konto hatte, soll zwar im Juni nachgeholt werden, aber das ist genauso wenig garantiert wie offenbar jegliche Gehaltszahlung in der derzeitigen Situation. Daher wird meines Wissens die VC ihren Mitgliedern auch Rechtsschutz gewähren wenn sie gegen diese Gehaltskürzung klagen. Dabei dreht es sich insgesamt um 6 Millionen €. Zuzüglich natürlich dem gesetzlichen Verzugszins von derzeit 4,17%.

 

Auch für Hanseaten gilt §1 (2) des Tarifvertragsgesetzes: Tarifverträge bedürfen der Schriftform. Die bisherige mündliche Absprache war ein "hanseatischer Handschlag".

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Auch für Hanseaten gilt §1 (2) des Tarifvertragsgesetzes: Tarifverträge bedürfen der Schriftform. Die bisherige mündliche Absprache war ein "hanseatischer Handschlag".

 

Danke für die Info, das war mir neu, allgemein ist die Schriftform in Deutschland nur sehr selten vorgeschrieben und in den meisten Fällen ist ein "hanseatischer Handschlag" uneingeschränkt gültig, man muss ihn nur beweisen können...

 

In dem Fall aber nicht, ohne Schriftform gilt der alte TV weiter.

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Auch für Hanseaten gilt §1 (2) des Tarifvertragsgesetzes: Tarifverträge bedürfen der Schriftform. Die bisherige mündliche Absprache war ein "hanseatischer Handschlag".

 

Mein hanseatischer Handschlag war auch nicht so ernst gemeint. Die Sitten in HH, HB und HL sind leider auch nicht mehr so gediegen wie ehedem.

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Fragen zur A330-Flotte:

 

1. Werden in diesem Sommer wieder Flüge DUS-PMI mit der A330 in reiner ECO-Konfiguration durchgeführt?

 

2. Ist es richtig, dass alle A330 ECO mit einer Business-Class ausgestattet werden sollen? Wenn ja bis wann?

 

Danke für eure Antworten.

 

PS. Es kann sein, dass diese Fragen hier schon beantwortet wurden,ich konnte sie aber leider nicht finden.

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