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airliners.de

ver.di-Streik bei Lufthansa-Bodenpersonal ab 28JUL08


MatzeYYZ

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Der wesentliche Hebel ist m.E. nicht das Abfertigungspersonal, da dort an vielen Stationen mit Fremdpersonal gearbeitet wird. Die eigentliche Daumenschraube ist die Technik, und selbst wenn Airlines wie airberlin aushelfen und man bestimmmte Checks im Overnight im Ausland machen lässt, reicht das kaum aus, den Laden eingermaßen in Schuss zu halten. Ist ja auch nicht so, als ob airberlin so viele freie Kapazitäten hat, dass man mal eben die Lufthansa-Flotte mitversorgen kann.

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Nur weil 90 und ein paar zerquetschte % bei Verdi abgestimmt haben, wer sagt denn, dass es nicht einige (viele) Mitarbeiter des Konzerns gibt, die für diese Forderungen nicht streiken werden?

 

Ob dann wirklich die Streikpläne voll greifen werden? Ich glaubs noch nicht.

 

Weiteres verkneife ich mir sonst wirds doch politisch.

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Formell gesehen können Fluggesellschaften natürlich recht unkompliziert umbuchen. Nach TNG kann man mit Royal Air Maroc (wahrscheinlich mit Umsteigen), und FRA-NRT ist einfach: mit ANA oder JAL direkt, oder mit Star via ICN, PEK, CPH oder ZRH, oder sonst mit AF, KL, BA oder KE via deren jeweiligen Umsteigeknoten.

 

Nur: jetzt ist Hauptreisezeit ,viele Flüge auch bei anderen Gesellschaften sind eh schon gut ausgelastet oder sogar voll. Und da hilft "Umbuchen können" alleine nicht aus, denn wen die Flüge dicht sind, dann wird es schon schwieriger, die Paxe zu verteilen.

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XQ wird in Deutschland durch AHS (Aviation Handling Services) abgefertigt, insofern dürfte es da keine Probleme geben.

 

In Frankfurt wird XQ von LH abgefertigt, ebenso in LEJ. Es muß auch nicht unbedingt die Passagierabfertigung streiken, es reicht doch völlig, wenn die Technik nicht da ist und das TLB nicht abschreibt bzw. Beanstandungen behebt etc.

 

Zum Streik generell: LH hat wohl schon einige Gegenmaßnahmen ergriffen, sollte ein Arbeitsausstand aber mehrere Tage dauern, so wird die Luft, gerade durch einen Streik der Technik, für LH sehr schnell dünner werden. So viel Kapazitäten sind am Markt nicht vorhanden, als daß Fremdanbieter in die Bresche springen könnten. Vor allem aber wäre es eine sehr kostspielige Angelegenheit für Lufthansa, woanders die Ersatzteile und Dienstleistungen zukaufen zu müssen. Das ist genau die Stellschraube die ver.di anpacken will, durch hohe Kosten Lufthansa zu einem höheren Angebot zwingen...

 

Ich persönlich bin gespannt wie diese Aktion ausgeht.

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Hat ver.di eigentlich kompetente Volkswirte in seiner Mannschaft? Oder sind die reine kurzsichtig ausgerichtete Interessenvertreter, "mehr Cash auf die Kralle"?

 

Würde mich mal interessieren, wie solche Verhandlungen zwischen LH und ver.di ablaufen, ob da wirklich nur auf das Unternehmen geschaut oder auch der weitere Kontext betrachtet wird.

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Hat ver.di eigentlich kompetente Volkswirte in seiner Mannschaft? Oder sind die reine kurzsichtig ausgerichtete Interessenvertreter, "mehr Cash auf die Kralle"?

 

Würde mich mal interessieren, wie solche Verhandlungen zwischen LH und ver.di ablaufen, ob da wirklich nur auf das Unternehmen geschaut oder auch der weitere Kontext betrachtet wird.

Na, wollen wir nicht wieder anfangen, wer welche Ansichten hat, wer die wie begründet und ob der- oder diejenige überhaupt den Überblick dazu hat. Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass beide Seiten in dem Tarfstreit Ahnung von dem haben, was da verhandelt wird. Was dann in dieser aufgeladenen Situation wieder von wem pressewirksam in ein Mikrofon oder eine Kamera gesagt wird, das steht eh wieder auf einem ganz anderen Blatt und grenzt leider oft an verbale Flatulenz.

 

Wollen wir uns aber mal nichts vormachen:

Wenn die Herren in Reihe Null links/rechts streiken, egal bei welcher Airline, dann wird die Schatule von Seiten der Arbeitgeber IMMER sehr viel schneller und weiter aufgemacht als man es beim Bodenbetrieb je erwarten kann. Gestehen wir ihnen also die anstehenden Streikstunden und Streiktage ruhig zu und gönnen wir ihnen auch jedes herausgeschundene Zehntel beim Tarifabschluss.

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Gäste aus HAM oder TXL mit Ziel FRA resp. STR können auch auf die Cirrus Flüge nach MHG umbuchen. Cirrus akzeptiert laut Info auch LH Tickets auf ihren Flügen mit dif. Strecken, sofern Platz in den Maschinen ist.
Das dürfte bei einer C9 DO328 schon eng werden, aber vielleicht karren die auch eine ER170/175 ran.
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Wie gesagt, Cirrus gab eine Info raus, dass man Tickets akzeptiert, sofern Platz. Da in Hessen und BW Ferien sind, dürfte da schon noch etwas Platz sein. Aber ein Airbus passt da nicht rein, das ist klar :-).

 

Eine weitere Alternative für STR dürfte auch FKB sein mit der AB.

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Greift bei Streik eigentlich auch das EU Passagierrecht? Erhält der Passagier z.B. die 250 Euro Ausgleichszahlung bei Streichung, oder zäht das zu höherer Gewalt?

 

Dazu gibt's unterschiedliche Meinungen. Die LH sagt (erwartungsgemäß), dass das ein unvorhersehbares Ereignis sei, allerdings gibt es wohl inzwischen einige Urteile, dass ein legaler Streik im eigenen Unternehmen nicht zu höherer Gewalt zählt und demzufolge die EU-Entschädigungen anfallen.

 

Es scheint aber so, als ob LH als erste Maßnahme mal den Online-Checkin für Hamburg-Flüge deaktiviert hat. Ich konnte an der 23-Stunden Marke für morgen noch einchecken, mein Kollege kurze Zeit später schon nicht mehr, obwohl der Flug zum Checkin angezeigt wurde.

 

Naja, ich gehe eh' nicht davon aus, morgen CGN-HAM zu fliegen...

 

Viele Grüße - Dirk

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Mal praktisch gesehen - was nützt den Passagieren die Beschränkung des Streiks auf HAM und FRA, wenn dort stationierte Flieger nicht in "Ping-Pong"-Pattern eingeplant, sondern für W-Pattern vorgesehen sind? Fliegen die dann leer zum Zielort, um von dort ihr Pattern aufnehmen zu können?

 

Gibt es da irgendwelche Werte, wieviel Prozent der Flieger "Ping-Pong" und wieviele "W-Pattern" fliegen?

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Dazu heute in der FAZ ein interessanter Artikel auf Seite 47. Kurz zusammengefasst, da vertritt eine Rechtsanwältin den Standpunkt, LH muss nach EU-Verordnung entschädigen, da keine höhere Gewalt vorliegt. Begründung: Es streiken die eigenen Mitarbeiter. Wenn Fremdfirmen streiken würden, dann höhere Gewalt und keine Entschädigung.

 

Andreas

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...

Dazu gibt's unterschiedliche Meinungen. Die LH sagt (erwartungsgemäß), dass das ein unvorhersehbares Ereignis sei, allerdings gibt es wohl inzwischen einige Urteile, dass ein legaler Streik im eigenen Unternehmen nicht zu höherer Gewalt zählt und demzufolge die EU-Entschädigungen anfallen. ...

 

Dann sollte das "Informationsblatt des LBA zu Fluggastrechten" auch mal überarbeitet werden. ;-)

 

...

Annullierung (Artikel 5)

Annullierung ist die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges für den zumindest ein Platz reserviert war. Dadurch entstehen Ansprüche auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen nach Artikel 7, 8 und 9 der o.a. EU-Verordnung (Übersicht vgl. anliegende Tabelle). Unter außergewöhnlichen Umständen ist das ausführende Luftfahrtunternehmen von den Verpflichtungen gemäß der o.a. EU-Verordnung teilweise oder ganz befreit. Beispiele: politische Instabilität, nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel, Streiks etc.

...

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"Streik" ist nicht gleich "Streik". Wenn mein eigenes Personal streikt, liegt das Problem in meiner eigenen Risikosphäre, für die ich gegenüber meinem Vertragspartner verantwortlich bin. Wenn zB Fluglosten streiken, ist das eine fremde Risikosphäre, die ich als Airline nicht beeinflussen kann. Dann bin ich von Ersatzleistungen frei. Das ist kein neuartiges Problem der Luftfahrtbranche, sondern gleichsam ein Klassiker.

 

Siehe auch hier:

 

http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/re...aid_120480.html

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"Streik" ist nicht gleich "Streik". Wenn mein eigenes Personal streikt, liegt das Problem in meiner eigenen Risikosphäre, für die ich gegenüber meinem Vertragspartner verantwortlich bin. Wenn zB Fluglosten streiken, ist das eine fremde Risikosphäre, die ich als Airline nicht beeinflussen kann. Dann bin ich von Ersatzleistungen frei. Das ist kein neuartiges Problem der Luftfahrtbranche, sondern gleichsam ein Klassiker.

 

Siehe auch hier:

 

http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/re...aid_120480.html

 

Der entscheidende Punkt in dem zitierten Urteil dürfte aber sein, dass die Fluggesellschaft nicht nachweisen konnte, alles getan zu haben, um den Flug dennoch durchführen zu können. Das schützt den Kunden also in erster Linie davor, dass der Streik nicht als Vorwand genommen wird, die Operations grundsätzlich zurückzufahren (was ja z.B. der Bahn gerne vorgeworfen wurde...) Wenn LH nachweisen kann, dass sie alles versucht hat, so viele Flüge wie möglich durchzuführen (und danach sieht es ja aus), dürfte das rechtlich wieder deutlich wackliger sein.

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Nö. Es steht da glasklar:

Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch nur, wenn der Streik des eigenen Personals für die Fluggesellschaft ein „außergewöhnlicher Umstand“ war. Dies sei aber nur der Fall, wenn es sich um einen spontanen Streik gehandelt habe, auf den sie nicht vorbereitet gewesen sei

 

Außergewöhnlicher Umstand = Wilder Streik.

 

Streik nach Urabstimmung, der seit mehreren Tagen angekündigt = kein wilder Streik.

 

Das ist für das Unternehmen eben eine Abwägungssache: Vermeide ich Schadensersatzforderungen meiner Kunden und gebe gegenüber den Streikenden schnell klein bei, oder zahle ich lieber Schadensersatz an Kunden, um nicht nachgeben zu müssen und so gfls. langfristig deutlich kostspieligere Lohnkosten finanzieren zu müssen. Das ist in allen Branchen so - bei Lufthansa nicht anders als bei Bosch, wenn dort gestreikt wird und man Daimler-Benz nicht mit Zulieferteilen beliefern kann- da lacht Daimler, bei denen die Bänder still stehen, auch nur, wenn Bosch meint, es sei "höhere Gewalt" und man könne nichts dafür.

 

Die Tatsache, dass z.B. auf Fremdairlines umgebucht wird, wenn selbst nichts geht, ist keineswegs ein Gnadenerweis der Lufthansa, sondern schlichte Erfüllung einer Pflicht, die sich aus schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten ohnehin ergibt. Und die Tatsache, dass man als Kunde erstmal mit Umsteigen Star Alliance fliegen muss, Ausdruck der sog. Schadensminderungspflicht, soweit dies zumutbar ist.

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Was mich jetzt wirklich interessieren würde (ja, weil's mich eventuell am Do. selbst betrifft....):

 

gestreikt wird momentan in Frankfurt und Hamburg.

 

Wie kann es sein, dass LH ausgerechnet in MUC einen Flug streicht, der zudem noch von Air Dolomiti durchgeführt wird?

 

Wird da unter dem Vorwand des Streiks mal eben ein schlecht ausgelasteter Flug gestrichen?

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@touchdown

 

Schon, da steht aber auch

 

Maßgebend sei allein, ob sie sich rechtzeitig darauf habe einstellen und Ersatzpersonal hätte einsetzen können. Dabei müsse die Fluggesellschaft nachweisen, dass ihr das nicht möglich gewesen sei. Im vorliegenden Fall sei die Gesellschaft diesen Nachweis schuldig geblieben.

 

Und das heißt mM, dass es auch Fälle geben kann, wo dieser Nachweis möglich ist - Ersatzpersonal steht sschließlich nicht unbegrenzt zur Verfügung.

 

@lemonsoda

 

Da gibt es einige mögliche Erklärungen. Z.B. dass die Maschine und/oder die Crew in FRA/HAM eingesetzt wird.

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Nein.

 

Die von Dir zitierte Passage bezieht sich auf Streik in einer fremden Risikosphäre, auf den ich mich gfls. einstellen kann oder auch nicht. Z.B. Streik bei jemandem, auf den ich angewiesen bin, den ich aber nicht ausgewählt habe (z.B. Streik der Flugsicherung - nicht aber von Subunternehmern): Dann kommt es darauf an, ob ich genug Zeit habe, mich anderweitig einzudecken. Bei einem wilden, unangekündigten Streik ist das regelmäßig nicht der Fall, bei einem "ordentlichen" Streik in der Regel schon.

 

Ein ganz andere Baustelle ist rechtlich gesehen der Streik im eigenen Haus. Warum sollte auch ein Dritter, der Vertragspartner, ausbaden müssen, dass das vom Streik betroffene Unternehmen seinen Laden nicht so führt, dass es nicht zu Streiks kommt? Rechtlich gesehen ist ein wegen Streik stillstehender Arbeitnehmer nichts anderes als eine mangels notwendiger Investitionen nicht mehr funktionierende Infrastruktur. Da würde niemand auf die Idee kommen zu verlangen, dass man auf seine vertragliche Leistung verzichtet, weil das Unternehmen nicht vorausschauend investiert hat und deshalb nicht liefern kann.

 

Ersatzpersonal steht sschließlich nicht unbegrenzt zur Verfügung.

 

Das ist belanglos, weil nicht das Problem des Vertragspartners. Würde ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter besser bezahlen, würden diese nicht streiken. Dann müsste sich der Arbeitgeber keine Gedanken um Ersatzpersonal machen. Wenn er dies nicht macht, muss er Ersatzpersonal herbeischaffen. Wenn es nicht genug gibt - sein Problem. Stichwort: Risikosphäre. Es geht hier rechtlich ganz einfach um die Frage, wer welche Risiken in einer Vertragsbeziehung tragen muss. Und das Risiko, dass A nicht liefern kann, weil die Arbeitnehmer des A nicht produzieren, muss - natürlich - nicht B tragen, sondern A.

 

 

 

 

Ist übrigens nicht meine persönliche Meinung, sondern ein Klassiker des Vertragsrechts.

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