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T.Ferramenti

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Das war wohl erst über das geistige Getränk lösbar.

Für diejenigen, die es interessiert: Hier ein paar Anmerkungen zur Kirchenverfassung in Bremen.

Die Gemeinde St. Martini ist Teil eines losen Zusammenschlusses aller bremischen evangelischen (unierten) Gemeinden zur Bremischen Evangelischen Kirche (BEK). Die BEK ist keine Landeskirche und hat als auch kein theologisches Oberhaupt. Die Einzelgemeinden sind autark sowohl in ihrer inneren Struktur als auch in der theologischen Ausrichtung. Theoretisch könnte also eine Einzelgemeinde das Abendmahl so wie in der Katholischen Kirche auslegen. Es gibt kein Wohnsitzprinzip. Jeder sucht sich die Gemeinde mit Pastor/en aus, die ihm/ihr am besten gefällt. Während die allermeisten Gemeinden mehr oder weniger stark "links" orientiert sind, ist St. Martini wertkonservativ ausgerichtet, auch theologisch betrachtet. Und deshalb gibt es auch immer mal wieder öffentlich ausgetragenen Ärger innerhalb der BEK.

Beispiel: In der Nacht vom 2. zum 3. Oktober 1990 um Null Uhr gab es nur zwei Kirchen in Bremen bei denen die Glocken läuteten. Eine davon war St. Martini. Ich bin sicher, wenn wir mit der Wiedervereinigung auch eine sozialistische Verfassung eingeführt hätten, wär es genau umgekehrt gewesen.

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