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airliners.de

Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Air France


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Ich habe eben für zwei Personen online eingecheckt für folgende Strecke: München - Paris/CDG - Dublin.

Pro Person habe ich allerdings nur eine Boardkarte geschickt bekommen. Bisher kenne ich es so, das es pro Flugsegment ein Ticket gab. Gilt die eine Boardkarte also nun für beide Flüge?

Naja, eigentlich steht auf der Bordkarte doch exakt drauf, für welches Segment (also MUC-CDG oder CDG-DUB) das Teil gedacht ist.

Denn wenn es zwei Flüge (Segmente) sind, dann musst Du auch zwei Bordkarten (pro Person) haben.

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  • 7 Monate später...

Guten Morgen.

 

 

Heute morgen wurde der AF Flug von CGN nach CDG annulliert und wurden nach DUS ungebucht. Da darauf Bekannte von mir sind, die einen Anschlussflug haben (Langstrecke), wollte ich fragen wie ich jetzt vorgehe um die 250€ von AF zu bekommen?

 

Kann ich zum Ticketschalter in Köln gehen oder muss ich irgendwas nach Frankreich schicken?

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Heute morgen wurde der AF Flug von CGN nach CDG annulliert und wurden nach DUS ungebucht. Da darauf Bekannte von mir sind, die einen Anschlussflug haben (Langstrecke), wollte ich fragen wie ich jetzt vorgehe um die 250€ von AF zu bekommen?

 

Kann ich zum Ticketschalter in Köln gehen oder muss ich irgendwas nach Frankreich schicken?

Warum solltest du Geld bekommen, wenn deine Bekannten umgebucht wurden? :unsure:

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wollte ich fragen wie ich jetzt vorgehe um die 250€ von AF zu bekommen?

 

Bist Du sicher, dass in diesem speziellen Fall überhaupt ein Anspruch besteht? Angenommen die Kölner werden von AF am Flughafen in gecharterte Reisebusse gesetzt und nach DUS gefahren dann ist die Airline doch bei halbwegs ähnlicher Ankunftszeit (und noch erreichtem Anschluss) ihrer Beförderungspflicht CGN-CDG nachgekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass irgendwo ein Paragraph in den AGBs schlummert, der die Airline in diesem Falle sogar raushaut.

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Bist Du sicher, dass in diesem speziellen Fall überhaupt ein Anspruch besteht? Angenommen die Kölner werden von AF am Flughafen in gecharterte Reisebusse gesetzt und nach DUS gefahren dann ist die Airline doch bei halbwegs ähnlicher Ankunftszeit (und noch erreichtem Anschluss) ihrer Beförderungspflicht CGN-CDG nachgekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass irgendwo ein Paragraph in den AGBs schlummert, der die Airline in diesem Falle sogar raushaut.

Das ist nicht so einfach. Flug gilt als annuliert. Nur durch echte höhere Gewalt kämen die da raus.

Was allerdings Airlines als "höhere" Gewalt bezeichnen ist allerdings häufig lachhaft.

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Bist Du sicher, dass in diesem speziellen Fall überhaupt ein Anspruch besteht? Angenommen die Kölner werden von AF am Flughafen in gecharterte Reisebusse gesetzt und nach DUS gefahren dann ist die Airline doch bei halbwegs ähnlicher Ankunftszeit (und noch erreichtem Anschluss) ihrer Beförderungspflicht CGN-CDG nachgekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass irgendwo ein Paragraph in den AGBs schlummert, der die Airline in diesem Falle sogar raushaut.

 

bei kurzfristigen Streichungen sind es:

>1Stunde vor der geplanten Abflugszeit

oder >2Stunden nach geplanter Ankunftszeit

 

Das ist nicht so einfach. Flug gilt als annuliert. Nur durch echte höhere Gewalt kämen die da raus.

Was allerdings Airlines als "höhere" Gewalt bezeichnen ist allerdings häufig lachhaft.

 

Eine Auflistung findest Du hier: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Ausgleichzahlu...ände_138947.pdf

 

wollte ich fragen wie ich jetzt vorgehe um die 250€ von AF zu bekommen?

 

Um den Stress (juristische Paragraphengerangel) zu vermeiden, gibt es viele online-Portale die gegen eine kl. Gebühr Deine Intresse vertreten, z.B.:

 

http://www.fairplane.net/

http://www.euclaim.de/

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Ich denke nicht, dass Air France sich mit Dir auseinandersetzen wird, da Du nicht Vertragspartner bist. Davon mal abgesehen - wenn Du die Sache für Deine Bekannten betreibst, verstößt Du gegen das Rechsdienstleistungsgesetz. Und davon mal abgesehen - nach meinen Erfahrungen zahlt Air France erst bei Einschaltung eines Anwalts nach Übersendung eines qualifizierten Aufforderungsschreibens.

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  • 3 Monate später...

Es ist eigentlich schon fast komisch , wie die liebe Air France auf Beschwerdeschreiben reagiert....

Fakt ist jedoch, dass ich bis heute keine verbindliche Antwort auf meine Schreiben bekommen habe...

Angefangen hat alles mit einer Flugbuchung direkt bei Air France am Flughafen in Düsseldorf nach Kapstadt - da mir mein Kater PICASSO von der AF direkt zur Mitnahme in der Kabine bestätigt wurde.

Dies alles geschah am 13.03.2013 und bis heute habe ich keine befriedigende Aussage von der AF

erhalten , obwohl ich diese bereits 4 mal angeschrieben habe und am 14.03.2013 in CDG alle Unterlagen nebst Bestätigung der AF DUS sowie der separaten Flugbuchung mit Edelweiß für meinen Kater (Kosten etc.) in Kopie Frau Stephanie Fendian übergeben habe. Ja , am 14.03. denn leider ließ mich die AF am 13.ten abends in Paris mit meinem Kater im speziell gekauften Flugkörbchen stehen.... und hat mich dann in einem drittklassigen Hotel untergebracht ( wo ich meinen Kater gar nicht erst benannt habe!) ... Ich bin sicher jeder von Ihnen hat so etwas schon einmal gehört - ich kann Ihnen gerne bei Interesse den kompletten Vorgang mailen - der Flug mit AF hat mich ca € 950.- gekostet ,mein Kater dann nochmals € 620.- + 2 Tage verspätete Ankunft in Kapstadt mit zweimaliger Anfahrt zum Flughafen sowie diverser Kosten nebenbei - außerdem wurde meine ganze Planung durcheinander gebracht...... Also mein Flug war 13.03.2013 mit LH + Kater in der Kabine nach CDG (nachdem Af den Flug DUS-CDG gecancelt hatte und mich dann auf LH umgebucht hat - wobei ich höhere Gepäckgebühren zahlen musste - ca € 100) - dann Ankunft in CDG am 13.03. ging Abends der Nonstop Flug nach CPT - dort liess man mich und meinen Kater am Schalter stehen und warten, bis der FLug weg war - ich (wir sind) bin dann mit dem wunderbaren Bus so gegen 01.30 h am 14.03 im Hotel gewesen. Den 14.03. habe ich den ganzen Tag mit der Organisation des Fluges für Picasso und der Beschwerde an AF zugebracht. Mein Kater Picasso flog dann am 14.ten abends nach Zürich und am 15. morgens mit Edelweiß nach Kapstadt. Ich bin am selben Abend noch mit Virgin Atlantic via London nach CPT geflogen, sodaß ich morgens um ca 11 h in Kapstadt ankam während Picasso erst um Mitternacht dort war. .... Wer kann mir sagen, warum AF sich nicht mehr meldet und wieso bekomme ich keine Antwort bzw. ein vernünftiges Angebot von der AF ? Wäre wunderbar von Ihnen einige Tips zu bekommen - Silvia

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Ich gestehe, daß ich zunächst an einen anderen Kater gedacht hatte, als ich den Titel las.

Ja, liebe Silvia, so hart kann zuweilen das Leben sein; besonders dann, wenn die Tierliebe Kapriolen schlägt. Wir hatten hier vor einiger Zeit mal 'ne heftige Diskussion über Hunde im Flieger (ja, auch über Kleinkinder in der First). Was die Hunde betraf, so war am Ende wohl die Mehrheitsmeinung, denen sollte man nach Möglichkeit den Stress im Flieger ersparen, besonders dann, wenn sie aufgrund ihrer Größe nicht in der Kabine sein dürfen. Verstehen tue ich zwar nicht, warum AF die Beförderung eines Katers ablehnte; bei einem Hund ähnlicher Statur hätte es wahrscheinlich keine Probleme gegeben. Aber irgendeinen Grund, den Du uns aber nicht genannt hast, wird es wohl gegeben haben. Reine Willkür kann ich mir nicht so recht vorstellen.

Mich beschäftigt bei Deiner Schilderung aber eine ganz andere Frage. Nämlich, wer kommt auf die wahnwitzige Idee, bei einer Urlaubsreise nach Südafrika seinen Kater mitzunehmen? Wir hatten viele Jahre Katzen, und die haben wir nicht mal nach Wangerooge mitgenommen.

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Vielen Dank für Deinen Kommentar, lieber aaspere ! Da ich nach Südafrika auswandern will , empfinde ich es als normal meinen 14 jährigen Kater mitzunehmen. Im übrigen habe ich es alles schriftlich von der Air France genehmigt bekommen - in Düsseldorf ! Deshalb habe ich bei der AF direkt gebucht -

 

Also - was sagst Du nun ? Ich kann es Dir auch gerne belegen .. Die Frage ist warum rührt sich keiner von den Jungs ?

 

Gruß Silvia

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Vielen Dank für Deinen Kommentar, lieber aaspere ! Da ich nach Südafrika auswandern will , empfinde ich es als normal meinen 14 jährigen Kater mitzunehmen. Im übrigen habe ich es alles schriftlich von der Air France genehmigt bekommen - in Düsseldorf ! Deshalb habe ich bei der AF direkt gebucht -

 

Also - was sagst Du nun ? Ich kann es Dir auch gerne belegen .. Die Frage ist warum rührt sich keiner von den Jungs ?

 

Gruß Silvia

 

Deine Auswanderungspläne hast Du uns aber verschwiegen. Und deshalb mein Kommentar.

Jetzt wüßte ich gerne noch, mit welcher Begründung Dir in Paris die Weiterbeförderung von Picasso verweigert wurde.

Den Vorschlägen mit dem Anwalt trete ich bedingt bei; schließlich geht es wohl doch um einige Euros, die es Dich zusätzlich gekostet hat.

Ob das von Südafrika aus so einfach zu regeln ist, weiß ich nicht. So, wie Du das geschildert hast, müßtest Du in Frankreich Klage einreichen. Das laß Dir mal auf der Zunge zergehen: Du, deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Kapstadt, klagst in Paris gegen die heilige Kuh Air France. Jeder vernünftige Anwalt wird Dir davon abraten.

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Klage in Paris? Bei Beginn der Reise und Buchung in Deutschland sehen die Gerichte durchaus eine Möglichkeit in Deutschland gegen Air France vor Gericht zu gehen.

 

Da die Beförderung von AF in Paris abgelehnt wurde, muß auch dort geklagt werden. Anders wäre es, wenn schon die Beförderung von DUS nach CDG von AF in Düsseldorf abgelehnt wurde, obwohl sie das ja nach ihren Angaben alles schriftlich hat. Wir können aber weiter rätselraten. So lange Silvia nicht erzählt, was am CDG passierte, tappen wir alle im Dunkeln. Aus langjähriger Erfahrung weiß ich zumindest, daß eine einmal zugesagte Beförderung nicht ohne Grund abgesagt wird.

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In welchem Paragrafen welchen Gesetzes steht das denn? Der Luftbeförderungsvertrag unterfällt nicht unterschiedlichem Recht, je nachdem, wo gerade was bei Durchführung des Vertrages passiert...

 

Das ergibt sich logischerweise aus dem Sachverhalt und im Zweifelsfall aus den AGB. Wenn überhaupt, kann sie ja auch nur wählen zwischen ihrem Wohnsitz oder dem Sitz der Gesellschaft.

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