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Zuverlässigkeitsüberprüfung


Koradhil

Empfohlene Beiträge

Hallo....

 

Ich habe eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vor mir.

 

Meine Frage :

 

Ich habe mehrere Schufaeinträge und auch noch einiges offen was ich regelmässig abbezahle. Selbstverständlich musste ich auch schon eine EV voriges Jahr abgeben, weil ich Hartz4 Empfänger war und nur kleine Sätze bezahlen konnte.

 

Letztes Jahr habe ich noch einen Bescheid vom Hauptzollamt erhalten, wegen Überzahlung vom AA. Auch dort zahle ich kleine Beträge ab.

Die Schulden haben sich in den Jahren 94-97 angesammelt. Also wie der Volksmund sagt Altschulden !

 

Muss ich damit rechnen die ZÜP nicht zubestehen ?

 

Werden solche Sachen wie EV / Mahnbescheide / Gerichtsvollzieher in das Bundeszentralregister eingetragen ?

 

Hoffe auf Antworten, zumal ich nichts gescheites zu dem Thema finden kann !

 

LG Koradhil

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Bei mir geht um den Zutritt zum Flughafen! Mache eine Umschulung zum LVK und wir wurden darauf hingewiesen das ein Eintrag in die Schufa zu einer negativen Züp führen wird. Im erweiterten Bundeszentralregister stehen solche Sachen wie Offenbarungseid Mahnbescheide Schufaeinträge drin laut Ausbilder!!!!

Bin total überfragt !!!!

 

LG Koradhil

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Bei mir geht um den Zutritt zum Flughafen! Mache eine Umschulung zum LVK und wir wurden darauf hingewiesen das ein Eintrag in die Schufa zu einer negativen Züp führen wird. Im erweiterten Bundeszentralregister stehen solche Sachen wie Offenbarungseid Mahnbescheide Schufaeinträge drin laut Ausbilder!!!!

Bin total überfragt !!!!

 

LG Koradhil

 

 

So´n quatsch! So lange du keine gerichtlichen Vorstrafen durch diese Vorfälle hast, wird die ZÜP positiv sein! Schufa etc. interessiert keinen...

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Koradhil-schau mal bitte in Dein Postfach!

 

Hier ein Auszug aus dem Luftsicherheitsgesetz:

 

(3) Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit darf die Luftsicherheitsbehörde

 

1.die Identität des Betroffenen überprüfen,

 

2.Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen stellen,

 

3.unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen,richten,

 

5.soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen richten.

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Moin,

 

Über die SCHUFA solltest du dir mal keine Sorgen machen, da dies ein private Organisation ist, die z.T. sehr unzuverlässige Daten liefert. Für eine behördliche Untersuchung spielt sie keine Rolle, da sie im Falle einer Klage unzuverlässige/nicht belastbare Auskünfte liefert.

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Moin,

 

Über die SCHUFA solltest du dir mal keine Sorgen machen, da dies ein private Organisation ist, die z.T. sehr unzuverlässige Daten liefert. Für eine behördliche Untersuchung spielt sie keine Rolle, da sie im Falle einer Klage unzuverlässige/nicht belastbare Auskünfte liefert.

 

Nur mal so am Rande....

 

eine positive ZÜP ist ja nunmal keine Garantie für eine Einstellung.

 

Fakt ist, jemand der hoch verschuldet ist, stellt ein Erpressungspotential dar

wenn derjenige Zugang zu Sicherheitsrelevanten Bereichen hat.

 

Als Arbeitgeber hat man doch das Recht und auch die Pflicht das Risiko für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten.Im Interesse aller.

 

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Was noch als Problem angesehen werden kann, sind ein gewisses Maß an Punkten in Flensburg.

 

Ab wie vielen es kritisch wird, das weiß ich nicht, aber man bekommt, in der Regel, erst eine Verwarnung von der Luftfahrtbehörde.

 

Dazu kann man dann Stellung beziehen!

 

Alkohol und/oder BTM spielen hier im besonderen eine Rolle ergo hat man bei BTM Verstößen generell

schlechte Karten. Was Punkte in Flensburg betrifft die wegen Geschwindigkeitsübertretungen aufgelaufen sind , so könnte das LBA in Bezug auch eine bereits ausgestellte Lizens wieder einziehen wegen persönlicher Nichteignung.

Die Geschichte mit der Schufa ist wohl nur dann zutreffend wenn man tatsächlich in irgendeiner Weise Richterlich oder Staatsanwaltschaftlich in Erscheinung getreten ist ansonsten gehört die Schufa wie schon erwähnt nicht zu Behörden und abfragen sind ganz bestimmt nicht zulässig im Rahmen der ZÜP

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

 

 

Ich sehe das völlig anders und auch das Bundesverwaltungsgericht, bedenkt man das die Zuverlässigkeitsüberprüfung aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz herleitet, so stellt sich doch die Frage was die Schufa oder generell Schulden damit zu tun haben sollten.

 

 

 

Die Ausführung das man mit Schulden ja erpressbar ist setzt dem ganzen noch einen drauf nach diese Aussage ist jeder 2. Bundesbürger ein potenzieller Terrorist weil er Schulden hat.

 

 

 

Solltest du dich in den unten aufgeführten Gründen wiederfinden kannst du dir Sorgen machen. Alle anderen Gründe widersprechen nach diesem Urteil die Nichtzulassung der Zuverlässigkeitsüberprüfung!

 

 

 

Du brauchst dir also absolut keine Sorgen machen deine Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zu bekommen.

 

 

 

 

 

Ausführung und Auszug aus dem Urteil:

 

 

 

Als Rechtsgrundlage der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Zuverlässigkeits-Überprüfung im Luftverkehr vom 8 Oktober 2001geändert durch Art. 19 a des Terrorismusbekämpfungsgesetz.

 

 

 

Das Berufungsgericht leitet die Rechtswidrigkeit aus §5 Abs.2 Nr.2 LuftVZÜV her.Danach fehlt es in der Regel an der erforderlichen Zuverlässigkeit, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Betroffene Bestrebungen nach §3 Abs.1 Nr 1 oder 3 des des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt oder innerhalb der letzten zehn Jahre verfolgt oder unterstützt hat.

 

 

 

Die hier in Bezug genommene Nr 1 des §3 Abs. 1 BVerfSchG erfasst Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben

 

 

 

Die Nr 3 richtet sich gegen Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtiger Belange der BRD gefährden.

 

( Urteil des 3. Senats vom 11 November 2004- BVerwG 3 C 8.04

 

 

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