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B1 -> B2 Delta-Training


B744

Empfohlene Beiträge

Hallo alle zusammen,

 

hat einer von Euch B1-ern mit bereits Mustereintragungen seine Lizenz um CAT B2 erweitert?

 

Wenn ja, wie lange war die Praxiszeit bis zur Eintragung des B2, wenn ihr schon B1 auf einem Muster ward?

 

Ich kennen die Info-Schrift, diese sagt darüber aber nichts aus.

 

Freue mich auf Antworten.

 

Grüße.

 

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Hallo B744,

warum willst du dir das den antun? Du darfst doch mit deiner B1.1 in der Avionic bis Level 2 alles abschreiben. Das wenige, was Level 3 betrifft kommt doch fast nur im Hangar vor und für die meissten dinge wird dir die nötige Erfahrung fehlen, ohne dein Wissen hier in Frage stellen zu wollen. Das Grundlagentraining ist auch nicht wirklich einfach, vorallem wenn man vorher nicht viel damit zu tun hatte, ne zweite Prüfung wirst du auch ablegen müssen.

Greetz,

Marcus

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Hallo B744,

warum willst du dir das den antun? Du darfst doch mit deiner B1.1 in der Avionic bis Level 2 alles abschreiben. Das wenige, was Level 3 betrifft kommt doch fast nur im Hangar vor und für die meissten dinge wird dir die nötige Erfahrung fehlen, ohne dein Wissen hier in Frage stellen zu wollen. Das Grundlagentraining ist auch nicht wirklich einfach, vorallem wenn man vorher nicht viel damit zu tun hatte, ne zweite Prüfung wirst du auch ablegen müssen.

Greetz,

Marcus

 

Er wird schon wissen warum er das fragt, da will wohl jemand in Richtung Cat C :rolleyes:

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  • 1 Monat später...
ne zweite Prüfung wirst du auch ablegen müssen.

 

 nicht mehr, zumindest ist das nciht eindeutig geregelt. für die erstberechtigung zum cat b1 respektive cat b2 ist auch keine prüfung mehr nötig (leider). wie das die jeweilige firma handhabt und ihr "quality-gate" gestalltet, ist was ganz anderes.

 

 

 

Für den Cat C reichen z.B. 3 aktive Jahre B1.1

 

funktioniert meines wissens aber nur, wenn man auch die base-maint-erfahrung nachweisen kann, bin mir da aber nicht 100%ig sicher.

 

 

 

Wenn ja, wie lange war die Praxiszeit bis zur Eintragung des B2, wenn ihr schon B1 auf einem Muster ward?
 

 

 back 2 topic: wie du schon angemerkt hast, ist das system wohl umgestellt worden. ich hab vor nem 3/4 jahr noch anstandslos 2 wochen nach erfolgreichem lehrgangsabschluss 2 mustereinträge in die aml vornehmen lassen, gar kein thema.

 

 mittlerweile habe ich den nächsten lehrgang abgeschlossen (ist noch nicht lang her) und hab nun die wartezeit von 4 monaten, bis mir das muster eingetragen wird. (hast du die tabelle aus der infoschrift im kopf?) hätte ich, theoretisch gesehen, nur ein muster in der aml stehen, dann würde ich tatsächlich unter die 12monatsregelung fallen und müsste ewig und 3 tage warten, bis ich das muster eingetragen bekommen würde. das ganze prozedere gilt übrigens auch für ganz "lapidare" motorerweiterungen (wenn man nun nen V2500 mit aufnehmen will, oder nen anderen motor für A330 ect. pp -> pro motor gilt dieser wartezeitenblock)

 

alles in allem finde ich die regelung etwas übers ziel hinaus geschossen, aber die behörde muss auch sicherstellen, dass da nicht jeder einfach einen lizenz "kauft" und dann wild in der gegend rum "released". bin ja mal gespannt, wie lange diese regelung greift, kann mir nur schwer vorstellen, dass es mit der prüfung völlig vorbei ist.

 

 IMHO verhält es sich mit der erweiterung von B1.1 auf B2 genauso wie mit mustererweiterungen -> die wartezeiten nach info-schrift gelten. davon unabhängig ist eine einjährige tätigkeit als B1.1 obligatorisch, bevor auf B2 erweitert werden kann. (wenn man diesen weg nimmt).

 

 

 

jetzt muss ich aber nochmal fragen:

 

 hast du den grundlagen lehrgang schon hinter dir? wenn ja, wieviele tage/module musstest du absolvieren und über welchen teil die teste schreiben (bei uns ist es so, dass wir zwar nur einen teil belegen müssen, aber einen volltest über alle module schreiben müssen)

 

 

 

 gruss michi

 

 

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  • 2 Wochen später...

leztenendes richtet sich jeder Grundlagenlehrgang seit neuestem nach Blockstunden und je nach Credit nachzulesen in den netten neuen LBA Tabularien entsteht dann der Schulungsbedarf, wenn du schon den B1.1 hast müsstest du ja entsprechende Modulprüfungen abgelegt haben und pro Modul soundso viele Stunden pro Modul erledigt haben. Daraus ergibt sich zusammen mit eventuell noch nicht absolvierten Modulen zb spezielle B2 Module oder Module die es schon beim B1.1 gab aber beim B2 umfangreicher sind eine Blockzeit bzw eine Gesamtzeit für den Lehrgang.

Ich finde das LBA verarscht uns gehörig so ein Prozeedere wie in D gibt es übrigends nirgends im EASA Land. Die Nummer mit den Praktischen Prüfungen die es bis vor kurzem noch gab sind auch nur auf Druck der EASA gefallen und schwups hat man sich beim LBA neue nette Hürden einfallen lassen , typisch D eben. Wer schon mal eine EASA Lizens eines Engländers sich angeschaut hat der denkt die habe ne Klopapierrolle als Lizens. Im Rest EASA Land reichen üblicherweise ne Bestandene Grundausbildung B1 und/oder B2 sowie eine bestandenes Typenrating Level III incl practical assesment für eine Eintragung und das seit 2003. Und wer schon mal ein Lehrgang oder Typrating im EU Ausland gemacht hat wird wissen das diese practicals incl Minipraxisprüfung ein Witz sind da reichts schon fast aus wenn man aus dem AMM vorlesen kann ?!

Die Frage ist dann nur macht es Sinn solch Leute auf die Flieger loss zulassen, das Entscheidende für mich ist nur diese seit Einführung der EASA massive Benachteiligung und Gängeleien von Technischen Personal in D durch das LBA gegenüber anderen EU Staaten.

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