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Aktuelles zur Deutschen Lufthansa AG


Gast Jörgi

Empfohlene Beiträge

Das Urteil bedeutet für die vc übrigens mehr. 1.Dadurch, dass der Streik Unrechtmäßig ist, kann lh für die Streiks gestern und heute Schadensersatzansprüche geltend machen. Das dürfte recht teuer werden.

2. zukünftige Streiks wird sich die VC jetzt zweimal überlegen. So einfach werden Sie keine Streiks mehr durchführen, wenn sie nicht ganz sicher ist, dass sie rechtskräftig sind.

3. tja wären sie mal am Verhandlungstisch geblieben. Lh wäre jetzt ziemlich blöd über die Ausgestaltung des Wings Konzeptes weiterhin mit VC zusammen zu arbeiten. Wenn das überhaupt so genannt werden kann. Ist ja auch bereits so öffentlich gesagt worden.

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@Gate67

Alles richtig, was Du schreibst. Ich versuche nur etwas über den Tellerrand zu blicken. Die VC ist aus meiner Sicht jetzt schon bestraft genug. Und wenn die 60 Mio. Euro Klage auch noch durchgezogen wird (wovon ich aber jetzt nicht mehr überzeugt bin) dann geht das schon an die Substanz, wenn ich nicht bereits darüber.

Diese Schlappe vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht stellt die VC an die Wand, und da sollte LH nicht eine "Vernichtung" bewirken. Gewerkschaften, und da wird meine spezieller Freund ahoberg sich verwundert die Augen reiben, haben in unserem System eine ganz wichtige Aufgabe als Tarifpartner (ich betone Tarifpartner), und da muß man sich auch wieder die Hand geben können.

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Eine Gewerkschaft, die das Streikrecht so massiv missbraucht, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist nicht nur der Geschäftsmann, der seinen Termin verpasst. Es sind tausende gestresste LH-Mitarbeiter, kranke Menschen, die nicht in rechtzeitig ihre Behandlungen antreten können, alte Leute, für die ein Flugausfall einen unvorstellbaren Streßfaktor darstellt, Kinder, die nicht zu ihren Eltern zurückkehren können, Menschen, deren wohlverdienter Jahresurlaub den Bach runtergeht etc. Darüber hinaus wird das größte deutsche Luftfahrtunternehmen massiv geschädigt. Jeder, der einen anderen um 100Euro betrügt, muss sich dafür vor Gericht verantworten und du möchtest eine Gewerkschaft, die einen millionenfachen Schaden illegal verursacht, ungestraft lassen?

@ Gate67, na dann leg doch mal los mit deinen konkreten Beispielen, welche kranken Menschen nun nicht ihre Behandlung erfahren haben, welche Kinder nicht zu ihren Eltern zurückkehren konnten, welchen Menschen geht ihr Jahresurlaub flöten?

 

Das ist doch das gleiche wie mit den Bahn-Streiks: Es wird aberwitzig geschimpft auf die Verantwortungslosigkeit der Gewerkschaften die (ich zitiere) "eine ganze Wirtschaftsnation lahmlegen". Wäre mir neu, dass die BRD die letzten 2 Jahre ins Schlingern kam dadurch. Diese Streiks betreffen einen Null-komma-Null-irgendwas-Anteil der Bevölkerung. Und was mich dabei eben fuchsig macht, ist genau diese Argumentation, ohne selbst betroffen zu sein! ("Scheiß VC und GDL! Aber eigentlich mir egal, weil ich fahre eh mit dem Auto ins Büro, fliege dienstlich nicht und muss auch nicht mit der Bahn reisen")

 

Und das heißt nun NICHT (!) das ich das Vorgehen der VC grundsätzlich korrekt empfinde. Tat ich bei der GDL genausowenig.

Bearbeitet von Isavind
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Und das Dilemma der VC hat das Gericht offensichtlich auch gewürdigt.

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/loehne-gehaelter/id_75361338/lufthansa-tarifkonflikt-gericht-stoppt-streik-der-piloten.html

 

Jetzt bin ich aber gespannt, wie das in NRW ausgeht. Da wird ja wegen 4U heute noch verhandelt.

 

Und noch eines: Ich hatte in der Vergangenheit, beinahe gebetsmühlenartig, immer mal wieder geschrieben, daß das Streikrecht kein Grundrecht sei, wofür ich dann auch immer wieder mehr oder weniger heftig unter Bezugnahme auf den Art. 9 GG kritisiert wurde.

Ich hoffe, das ist jetzt endgültig geklärt.

Das Recht zu streiken ist ein Grundrecht. Sonst wäre es auch nicht im GG verankert. Es gibt nur Regeln, die dieses Grundrecht eingrenzt, damit es nicht missbraucht wird. Das gibt es bei anderen Grundrechten auch.

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@ Gate67, na dann leg doch mal los mit deinen konkreten Beispielen, welche kranken Menschen nun nicht ihre Behandlung erfahren haben, welche Kinder nicht zu ihren Eltern zurückkehren konnten, welchen Menschen geht ihr Jahresurlaub flöten?

 

Das ist doch das gleiche wie mit den Bahn-Streiks: Es wird aberwitzig geschimpft auf die Verantwortungslosigkeit der Gewerkschaften die (ich zitiere) "eine ganze Wirtschaftsnation lahmlegen". Wäre mir neu, dass die BRD die letzten 2 Jahre ins Schlingern kam dadurch. Diese Streiks betreffen einen Null-komma-Null-irgendwas-Anteil der Bevölkerung. Und was mich dabei eben fuchsig macht, ist genau diese Argumentation, ohne selbst betroffen zu sein!

 

Und das heißt nun NICHT (!) das ich das Vorgehen der VC grundsätzlich korrekt empfinde. Tat ich bei der GDL genausowenig.

 

Das Gericht hat den Streik heute für unrechtmäßig erklärt. Das ist der ganz große Unterschied zur Bahn. Also bitte richtig informieren.

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Gwi hat die Klage zurückgenommen.

Zitat: Nach der Entscheidung in Hessen nahm Germanwings den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft aber zurück, teilte das Landesarbeitsgericht mit.

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/lufthansa-streik-201.html

 

Das verwundert mich nun aber doch. Es könnte allerdings sein, daß aus dem LAG Köln andere Signale kamen (reine Spekulation von mir). Und man stelle sich vor, was passieren würde, wenn LAG Frankfurt und LAG Köln in diesem Fall unterschiedlich entscheiden.

Das würde in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Eingang finden.

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Das Gericht hat den Streik heute für unrechtmäßig erklärt. Das ist der ganz große Unterschied zur Bahn. Also bitte richtig informieren.

Ist mir durchaus bewusst, tut aber auch nix zu Sache, weil ich vermute, deine Argumentation wäre genauso ausgefallen, wenn das nicht so gekommen wäre. Sollte dem nicht so sein, entschuldige ich mich dafür.

 

Mir geht's nur grundsätzlich darum, dass ich es für unverhältnismäßig halte, dass es so dargestellt wird, eine ganze Nation würde in Geiselhaft genommen dadurch und eigentlich kenne ich von keinem (!) ein konkretes Beispiel wie er:

- einen Termin nicht erwischt hat

- Nicht in den Jahresurlaub konnte

- "eine Behandlung nicht erfahren konnte".

 

Gruß

Moe

Bearbeitet von Isavind
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Das Recht zu streiken ist ein Grundrecht. Sonst wäre es auch nicht im GG verankert. Es gibt nur Regeln, die dieses Grundrecht eingrenzt, damit es nicht missbraucht wird. Das gibt es bei anderen Grundrechten auch.

 

Da versucht es doch tatsächlich noch jemand.

Dann lies doch mal nach was im Art. 9, Abs. 3 GG steht. Der Begriff Streikrecht jedenfalls nicht. Da steht nur etwas vom Recht Vereinigungen (Koalitionsrecht) zu bilden.

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Immer mit der Ruhe!

 

Es wurde nun erst einmal eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Streik sofort unterbindet.

Ob er wirklich unrecht ist, muss nun (in aller Ruhe) in einer Hauptverhandlung geklärt werden.

Und erst wenn dieses Urteil gesprochen und rechtskräftig geworden ist, kann es in einem weiteren Verfahren um Schadensersatzforderungen gehen.

 

Und die Rücknahme der Klage in Köln ist auch logisch, da Germanwings überhaupt nicht gestreikt hat.

Es handelte sich ja hier um eine vorbeugende Klage.


 

 

Das Streikrecht wird in Deutschland aus dem Artikel 9, Absatz 3 ABGELEITET.

 

Des Weiteren ist es durch diverse Urteile des Bundesarbeitsgerichtes geregelt.

Es ist somit kein Grundrecht, sondern (nur) ein höchstrichterlich entschiedenes Recht.

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@Gate67

Alles richtig, was Du schreibst. Ich versuche nur etwas über den Tellerrand zu blicken. Die VC ist aus meiner Sicht jetzt schon bestraft genug. Und wenn die 60 Mio. Euro Klage auch noch durchgezogen wird (wovon ich aber jetzt nicht mehr überzeugt bin) dann geht das schon an die Substanz, wenn ich nicht bereits darüber.

Diese Schlappe vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht stellt die VC an die Wand, und da sollte LH nicht eine "Vernichtung" bewirken. Gewerkschaften, und da wird meine spezieller Freund ahoberg sich verwundert die Augen reiben, haben in unserem System eine ganz wichtige Aufgabe als Tarifpartner (ich betone Tarifpartner), und da muß man sich auch wieder die Hand geben können.

 

Auch ich bin positiv überrascht, fürchte aber das es von Seiten der Lufthansa auf Vernichtung hinausläuft - nichts anderes war doch von Anfang an das Ziel.

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Da versucht es doch tatsächlich noch jemand.

Dann lies doch mal nach was im Art. 9, Abs. 3 GG steht. Der Begriff Streikrecht jedenfalls nicht. Da steht nur etwas vom Recht Vereinigungen (Koalitionsrecht) zu bilden.

Natürlich hast Du damit Recht. Das steht da wirklich nicht. Die meisten Leute haben sich halt leider noch nie wirklich mit dem Grundgestez befasst und halten das Streikrecht eben für ein Grundrecht. So ganz verstehen kann ich aber trotzdem nicht, warum das jetzt auf einmal durch das Gerichtsurteil bestätigt ist.

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Das verwundert mich nun aber doch. Es könnte allerdings sein, daß aus dem LAG Köln andere Signale kamen (reine Spekulation von mir). Und man stelle sich vor, was passieren würde, wenn LAG Frankfurt und LAG Köln in diesem Fall unterschiedlich entscheiden.

Das würde in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Eingang finden.

 

Also mich verwundert das gar nicht, sondern ist vollkommen logisch.

Ich habe ein gewonnes Urteil und ziehe daher das andere Verfahren zurück, so daß verhindert wird,

eine evtl. gegenläufiges Urteil zu bekommen. So bleibt nur ein Urteil zur Bewertung im Hauptverfahren.

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Das Streikrecht wird in Deutschland aus dem Artikel 9, Absatz 3 ABGELEITET.

 

. "Arbeitskämpfe [...] zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1" sind in 9 III 3 GG ausdrücklich geschützt.

 

Im Übrigen sind Art. 28 i. V. m. Art. 51 GRChEU geltendes Recht.

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Also mich verwundert das gar nicht, sondern ist vollkommen logisch.

Ich habe ein gewonnes Urteil und ziehe daher das andere Verfahren zurück, so daß verhindert wird,

eine evtl. gegenläufiges Urteil zu bekommen. So bleibt nur ein Urteil zur Bewertung im Hauptverfahren.

 

Wenn das LAG Frankfurt gar nicht zuständig ist, was dann?

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@Gate67

Alles richtig, was Du schreibst. Ich versuche nur etwas über den Tellerrand zu blicken. Die VC ist aus meiner Sicht jetzt schon bestraft genug. Und wenn die 60 Mio. Euro Klage auch noch durchgezogen wird (wovon ich aber jetzt nicht mehr überzeugt bin) dann geht das schon an die Substanz, wenn ich nicht bereits darüber.

Diese Schlappe vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht stellt die VC an die Wand, und da sollte LH nicht eine "Vernichtung" bewirken. Gewerkschaften, und da wird meine spezieller Freund ahoberg sich verwundert die Augen reiben, haben in unserem System eine ganz wichtige Aufgabe als Tarifpartner (ich betone Tarifpartner), und da muß man sich auch wieder die Hand geben können.

 

 

Manchmal muss es erstmal krachen bevor die Vernunft wieder einsetzt und alle die Notwendigkeiten und Fairness gegenüber der anderen Seite erkennen.

 

Radikale Änderungen sind nie schmerzfrei oder kostenlos.

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Ist mir durchaus bewusst, tut aber auch nix zu Sache, weil ich vermute, deine Argumentation wäre genauso ausgefallen, wenn das nicht so gekommen wäre. Sollte dem nicht so sein, entschuldige ich mich dafür.

 

Mir geht's nur grundsätzlich darum, dass ich es für unverhältnismäßig halte, dass es so dargestellt wird, eine ganze Nation würde in Geiselhaft genommen dadurch und eigentlich kenne ich von keinem (!) ein konkretes Beispiel wie er:

- einen Termin nicht erwischt hat

- Nicht in den Jahresurlaub konnte

- "eine Behandlung nicht erfahren konnte".

 

Gruß

Moe

Wie sollst du auch die Schicksale von hunderttausenden Reisenden kennen? Die rennen auch nicht alle sofort zu RTL oder zur Bildzeitung.

Bearbeitet von Gate67
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Wie sollst du auch die Schicksale von hunderttausenden Reisenden kennen? Die rennen auch nicht alle sofort zu RTL oder zur Bildzeitung.

Gate, nochmal, und das ist auch nur meine Meinung:

Für den Großteil der "hundertausenden" Reisenden, die dieser Streik betrifft, tritt deren Worst-case doch gar nicht ein. Man bucht um, man nimmt Bahn oder Auto (gerade heute wenn die innerdeutschen Strecken ausfallen), man verschiebt seinen Jahresurlaub um die Streiktage, man fliegt *A-Alternativen und und und.

Von den von dir genannten Reisenden wird nur ein BRUCHTEIL auch wirklich ECHTEN Schaden nehmen (wichtiger und unverschiebarer Geschäftstermin platzt und damit geht ein Deal den Bach runter o.ä - wäre bei höherer Gewalt aber auch so vgl. Island 2010 oder heftiger Schneefall in FRA).

 

Für 98% der Betroffenen ist das ganze nur eines: extrem nervig. Aber davon geht weder die deutsche Wirtschaft zu Grunde noch eine altehrwürdige große deutsche Airline mit einem klangvollen Namen.

 

Gruß

Moe

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Als ich die Nachricht gerade in den Radio mitbekam, hab ich das grinsen aus dem Gesicht nicht mehr rausbekommen :D
Anstelle dass sich beide gegenseitig runterziehen möchten, sollten Sie lieber an einen völlig neuen Vertrag arbeiten der die Eurowings, Germanwings und Cityline zusammenfasst. Am besten sogar so, dass man alles wieder unter einer einheitlichen Marke "Lufthansa" anbieten kann und nicht diese Augenwischererei wie Sie es jetzt schon machen.

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Ich bin kein Jurist: der Punkt war ja, dass VC sich nicht in Unternehmensentscheidungen wie den Aufbau des Wingskonzepts einmischen (weil es nicht Bestandteil vom Tarifrecht ist) und deswegen streiken darf.

Was könnte also nun die Konsequenz sein (sofern es ein endgültes Urteil gibt!)?

- Darf VC diesen Punkt nicht mehr einfordern? Sprich es ist erstmal vom Tisch? (Was ich mir nicht vorstellen kann)

- Oder streikt man jetzt halt wieder "wegen der Altersversorgung etc. " - kommt aber bei den Verhandlungen trotzdem nicht weiter, weil man das Wingskonzept weiter verhindern will?

Bearbeitet von noATR
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Und die Rücknahme der Klage in Köln ist auch logisch, da Germanwings überhaupt nicht gestreikt hat.

Es handelte sich ja hier um eine vorbeugende Klage.

 

Richtig. Das hatte ich nicht beachtet. Insofern nicht verwunderlich.

Das Streikrecht wird in Deutschland aus dem Artikel 9, Absatz 3 ABGELEITET.

 

Des Weiteren ist es durch diverse Urteile des Bundesarbeitsgerichtes geregelt.

Es ist somit kein Grundrecht, sondern (nur) ein höchstrichterlich entschiedenes Recht.

 

Genau so isses.

. "Arbeitskämpfe [...] zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1" sind in 9 III 3 GG ausdrücklich geschützt.

 

Im Übrigen sind Art. 28 i. V. m. Art. 51 GRChEU geltendes Recht.

 

Aber Du nimmst doch hoffentlich zur Kenntnis, daß das LAG in Frankfurt im Wege der Verhandlung über den Antrag von LH den Streik vorerst als rechtswidrig eingestuft hat, oder? Oder siehst Du hier einen Rechtsbruch?

Wenn das LAG Frankfurt gar nicht zuständig ist, was dann?

 

Dann hätte es sich für unzuständig erklären müssen. Hat es aber nicht, ergo ist es zuständig.

Könnte denn die VC jetzt direkt wieder neue Streiks ansetzen?

 

Im Prinzip jein. Jetzt hängt denen natürlich der Klotz der unzulässigen Streikbegründung am Bein. Die VC-Juristen werden sich aber sicher was ausdenken.

Aus meiner Sicht möchte ich aber abraten, jetzt Winkelzüge zu veranstalten.

Bearbeitet von aaspere
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Aber Du nimmst doch hoffentlich zur Kenntnis, daß das LAG in Frankfurt im Wege der Verhandlung über den Antrag von LH den Streik vorerst als rechtswidrig eingestuft hat, oder? Oder siehst Du hier einen Rechtsbruch?

 

Weder das Verbatim der Klageschrift noch das Urteil sind veröffentlicht.

 

Ein individuell und fallweise eingeschränktes Grundrecht bleibt aber ein Grundrecht.

 

Vielleicht sollten wir alle, die dies nicht ertragen, in unsere Gebete für die Seelen, die sich in der harten Gegenwart nicht mehr auskennen, einschließen.

Tea time.

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Ich bin kein Jurist: der Punkt war ja, dass VC sich nicht in Unternehmensentscheidungen wie den Aufbau des Wingskonzepts einmischen (weil es nicht Bestandteil vom Tarifrecht ist) und deswegen streiken darf.

Was könnte also nun die Konsequenz sein (sofern es ein endgültes Urteil gibt!)?

- Darf VC diesen Punkt nicht mehr einfordern? Sprich es ist erstmal vom Tisch? (Was ich mir nicht vorstellen kann)

- Oder streikt man jetzt halt wieder "wegen der Altersversorgung etc. " - kommt aber bei den Verhandlungen trotzdem nicht weiter, weil man das Wingskonzept weiter verhindern will?

 

 

Die VC darf nicht die Einstellung von Wings einfordern und kann nicht darüber debattieren, wo sich diese Einheit einsiedelt, on sie am Markt rekrutiert usw.

 

Aber sie darf sehr wohl dafür kämpfen, das zB die KTV Piloten die bei Germanwings sind zur Mutter zurückkehren können, oder bei Eurowings unter Beibehaltung des KTV bleiben. Sie können auch jederzeit verhandeln das zB  im Falle eine Überhangs an KTVPiloten in der LH diese zu KTV Konditionen in anderen Gesellschaften vorübergehend beschäftigt werden, unter Beibehaltung der Seniorität usw.

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