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Frage zu Zoll und Reisefreimenge


BartS

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Hallo zusammen.

 

Die Reisefreimenge für die Einfuhr von Waren in die EU beträgt ja 430€.

Nun meine Frage: welcher Preis wird als Berechnungsgrundlage genommen? Der vor Ort im Ausland gezahlte Preis, oder was die Ware in D kosten würde?

 

Mal als Beispiel: Ich kaufe mir in Bangkok eine Digicam, die dort 400€ kostet. In D kostet die gleiche Kamera aber rund 600€.

Wenn ich nun an einen spitzfindigen Zöllner gerate, der meine Rechnung anzweifelt, und das Googlen anfängt, bin ich ja der Angeschmierte(vor allem,wenn ich durch den grünen Kanal bin,Strafzoll).

 

Wer kann Licht ins Dunkel bringen? Auf der Seite vom Zoll hab ich nix gefunden(eh alles unverständliches Bürokratengeschwaffel dort)

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Nimm auf jeden Fall eine Quittung, Rechnung o.ä. mit, dann zählt der im Ausland gezahlt Preis. Kreditkarten Abrechnung oder so tut es auch.

 

Sonst wird der Zoll dir die Cam schätzen und dann vermutlich den lokalen Preis nehmen... oder irgendeinen den sie gerade so im Internet finden...

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Wenn Du Zweifel an der Einhaltung der Zollbestimmungen hast, mußt Du durch den roten Kanal. Der Durchgang durch den grünen Kanal gilt für den Zoll als Erklärung "nix zu verzollen", weswegen dann schon mal locker die doppelten Kosten anfallen können. Ansonsten kann man auch beim Zoll vorab nachfragen: IWM Zoll.

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Hallo,

ich mach´s immer nach dem Spruch, "ehrlich währt am längsten". Ab durch den roten Kanal, alle Quittungen bereit halten und die Sache ist gegessen. Umrechnung erfolgt immer zum tagesaktuellen Kurs. Das heißt, wenn man zum Beispiel in den USA einkauft, ruhig etwas unter umgerechnet 430Euro bleiben.

 

Und wenns dann mal soweit ist das die Zöllner doch wollen das du den Koffer aufmachst, dann sei kooperativ.

 

Denk auch daran, das du ggfs. auch nachweisen mußt, das du eine Kamera schon länger besitzt und sie deswegen nicht verzollen mußt.

 

Auch hier können die Zöllner darauf pochen, das du den Nachweis erbringst, das ie zum Beispiel in Deutschland gekauft wurde.

 

Gruß,

Michael

 

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  • 2 Monate später...
  • 4 Monate später...

Du musst nur 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_po...dung/index.html

 

Bzgl. Zollabwicklung gibt es verschiedene Vorgehensweisen, je nachdem, mit wem geliefert wird.

Einige Unternehmen, z.B. DHL, nehmen, wenn alle Unterlagen in der Sendung klar sind, die Zollabfertigung für Dich vor. Du zahlst dann die Gebühren beim Erhalt der Ware beim Paketboten.

 

Andere Unternehmen, oder wenn die Zollformalitäten nicht komplett vorliegen, informieren Dich nur, dass Dein Paket beim Zoll liegt, wo Du es dann abholen musst.

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  • 8 Monate später...

da du klamotten (teilbarer Artikel) hast hast du erst einmal die möglichkeit diese auf versch. Reisebegleitungen falls vorhanden um zu verteilen. Falls man dich wirlich "erwicht" und man alle Rechnungen addiert musst du nur die 50 Euro Verzollen.

 

Falls du jetzt aber etwas großes teueres Kaufen würdest, was man nicht teilen kann z.B Laptop gilt dies nicht und man müsste alles verzollen, trifft aber auf die nich zu.

 

Ich würde an deiner Stelle einfach ein paar der gekauften Klamotten noch in den USA tragen, und davon die quittung wegwerfen, und schon brauchst du dir keine gedanken machen da du dann nur nnoch offizielle 430 € Einführst, da man sicher keine genauen Analysen anstellen wird ;)

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http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_re...land/index.html

 

* Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Personengruppen wie z.B. Bewohner grenznaher Gemeinden oder Grenzpendler eingeschränkte Mengen- und Wertgrenzen gelten.

 

* Für die Feststellung, ob die Wertgrenzen eingehalten oder überschritten worden sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.

 

* Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.

 

Beispiel:

Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240 Euro) abgabenfrei einführen.

 

Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.

 

* Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 Euro zu verzollen ist.

 

 

Okay, ich hab mich unklar ausgedrückt und bin einfach mal davon ausgegangen, dass du kleinkram Klammotten für ca. 50 euro Zusammen bekommst, wenn du natürlich so einkaufts, dass du nur ein paar teurere Artikel hast, siehe Bsp, dann musst du es komplett verzollen

 

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Nun, ich habe mich mal beim Zoll erkundigt, und da wurde mir explizit erklärt, daß bei Überschreiten der Freigrenze diese prakrisch nicht existiert und der GESAMTE Betrag der Abgabenpflicht unterliegt

 

Was dann dem auf der ZOLL HP augeführten BSP mit den Stühlen komplett wiedersprechen würde!

Wie gesagt, es muss immer die Teilbarkeit beachtet werden. Ein Loptop oä für 500 müsste komplett versteuert werden, mehrere Einzelteine im wert von 500 Euro würde so "angeordnet", dass die Freimenge bestmöglich genutzt wird und alles was dan drüber ist verzollt werden muss, das können halt dann auch mal 100€ sein, wenn die Kombinationen ungünstig währen.

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  • 2 Monate später...
  • 2 Monate später...

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