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Aktuelles zum Flughafen Wien


Herthafan

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(Also ich hab länger gesucht und noch kein Sammeltheard für Wien gefunden)

 

Weiß jemand was gestern Abend in Wien passiert ist? Bin gestern von Wien geflogen und als ich so gegen 6 uhr abends in einem Cafe am Airport saß, rauschten auf dem Rollfeld mehrere Feuerwehrautos mit Blaulicht vorbei. Nach 10 Minuten kamen immer noch welche nach. Als mein Flieger dann um neun zur Startbahn rollte, sah ich hinter dem Skylink die ganzen Autos noch mit Blaulicht an einer Maschine stehen. Ich meine es wäre ein A330 von Ethiad gewesen, wobei ich mir da nicht sicher bin. Weiß jemand was da los war? Eine Übung um diese Zeit würde ich doch jetzt mal ausschließen oder?

Bearbeitet von Alexander Fialski
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  • 3 Jahre später...
  • 2 Jahre später...

Na ja, gut finde ich den Kommentar nicht.

 

Richter haben nun mal die Aufgabe auf die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Rahmenbedinungen zu achten. Da gehören auch Klimaschutzabkommen dazu.

Was die Einlassung des Journalisten angeht, der Wiener Flughafen würde nichts zum weltweiten CO2-Ausstoß beitragen, so kann man ihm entgegnen, dass es der Welt auch egal ist, ob in Wien geflogen oder mehr geflogen wird. Ironie aus....

Mit dieser Argumentation müsste an keinem Auto und an keiner Heizung eine verbrauchsenkende Maßnahme vorgenommen werden, denn alle sind ja quasi unerheblich für das Weltklima. Tatsächlich aber trägt der Luftverkehr mit xx% (da streiten sich die Gelehrten) zum CO2-Ausstoß bei. In die CO2-Abgabe sind nur die Flüge innerhalb der EU eingebunden.

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Na sowas, da kommt mir Backtrack mit seinem Kommentar zuvor.

Ich halte den Kommentar aus ähnlichen Gründen für falsch. Das Argument, dass die Entscheidung über den Flughafen eine politische Entscheidung ist, ist richtig. Aber auch eine politische Entscheidung ist grundsätzlich überprüfbar. Und hier stehen die Gesetze in dem Rang zueinander, wie es politisch entschieden wurde.

 

Wenn sich Österreich per Gesetz verpflichtet, die Treibhausgase in allen Branchen zu senken und zeitgleich eine Flughafenerweiterung nur zulässig ist, wenn keine anderen öffentlichen Interessen entgegen stehen hat die Politik versagt. Mal abwarten was eine Revision ergibt und wie sich Fachleute dazu äußern.

 

Ich persönlich hätte die Erweiterung begrüßt, auch wenn ich bezweifel, dass VIE als Hub in der Zukunft benötigt wird. Grundsätzlich sollte nicht die Emission von Treibhausgasen untersagt werden, sondern über Steuern reguliert werden und Innovationsanreize gesetzt werden. Es kollidieren eine ganze reihe von widersprüchlichen politischen Zielen.

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https://www.austrianwings.info/2017/02/entscheid-zur-dritten-piste-am-flughafen-wien-realitaetsfremder-gehts-kaum-noch/

 

Die Gastautoren von austrianwings.info scheinen Mal wieder Lust auf Stimmung und Beleidigungen zu haben. So richtig seriös fand ich die aber noch nie.

 

Es ist ein Kommentar. Von dem kann man halten was man will, aber insgesamt werden in diesem Kommentar die richtigen Fragen gestellt. Die Anmerkungen sind m.M.n. auch richtig. Über gewisse Formulierungen lässt sich streiten, allerdings sind derartige Kommentare in Tageszeitungen jetzt auch nicht unüblich.

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Es ist ein Kommentar. Von dem kann man halten was man will, aber insgesamt werden in diesem Kommentar die richtigen Fragen gestellt. Die Anmerkungen sind m.M.n. auch richtig. Über gewisse Formulierungen lässt sich streiten, allerdings sind derartige Kommentare in Tageszeitungen jetzt auch nicht unüblich.

 

Also meiner Ansicht nach zeigt der Kommentar, dass die Autoren nicht so recht verstehen, was die Aufgaben von Richtern eigentlich sind. Sie werfen diesen vor, in einem "Paragraphen-Paralleluniversum" zu leben - aber genau das ist halt deren Aufgaben, die Vereinbarkeit von irgendwelchen Sachen mit den gültigen gesetzlichen Regelungen zu überprüfen.

 

Es NICHT die Aufgabe von Richtern, sich einfach über diese hinwegzusetzen - würden sie es tun, würden sie ihre Befugnisse weit übertreten. Und die Autoren schreiben ja sogar selber, dass das Urteil sachlich wohl richtig sei.

 

Die Richter sind hier die falschen Adressaten der Kritik, es ist die Politik, die diese Rahmenbedingungen schafft und somit auch verantwortlich ist, wenn etwas dann nicht in diese Rahmenbedingungen passt.

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Die Kurzfassung ist die, die drei Richter sind zwei Umwelt-Hardliner die Umweltverbänden nahe stehen sollen. Der dritte ist ein Agrar-/Großgrundbesitzer-Lobbyist. Ob das eine relevante Information ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es so wäre, müsste man fragen, ob gegen die Richter ein Befangenheitsantrag gestellt wurde und wenn ja, wie damit umgegangen wurde. 

Wenn dem nicht so ist, ist es unnötige Stimmungsmache, die von zwei dingen ablenkt, Gesetze und Besetzung des Gerichts sind politische Entscheidungen, in der Arena sollte man über die Auswirkungen des Urteils diskutieren. 

 

Wenn das Urteil tatsächlich unhaltbar ist, wird es in der nächsten Instanz kassiert.

 

Die NZZ schreibt ganz zutreffend:

[...] Die Politik hat jedenfalls die Grundlagen für diese Entscheidung gelegt – auch wenn individuell kaum einem Politiker bewusst gewesen sein dürfte, dass man auf den Bau eines großen Treibhausgas-Treibers verzichten muss, wenn man sich verpflichtet, den Treibhausgas-Ausstoß zu senken. [...]
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  • 1 Monat später...

Flughafen erhebt Revision und Verfassungsgerichtshofbeschwerde, Land Niederösterreich ebenfalls Revision (wobei nicht eindeutig hervorgeht, ob das Land als Antragstellerin oder die Landesregierung als belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht Revison erhebt).

http://wien.orf.at/news/stories/2832674/

Da offenbar entweder der Sprecher vom Flughafen oder der Journalist zu viele deutsche Medien liest:  In Österreich geht es nicht gar so formalistisch zu, es gibt vor dem Verwaltungsgerichtshof keine strikte Trennung zwischen Zulassungsverfahren und eigentlichem Verfahren.

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  • 3 Monate später...

Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtslage grob verkannt und den Klimaschutz sowie den Bodenverbrauch falsch bewertet.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vom Flughafen Wien-Schwechat geplante dritte Piste als verfassungswidrig aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, entschieden die Richterinnen und Richter mit Datum 29. Juni 2017. Die Rechtssache geht nun zurück an das BVwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt. Dieses gehäufte Verkennen der Rechtslage belastet die Entscheidung mit Willkür; es verletzt die Parteien im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.

Der Verfassungsgerichtshof sieht Fehler vor allem bei der Auslegung der Staatszielbestimmung des umfassenden Umweltschutzes durch das Bundesverwaltungsgericht. Es ist zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz bei der Abwägung von Interessen für und gegen die Genehmigung eines Projekts einzubeziehen. Aber: Die im Gesetz genannten „sonstigen öffentlichen Interessen“, die bei der Abwägung gemäß Luftfahrtgesetz zu berücksichtigen sind, müssen aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar sein.

Und eine Erweiterung dieser Interessen findet durch die Staatszielbestimmung nicht statt – weder auf Klimaschutz noch auf Bodenverbrauch. Auch ist aus dem Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit kein absoluter Vorrang von Umweltschutzinteressen ableitbar.

Das Verwaltungsgericht hat zudem die mit dem Projekt verbundenen Kohlendioxid-Emissionen fehlerhaft berechnet. Vereinfacht formuliert: Laut Feststellung eines gerichtlichen beeideten Sachverständigen wären nur die Emissionen einzurechnen, die während Start und Landung erfolgen („LTO-Emissionen“ – Landing and Take Off). Der Senat des BVwG hingegen hat in seiner Prognose für das Jahr 2025 Emissionen berücksichtigt, die während des gesamten Fluges anfallen („Cruise-Emissionen“).

Dazu kommt, dass sich das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Auswirkungen der Emissionen fälschlich auch auf Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen wie das Kyoto-Protokoll beruft, die es in diesem Fall nicht hätte heranziehen dürfen. Auch das Klimaschutzziel in der niederösterreichischen Landesverfassung darf für die Auslegung des Luftfahrtgesetzes nicht herangezogen werden, weil dieses Ziel nur für den Wirkungsbereich des Landes anzuwenden ist.

 

 

Quelle https://www.vfgh.gv.at/medien/Flughafen_3._Piste.de.php

 

Bearbeitet von Ollivhb
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  • 6 Monate später...

Der Flughafen VIE hat nun nachdem Zusammenbruch von Air Berlin und nun auch Niki, verbunden mit dem starken und schnellen Wachsen von Eurowings, so einiges anpassen müssen.

Eurowings wird in den C-Gates, also dort wo bisher AB zuhause war abgefertigt.

Das ist als EW-Passagier ganz nett, da man nun viel häufiger direkt am Gate ankommt und wieder abfliegt und deutlich weniger Bus fahren muss. Aber kein Vorteil ohne Nachteil! Denn alle Best-oder Statuspassagiere haben nun das eine oder andere Problem, die „erarbeitete“ oder bezahlte Mehrleistung auch in Abspruch zu nehmen. Denn während das Bodenpersonal von Austrian problemlos mit den EW Gästen klar kommt, geht es schon beider Sicherheitskontrolle los. Das Flughafenpersonal guckt nämlich nur auf die EW-Flugnummer und schon ist die Prioriylane tabu! Status, Buchungsklasse, egal. Diskussion zwecklos! 

Dann der Lounge-Zugang. Die AUA-Lounge ist in den F-Gates. Mit EW-Bordkarte kommt man nicht mal zu SiKo an den F-Gates. Ist man durch die an den B-Gates durch, muss man einen Shuttle-Bus nehmen, um in Richting Lounge zu kommen. Nur wird man mit EW-Bordkartegarnicht erst mitgenommen! Bleibt nur noch die Jet-Lounge im Zentralbereich vor den C-und D-Gates. Die ist aber VOR der Sicherheitskontrolle! Auf meine Frage, wo wir dann wieder aus dem Sicherheitsbereich raus können, um dorthin zu gelangen endete mit einer Warnung. Man könne zwar wieder aus dem Sicherheiotsbereich raus und in die Lounge gehen, aber das Computersystem des Airports würde uns nicht wieder zur Sicherheitskontrolle herein lassen. Mein Einwand, dass uns der Mitarbeiter doch dann nach „manueller“ Kontrolle die Schränke zur SiKo wieder öffnen könne, würde damit beantwortet, dass die Mitarbeiter angewiesenen seien, das zu verweigern!

Sagen wir mal so, ich bin nach ein paar schönen Tagen in Wien nun gut gelaunt auf dem Weg nachhause und habe Zeit und Muße mir das alles in Ruhe anzusehen. Passagiere in Hektik, nach einem üblen Tag oder auf dem Weg zu einem Geschäftstermine werde wahrscheinlich etwas unentspannter reagieren.

Hier sollten der Flughafen und Eurowings mal seine Regularien und Angebote aufeinander anpassen!

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Am ‎21‎.‎01‎.‎2018 um 14:35 schrieb jubo14:

Der Flughafen VIE hat nun nachdem Zusammenbruch von Air Berlin und nun auch Niki, verbunden mit dem starken und schnellen Wachsen von Eurowings, so einiges anpassen müssen.

Eurowings wird in den C-Gates, also dort wo bisher AB zuhause war abgefertigt.

Das ist als EW-Passagier ganz nett, da man nun viel häufiger direkt am Gate ankommt und wieder abfliegt und deutlich weniger Bus fahren muss. Aber kein Vorteil ohne Nachteil! Denn alle Best-oder Statuspassagiere haben nun das eine oder andere Problem, die „erarbeitete“ oder bezahlte Mehrleistung auch in Abspruch zu nehmen. Denn während das Bodenpersonal von Austrian problemlos mit den EW Gästen klar kommt, geht es schon beider Sicherheitskontrolle los. Das Flughafenpersonal guckt nämlich nur auf die EW-Flugnummer und schon ist die Prioriylane tabu! Status, Buchungsklasse, egal. Diskussion zwecklos! 

Dann der Lounge-Zugang. Die AUA-Lounge ist in den F-Gates. Mit EW-Bordkarte kommt man nicht mal zu SiKo an den F-Gates. Ist man durch die an den B-Gates durch, muss man einen Shuttle-Bus nehmen, um in Richting Lounge zu kommen. Nur wird man mit EW-Bordkartegarnicht erst mitgenommen! Bleibt nur noch die Jet-Lounge im Zentralbereich vor den C-und D-Gates. Die ist aber VOR der Sicherheitskontrolle! Auf meine Frage, wo wir dann wieder aus dem Sicherheitsbereich raus können, um dorthin zu gelangen endete mit einer Warnung. Man könne zwar wieder aus dem Sicherheiotsbereich raus und in die Lounge gehen, aber das Computersystem des Airports würde uns nicht wieder zur Sicherheitskontrolle herein lassen. Mein Einwand, dass uns der Mitarbeiter doch dann nach „manueller“ Kontrolle die Schränke zur SiKo wieder öffnen könne, würde damit beantwortet, dass die Mitarbeiter angewiesenen seien, das zu verweigern!

Sagen wir mal so, ich bin nach ein paar schönen Tagen in Wien nun gut gelaunt auf dem Weg nachhause und habe Zeit und Muße mir das alles in Ruhe anzusehen. Passagiere in Hektik, nach einem üblen Tag oder auf dem Weg zu einem Geschäftstermine werde wahrscheinlich etwas unentspannter reagieren.

Hier sollten der Flughafen und Eurowings mal seine Regularien und Angebote aufeinander anpassen!

Ob für Eurowings in Wien überhaupt noch Platz ist.

Heute ist Ryanair mit der gesamten Führungsriege in Wien aufgeschlagen.
Außerdem will IAG in Form von Vueling und Level groß loslegen.

http://www.austrianaviation.net/detail/iag-prueft-level-fluege-ab-wien/

 

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