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EASA Part 66 Cat A Credit, arbeiten im Ausland


FGMI

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute! Bin ganz neu hier! Gleich ein paar Fragen an Wissende:

 

Durch meine Part 66 Cat A Ausbildung in einer Part 147 Schule (Trainico, Berlin) und einem Part 145 Wartungsbetrieb, habe ich Credits auf die Lizenz Part 66 Cat A erworben. Nun muss ich noch 9 Monate in einem 145er Wartungsbetrieb absolvieren und im Practical Training Report - PTR - nachweisen um die Part 66 Cat A Lizenz zu erhalten.

 

Muss ich diesen PTR innerhalb von 4 Jahren und 3 Monaten + 9 Monate PTR = 5 Jahre beginnen, oder innerhalb von 5 Jahren + 9 Monate? Zweite Frage: Kann ich diesen PTR auch bei einem ausländischen EASA Part 145 Wartungsbetrieb erwerben? In diesem Fall handelt es sich um einen Wartungsbetrieb mit 145er Zulassung in Südamerika. Human Factors muss wann wiederholt werden bzw. verfällt wann?

 

Danke für Eure zahlreichen Antworten.

Grüße, der FGMI

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Hi,

 

nichts für ungut aber lernt man bei Trainico kein Luftrecht? Als Cat A sollte man schon wissen was man darf und wie man zur Lizenz kommt.

 

Na klar unterrichten die das auch, sonst hätte ich gar nicht die Credits auf meine zukünftige CATA Lizenz bekommen, soll heissen: CAT A Ausbildung erfolgreich abeschlossen, vor über 3 Jahren.

 

 

Ich hatte das LBA angeschrieben und das ist die Antwort:

 

Sehr geehrter Herr....

 

Ihre Email möchten wir folgendermaßen beantworten:

 

Für den Erwerb einer CAT-A Lizenz benötigen Sie außer dem Nachweis

eines Wissensstandes - bereits über eine CAT-A1 Grundlagenschulung bei

Trainico erbracht - einen ausreichenden Nachweis praktischer Erfahrung

über mindestens zwölf Monate.

 

Die Erfahrung aus einem Teil-145 anerkannten Betrieb kann von jedem

EASA-Mitgliedsstaat bestätigt und für Ihre Zertifizierung anerkannt

werden. Die Erfahrung aus einem ausländischen Teil-145 Betrieb ist über

die LBA-Form 19.2 nachzuweisen. Zusätzlich ist eine Genehmigungsurkunde

und ein Auszug aus dem MOE dieses Betriebes beizufügen, die Aufschluss

über den Genehmigungsumfang und die abzeichnungsberechtigten Personen

(Betriebsleiter etc.) der Firma geben.

 

Mit der LBA-Form 19.2 ist ein "Logbook" bzw. "Practical Training

Record" zu führen, dass jedoch nur auf Verlangen des

Luftfahrt-Bundesamtes vorzulegen ist.

 

Beachten Sie bei der Antragstellung hinsichtlich der Erfahrung auch

folgendes:

Um als aktuelle Erfahrung betrachtet zu werden, müssen mindestens 50%

der erforderlichen zwölfmonatigen Erfahrung innerhalb eines Zeitraums

von 12 Monaten vor dem Datum des Antrags auf die

Luftfahrzeug-Instandhaltungslizenz gemäß Teil-66 gesammelt worden sein.

Die restliche Erfahrung sollte innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren

vor der Antragstellung gesammelt worden sein.

 

Das von Ihnen an einer Teil-147 anerkannten Schule erfolgreich

absolvierte Modul M9 "Human Factors" entfällt nicht und muss auch nicht

wiederholt werden.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben geholfen zu haben und stehen für

weitere Fragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

_______________________________________________________________

 

Präzise Antwort, so habe ich's gern!

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CAT A Ausbildung erfolgreich abeschlossen, vor über 3 Jahren.

 

 Also den Theorieteil, oder?

 

 

 

 

 Wenn ich recht informiert bin, dann haben die Module eine gültigkeit von 5 Jahren, innerhalb diesen Zeitraums sollte die Lizenzs dann beantragt sein, ansonsten könnte es passieren, das Module nachgeschult werden müssen.

 

 Sofern du als Certifying Staff tätig bist, muss alle 2 Jahre eine Human Faktors "nachschulung"/auffrischung ect. stattfinden, wie das der jeweilige Betrieb nun in ihrem MOE realisiert, ist unterschiedlich. Wie das nun genau mit Personen in der Ausbildung ist, weiss ich in dem Fall auch nicht, weil das LBA gefühlt alle 3 Monate Regeln ändert/neu schreibt/ect.

 

 Erkundige dich vorher, welchen formellen Rahmen der PTR haben muss und was wie dokumentiert werden muss. Reicht es, wenn der einmal gegengezeichnet wird, am Ende, oder muss jeder Task gegengezeichnet werden, ect. pp. 

 

 

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 Also den Theorieteil, oder?

 

 

 Wenn ich recht informiert bin, dann haben die Module eine gültigkeit von 5 Jahren, innerhalb diesen Zeitraums sollte die Lizenzs dann beantragt sein, ansonsten könnte es passieren, das Module nachgeschult werden müssen.

 

 Sofern du als Certifying Staff tätig bist, muss alle 2 Jahre eine Human Faktors "nachschulung"/auffrischung ect. stattfinden, wie das der jeweilige Betrieb nun in ihrem MOE realisiert, ist unterschiedlich. Wie das nun genau mit Personen in der Ausbildung ist, weiss ich in dem Fall auch nicht, weil das LBA gefühlt alle 3 Monate Regeln ändert/neu schreibt/ect.

 

 Erkundige dich vorher, welchen formellen Rahmen der PTR haben muss und was wie dokumentiert werden muss. Reicht es, wenn der einmal gegengezeichnet wird, am Ende, oder muss jeder Task gegengezeichnet werden, ect. pp. 

 

Theorie und Praxis habe ich absolviert und 3 Moante Credits erhalten.

Laut Email vom LBA verfaellt Human Factors M9 nicht, muss aber offensichtlich alle 2 Jahre aufgefrischt werden. Richtig?

Ich denke auch ein auslaendischer Wartungsbetrieb nach Part 145 muss diese Schulungen organisieren, wie spielt keine Rolle denke ich.

 

Gruss

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Ausländische Part 145 Betriebe unterliegen alle dem gleichen EASA Reglement.

 

Ich hatte auch eine Deutsche CAT- A Lizenz, mit der ich dann in einem Ausländischen Unternehmen gearbeitet hatte.

 

Meine erworbene Praxiszeit wurde von diesem Unternehmen dokumentiert, incl. Modul 9 Wiederholungsschulung, und vom LBA anerkannt.

 

Am besten ist es aber, wenn Du Dir von dem Betrieb (oder angeschlossenem Luftamt) ein Logbook geben lässt und dort alles dokumentierst. Das erspart Dir nachträgliche Quängeleien vom LBA!

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Ausländische Part 145 Betriebe unterliegen alle dem gleichen EASA Reglement.

 

Ich hatte auch eine Deutsche CAT- A Lizenz, mit der ich dann in einem Ausländischen Unternehmen gearbeitet hatte.

 

Meine erworbene Praxiszeit wurde von diesem Unternehmen dokumentiert, incl. Modul 9 Wiederholungsschulung, und vom LBA anerkannt.

 

Am besten ist es aber, wenn Du Dir von dem Betrieb (oder angeschlossenem Luftamt) ein Logbook geben lässt und dort alles dokumentierst. Das erspart Dir nachträgliche Quängeleien vom LBA!

 

Hallo nochda1, Danke für Deine Antwort!

Gruß, Christian.

 

Das Logbuch sollte jeder führen, auch wenn man schon eine Lizenz hat!

Einfach ist natürlich auch ein Ausdruck aus dem Computer mit deinen abgezeichneten Arbeiten!

Dies ist besonders wertvoll als Nachweis, wenn man die Lizenz erweitern will!

 

Offiziell ist das Logbuch bei der EASA nicht, ohne Logbuch bekommst du aber nichts mehr!!!

 

Übrigens muss man innerhalb von fünf Jahren, von der der ersten bestandenen Prüfung an, die Lizenz beantragen.

 

 

Hallo Ottmar!

Vielen Dank für Deine Nachricht. Das Logbuch ist unsere dt. Bezeichnung für den PTR (Practical Training Report)?

 

Gruß, Christian.

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Hier ist ein gutes Logbook für alle Kategorien, das keine Fragen mehr offen lässt!

Aircraft Maintenance Engineer's Basic Practical Logbook

 

Guten Tag Ottmar!

Vielen Dank für den Beitrag, dass Logbook ist Klasse! Ich habe heute mit dem LBA telefoniert und mir von der Part-66 Abteilung Auskunft erteilen lassen, teiweise auch per Email bestätigen lassen.

 

Das LBA sagt und schreibt mir zum Thema "Verfall und Anerkennung des CAT A":

 

 

Zitat Anfang:

 

Sehr geehrter Herr xxxx

 

wie bereits telefonisch geklärt, hat eine Antragstellung nichts mit

Ihrem erworbenen Wissensstand zu tun. Durch die vollständige CAT-A1

Grundlagenschulung "verfallen" keine Module innerhalb dieser

Unterkategorie.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Zitat Ende.

 

Mit anderen Worten, die 5 Jahre, die man einhalten muss von der ersten bestandenen Prüfung eines CAT A Moduls bis zur Antragsstellung existien so nicht. Der CAT A ist bestanden und kann nicht verfallen, ausser Modul 9 (Human Factors), welches regelmäßig aufgefrischt werden muss. Ich arbeite in einem Herstellerbetrieb und habe nämlich bis zum heutigen Tage keine praktischen Erfahrungen in der Wartung gesammelt ausser die, die ich während meiner Umschulung in Berlin gemacht habe und auch als "Credits 146" anerkannt wurden.

 

Das bedeutet für mich persönlich, dass ich auf diese 5 Jahre nicht achten muss.

 

Gruß, Christian

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Mit anderen Worten, die 5 Jahre, die man einhalten muss von der ersten bestandenen Prüfung eines CAT A Moduls bis zur Antragsstellung existien so nicht.

 

 Ich hab auch nochmal nachgelesen und du hast recht, die 5 Jahre beziehen sich auf einzelne Module wärend der Ausbildung, sind alle bestanden so müssen keine nachträglich wiederholt werden, wenn sie ausserhalb der 5 Jahre liegen.  :) Ich hatte das fälschlicherweise mit dem beantragen der Lizenz gleichgesetzt.

 

 

 

 

Was aber auffällt ist der nette Kontakt beim LBA, ich hatte auch schon mit dennen zu tun und die Erfahrungen waren durchweg positiv: schnell, freundlich und kompetent (völlig atypisch für sonstige Ämter).

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gut für dich!

Andere Länder, selbe EASA, jedoch andere Sitten!

Siehe bitte J13 auf dem Link unten!

http://www.caa.co.uk/docs/177/8355%20Section%20J_07.pdf

 

Dort wird die 5-Jahresregel beschrieben!

 

Gruß Otmar

 

 

Hallo Otmar!

 

In J13 steht: A candidate must complete all required written and/or oral examinations within 5 years of their first pass.

 

Ich muss alle erforderlichen (schriftlich/mündlich) Prüfungen innerhalb von 5 Jahren gerechnet ab der ersten bestandenen (Modul-) Prüfung bestehen. Das habe ich ja bei Trainico in Berlin zwischen 2006 und 2007 gemacht. Die praktischen Erfahrungen, welche für eine CAT A Lizenz notwendig sind, müssen nicht innerhalb dieser 5 Jahre nachgewiesen werden.

 

In J13.1. steht: Under the current rules there is no deadline for the removal of limitations from a Part-66 licence and therefore are no validity periods applied to the module or part module exam passes.

 

 

Nach den derzeitigen Regeln gibt es keine Frist für den Verfall einer Teil-66 Lizenz und daher gibt es auch keinen Gültigkeitszeitraum für bestandene Module. Einmal bestanden können Sie nicht verfallen, es ist ein Abschluß, sondern müssen allenfalls aufgefrischt werden um Bestand zu haben.

 

Otmar, du bietest an, wenn jmd. eine CatA Lizenz hat, das dieser die B1 mit deiner Hilfe erwirbt. Wie verläuft das und in welcher Form bist du berechtigt diese Veränderungen zu bestätigen/beantragen?

 

 

Gruß, Christian.

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