Zum Inhalt springen
airliners.de

Check-in verweigert


strasser

Empfohlene Beiträge

"Zitat:

Tenor des Urteils AG Köln, Az. 142 C 90/09 vom 12.4.2010:

Die Klage wird abgewiesen .

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt"

________________

 

Hähh ?

________________

Tenor des Urteils AG Köln, Az. 142 C 90/09 vom 12.4.2010:

Die Beklagte wird verurteilt , an die Klägerin 878 , 98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21 . 02 . 2008 sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 120 , 67 Euro zu zahlen .

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen .

 

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 % mit Ausnahme der durch die Anrufung des AG Bayreuth entstandenen Kosten , diese trägt die Klägerin .

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ah, ok, das war das andere AG Köln Urteil, sorry.

 

Anyway:

 

Um 9 . 45 Uhr habe man sich an dem Check-In Schalter der Fluggesellschaft für den Flug nach Cancun angestellt . Es seien nur zwei Check-In Schalter geöffnet gewesen und es habe lange Warteschlangen gegeben . Man habe dann dem anwesenden Aufsichtspersonal mitgeteilt , dass man den Flug nach Cancun um 11 . 20 Uhr gebucht habe . Daraufhin sei man aufgefordert worden , sich wieder einzureihen . Als um 10 . 45 Uhr die Boarding Durchsage für den gebuchten Flug erfolgte , habe man sich erneut an das Aufsichtspersonal gewandt . Daraufhin sei man zu dem Check-In Schalter nach vorne gelassen worden . Am benachbarten Check-In seien noch vier junge Männer für denselben Flug eingecheckt worden . Der Klägerin jedoch sei erklärt worden sei , dass nichts mehr gehe ....

 

Zunächst haben die vernommenen Zeugen übereinstimmend bestätigt , dass sie sich um 9 . 45 Uhr am Check . -in der Condor für den streitgegenständlichen Flug eingefunden haben . Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage haben sich nicht ergeben...informiert . Dass die Klägerin erst um 10 . 55 Ur am Check-In gewesen sein soll , haben die von der Beklagten benannten Zeugen nicht bekundet .

 

Das ist stets misslich, wenn man als Prozesspartei keine Zeugen für aufgestellte Behauptungen herbeischaffen kann bzw. die benannten Zeugen (Mitarbeiter...) der Airline offensichtlich nicht den Gefallen getan haben, das vorgerichtlich Behauptete dann vor Gericht unter dem Risiko strafrechtlich relevanten Handelns zu bekunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist natürlich immer Mist, wenn unterschiedliche Flüge an ein und demselben CI-Schalter abgefertigt werden. Ich denke aber, daß es bei Charterflügen selten vorkommt. Unser Ausgangsbeispiel war aber ein normaler BA-Linienflug, und da bleibe ich bei meiner Meinung, daß strasser im Klageverfahren eher schlechte Chancen haben wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Anwendbarkeit deutschen Rechts vorausgesetzt, was hier anzunehmen ist.

... dann ist ja auch verständlich warum Strasser den BA-Mitarbeiter in LHR als ***** titulierte, wenn der das deutsche Recht nicht kannte :unsure:

 

... ein ***** war.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, das ist der grundsätzliche Unterschied zwischen materieller Rechtslage und der Durchsetzbarkeit entsprechender Rechtspositionen durch Führung des obliegenden Beweises der Tatsachen, aus denen die Rechtslage folgt. Mehrheitlich werden vor Gericht in Fällen, in denen es keine bereits bekannten, objektiven Beweismittel gibt, zwei unterschiedliche Geschichten erzählt und dann kommt es halt immer darauf an, wer für welche Tatsache beweispflichtig ist und ob der Beweisbelastete den ihm obliegenden Beweis auch führen kann - zentraler Anwendungsfall von "Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe". Die rechtliche Bewertung beruht auf der von "strasser" erzählten Geschichte. Ob British Airways die im Streitfalle anders erzählt, wissen wir nicht. Meine Bemerkung bezog sich darauf, dass das nach der juristischen Praxiserfahrung wahrscheinlich der Fall ist und "strasser" dann Beweis führen müsste, dass BA eine Pflichtverletzung begangen hat, weil er rechtzeitig am Check-In war. Dafür bräuchte er halt Zeugen, soweit er sich nicht unwahrscheinlicherweise irgendwas hat schriftlich geben lassen o.ä.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

> strasser

 

Langsam kann ich mir auch vorstellen, wie du dich an dem Schalter benommen und mit mit dem BA-Mitarbeiter umgesprungen bist. :rolleyes:

Schwachsinn...warum haelst Du nicht einfach die Klappe, wenn Du dazu nichts zu sagen hast...LHR hat uebrigens eine 30min Schlusszeit, allerdings weiss ich auch, dass diese am T5 sehr genau genommen wird...ich denke, BA haette ohne Gebuehr einfach umbuchen sollen und gut ist.

Und die Beitraege von Bobby und anderen sind vollkommen neben der Spur in diesem Zusammenhang....Gerade in London kann man sich nicht darauf verlassen, selbst mit der Tube rechtzeitig da zu sein, wo man hinwill...daher braucht man selbst da einen Puffer von 30min und das kann ein Besucher nicht unbedingt wissen...das ist eben der Unterschied zwischen einer Metropole und Kuhdoerfern wie Muenchen und Frankfurt.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade in London kann man sich nicht darauf verlassen, selbst mit der Tube rechtzeitig da zu sein, wo man hinwill...daher braucht man selbst da einen Puffer von 30min und das kann ein Besucher nicht unbedingt wissen...das ist eben der Unterschied zwischen einer Metropole und Kuhdoerfern wie Muenchen und Frankfurt.

Also du wirst es jetzt bestimmt nicht glauben, aber mir war auch schon vorher klar, dass man bei der Anreise zu LHR und auch anderen Flughäfen mindestens einen Puffer von 30min einkalkulieren sollte.

 

Soviel zu deiner Khayelitsha-Weisheit.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...