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Passagiere müssen in Wien Flugzeug auslösen


MH23

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180 Passagiere auf einem Flug von Amritsar (Indien) via Wien nach Birminingham nach wurden bei der Zwischenlandung in Wien dazu gezwungen, je 150 Euro an den Piloten zu zahlen, damit der Flug bis zur Enddestination Birmingham fortgesetzt werden kann. Der Betreiber des Flugzeuges, Mint-Airwasys, wollte ursprünglich direkt nach Madrid zurückkehren.

 

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich auch in Amritsar, als von 220 Passagieren je 145GBP verlangt wurde, um die Sicherheitsgebühren am Flughafen zu zahlen.

 

Comtel-Air, die österreichische Bedarfsfluggesellschaft in deren Auftrag Mint-Airways die Flüge durchführt wäscht ihre Hände in Unschuld. Der Geschäftsführer beteuert, dass der Vorfall nicht hätte passieren dürfen, die Fluggäste selbstverständlich ihr Geld zurückbekommen würden, dass aber Comtel-Air nicht dafür verantwortlich sei, sondern der Reiseveranstalter.

 

Quelle: http://www.orf.at/stories/2089898/2089895/

 

Klingt irgendwie wie aus einem sehr schlechten Buch...

 

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Wäre ja mal interessant gewesen zu erfahren, ob es unter den Paxen auch ein paar Verweigerer für die Zahlung gab!

Immerhin erstaunlich, dass offenbar alle in der Lage waren, das Geld zusätzlich zu zahlen!

Die Querelen zwischen Airline und Reiseveranstalter würden mich als Pax weniger interessieren, ich halte das für dicht dran am Tatbestand der Nötigung!

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Wirft aber auch kein gutes Licht auf MINT AIRWAYS. Es mag ja sein, dass der Reiseveranstalter pleite ist- aber dann werden die Flüge halt abgesagt und nicht erst zum Ziel geflogen und die Passagiere festgehalten.

 

COMTEL steht nun vor der Pleite, da fragt man sich, ob es keine Sicherungszahlungen gab...

 

http://austrianaviation.net/news-regional/...die-pleite.html

 

Btw. der wievielte Versuch war es eigentlich? Der Geschäftsführer soll auch schon die Air Sylhet, Air Akal etc. gecrasht haben.

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und ja, wozu ist man rechtssschutzversichert?

 

Die Strecke ist vor allen Dingen fuer Familien von indischer Abstammung, die ihrer Heimat einen (in vielen Faellen seltenen) Besuch abstatten. Viele aeltere Reiseteilnehmer, kaum Vielreisende, teilweise erster Flug seit Jahren, dazu finanziell eher auf der knappen Seite - die haben lange auf diese Reise hingespart in vielen Faellen.

 

Rechtsschutzversicherung wird daher fuer die wenigsten vorhanden sein, und Erfahrung mit sowas auch nicht. Die haetten oft auch ueberhaupt gar keine Ahnung gehabt, wie sie von Wien haetten weiterkommen sollen (nicht sicher, ob es da nicht fuer einige auch visumstechnisch ein Problem gewesen waere, den Sicherheitsbereich zu verlassen, falls indischer Staatsangehoerigkeit und nicht britischer).

 

Und mit der alten Mutter und den kleinen Kindern am Zipfel haette ich evtl. auch zunaechst gezahlt... (von Wien nach Birmingham gibt's keine alternativen Fluege).

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Die Strecke ist vor allen Dingen fuer Familien von indischer Abstammung, die ihrer Heimat einen (in vielen Faellen seltenen) Besuch abstatten. Viele aeltere Reiseteilnehmer, kaum Vielreisende, teilweise erster Flug seit Jahren, dazu finanziell eher auf der knappen Seite - die haben lange auf diese Reise hingespart in vielen Faellen.

......

 

erinnere mich, daß vor einigen Jahren auch ex CGN mal so eine Strecke ins indische Amritsar offeriert wurde. Die Airline hieß - so glaube ich - "Golden Air" o.ä., beheimatet in VIE; war letztlich eine von Air Slowakia angemietete 757. Stand auch mal tatsächlich ein paar Tage auf dem Vorfeld in CGN rum. Der Flug nach Indien hat natürlich nie stattgefunden.

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IM SPIEGEL wird dieses Thema zur Zeit auch diskutiert. Dabei stellt jemand die These auf, das das Ausladen von Gepäck, dessen aufgebender Passagier nicht an Bord ist, eine firmeninterne Angelegenheit wäre, als von Airline zu Airline unterschiedlich gehandelt wird!

 

Mein Frage.. kann das sein? Oder ist das Ausladen solchen Gepäcks eine nationale oder gar internationale Rechtsvorschrift? Kennt jemand einen Link dazu?

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