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"Offizielle Standby Annahme"


STN-EBJ

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Der Flug ging von einem Sammelgatebereich, in diesem Bereich wird es grundsätzlich nicht "dunkel" und es wurden parallel und danach weitere Flüge dort abgefertigt.

 

Deswegen habe ich das "dunkel" auch in Anführungszeichen gesetzt. :) Der Begriff wurde von den Zeugen eingeführt, die in erster Instanz ausgesagt haben, weil sie selber betroffen waren, jedoch nicht geklagt haben. Durchaus möglich, dass sie damit nicht die Deckenbeleuchtung meinten, sondern die Anzeigen auf den Monitoren am Gate.

 

 

 

 

 

Ich halte es für unmöglich, dass der Bereich "dunkel" war und sich kein Personal um die Passagiere kümmern konnte/wollte.

 

Es wurde sich gekümmert: Den Betroffenen wurde mitgeteilt, dass der Flieger "schon weg" sei. Sie wurden aufgefordert, sich zum Schalter zu begeben, wo ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde, allerdings nicht kostenlos. Zudem wurde ihnen da auf Nachfrage zugesichert, dass ihre Tickets gleichwohl Gültigkeit für den Rückflug behielten, weswegen diese per Mietwagen nach Wien fuhren - um dort erfahren zu müssen, dass das Ticket wegen des nicht genutzten Hinfluges verfallen sei.

 

Dieser Gatebereich liegt in kurzer Distanz hinter der Sicherheitskontrolle und eine Passkontrolle ist nicht notwendig. Wer es in dieser Zeit nicht vom Check-In zu seinem Gate schafft ist selbst Schuld und sollte (auch mit anwaltlicher Hilfe) keine Entschädigung erhalten.

 

Die Beklagte hat selbst vortragen lassen, dass 25 Minuten alleine für den Sicherheitsbereich einzuplanen seien - die Entfernung von mehreren hundert Metern zwischen Check-in und dem Gate nicht mitgerechnet. Da muss die Frage erlaubt sein, ob nicht eine Vorgabe, das Gepäck deutlich früher als zehn Minuten vor dem Boarding aufzugeben, angemessen gewesen wäre. Dass es ein langer Weg zwischen Check-in und Gate war, ist zwischen den Parteien unstreitig.

 

Wann hätte die Crew denn den Flug schließen sollen um pünktlich fertig zu sein?

 

So spät wie möglich. Da die Paxe ihr Gepäck aufgegeben haben, durfte die Airline zumindest ANNEHMEN, dass diese auf dem Weg zum Gate seien. Da wäre es zu erwarten gewesen, dass die Paxe beispielsweise namentlich aufgerufen werden. Da das "Schließen des Boardings" gesetzlich im Gegensatz zum Eintreffen zur Abfertigung nicht erfasst ist, spielt es auch eine untergeordnete Rolle. Die Airline hätte zumindest VERSUCHEN müssen, sie noch zu befördern, als sie am Gate eintrafen. Sollte dies vor der Abfahrt des Vorfeldbusses geschehen sein, hätte sie zumindest VERSUCHEN können, dessen Abfahrt noch zu stoppen etc. Einmal abgesehen davon, dass auch in FRA schon Fluggäste nachträglich zum auf dem Vorfeld parkenden Flugzeug befördert worden sein sollen.

 

 

 

 

(Selbstverständlich erst wenn Deine Mandanten an Board sind und Du eine Klage wegen verspäteter Ankunft in VIE vorbereiten kannst...) Sorry :angry:

 

Wozu die Polemik?

 

In diesem Rechtsbereich geht es nicht um Verschulden. Es ist nicht wirklich entscheidend, ob eine Fluggesellschaft im Einzelfall etwas dafür kann, einzelne oder alle Fluggäste nicht befördert zu haben. Es geht vielmehr darum, die Interessen von Fluggästen und Fluggesellschaften unter einen Hut zu bringen, einen Ausgleich herbeizuführen.

 

Ergänzung: Trotzdem natürlich DANKE für die zusätzliche Info "Sammelgate"!

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Die Beklagte hat selbst vortragen lassen, dass 25 Minuten alleine für den Sicherheitsbereich einzuplanen seien - die Entfernung von mehreren hundert Metern zwischen Check-in und dem Gate nicht mitgerechnet. Da muss die Frage erlaubt sein, ob nicht eine Vorgabe, das Gepäck deutlich früher als zehn Minuten vor dem Boarding aufzugeben, angemessen gewesen wäre. Dass es ein langer Weg zwischen Check-in und Gate war, ist zwischen den Parteien unstreitig.

 

Wenn die LH das vorbringt, dann darf sie aber nicht schon 23 Minuten nach Check in Meldeschluss die Warteliste öffnen, weil man rechnen muss, dass die Passagiere am Weg sind, aber in der Sicherheitskontrolle festsitzen (es sei denn, sie haben am System Zugriff, wann der fehlende Pax eingecheckt hat).

 

 

 

Sollte dies vor der Abfahrt des Vorfeldbusses geschehen sein, hätte sie zumindest VERSUCHEN können, dessen Abfahrt noch zu stoppen etc. Einmal abgesehen davon, dass auch in FRA schon Fluggäste nachträglich zum auf dem Vorfeld parkenden Flugzeug befördert worden sein sollen.

 

Klingt so, als ob wirklich überbucht war und man niemand mehr aus dem Bus bzw Flugzeug rauswerfen konnte.

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Letztlich ist die Situation am Gate noch nicht einmal entscheidend, denn die Maschine hat ihre Parkposition erst gegen 11:40 Uhr verlassen, also zirka eine Dreiviertelstunde nachdem die "Verspäteten" am Gate erschienen waren.

Da wurde wohl der Slot verpaßt, weil das Gepäck der Stehengelassenen erst wieder ausgeladen werden mußte ...?

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Da wurde wohl der Slot verpaßt, weil das Gepäck der Stehengelassenen erst wieder ausgeladen werden mußte ...?

Das sind die Fälle, wo dann in Bremen wieder 'ne Ausnahmegenehmigung für Landung nach 22.30 Uhr erteilt werden muß, was Monika M. aus B. wieder auf die Palme bringt. Sehr verwerflich.

 

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