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Flugdienstzeiten!


B737-300

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Vielleicht könnten die interessierten Kreise der VC auch mal einen Link zum Gesetzesentwurf in deutscher Sprache hier reinstellen. Auf der HP der VC sucht man das vergebens; zumindest habe ich nichts entdeckt. Also, der Wunsch nach Unterschriften ist zwar verständlich, so aber geht es nicht. Wenn das als Kritik empfunden wird, dann ist dieser Eindruck richtig.

 

Edit:

Dieses Statement würde ich alleredings in der Deutlichkeit nie ins MUC-Forum stellen. Aber hier ist man ja nicht so VC-verbunden.

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Der Gesetzesentwurf existiert während des Gesetzgebungsverfahrens nur auf englisch. Erst bei Erlass der europäischen Verordnung wird sie in allen europäischen Amtssprachen veröffentlicht. Es handelt sich dabei nicht um ein deutsches Gesetzgebungsverfahren sondern um europäisches Recht das deutsches Recht ausser Kraft setzt, diese Regelungen werden diesmal komplett bindend sein und damit wird es unmöglich dass wie bisher lokale strengere Regelungen wie z.B. die englischen CAP 371 weiter existieren.

 

Der Kollege bei pilots.de hat leider übersehen dass die Regelung die er so mag in Zukunft ohne Anspruch auf eine Ruhemöglichkeit geht, es dreht sich ja um kommende und nicht bestehende Regelungen. Die bestehende fällt dann ersatzlos weg.

 

Und es ist natürlich richtig dass es sich um eine Aktion des Berufsverbandes der deutschen Verkehrspiloten dreht, es wird wohl niemand andere ihre Meinung vertreten (können).

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Das wundert mich jetzt aber sehr, daß es keine deutsche Version des Gesetzesentwurfs geben soll. Auch wenn es sich um ein Verfahren vor dem Europaparlament handelt, müssen doch die deutschen und österreichischen Abgeordneten das lesen können, über was sie abstimmen sollen. Also, da bitte ich doch die VC-Mitglieder hier im Forum, um etwas mehr Aufklärung, wenn sie unsere Zustimmung möchten.

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Wenn es denn mal ein Gesetzentwurf wäre!

 

Um was es hier geht ist eine Durchführungsbestimmung (Durchführungsrechtsakt), bzw. einen delegierten Rechtsakt.

Das wird nicht am EU-Parlament vorbei, sondern vom EU-Parlament beauftragt so durchgeführt.

 

Und die Vorschläge und Diskussionen hierzu müssten eigentlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sein. Und dieses Amtsblatt erscheint (notfalls täglich!) in 22 Sprachen. (die 21 Amtssprachen plus Gälisch)

 

Was mich dann in diesem Zusammenhang interessieren würde, auf welche Rechtsnorm stützt sich diese Durchführungsverordnung eigentlich?

 

Als Beispiel: Gestern, am 17.01. wurde im Amtsblatt eine Durchführungsbestimmung zur Festlegung gemeinsamer pauschaler Einfuhrwerte von Obst und Gemüse erlassen. Basis hierfür ist eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2007.

 

Und auf welches Gesetz oder welche Verordnung wird sich die Regelung über die Flugdienstzeiten stützen?

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Um was es hier geht ist eine Durchführungsbestimmung (Durchführungsrechtsakt), bzw. einen delegierten Rechtsakt.

Das wird nicht am EU-Parlament vorbei, sondern vom EU-Parlament beauftragt so durchgeführt.

 

Und auf welches Gesetz oder welche Verordnung wird sich die Regelung über die Flugdienstzeiten stützen?

Jetzt fang ich mal an richtig zu nerven, nicht Dich sondern allgemein. Wenn das richtig ist, und ich zweifle nicht daran, was Du geschrieben hast, dann muß es doch wohl ein deutsches Exemplar irgendwo im www geben. Wenn es das nicht geben sollte, werde ich an die VC schreiben. Die wollen meine Unterschrift, dann sollen die mir auch gefälligst die Möglichkeit dazu geben; sonst können die sich das in die Haare schmieren.

Und eine Antwort auf Deine Frage am Schluß interessiert mich auch.

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@ highflyermu:

 

Ein NPA ist noch nicht sofort gültig, da es sozusagen ein Entwurf im Rahmen der Konsultationsphase ist. Erst am Ende kommt die Entscheidung oder Meinung der EASA. (Entweder sofort gültig oder Empfehlung an die Europäische Kommission.) Und erst hier erfolgt nach meinem Wissen eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache der Mitgliedsstaaten.

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Es handelt sich um einen Vorschlag der EASA für eine Direktive der EU-Kommission über Flugdienstzeiten und Dienstzeitbeschränkungen und gleichzeitig um einen Entwurf der EASA-Direktive über die Durchführung dieser Flugdienst-Zeiten.

 

Oder im Originaltext:

 

Draf Opinion of the European Aviation Safety Agency for Commission Regulation establishing the Implementing Rules on flight and duty time limitations and rest requirements for commercial air transport (CAT) with aeroplanes

 

and

 

Draft Decision of the Executive Director of the European Aviation Safety Agency on Acceptable Means of Compliance and Guidance Material related to the Implementing Rules on flight and duty time limitations and rest requirements for commercial air transport (CAT) with aeroplanes.

 

Die EASA entwickelt solche Drafts in Arbeitsgruppen, dann gibt es eine Kommentierungsphase, und nach Durcharbeiten aller Kommentare wird eine finale Fassung entwickelt die dann von der EU-Kommission erlassen wird. Erst dann ist sie in allen EU-Sprachen erhältlich, vorher nur in der Arbeitsgruppensprache. Normalerweise Englisch, aber manchmal auch französisch, nie deutsch (die EASA sitzt übrigens in Köln). Als EU-Behörde sollte man bei der EASA aber in der Lage sein eine Übersetzung beim Übersetzungsdienst der EU anfertigen zu lassen.

 

Dass es für die NPA 2010-14 ausser der Reihe eine zweite Kommentarphase gibt liegt wohl daran dass es über 50.000 Kommentare, zum grössten Teil dagegen, in der ersten Kommentarphase gab. Ausserdem hat sich eine wissenschaftliche Expertenkommission geweigert die NPA mitzutragen da sie gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis verstößt.

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[...]Dann gibt es eben keine Unterschrift.

 

Köhler ist nicht mehr. Spekulation: unter anderem vielleicht auch, weil er es gewagt hatte, seine Unterschrift für das Flugsicherungs-Privatisierungs-Gesetz zu verweigern? Mit der aktuell amtierenden, ethisch stark umstrittenen Sprechpuppe wird es derartige Probleme garantiert nicht geben.

 

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