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Lufthansa A330 Kollision in Washington


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Ein A330 der Lufthansa hat gestern Nachmittag in Washington eine Dash-8 der Colgan Air gestreift.

Keine Verletzten zum Glück. War wohl nach FRA unterwegs.

 

ABCNews

 

Weiss evtl. jemand welcher Airbus das war ?

 

Erst 1 Tag vorher gabs doch schon mal ne Kollision in Schanghai. Sind die Airports alle zu klein dimensioniert ?

 

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müsste D-AIKK gewesen sein, denn der Flug bei Flightaware fehlt vom 10.08 und da steht bei flightradar, es sein D-AIKK

 

http://de.flightaware.com/live/flight/DLH417

 

http://www.flightradar24.com/data/flights/lh417

 

 

Edit: im MUCForum steht es sei die D-AIKE

http://www.mucforum.de/showthread.php/1467...gzeugen/page265

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Da die 330 schön auf der Centerline steht, scheint die Q400 noch nicht ganz auf der Parkposition gewesen zu sein. Da wird der rechte Mann im LH-Cockpit auch eins auf die Mütze bekommen, denn so eine Berührung hätte man erkennen können (müssen).

http://www.flickr.com/photos/jdingell/7760...50152/lightbox/

 

Ist die ohne Winglet zurück geflogen ? Oder hat die vor Ort ein Neues bekommen ?

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Interessant, dass beschädigte Maschinen eine Fluggenehmigung erhalten. Ich dachte immer, dass die selbst bei geringen Schäden nicht mehr wegkommen vom Fleck. Wie stellt man im Zweifelsfall die Flugfähigkeit sicher. Probestarten geht ja schlecht.

 

Nein, man glaubt gar nicht da was laut Handbuch so alles erlaubt ist. Schliesslich dient einiges was da so am Flugzeug mitfliegt im wesentlichen der Treibstoffersparnis und hindert die Maschine in keiner Weise am sicheren Betrieb. Gewisse operationelle Einschränkungen gibt es je nach betreffendem Teil aber schon.

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jared hat schon recht, bei so einem "Unfall" muss erstmal geprüft werden, was überhaupt passiert ect. pp. Das obliegt ja eigentlich der Behörde. Ähnlich wie bei einem Unfall im Strassenverkehr.

 

Wird das Flugzeug dann zur Wartung freigegeben (manchmal passiert das parallel zur Überprüfung) kann eben begutachtet werden, was nun kaputt ist und was getauscht werden muss, oder ob sich die Beschädigungen in einem akzeptablen Rahmen bewegen.

In dem Fall lässt das Betriebshandbuch tatsächlich einen Flug ohne Winglet zu, man muss noch nicht mal das Andere mit abbauen. Wenn nicht mehr kaputt ist: guten Flug.

Die Dash-8 sieht aber etwas mitgenommener aus, fürchte hier ist es nciht mit ein wenig High Speed Tape getan :D

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Strukturschäden werden vom Sachverständigen (Maintenance) begutachtet, danach darf dann unter Auflagen geflogen werden, sofern die tragende Struktur in Ordnung ist. In der Regel sind das dann aber meist Ferries.

Da die Beschädigungen ja in der Regel außerhalb der Limits sind, kann meist nur noch der Hersteller eine Freigabe geben, für Flüge zu einer Reparaturstation. Diese ja auch in der Regel ferry.. Aber die Behörde nickt immer ab. maintenance kann nur Beschädigungen freigeben, die das SRM hergeben.

 

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Auch wenn es langsam etwas OT wird.

 

Da die Beschädigungen ja in der Regel außerhalb der Limits sind

Würde ich erstmal als reine Spekulation abtun, dass muss man sich im Einzelfall anschauen und dann beurteilen.

 

kann meist nur noch der Hersteller eine Freigabe geben, für Flüge zu einer Reparaturstation. Diese ja auch in der Regel ferry.. Aber die Behörde nickt immer ab. maintenance kann nur Beschädigungen freigeben, die das SRM hergeben.

1. Kann auch ein nicht-Hersteller Limits im SRM (oder anderen Unterlagen) "overriden", das ist dann abhängig davon, welche Zulassung der Betrieb hat und was er darf. Das sind dann Entwicklungsbetriebe nach Part-21 und das können bzw. sind teilweise auch "Maintenance Betriebe" . Da der Hersteller aber ohnehin eine solche hat, bietet er diesen Service auch oft an und viele nutzten es.

2. Es gibt Dinge, die muss die Behörde abnicken, wie einen 3-Engine-Ferry-Flight, aber Struckturschäden gehören auch jeden Fall nicht einfach pauschal dazu, wie gesagt, EInzelbegutachtung ist hier gefordert.

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Auch wenn es langsam etwas OT wird.

 

 

Würde ich erstmal als reine Spekulation abtun, dass muss man sich im Einzelfall anschauen und dann beurteilen.

 

Bezog sich auch auf Allgemein. Aber dennoch sind gerade Wingtipdamage relativ problematisch

 

 

1. Kann auch ein nicht-Hersteller Limits im SRM (oder anderen Unterlagen) "overriden", das ist dann abhängig davon, welche Zulassung der Betrieb hat und was er darf. Das sind dann Entwicklungsbetriebe nach Part-21 und das können bzw. sind teilweise auch "Maintenance Betriebe" . Da der Hersteller aber ohnehin eine solche hat, bietet er diesen Service auch oft an und viele nutzten es.

 

Hier ist glaube ich generell das SRM bindend, abgesehen von Radom vielleicht. Im Falle bei Airbus gibt es dann immer den Geliebten Satz am Ende : Contact Airbus"

 

 

 

 

2. Es gibt Dinge, die muss die Behörde abnicken, wie einen 3-Engine-Ferry-Flight, aber Struckturschäden gehören auch jeden Fall nicht einfach pauschal dazu, wie gesagt, EInzelbegutachtung ist hier gefordert.

 

 

 

 

pauschal sicher nicht, aber definitiv wenn der Vorfall Meldepflichtig ist(war). Dann muß nämlich die Luftfahrttüchtigkeit nachgewiesen werden

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Da die Beschädigungen ja in der Regel außerhalb der Limits sind, kann meist nur noch der Hersteller eine Freigabe geben, für Flüge zu einer Reparaturstation. Diese ja auch in der Regel ferry.. Aber die Behörde nickt immer ab. maintenance kann nur Beschädigungen freigeben, die das SRM hergeben.

Da der Winglet wie weiter oben beschrieben für den Rückflug anscheinend abgebaut war, wurde doch hier sicherlich der Flieger weder nach SRM noch acc. Herstellerrequest released sondern nach CDL?!

Denn dann könnte der Rückflug auch mit PAX stattfinden.

Vorrausgesetzt natürlich es wurden keine Schäden an der surrounding Structure festgestellt. Für die Inspection bzw. den Abbau des Wingles muss der 145er natürlich sein RTS geben. Anschließend muss die CAMO zudem noch zustimmen, bzw. wird von der CAMO die Freigabe kommen nach CDL zu operieren.

 

 

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Da der Winglet wie weiter oben beschrieben für den Rückflug anscheinend abgebaut war, wurde doch hier sicherlich der Flieger weder nach SRM noch acc. Herstellerrequest released sondern nach CDL?!

Denn dann könnte der Rückflug auch mit PAX stattfinden.

Vorrausgesetzt natürlich es wurden keine Schäden an der surrounding Structure festgestellt. Für die Inspection bzw. den Abbau des Wingles muss der 145er natürlich sein RTS geben. Anschließend muss die CAMO zudem noch zustimmen, bzw. wird von der CAMO die Freigabe kommen nach CDL zu operieren.

Völlig korrekt. Danke

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