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Fluglotsenstreik in Frankreich 11.-13.06.2013


ClutchRadar

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Ärgerlich.... Hoffe Du hast nicht zu viel hingeblättert für den Flug!

 

Den Flugpreis gibt es aber zurück! ;)

 

Denn ein Streik ist zwar ein Grund für die Airline, keine Ausgleichszahlung zu leisten, aber wenn sie nicht fliegen können, müssen sie dennoch den Ticketpreis zurückerstatten.

 

Viel schlimmer sind die Kosten, auf denen man am Zielort sitzen bleibt. (Vorausgebuchte Hotels, Mietwagen, usw.)

Denn für die kommt in diesem Fall eigentlich niemand auf.

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Viel schlimmer sind die Kosten, auf denen man am Zielort sitzen bleibt. (Vorausgebuchte Hotels, Mietwagen, usw.)

Denn für die kommt in diesem Fall eigentlich niemand auf.

Nach Paris lässt sich ja noch auf dem Landweg gelangen. So what?

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Richtig, geht auch auf dem Landweg (hab ich zumindest schon mal gehört) :-)

 

Aber buch heute mal ein Ticket für die nächsten Tage mit der Bahn z. B. von Berlin nach Paris - dat is nit billisch! Vom Auto mal gar nicht zu reden....

 

Egal wie, zusätzliche Kosten wird es geben.... Ärgerlich, aber nicht zu ändern

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Letztendlich gilt wie bei jeder Annullierung im EU-Raum auch: Die Airline muss dir die Wahl lassen, ob du stornierst oder dich auf den nächsten, verfügbaren Flug umbuchen lässt. Da der Flugverkehr nicht zum Erliegen kommt, kann das durchaus schon während der Streiktage der Fall sein.

Bei der Entschädigungsleistung ist Streik zwar ein gefundenes Fressen für die Airlines. Dennoch steht diese in der Pflicht, nachzuweisen, dass es ihr dadurch völlig unmöglich war, den Passagier zu befördern. Wenn die Hälfte der Flüge aber stattfindet, würde sich mir die Frage stellen, warum es genau meinen Flug getroffen hat...

Wenn am Zielort Buchungen verfallen, und die Airline den Flug tatsächlich nicht durchführen konnte, dann ist es am Ende die Kategorie "That's Live - Pech gehabt".

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Und ich wüsste nun auch nicht, in wie weit eine Airline überhaupt dazu verpflichtet ist, zu begründen welche Flüge storniert und welche durchgeführt werden.

 

Fakt ist, es gibt einen Streik.

Das bedeutet die Airline braucht keine Ausgleichszahlungen nach EU-Recht zu zahlen.

Allerdings ist sie verpflichtet dem Kunden eine Alternative anzubieten, oder aber den Reisepreis vollständig zurück zu erstatten.

 

Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

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DY/NAX2504 von London Gatwick nach Barcelona hat heute auch eine ungewöhnliche Flugroute!

 

siehe aktuell bei flightradar24.com

 

Von London ging es richtung osten über den Kanal dann über Brüssel,Trier bis auf Höhe Karlsruhe, dann eine starke Kurve in Richtung Süden, über den Schwarzwald bis nach Basel und von dort über die Schweiz bis zum Genfer See und dann südwestlich bis nach Barcelona.

 

hat bestimmt auch mit dem Streik zu tun.

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Aktueller Fall (nicht ich):

 

bmi regional BRS-HAJ heute - gestrichen da Flieger irgendwo in F festhaengt auf dem BRS inbound.

Angebotene Optionen beschraenken sich wohl auf Erstattung oder Umbuchung auf spaeteren Termin. Unterkunft wird nach einigem hin und her wohl organisiert. Kann man bei sowas auf Alternativtransport z.B. BRS-BRU-HAJ bestehen falls am selben Tag moeglich, oder sogar LHR/STN-HAJ? Ergo, muss die Airline einen auf Verlangen auf offene Plaetze bei anderen Carriern umbuchen, wenn man so doch noch am selben Tag an sein Ziel gelangen kann?

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Ich kenne allerdings keine Airline, die sich in dieser Tiefe gegenüber ihren Paxen rechtfertigt.

 

Nö, wozu auch, die meisten Paxe akzeptieren das Ganze ja auch und damit hat sich die Sache erledigt. Rechtfertigen muss sich die Airline erst vor Gericht, falls jemand sich ungerecht behandelt fühlt. Wie gesagt, ich würde mir die o.g. Frage stellen, am Ende aber wohl zu der Annahme kommen, die ich hier schildere (und letztendlich keine weiteren Schritte unternehmen).

 

Und ich wüsste nun auch nicht, in wie weit eine Airline überhaupt dazu verpflichtet ist, zu begründen welche Flüge storniert und welche durchgeführt werden.

 

Fakt ist, es gibt einen Streik.

Das bedeutet die Airline braucht keine Ausgleichszahlungen nach EU-Recht zu zahlen.

Allerdings ist sie verpflichtet dem Kunden eine Alternative anzubieten, oder aber den Reisepreis vollständig zurück zu erstatten.

 

Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

 

Das sehe ich anders. Es gibt einen Streik. Der Luftraum ist aber nicht gesperrt, sondern lediglich eingeschränkt. Airlines haben die Anweisung der Behörden, auf die Hälfte der geplanten Flüge zu verzichten.

Trotzdem ist die Airline immer in der Pflicht, zu beweisen, dass es ihr unmöglich ist, den Flug durchzuführen, um die Entschädigung zu ersparen.

Hier kann die Ursache natürlich der Streik sein, wenn die Airline sich, um den Schaden zu minimieren, dazu entschließt, primär die Kurzstrecke, für die es Alternativen zu Land gibt, zu streichen, um eben den Großteil der Langstrecke durchzuführen.

Das ist in der Regel vor Gericht auch nachhaltig und Ausgleichszahlungen fallen nicht an. Trotzdem muss Sie es nachweisen (können). Diese Pflicht liegt ganz klar bei der Airline.

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Dann musst Du nur noch erklären, für was Du die Airline vor welches Gericht ziehen willst.

 

Dein Flug ist ausgefallen. Die Airline bietet Dir ein Storno oder einen Ersatztransport an.

Nimmst du eines von beiden an, hast Du überhaupt keinen Klagegrund.

Bleibt Dir nur die Möglichkeit, beides abzulehnen und die Airline zu verklagen, weil sie Deinen Flug ohne Grund gestrichen hat.

Die Airline wird dagegen halten, dass sie auf Anweisung die Hälfte der Flüge gestrichen hat und Deiner dabei gewesen ist.

Damit musst DU beweisen, dass diese Aussage so nicht stimmt!

Wie Du das schaffen willst, ist mir dann aber nicht so ganz klar.

 

Man kann sich das Leben auch selber ziemlich schwer machen!

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Ich habe doch geschrieben, dass ich in dieser Situation keine weiteren Schritte unternehmen würde, eben weil die Airline gute Chancen in der Argumentation hat. Wo steht, dass ich vor Gericht ziehen will??

Mein Anliegen ist es, darzulegen, dass Streik nicht automatisch den Wegfall der Entschädigungszahlung bedeutet.

Du liegst aber falsch, wenn du die Annahme/ Verweigerung von Storno und Ersatztransport auf die Entschädigungszahlung anrechnest. Die Airline muss a) dich betreuen b) dich ans wahlweise ans Ziel bringen oder den Preis erstatten und c) dich entschädigen, außer sie hat den Storno nicht vermeiden können. Hier verstehe ich nicht, warum ich auf b) verzichten sollte, und falls ich dies tue, c) automatisch entfallen sollte? Einzig und alleine korrekt ist in diesem Fall, dass der aktuelle Streik tatsächlich für den konkreten Flug als außergewöhnliches Ereignis, welches die Durchführung unmöglich macht, gewertet wird und es daher sinnlos wäre, dies einzufordern.

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Einzig und alleine korrekt ist in diesem Fall, dass der aktuelle Streik tatsächlich für den konkreten Flug als außergewöhnliches Ereignis, welches die Durchführung unmöglich macht, gewertet wird und es daher sinnlos wäre, dies einzufordern.

 

Da wir uns in diesem Punkt einig sind, werde ich es jetzt mal gut sein lassen. ;)

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Im Moment ist der französische Luftraum auffallend leer. (und der tunesische/algerische voll)

 

Zu der Forderung bereits 50% der Flüge von/zu französischen Flughäfen zu streichen, sollen nun nochmals 25% gestrichen werden.

 

The strike is currently generating 670000 minutes of delay this in likely to get worse as every ACC is providing only minimum service as are major airports.

:rolleyes:

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momentan fliegen die Flieger aus Deutschland kommen, wenn sie nach BCN,PMI,AGP,MAD wollen, bis südöstlich von Sardinien und dann ne scharfe Kurve in Richtung Westen und dann bis südlich von Mallorca und dann nach Norden.

Welche umwege das sind. Wahnsinn

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