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Entführung eines Ethiopian-Fluges (17FEB14)


Waldo Pepper

Empfohlene Beiträge

Lt. neuester Medienmeldungen soll eine Maschine der Ethiopian auf dem Flug von Addis Abeba nach Rom entführt worden sein. Die Maschine (sendete den Transpondercode 7500) ist letztendlich wohl ohne Probleme in Genf gelandet, wo die Entführer Asyl suchen. Ethiopian bestätigte anscheinend die Entführung auf ihrer Website, löschte später den Eintrag aber wieder.

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Sollten sich diese Gerüchte bestätigen, dürfte sich die EU Gedanken machen müssen, wie es generell um die ET steht...

Den Gedankengang verstehe ich nicht ganz. In die Köpfe -auch von Piloten- kann man nicht hineinschauen. Dieses Szenario lässt sich nicht zu 100% verhindern.

 

Ganz anders sieht es aus, wenn dem Entführer -entgegen aller Vorschriften- doch die Cockpittür geöffnet wird.

Da muß mehr hinterstecken.Der "Entführer" hätte doch einfach in Rom,nach erfolgter Landung,

um Asyl bitten können.

Lampedusa ist auch Italien und wie dort verfahren wird, dürfte auch in Äthiopien bekannt sein.

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Ansonsten wäre es ja auch auf dem Landweg kein Problem gewesen mit dem Auto oder Zug einfach in die Schweiz weiter zu fahren.

Ich kenne das schweizer Asylrecht nicht. Wenn es so ähnlich wie das der EU ist, dann ist für einen das Land, in das man zuerst eingereist ist, zuständig...

Wäre er also in Rom gelandet und mit der Bahn nach Deutschland gefahren, wäre er sofort wieder nach Rom zurückgebracht worden.

 

Ob das die Schweiz genauso macht, weiß ich nicht. Er evtl. auch nicht.

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sind schon aus ganz anderen Gründen Fluglinien aus Afrika auf die Liste gekommen.

 

Warum sollte es also diesmal so sein? Seltsame Logik, aber egal: der Einwurf zeigt nur einmal mehr wie wenig in der (durchaus auch detailinteressierten) Öffentlichkeit das Wissen über Hintergründe, Zustandekommen und Ziele der Liste (i.e. EU-blacklist) ist. Mit unmittelbaren Fragen der Flugsicherheit hat die natürlich auch eine Menge zu tun, aber da spielen, wie in der Vergangenheit auch schon oft erörtert, noch ganz andere Faktoren eine Rolle.

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Hmm,

 

Vielleicht sollte der Co auf seinen Geisteszustand untersucht werden. Er hätte sicherlich die Möglichkeit gehabt z. B. als Tourist direkt in die Schweiz zu fliegen ... Dann wäre seine Aktion um Asyl zu bitten kein ungesetzliches Handeln gewesen (zumindest in CH, sein Heimatland sieht das wahrscheinlich andes).

 

Mal ganz davon abgesehen was er seinen Passagieren angetan hat und an Kosten verursacht hat.

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Ich kenne das schweizer Asylrecht nicht. Wenn es so ähnlich wie das der EU ist, dann ist für einen das Land, in das man zuerst eingereist ist, zuständig...

Wäre er also in Rom gelandet und mit der Bahn nach Deutschland gefahren, wäre er sofort wieder nach Rom zurückgebracht worden.

 

Ob das die Schweiz genauso macht, weiß ich nicht. Er evtl. auch nicht.

 

Also für die Schweiz ist einzig entscheidend, ob man rechtlich korrekt in der Schweiz Asyl beantragt.

Ob man direkt aus Äthiopien, dem Irak oder aus Italien kommt, ist in der Schweiz ziemlich egal.

 

Was aber nicht egal ist, ist die Tatsache, dass er durch eine Straftat in die Schweiz gekommen ist.

Und da wird (wie übrigens auch in Deutschland) nun der strafrechtliche Aspekt geklärt.

Wird eine Haftstrafe verhängt, so wird die dann abgebrummt.

Und anschließend erfolgt zwingend die Abschiebung!

 

Normalerweise sollte jemand, der unfallfrei bis Drei zählen kann, eine bessere, weil funktionierende, Möglichkeit finden von Rom in die Schweiz zu kommen, um dort dann wirklich Asyl zu beantragen.

Ist dazu sein Schengen-Arbeitsvisum geeignet?

 

Ob es "geeignet" ist, kann ich nicht sagen. Aber funktionieren wird es damit.

Seit die Schweiz im Schengen-Raum ist, gibt es bei Reisen zwischen Italien und der Schweiz (egal ob mit dem Flieger oder der Bahn) eben keine Grenzkontrollen mehr.

Und ist man erst einmal im Land, muss man nur noch das richtige Amt finden, um den Antrag zu stellen.

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Vielleicht sollte der Co auf seinen Geisteszustand untersucht werden...

Das war auch mein erster Gedanke. Piloten stehen ja nicht unbedingt am Ende der Intelligenzkette und ihre urbane Erfahrung sollte ausreichend sein, die Wahnwitzigkeit dieser Aktion einzuschätzen. Seine Haftstrafe wird er wohl bei den Eidgenossen verbringen dürfen, danach geht s aber nonstop zurück ins unkuschlige Afrika, denn ein ruhiger Rentenabend wird dort nicht auf ihn warten.

 

Das Ganze wirft auch kein besonders gutes Licht auf die ärztliche Betreuung der Crews bei ET. Ich weiß nicht ob das in psychologischen Gutachten auffällig gewesen wäre, aber die Dimension der Tat lässt auf eine ziemliche Störung schließen. Immerhin scheint sein fliegerisches Können nicht gelitten zu haben.

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Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, daß der Co geglaubt hat, er könne nach dieser Aktion ohne Probleme in der Schweiz Asyl beantragen. Das er auf diese Art und Weise keine Chance darauf hat (von den strafrechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen), muß ihm doch klar gewesen sein. Was auch immer ihn zu dieser Aktion getrieben hat, die Frage nach seinem Geisteszustand macht Sinn.

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Das Ganze wirft auch kein besonders gutes Licht auf die ärztliche Betreuung der Crews bei ET. Ich weiß nicht ob das in psychologischen Gutachten auffällig gewesen wäre, aber die Dimension der Tat lässt auf eine ziemliche Störung schließen.

 

Ist ET nicht doch Mitglied der Star Alliance ... - gibt es da nicht auch für die medizinische und psychologische Prüfung Alliance-eigene Mindeststandards?

So ein Vorfall beschädigt meiner Meinung nach auch die ganze Allianz, wenn auch nur ein Stück.

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Wie sollen denn diese Mindeststandards aussehen ? Wenn dies so wäre fände ich die Frage jedoch sehr interessant !

Nun eines der Haupziele der Allianz ist doch das Angleichen der Standarts. Dann muß man welche haben um sie vergleichen und anpassen zu können. Medizinische und psychologische Standarts (Mindeststandarts) wird zumindest jede bessere Fluglinie sicherlich haben.

 

Da man sich in einer Allianz in gewisser Weise abhängig von einem neuen Partner macht, dürfte es im ureigensten Interesse sein, dass dieser nicht allzuweit von den eigenen Anforderungennentfernt ist. Ansonsten wäre das wirklich schlecht, denn man ergänzt ja sein Streckennetz mit der ET und schickt damit einen Teil seines wertvollsten Gutes (die Kunden) mit denen auf die Reise.

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Und da für die Paxe alles glimpflich ablief, hier ein kleiner Schmunzler aus einem Kommentar auf AV-Herald:

 

PF: Pilot Flying

PM: Pilot Monitoring

PH: Pilot Hijacking

 

Wo wir schon dabei sind. Wer in die Schweiz einmarschieren möchte, sollte dies vor 8:00 Uhr tun...

Nicht so gut passt es von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17 Uhr

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Entfuehrung-Schweizer-Luftwaffe-nur-zu-Buerozeiten-einsatzbereit/story/16340681

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