Zum Inhalt springen
airliners.de

Flugbuchungen im Internet


snooper

Empfohlene Beiträge

Einem Bekannten ist letztens das Malheur passiert, dass er bei AB einen Flug gebucht und sich tatsächlich beim RÜckflugdatum geirrt hat!

Den Irrtum bemerkte er erst am nächsten Tag. Weder war eine kostenlose Korrektur noch eine Komplettstornierung der Buchung möglich!

Dieser 'kleine Irrtum' kostete ihn 2 x 120 Euro!

Finde ich ganz schön happig.

 

In diesem Zusammenhang frage ich mich, warum man bei einer Internetbuchung nicht 14 Tage lang vom Vertrag kostenlos zurücktreten kann, wie bei anderen Waren und Dienstleistungen üblich!

 

Sind Flugbuchungen von dieser Regelung explizit durch den Gesetzgeber ausgenommen?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In diesem Zusammenhang frage ich mich, warum man bei einer Internetbuchung nicht 14 Tage lang vom Vertrag kostenlos zurücktreten kann, wie bei anderen Waren und Dienstleistungen üblich!

 

Das kannst Du, streng genommen, auch hier. Es wird "nur" eine Stornierungsgebühr in Abzug gebracht, die in den AGBs festgelegt ist und deren Gültigkeit hat man zusammen mit der Buchung anerkannt. Vollflexible Tickets sind teurer aber unter anderem eben auch gegen solche Missgeschicke abgesichert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bestimmte buchbare Dienstleistungen hat der Gesetzgeber vom Widerrufsrecht halt ausgenommen, z.B. Eintrittskarten oder Fahrscheine aller Art. Zu jedem Gesetz gibt es ein Begründungsdokument, wenn du Lust hast, finde es und berichte uns, warum der Gesetzgeber das getan hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ob dies Heute noch so ist möchte ich nicht garantieren, da sich in letzter Zeit dort ja auch einiges geändert hat, aber bis vor wenigen Wochen war es problemlos möglich eine fälschlich getätigte Buchung bei der LH innerhalb von 30 Stunden nach der Buchung kostenfrei zu stornieren ... am Besten telefonisch !

Dass ging bislang immer Glatt und man bekam wie versprochen das Geld zurück, egal welche Buchungsklasse, abzuglich evtl. Zahlungskosten.

Auch wenn man die Zahlung selbst zurückgeholt hat und neu richtig gebucht hat gabs nie ein Problem !

 

Wiederrum wenn ich es hier richtig verstehe, geht es um 2x € 120,- was so im Schnitt einen reinen Flugpreis von sicher nicht mehr als 30 € darstellt. Nicht angefallene Steuern und Gebühren werden ja erstattet, daher neu und richtig buchen, und sich die nicht angefallen Steuern und Gebühren erstatten lassen ? minimiert den Schaden auf jeden Fall !

 

Ich weis manche Airlines tun sich sehr schwer damit .... leider !

Aber hier gilt wer den längern Atem hat gewinnt, es ist einfach zu beweisen dass die Airline Steuern und Gebühren für einen nicht angetretenen Flug nicht abdrücken musste, aber dass Geld wollen Sie nimmer rausrücken? Bearbeitungskosten stehen Ihnen durchaus zu, aber hier gilt die Verhältnismässigkeit ... Sprich Erstattungsfähiges -/- max 20€ Bearbeitungsgebühr/ Ticket ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Konkret ging es um einen AB Flug TXL-ORD, der Flugpreis betrug knapp 1100.- Euro für 2 Personen!

Als mein Bekannter am nächsten Tag den Service anrief, hieß es dort, dass kostenlose Stornierung/Umbuchung nur am gleichen Tag möglich ist!

Eine früher geltende 24 Stunden Frist ab Buchung gibts bei AB nicht mehr!

 

Ich kenne ja nun die Lage der AirBerlin und dass die jeden Cent brauchen. Nur halte ich diese ganzen Umbuchung- und Rücktrittsgebühren (nicht nur bei AB!) für völlig überzogen und kundenunfreundlich.

Das Ganze wird auch nicht dadurch besser, dass man diese in irgendwelchen AGB's 'akzeptiert' hat!

Aber wie dem auch sei..

mich interessiert ja eigentlich mehr die rechtliche Lage. Wenn Fahrkarten, Eintrittskarten und eben auch Flugtickets vom allgemeinen Rückstrittsrecht bei Internetgeschäften ausgeschlossen sind.. okay! Dann wird man das akzeptieren müssen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mich interessiert ja eigentlich mehr die rechtliche Lage.

 

Und dazu gehört nunmal das von Dir so geschmähte Akzeptieren von AGBs nunmal ganz elementar. Das bekommt man spätestens dan ganz unmittelbar zu spüren, wenn man einmal gerichtlich dagegen vorgehen will.

Kannst davon ausgehen, dass wenn man es anders handhabte gleich wieder die ersten versuchen würden, das System auszutricksen und aus dem entstehenden Kuddelmuddel Profit zu schlagen. Ausserdem, hätte in diesem speziellen Fall sicher auch die US-homeland security ein lebhaftes Interesse an solch höchst auffälligem Verhalten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kommt immer auf den Blickwinkel an. 

 

"Etwas komplizierter ist es mit dem Anteil, der für den eigentlichen Ticketpreis entfällt. Die Erstattung davon schließen die meisten Airlines pauschal in ihren Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen aus. So eine Klausel werde von den Gerichten jedoch oftmals gerügt. «In der Regel können die Reisenden deshalb bei einer Stornierung etwa 95 Prozent des Flugscheinpreises zurückfordern" ... 

 

http://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/reise/454/stornierter-flug-was-muessen-airlines-erstatten/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unabhängig von AGB und Rechtslage: Sehr unkulantes Verhalten!

Wer sowas erlebt wird doch höchstwahrscheinlich beim nächsten Flug - wenn möglich - eine andere Airline buchen.

Verstehe nicht dass man sich so unklug verhält in manchen Firmen. Und das betrifft ja bei weitem nicht nur die Luftverkehrsbranche.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also.. es ist tatsächlich so, wie es hier schon erwähnt wurde: Der §312b BGB regelt das..

 

§ 312b BGB - Fernabsatzverträge
...
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
...
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

Nun gut!

 

Damit ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Bliebe noch der Ansatz der exorbitant hohen Gebühren!

Onlinebuchungen haben das Problem, dass man den AGB's nur in Gänze zustimmen kann. Das Streichen einer missliebigen Passage wie auf einem Stück Papier ist leider nicht möglich!

 

Ich habe das mal mit einem Kreditvertrag gemacht und eine Kontoführungsgebühr, die in den AGB's versteckt war, beherzt gestrichen und den Kredit trotzdem bekommen!

Man sollte bei einer Flugbuchung und anderen Rechtsgeschäften auch die Möglichkeit haben, im Rahmen der üblichen Vertragsfreiheit eigene Bedingungen zu setzen.

 

Wäre vielleicht nicht schlecht zu erfahren, ob man ein Ticket gebucht bekommt, wenn man selbst Storno -und Umbuchungsgebühren nach eigenen Vorstellungen anbietet!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unabhängig von AGB und Rechtslage: Sehr unkulantes Verhalten!

Wer sowas erlebt wird doch höchstwahrscheinlich beim nächsten Flug - wenn möglich - eine andere Airline buchen.

Verstehe nicht dass man sich so unklug verhält in manchen Firmen. Und das betrifft ja bei weitem nicht nur die Luftverkehrsbranche.

 

...zu dem es aus den genannten Gründen aber keine Alternative gibt (geben kann). Damit wäre dann auch die Anschuldigung "unklugen" Verhaltens vom Tisch, jedenfalls gilt das für die Luftverkehrsbranche. Eine andere Airline buchen ist auch schwierig, da die Wahrscheinlickeit einen anderen Anbieter zu finden, der dieselbe Strecke fliegt und gleichzeitig volle Kostenrückerstattung bietet, sehr gering ist.

Mir ist ein ähnliches Malheur in der Hektik übrigens auch einmal passiert. Die entstandenen Kosten habe ich unter "Lehrgeld" abgeschrieben und nehme mir seither mehr Zeit und Konzentration beim Buchungsvorgang. Seitdem stand auch immer genau das auf der Buchungsbestätigung was ich da haben wollte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Wirksamkeit von Flugbuchungen im Internet hängt, wie wir erfahren haben, also stark von den AGB's der Airlines ab.

Bei Internetbuchungen muss der geneigte Kunde ja die Kenntnisnahme (und damit die Akzeptanz) der AGB per Mausklick bestätigen.

 

Was ist aber mit einer telefonischen Buchung? Wie akzeptiert der Kunde dort die AGB? Am Telefon selbst während eines Buchungsvorganges wird meiner Erfahrung nach nicht über AGB gesprochen!

Ich vermute daher, dass die Wirksamkeit des Werkvertrages (Flugbuchug) dann erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung eintritt.

Somit hätte man also einen zeitlichen Puffer, um irgendwelche Irrtümer kostenlos aufzuklären!

 

Weiss da jemand mehr über telefonische Buchungen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

dass die Wirksamkeit des Werkvertrages (Flugbuchug) dann erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung eintritt. Somit hätte man also einen zeitlichen Puffer, um irgendwelche Irrtümer kostenlos aufzuklären! Weiss da jemand mehr über telefonische Buchungen?

 

Wenn die oben zitierten Auszüge aus dem Gesetzeswerk alle genannten Lebensbereiche gleich behandeln gilt für eine telefonische Flugbuchung dasselbe wie für eine Pizzabestellung: im Moment des Auflegens gilt der (mündliche) Vertrag als geschlossen und die Fälligkeit der Abgabe ist bereits entstanden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zusammenfassend gilt einfach zu sagen, eigene Schusseligkeiten bestraft das Leben ....

 

Mann kann Glück haben , es fällt einem rechtzeitig auf, ging mir ja selbst kürzlich so, und die Airline hat noch entsprechende

Kulanzregelungen. Dann kommt man mit dem Schrecken und nem blauen Auge davon. 

 

Aber ich glaube diese Kulanzregelungen sterben bei allen Airlines aus.

Bleibt einem also nur :

Falsch gebuchte Flüge verfallen lassen und Steuern und Gebühren erstatten lassen, und neu richtig buchen.

( im Falle USA muss man trotzdem wohl n paar Euronen abschreiben )

Alternativ:

Flex Tarife buchen mit der Möglichkeit umzubuchen, um auf der sicheren Seite zu sein, aber wie wir alle wissen

muss man dafür n paar Euros mehr hinblättern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich erstaunt ja doch immer wieder das hier regelmäßig anzutreffende völlig unkritische Verhalten gegenüber AGBs a la "hat man es angeklickt, ist es halt so". AGBs von Airlines und sonstigen Reiseanbietern sind häufig eine Ansammlung von bei iner Inhaltskontrolle am Maßstab der AGB-rechtlichen Vorschriften des BGB rechtlich ziemlich zweifelhaften Klauseln. Über die wird solange abkassiert, bis mal eine Verbraucherorganisation dagegen vorgeht....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich erstaunt ja doch immer wieder das hier regelmäßig anzutreffende völlig unkritische Verhalten gegenüber AGBs a la "hat man es angeklickt, ist es halt so". AGBs von Airlines und sonstigen Reiseanbietern sind häufig eine Ansammlung von bei iner Inhaltskontrolle am Maßstab der AGB-rechtlichen Vorschriften des BGB rechtlich ziemlich zweifelhaften Klauseln. Über die wird solange abkassiert, bis mal eine Verbraucherorganisation dagegen vorgeht....

So ist es!

Jeden Tag werden in diesem Lande irgendwelche Klauseln in AGB von Gerichten für unwirksam erklärt.

Eigene Schusseligkeiten, man hat die AGB ja akzeptiert.. alles gut und schön!

 

Aber.. was das Telefonbuchungen betrifft...

es kann wohl nicht sein, dass allein das Telefon und der daraus entstehende 'mündliche' Vertrag bereits irgendwelche Rechtspflichten nach sich ziehen! Dazu bedarf es ja immer noch einer schriftlichen Bestätigung.

Wer will denn sicherstellen, dass sich der Buchungsagent am anderen Ende der Leitung nicht geirrt, etwas falsch verstanden hat?

Und der Kunde soll für diesen Irrtum zahlen?

 

Ähnlich sehe ich es auch bei Internetbuchungen! Zumal auch hier immer die Gefahr menschlich verständlicher Irrtümer oder schlampig programmierter websites gegeben ist, die zu einer Fehlbuchung führen können!

Dazu kommen mutwillig falsche Buchungen. Ein weites Feld..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer will denn sicherstellen, dass sich der Buchungsagent am anderen Ende der Leitung nicht geirrt, etwas falsch verstanden hat?

Und der Kunde soll für diesen Irrtum zahlen?

 

Naja, das Stuttgarter Amtsgericht hat das anders gesehen.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/bordeaux-statt-porto-frau-bucht-auf-saechsisch-falsches-flugziel-11890813.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß ja nicht, wie der Betroffene sich beim Rückflugdatum geirrt hat. Wenn es sich nur um +- 1 Tag handelt und die 2x120 EUR wichtiger sind, den gebuchten Rückflug nutzen und eben einen Tag früher oder später nach Hause kommen. Für manche kann das preisgünstiger sein als die beschriebene Umbuchung und als Lehrgeld verbucht werden

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

es kann wohl nicht sein, dass allein das Telefon und der daraus entstehende 'mündliche' Vertrag bereits irgendwelche Rechtspflichten nach sich ziehen!

 

Genau weil dem sehr wohl so ist, dürfte jeder Call-center-Angestellte auch dazu angehalten sein, die zu tätigende Buchung vor Abschluss noch mindestens einmal zu wiederholen (vorzulesen), um dem Kunden Gelegenheit zu einer letzten Überprüfung zu geben. So lange sich daran gehalten wird und von dem Telefonat ein beweiskräftiger Mitschnitt existiert (wovon ich grundsätzlich ausgehe) hat man als Kunde extrem schlechte Karten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Die Situation ist natürlich sehr ärgerlich. Aber ich würde nicht davon ausgehen, dass die AB sich hier bereichern wollte. Sie hat wohl eher die Gebühren verlangt, die ihr selbst wegen der Stornierung angefallen sind. So wie es hier steht: http://fs.airberlin.com/site/faq.php?LANG=deu&et_cid=2496&et_lid=1131478&et_sub=deu_Storno&q=Flugstorno

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...