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Patrick W

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Sign. Ich würde sogar so weit gehen und mutmaßen, dass der Konflikt richtungsweisend wird. Setzt sich die VC durch, könnte sie sowas wie den "LCC KTV" auf U2 Niveau erschaffen (wie mal hier gemutmaßt wurde).

Schafft sie es nicht wird sie es in Zukunft brutal schwer haben, sich a) bei unterschieden AOCs einzeln Einfluss zu verschaffen und b) nicht von der LH/EW ausgespielt zu werden und bald echt nur noch die LH Passage mit Perspektive zu vertreten.

Bearbeitet von d@ni!3l
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Und wieder möchte ich mal auf die aktuelle Situation hinweisen, die in der Diskussion zwar keine bessere Übersicht schafft, aber nicht ganz unwichtig ist.

Lufthansa:
Es gibt den KTV für die Mainline incl. Germanwings.
Es gibt den TV von LH Cityline.
Es gibt den TV der EWD 
Es gibt den TV der AUA
Es gibt den TV von Brussels
Es gibt den TV der Swiss

Air Berlin:
Es gibt den TV von AB
Es gibt den TV von LGW
Es gibt den TV von Niki in Österreich

Bei den kursiv gedruckten spielt die VC in keiner Weise mit, da die außerhalb Deutschland in anderer Tarifhoheit liegen.

Dennoch sind die beiden letzten Verträge von AB die einfachsten.
Hier wird schlicht ein Betriebsübergang stattfinden.Damit behalten die Arbeitnehmer ihre Arbeitsverträge, EW übernimmt alle Rechte und Pflichten. Aber selbstverständlich sind alle Regelungen, die das Verhältnis zwischen LGW und AB angeht nichtig!
Denn wenn die nachwirken sollten, müsste LGW auch weiterhin mit AB Uniformen fliegen, weil ja auch das irgendwo vertraglich festgelegt war. An diesem kleinen Beispiel zeigt sich schon, dass hierbei jede Menge Unsinn zu regeln wäre, weshalb schlicht festgelegt ist, dass davon erst einmal nichts übernommen wird. 

Bleiben nun noch die AB-Crews, die nicht ausserhalb von TVs bei EWE anfangen wollen und lieber auf Betriebsübergang klagen.

Gehen wir mal davon aus, dass sie ihre Klage gewinnen.
Zu was kann das Arbeitsgericht LH überhaupt "verurteilen"?
Sicher nicht zumBruch eines der bestehenden Tarifverträge!
In den der Mainline, von Cityline, und seit dem Veto des VC-Vorstandes, auch in den von EW dürfen sie mit ihren Konditionen, oder über ihre Anzahl nicht hinein.
Es würde doch nur eine Möglichkeit offen bleiben, sie in die LGW, zu Konditionen von AB zu übernehmen. Aber dagegen ist dann wiederum die Klage der VC anhängig.
Somit könnten die AB-Piloten zwar Recht bekommen, gleichzeitig könnte LH aber sagen, dass man nun erst ein neues AOC beantragen müsse, damit die Piloten auch rechtlich korrekt beschäftigt werden könnten. Bis man das hat, müssten die Piloten dann aber leider warten. Hierbei müsste LH nicht einmal selber etwas verzögern, um sicher sein zu können, dass keiner dieser Piloten wirklich jemals zum Unternehmen kommen würde. Denn bis das AOC erteilt ist, sind die Kläger nicht nur auf ALG II abgesackt, sie haben auch keine gültige Berufspiloten-Lizenz mehr.

Wenn man also zusammenfasst und feststellt, dass die Piloten von AB, EWD und LGW größtenteils alle bei der VC organisiert sind, muss man sich ernsthaft fragen, was die VC eigentlich will.
Ein einheitliches Konzept ist, auch bei allergrößtem Wohlwollen, nicht zu erkennen!

Wenn sich der Rauch des AB-Zusammenbruchs gelegt hat, werden so viele Piloten mit Österreichischen, Spanischen oder Belgischen Verträgen fliegen, die in Deutschland verbleibenden außerhalb der Mainline so sauer auf die VC sein, dass sie dort als Vertragspartner uninteressant sein wird. Und dann wird LH auch Mittel und Wege finden, sie bei der Mainline mittels des Tarifeinheitsgesetzes vor die Tür zu setzen,

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vor 1 Stunde schrieb jubo14:

Somit könnten die AB-Piloten zwar Recht bekommen, gleichzeitig könnte LH aber sagen, dass man nun erst ein neues AOC beantragen müsse, damit die Piloten auch rechtlich korrekt beschäftigt werden könnten. Bis man das hat, müssten die Piloten dann aber leider warten. Hierbei müsste LH nicht einmal selber etwas verzögern, um sicher sein zu können, dass keiner dieser Piloten wirklich jemals zum Unternehmen kommen würde. Denn bis das AOC erteilt ist, sind die Kläger nicht nur auf ALG II abgesackt, sie haben auch keine gültige Berufspiloten-Lizenz mehr.

Kommt ja bei erfolgreichen Klagen gegen ungerechtfertigte Kündigung oft genug vor, dass die Kündigung aufgehoben wird und anschließend alle Parteien feststellen, dass eine Weiter- bzw. Wiederbeschäftigung sinnlos ist. Dann wird eine entsprechende Abfindung ausgehandelt, oft sowieso das alleinige Ziel der Klage.

So vermute ich, dass das Szenario hier ähnlich ist. Das Gericht stellt erst mal fest, dass es eigentlich ein Betriebsübergang war. Anschließend wird eine Abfindung vereinbart. Je nach Ansprüchen, die sich aus dem AB-Tarifvertrag ergeben, könnte das in Einzelfällen einen gemütlichen Vorruhestand bedeuten.

Dazu muss man aber die Klage gewinnen bzw. Lufthansa zu einer gütlichen Einigung zwingen.

Übrigens ist es nach meinen Informationen unerheblich, ob der Arbeitnehmer eine andere Stelle angenommen hat oder nicht. Keiner muss – zumindest in üblichen Kündigungsschutzklagen – bis zum Urteil in der Arbeitslosigkeit verharren.

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vor 3 Stunden schrieb jubo14:

Hier wird schlicht ein Betriebsübergang stattfinden.Damit behalten die Arbeitnehmer ihre Arbeitsverträge, EW übernimmt alle Rechte und Pflichten. Aber selbstverständlich sind alle Regelungen, die das Verhältnis zwischen LGW und AB angeht nichtig!
Denn wenn die nachwirken sollten, müsste LGW auch weiterhin mit AB Uniformen fliegen, weil ja auch das irgendwo vertraglich festgelegt war. An diesem kleinen Beispiel zeigt sich schon, dass hierbei jede Menge Unsinn zu regeln wäre, weshalb schlicht festgelegt ist, dass davon erst einmal nichts übernommen wird. 

Ich bin mir da nicht sicher. Nur weil die LGW gerade Wetlease für EW fliegt muss das nicht selbstverständlich heißen , dass Verträge mit AirBerlin ihre Gültigkeit verlieren. Wäre nur die Frage, nach dem Sinn, um bei deinem Bsp. zu bleiben, das Tragen der AB Uniform einzuklagen. 

vor 3 Stunden schrieb jubo14:

Gehen wir mal davon aus, dass sie ihre Klage gewinnen.
Zu was kann das Arbeitsgericht LH überhaupt "verurteilen"?
Sicher nicht zumBruch eines der bestehenden Tarifverträge!
In den der Mainline, von Cityline, und seit dem Veto des VC-Vorstandes, auch in den von EW dürfen sie mit ihren Konditionen, oder über ihre Anzahl nicht hinein.
Es würde doch nur eine Möglichkeit offen bleiben, sie in die LGW, zu Konditionen von AB zu übernehmen. Aber dagegen ist dann wiederum die Klage der VC anhängig.
Somit könnten die AB-Piloten zwar Recht bekommen, gleichzeitig könnte LH aber sagen, dass man nun erst ein neues AOC beantragen müsse, damit die Piloten auch rechtlich korrekt beschäftigt werden könnten. Bis man das hat, müssten die Piloten dann aber leider warten. Hierbei müsste LH nicht einmal selber etwas verzögern, um sicher sein zu können, dass keiner dieser Piloten wirklich jemals zum Unternehmen kommen würde. Denn bis das AOC erteilt ist, sind die Kläger nicht nur auf ALG II abgesackt, sie haben auch keine gültige Berufspiloten-Lizenz mehr.

Wenn man also zusammenfasst und feststellt, dass die Piloten von AB, EWD und LGW größtenteils alle bei der VC organisiert sind, muss man sich ernsthaft fragen, was die VC eigentlich will.
Ein einheitliches Konzept ist, auch bei allergrößtem Wohlwollen, nicht zu erkennen!

Es kommt drauf an.

 Zwei Dinge vorweg zum einfacheren Verständnis.

1.Es wurde schon 2-3 mal erwähnt, aber es wäre für die Diskussion sehr hilfreich, wenn es auch verstanden würde: Es gibt KEINE 23 Flugzeug Grenze bei EWG. Die LH könnte morgen sofort 20+x Airbusse zu EWG stellen. Was es gibt, ist ein Sonderkündigungsrecht des Vergütungstarifvertrags. Sprich, die EW TK könnte ab dem 24 Airbus den VTV frühzeitig kündigen, versuchen eine bessere Vergütung zu verhandeln und wäre „ultima ratio“ Streik fähig.  

2. Die VC hat mit einem ähnlichen Vorgang schon ihre Erfahrung. Sowohl beim Kauf der DBA durch AB als auch und das ist das bessere Bsp. beim Kauf der LTU druch die AB. Herr Hunold war/ ist alles andere als ein Freund von Gewerkschaften. Nach dem Kauf der LTU wollte man von Managementseite, aus dem gleichen Grund wie jetzt Herr Spohr, nichts von einem Betriebsübergang (BÜ) wissen. Dieser wurde damals erfolgreich erklagt und es gelang den damaligen VC TKs die beiden Personalkörper zu verschmelzen und die Tarifbedingungen der ABner auf heutiges Niveau anzuheben.  

Zum einheitlichen Konzept, dass auch bei allergrößtem Wohlwollen nicht zu erkennen sei:

Die Klage wird gewonnen und es kommt zum BÜ. Die AB-Crews müssen von der EWG übernommen werden. Die Ex- AB Flugzeuge werden in die EWG integriert. (macht auch Sinn, wenn man schon das ganze Personal an der Backe hat, kann man es auch arbeiten lassen) Die EW TK verzichtet auf ihr Sonderkündigungsrecht des VTVs (das hätten sie beim jetzigen TV Wachstum auch getan) und es gelten die jeweiligen TVs der Personalkörper EW/AB. Allerdings nur bis 2019, wenn der jetzige EW VTV ohnehin ausläuft. Zu diesem Zeitpunkt zieht der neue EW -Personalkörper an einem Strang und hebt, wie damals bei der LTU/AB und dank des neuen AB Benchmarks , die Stamm EWG Konditionen auf ex AB Niveau an. In der zwischen Zeit wurden, analog DBA und LTU Integration, die Personalkörper harmonisiert.

Natürlich ist das spekulativ. Dennoch zeigt es zumindest, dass es sehr wohl auch andere Konzepte geben kann. Die VC hat einen Plan, sie kennt die TVs, sie kennt die Verhandlungspartner,  sie führt diese Kämpfe schon seit Jahrzehnten und man sollte glauben, dass da etwas Erfahrung bei rumgekommen ist.

Bearbeitet von elmofo
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vor 32 Minuten schrieb elmofo:

Es wurde schon 2-3 mal erwähnt, aber es wäre für die Diskussion sehr hilfreich, wenn es auch verstanden würde: Es gibt KEINE 23 Flugzeug Grenze bei EWG

Sorry, sollte das folgende unfreundlich klingen - ist nicht so gemeint. Ich glaube, dass es diese Grenze nicht gibt ist mittlerweile echt allen hier bekannt. Ich glaube diese Formulierung ist eher semantisch. De jure gibt es diese Grenze gewiss nicht, aber da die EWG die Verhandlungen, die folgen würden, scheut wie der Teufel das Weihwasser und dies niemals riskieren würde ist das de facto eine „Grenze“ bzw. Barriere. Man will es einfach nicht und demnach wirkt es wie eine Grenze - auch ohne eine zu sein. Können wir uns darauf einigen?

Zu dem Betriebsübergang den es damals bei der DBA und LTU gab mal eine Frage meinerseits (ich hoffe es ist damit eindeutig als Spekulation gekennzeichnet): War es bei der DBA und LTU nicht so, dass das ganze AOC gekauft wurde und daraufhin nur noch das AB AOC genutzt wurde, womit das Personal von der LTU und DBA durch den Kauf auf das AB AOC „übertragen“ bzw. „integriert“ wurde, womit dies ein Betriebsübergang war? Ähnlich ist es ja bei der LGW und HG: Diese kauft man ja auch und damit WÄRE es ein Betriebsübergang, WÜRDE man diese in die EWG integrieren - tut man aber nicht, man lässt diese per Wet-Lease für EW fliegen, jedoch sind diese eigenständig und behalten ihr AOC - im Gegensatz zur DBA und LTU damals, wenn ich mich richtig erinnere (damals hatte man es noch nicht so mit „Platformen“).  Wenn aber LGW, HG und EWE eigenständig bleiben und Personal, dass arbeitslos ist / wird einstellt und auf Maschinen einsetzt, die „zufällig“ frei wurden und die man deshalb beschäftigt, dann ist es doch etwas anderes als damals, gab es da doch keine Arbeitslosigkeit in der Zwischenzeit, oder? 

Bearbeitet von d@ni!3l
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Für mich persönlich gibt es die „Vereinigung“ seit der Satzungsänderung im Jahre 2008 nicht mehr. Wenn die Mitgliederstärkste Gruppe „pacta sunt servanta“ ruft, dürfen die Einen bis zum Ende ihrer Tage Regionalflugzeuge fliegen, und die Anderen müssen sich  arbeitssuchend melden. Bei den Konzernpiloten mag in den letzten Jahren eine Bewusstseinsveränderung stattgefunden haben, aber im Verband, soweit ich es beurteilen kann, definitiv nicht. Deswegen ist es nach meinem Verständnis heuchlerisch, den AB Piloten ein Willkommen sein zu suggerieren, denn das sind sie nach meiner Wahrnehmung genauso wenig, wie seinerzeit die Piloten von Contact und Augsburg Air. Der Analyse von jubo14 stimme ich uneingeschränkt zu, -in diesem Fall werden (auch) sie an den Tarifverträgen scheitern. Weiters ist davon auszugehen, dass sich LH bereits im Vorfeld bezüglich des Risikos BÜ entsprechend vorbereitet hat, deshalb schätze ich die Erfolgsaussichten eher gering ein. Hier wird leider ein perfides Spiel gespielt, welches zum Glück bereits von vielen durchschaut wird. Vor diesem Zerwürfnis innerhalb der VC haben anlässlich der Satzungsänderung viele gewarnt, und sie scheinen Recht zu bekommen. Bei einer Analyse der aktuellen Situation schauen wir in einen Spiegel, wo wir leider nur die hässliche Fresse der Verbandsarbeit der letzten zehn Jahre erkennen können. 

 

 

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Am 11/8/2017 um 21:01 schrieb d@ni!3l:

Vielleicht zielt man auch nicht auf Geschäftsreisende, sondern auf Urlauber? City-Trips nach Berlin sind gefragt, genauso ist Baden-Baden - afaik - bei Russen beliebt, die ggf. in TXL umsteigen. Geschäftsreisende nehmen sich ggf. ein Hotel und es passt, ansonsten fährt man halt früh nach STR und nimmt diese Verbindung.

Die Flugzeiten sind für Reisende ab FKB schlicht der Witz. Mit dem durchgehenden ICE ab Offenburg / Baden-Baden / Karlsruhe ist man ganz entspannt um 11:30 in der Berliner City. Ab STR aus dieser Region zu fliegen ist, wg. der äußerst staugefärdeten Anreise (die A8 ist oft die Hölle) eher keine gute Idee.

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vor 7 Stunden schrieb elmofo:

Zu diesem Zeitpunkt zieht der neue EW -Personalkörper an einem Strang und hebt, wie damals bei der LTU/AB und dank des neuen AB Benchmarks , die Stamm EWG Konditionen auf ex AB Niveau an. In der zwischen Zeit wurden, analog DBA und LTU Integration, die Personalkörper harmonisiert.

... um dann dort zu enden wo die LTU/AB Geschichte am 1.11.2017 endete...

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vor 3 Stunden schrieb BaseTurn:

... um dann dort zu enden wo die LTU/AB Geschichte am 1.11.2017 endete...

*Ironie an* AB Vergütung bei EWG reißt den gesamten LH Konzern trotz Mrd Gewinen über die letzten Jahre und guter Ausicht für das nächste Jahr in die Insolvenz! Das AB Gehalt schafft dann das, was der KTV alleine nie geschafft hat. Ist schon etwas dran...*Ironie aus*

Bearbeitet von elmofo
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vor 52 Minuten schrieb elmofo:

AB Vergütung bei EWG reißt den gesamten LH Konzern trotz Mrd Gewinen über die letzten Jahre und guter Ausicht für das nächste Jahr in die Insolvenz! Das AB Gehalt schafft dann das, was der KTV alleine nie geschafft hat. Ist schon etwas dran...

Schon einmal auch nur einen der von dir genannten Tarifverträge selbst gesehen? Ist dir bewusst, dass ein Pilot bei easyJet besser verdient als bei airberlin? Ich gehe davon aus, dass also easyJet auch auf dem besten Weg in die Insolvenz ist?

Bearbeitet von redhotbird
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vor 14 Minuten schrieb redhotbird:

Schon einmal auch nur einen der von dir genannten Tarifverträge selbst gesehen? Ist dir bewusst, dass ein Pilot bei easyJet besser verdient als bei airberlin? Ich gehe davon aus, dass also easyJet auch auf dem besten Weg in die Insolvenz ist?

Sorry...eigentlich war mein Beitrag ironisch gemeint. Ich kennzeichne das mal besser...

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vor 23 Stunden schrieb elmofo:

2. Die VC hat mit einem ähnlichen Vorgang schon ihre Erfahrung. Sowohl beim Kauf der DBA durch AB als auch und das ist das bessere Bsp. beim Kauf der LTU druch die AB. Herr Hunold war/ ist alles andere als ein Freund von Gewerkschaften. Nach dem Kauf der LTU wollte man von Managementseite, aus dem gleichen Grund wie jetzt Herr Spohr, nichts von einem Betriebsübergang (BÜ) wissen. Dieser wurde damals erfolgreich erklagt und es gelang den damaligen VC TKs die beiden Personalkörper zu verschmelzen und die Tarifbedingungen der ABner auf heutiges Niveau anzuheben.  

Naja, die Darstellung ist nicht ganz richtig. Als Start: die dba Bedingungen waren bei Kauf ca. 15% besser als die der LTU, die Altersvorsorge war sogar gute 10 mal besser, aber auf normalem Niveau für eine ehemals britische Firma.

Ein Betriebsübergang wurde weder bei dba noch bei LTU erfolgreich eingeklagt. Ganz im Gegenteil. Alle Klagen bei der dba (und nur dort gab es sie) waren erfolglos, nur da die Air Berlin nicht beweisen konnte das sie sich an den Sozialplan der dba (bei dem sie Vertragspartner war) gehalten hat konnten einige Piloten Abfindungen knapp an der halben Million einklagen. Bei LTU waren BÜ Klagen schlicht nicht notwendig, LTU wurde als eigene Firma bis zum 31.03.2011 weitergeführt und damit brauchte es keinen BÜ, es hatte sich im Binnenverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichts geändert. Am 01.04.2011 erfolge eine Verschmelzung mit der Air Berlin. Das war primär notwendig um die US-Streckenrechte und die ETOPS Zulassung zu erhalten. Dabei wurde mittels Tarifvertrag, der schon Ende Dezember 2010 abgeschlossen wurde, der Besitzstand der LTUler gewahrt. In den folgenden Jahren wurden die AB Bedingungen weit über diejenigen der LTU angehoben und diese folgten gerne in die AB Verträge. Die Verschmelzung selber hätte den §613a ausgelöst, und das war auch beiden Seiten unstrittig. Dabei hätten ohne die Besitzstandwahrung sofort die Tarifverträge der AB gegolten da sie mit derselben Gewerkschaft ausgehandelt wurden und dieselben Bereiche regelten.

Die VC hat Erfahrung mit Integration, das ist richtig. Und mit Pleiten ohne weiterführende Aussichten. Aber nicht unbedingt mit der derzeitigen Situation. Andererseits ist man sich dort auch nicht zu schaden viel Geld in führende Top Kanzleien zu investieren um Klagen zu führen. Wahrscheinlich ist man jetzt bestrebt die derzeitige BÜ Klage bis zum EUGH zu führen, das wird einige Zeit dauern, vorsichtig geschätzt ca. 4 bis 5 Jahre.

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Bezieht sich auf das hier: "Ahh, da ist es wieder, mein Lieblingsargument. Wohl und Wehe einer Airline hängen einzig und allein am Gehalt der Piloten..."

Der Satz kommt alle drei Seiten hier von Pilotenseite, wenn einem sonst wohl nichts mehr einfällt.

Ich kann mich nicht erinnern, dass das hier jemals irgendwer behauptet hätte. Allerdings diskutieren wir hier lebhaft und gut, bisweilen deftig diesen Punkt, weil er ja anscheinend der Unternehmensführung der Lufthansa Group aus irgendeinem Grund auch gerade sehr wichtig zu sein scheint. Dies ins Lächerliche zu ziehen bringt eine Lösung ja nun auch leider nicht näher.

Es wird verhandelt (hoffe ich doch), teilweise müssen Gerichte Urteile fällen und dann wird es irgendwie weitergehen. Ich wünsche mir eigentlich auch mehr Miteinander anstatt dauernd Gegeneinander, aber das scheint zur Zeit irgendwie aus der Mode gekommen zu sein, und zwar von beiden Seiten!

Bearbeitet von medion
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vor 3 Stunden schrieb d@ni!3l:

http://www.aerotelegraph.com/lgw-baut-flotte-mit-a320-aus
 

Die LGW hat erste A320 Crews eingestellt. Kann dann ja bald losgehen ;-) . Ich sag ja es finden sich sicherlich welche, die lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach nehmen...

Im Artikel steht, es KÖNNTEN bis Jahresende die ersten A320 von LGW fliegen.

Das wird sogar definitiv so sein, steht schon so in der EW-Buchungsmaske

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vor 3 Stunden schrieb d@ni!3l:

http://www.aerotelegraph.com/lgw-baut-flotte-mit-a320-aus
 

Die LGW hat erste A320 Crews eingestellt. Kann dann ja bald losgehen ;-) . Ich sag ja es finden sich sicherlich welche, die lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach nehmen...

Und schon steht die VC wieder mit Klagen auf dem Plan. LGW kann doch einstellen wen sie will, oder bestimmt das die VC?

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Die Diskussion dazu hatten wir ja schon n paar Seiten zuvor ;-) . Aber ja, du hast recht - und auch dem Personal steht es offen sich dort zu bewerben - man muss ja nicht. Aber scheint ja wohl nicht sooo schlecht zu sein, sonst hätten sie keinen gefunden...

Bearbeitet von d@ni!3l
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Am 11.11.2017 um 12:19 schrieb d@ni!3l:

https://www.flightradar24.com/data/aircraft/d-axgg

 

Die siebte A330 ist nun in CGN

Auch wenn sich selbst zitierten doof aussieht: Diese Maschine steht seitdem in CGN, obwohl die -GC ja auch noch in MLA steht. Ist das EW Programm im Winter so dünn,  dass man es phasenweise mit zwei Flugzeugen weniger als gedacht schafft? Und was passiert zzt mit der -GG in CGN? Sollte man nicht meinen alles technische wäre in MLA gemacht worden, ist es dort doch günstiger von den Personalkosten?

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