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Aktuelles zu Eurowings


Patrick W

Empfohlene Beiträge

Dafür sind diese Anreise-Pakete aber offenbar nicht gerade günstig. Kenne Jemanden, der mit Aida ab New York ne Kreuzfahrt macht. Anreiseflug, noch dazu KEIN Direktflug, soll 900 Euro kosten!

Dabei kommt man ja für die Hälfte schon nonstop nach New York

Da gibt's auch welche die für 400 € BRE-Miami mit LH über FRA bekommen.Alles möglich wenn man ein gutes Reisebüro hat.

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Die von noATR aufgeworfene Frage, ob es unterschiedliche Tarifverträge zwischen EW einerseits und Ufo / ver.di andererseits gibt, kann man sicher mit JA beantworten. Sie dürften aber in weiten Teilen (z.B. Lohn und Arbeitszeit) identisch sein. Die Laufzeiten scheinen unterschiedlich zu sein, was die ganze Chose erschwert.

Demnach könnte ein Arbeitgeber aber bewusst mit mehreren Gewerkschaften Tarifverträge schließen, die sich in den Inhalten alle gleichen und so sicherstellen, dass immer genug MA in der Friedenspflicht sind. Zumindest ist für ihn die Gefahr geringer, dass möglichst viele MA in dieser einen Gewerkschaft organisiert sind und sich dadurch auf einen Schlag mehr MA für Arbeitskampfmaßnahmen zusammentun.

 

Die Arbeitnehmer haben so weniger die Möglichkeit als starke Masse aufzutreten.

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Auch Verhandlungen lösen keine absolute Friedenspflicht aus, verhandlungsbegleitende Warnstreiks sind weiterhin möglich. Für Warnstreiks braucht man auch keine Urabstimmung, aber Warnstreiks müssen zeitlich befristet sein. Nach einer Urabstimmung darf man unbefristet streiken. Da die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Arbeitsrecht illegal ist, darf der Arbeitgeber gar nicht wissen ob jemand in einer oder gar welchen Gewerkschaft ist. Daher dürfen bei einem legalen Streik alle Mitarbeiter die in diesen Bereich fallen streiken, der Arbeitgeber kann nur anteilig das Gehalt kürzen und ob es Streikgeld gibt oder nicht ist ein für die Firma nicht einsehbares Geschäftsverhältnis zwischen Gewerkschaft und Arbeitnehmer.

 

Seit einiger Zeit gilt ja das Tarifeinheitsgesetz nachdem nur die mächtigere (mächtiger ist diejenige Gewerkschaft die die meisten Mitarbeiter im Betrieb vertritt) Gewerkschaft Arbeitskämpfe durchführen darf. Die kleinere Gewerkschaft darf zwar getrennt verhandeln, aber in der Friedenspflicht der Verträge der mächtigeren Gewerkschaft nicht zum Streik aufrufen. Das daher da die Rechtsnormen des Tarifvertrags der mächtigeren Gewerkschaft, unabhängig von anderen Regelungen in den Tarifverträgen der schwächeren Gewerkschaft zum selben Thema, Wirkung im gesamten Betrieb entfalten. ver.di ist gegen dieses Gesetz gegen das zur Zeit einige Verfassungsbeschwerden laufen und könnte versuchen einen Fall zu kreieren in dem es zu einem Eilverfahren kommen kann der dieses Gesetz für ungültig erklärt. Das hat aber natürlich das Risiko das das Bundesverfassungsgericht auch ander entscheided.

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btw, bei Warnstreiks bekommen auch Gewerkschaftsmitglieder kein Streikgeld, denn Streikgeld gibt es erst beim "richtigen" Streik! Warnstreik ist in der Regel Privatvergnügen und eine Teilnahme muss auf Nachfrage des Arbeitgebers im Nachgang wahrheitsgemäß beantwortet werden, die entsprechende Zeit wird dann meistens als Pause oder als nicht zu entgeltende Zeit gewertet.

 

Bzgl. der Gültigkeit eines Tarifabschlusses für nicht Gewerkschaftsmitglieder, dieser kann für nicht Nichtmitglieder übernommen werden, was in der Regel auch passiert, aber er muss nicht übernommen werden, was es auch immer wieder gibt!

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@ Dummi

Danke für Deinen Beitrag. Das Thema "Warnstreik" hatte ich nicht bedacht. Das könnte auf diesen 1-Tage-Streik für die ver.di-Mitglieder zutreffen. Allerdings sind in meiner Erinnerung Warnstreiks immer nur eine kurze Stundenzahl, nie einen ganzen Tag lang.

Das Tarifeinheitsgesetz gilt ab Juli 2015 und ist Gegenstand mehrerer Verfassungsbeschwerden; entschieden ist aber noch nichts. Insofern haben wir einen Schwebezustand.

Wir gehen ja im Fall der Flugbegleiter von einer Mehrheit der ver.di-Mitglieder bei EW (und 4U) aus, wissen es aber nicht genau. Was bedeutet das jetzt, auch im Zusammenhang mit dem Tarifeinheitsgesetz?

 

Meine Frage:

Ich frage mich dann allerdings, wie kann das Unternehmen erkennen, wer rechtmäßig streikt (weil Ufo-Mitglied) und wer wild streikt. Nur Letztere können möglicherweise eine Abmahnung erhalten.

steht aber noch im Raum. Kannst Du dazu etwas sagen?

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Das würde aber bedeuten, dass FB-A (Ufo-Mitglied) ein anderes Gehalt bezieht als FB-B (ver.di) Mitglied. Und die nichtorganisierten FBs, welches Gehalt beziehen die dann? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

 

Ich kenne noch, dass Mitarbeiter tarifliche Gehälter bezogen, und dann erhielten manche eine außertarifliche Zulage. Aber auch daran konnte man nicht erkennen, wer Gewerkschaftsmitglied war.

Bearbeitet von aaspere
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Zu UFO und Verdi bei EW und 4U:

 

Bei 4U ist UFO sicherlich stärker vertreten, alias LH. Daher ja auch so viel gestrichen worden.

 

Bei EW geht man davon aus, dass verdi stärker ist. Daher war es für UFO essentiell, dass 4U mitgestreikt hat, um auch den eigenen Mitgliedern aufzuzeigen, dass man Leverage hat.

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Das würde aber bedeuten, dass FB-A (Ufo-Mitglied) ein anderes Gehalt bezieht als FB-B (ver.di) Mitglied. Und die nichtorganisierten FBs, welches Gehalt beziehen die dann? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Also bei uns Ärzten ist es so, dass in unserer Klinik ALLE Ärzte nach dem vom Marburger Bund ausgehandelten Tarif bezahlt werden - egal ob MB- oder Verdimitglied oder gar nicht organisiert. Es gibt aber auch Häuser, die (noch) unterschiedliche Verträge haben (die sich allerdings nur marginal unterscheiden). Und welchen TV man eben unterschrieben hat hängt nicht davon ab, welcher Gewerkschaft man angehört. Natürlich wäre es blöd, wenn der MB-TV ausgehandelt wird und dafür gestreikt wird und ich bei Verdi organisiert wäre und umgekehrt. Allerdings ist es hier insofern unerheblich, weil es beim Marburger Bund sowieso kein Streikgeld gibt....

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Ich kenne das aus meiner Fa. auch,das nach dem vereinbarten Tarif von Verdi gezahlt wird,für alle (fest-) Angestellten. Problematisch wird es nur dann,wenn jemand rückwirkend etwas einklagen will (ich sage mal beispielsweise Nachtzuschläge in einer bestimmten Höhe)) . Da muß man sich zwangsläufig als Gewerkschaftsmitglied outen oder nicht,denn tarifvertraglich steht das nur Mitgliedern zu...

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@ Dummi

Meine Frage:

Ich frage mich dann allerdings, wie kann das Unternehmen erkennen, wer rechtmäßig streikt (weil Ufo-Mitglied) und wer wild streikt. Nur Letztere können möglicherweise eine Abmahnung erhalten.

steht aber noch im Raum. Kannst Du dazu etwas sagen?

Um ehrlich zu sein: nach deutschem Arbeitsrecht gar nicht. Denn die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit ist illegal und muss daher nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Man darf also ganz legal in jeder Richtung lügen. Daher ist es einfach nicht möglich herauszufinden wer organisiert ist, und bei welcher Gewerkschaft.

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Da könnte man als Arbeitgeber ja glatt auf den Gedanken kommen, es werden bei einem Streik alle Mitarbeiter, die sich am Streik beteiligen, abgemahnt. Dann wartet man auf diejenigen, die dagegen vorgehen und zieht dann die Abmahnungen zurück, wenn die Gewerkschaftszugehörigkeit nachgewiesen wird. Na ja, das Klima in dem Unternehmen bedarf dann wohl einer Überarbeitung.

Bearbeitet von aaspere
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Sorry Leute, aber ihr verrennt Euch hier gerade etwas.

 

Wenn es im Unternehmen zwei unterschiedliche Tarifverträge gibt, und mögen die sich auch nur minimal unterscheiden, so brauch der Arbeitgeber doch nicht groß Rätsel zu raten, wer nun wo hin gehört.

Wird ein Mitarbeiter nach Tarifvertrag 1 (sagen wir hier UFO) beschäftigt, ist er in diesem Konflikt jemand der "normal" streiken darf. Wird er nach Tarifvertrag 2 (in unseren Beispiel ver.di) beschäftigt, kann er im Moment auch nur "warnstreiken".

 

Es ist zwar richtig, dass ein Arbeitnehmer keine Angaben zur Gewekschaftszugehörigkeit machen braucht. Nur wenn es zwei Tarifverträge im Unternehmen gibt, was ja bei EW definitiv der Fall ist, muss er bei der Einstellung schon vertraglich festlegen, nach welchem der Tarifverträge er denn beschäftigt werden möchte.

 

Und damit ergibt sich dann die unglaubliche Situation, dass ver-di-Mitglieder absolut berechtigt streiken dürfen, weil sie nach dem UFO-Tarifvertrag beschäftigt werden. Nur Streikgeld bekommen sie keines!

Auf der anderen Seite kann es UFO-Mitglieder geben, die zwar von ihrer Gewerkschaft Streikgeld bekommen, aber gleichzeitig vom Arbeitgeber eine Abmahnung, weil sie eben nach dem Tarifvertrag von ver.di beschäftigt sind.

 

Das ist halt eben auch eine Folge der fehlenden Tarifeinheit in einem Unternehmen auf der einen Seite, und der Vertrags- und Koalitionsfreiheit auf der anderen Seite.

Und ob das Tarifeinheitsgesetz in seiner jetzigen Form das Papier wert ist auf dem es geschrieben steht, muss wohl abschließend das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ich geb da definitiv keinen Tipp ab!

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Der Mitarbeiter möchte natürlich, dass der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß, wenn es Leistungen gibt, die davon abhängen. Er wird es dann also von sich aus mitteilen. Nach erfolgter Einstellung. Das Verbot, danach zu fragen gilt explizit für Einstellungsverfahren.

 

Eine andere Frage, darf der Arbeitgeber im Falle eines Streiks die Information nutzen, oder muss er sich darauf verlassen, dass die Gewerkschaft darauf einwirkt, dass Mitglieder einer nicht-streikenden Gewerkschaft nicht streiken. Denn die Friedenspflicht gilt zwischen Arbeitgeber/Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

 

UfO hat das bspws. gelöst, indem in ihrer Streikordnung steht, dass ihre Mitglieder nicht streiken dürfen, wenn in ihrem Unternehmen gestreikt wird, sie dürfen aber nur nach Absprache zu Notarbeiten herangezogen werden. Was die Konsequenzen sind, wenn sie denoch streiken, steht auf einem anderen Blatt.

 

Man befindet sich hier im luftleeren Raum, aufgegebene Tarifeinheit, fragwürdiges Tarifeinheitsgesetz und europäische Freizügigkeit ergeben viele unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, die alle auch irgendwo berechtigt sind.

 

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Normalerweise liegen für Nichtmitglieder auch Listen aus, in denen man sich einträgt und somit sofort Mitglied der Gewerkschaft wird, und sich somit legal am Streik beteiligen kann.

Wie wir aber schon mehrfach geschrieben haben ist es eben NICHT entscheidend, ob man in der Gewerkschaft ist, ob man streiken darf, sondern in welchem TV man ist. Dass man dann evtl auf die Schnelle Kohle von der Gewerkschaft bekommt steht auf einem anderen Blatt....

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Jau. Verwirrung perfekt. :)

@ jubo14

Dein Beispiel halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Gewerkschaftsmitglieder werden sich beim Einstellungsgespräch bei EW, wenn überhaupt die Frage gestellt wird, zu ihrer richtigen Zugehörigkeit bekennen.

 

Dann gebe ich mal noch eine Bremensie zum Besten.

Man erzählt sich in Automobilbauerkreisen die Story: Wer bei Borgward in der Produktion am ersten Tag um 7 Uhr anfing zu arbeiten, um 8 Uhr noch nicht Mitglied der IG Metall war, enthielt um 9 Uhr seine Kündigung. 

Bearbeitet von aaspere
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Wie wir aber schon mehrfach geschrieben haben ist es eben NICHT entscheidend, ob man in der Gewerkschaft ist, ob man streiken darf, sondern in welchem TV man ist. Dass man dann evtl auf die Schnelle Kohle von der Gewerkschaft bekommt steht auf einem anderen Blatt....

 

Ja und die Tarifzugehörigkeit resultiert aus der Gewerkschaftsmitgliedschaft, was passiert, wenn man in zwei Gewerkschaften Mitglied ist - keiner weiß es. 

 

Grundsätzlich finde ich es gut, wenn sich Unternehmen darauf einigen, ihre Konflikte auf die teuerst mögliche Art und Weise auszutragen. 

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1 % vom Brutto ist unheimlich viel .

 

Das ist ja total relativ. Je nach Gehaltsklasse können da schon Jahresbeiträge von mehreren hundert Euro zusammenkommen und da fragt sich der ein oder andere ganz sicher, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt, auch gemessen an dem, was so eine Gehaltserhöhung nun bringt oder auch nicht. Es hat ja nicht ganz unbegründet in den letzten Jahren einen gewissen Mitgliederschwund gegeben und das war allerdings nicht allein den Beiträgen geschuldet.

 

Insgesamt kann man aber wohl feststellen, dass die Gesprächskultur in der hiesigen Luftfahrtbranche ziemlich aus dem Ruder gelaufen ist und Gewerkschaften sowie Management kaum noch in der Lage sind, sich ihrer allgemeinen Verantwortung bewusst zu werden und dazu unfähig, durch zielgerichtete Gespräche ohne Streiks Kompromisse auszuhandeln. Angefangen vom plötzlichen "Krankenstand" bei TUI bis hin zu den zahlreichen Streiks, die in der letzten Zeit in der Branche stattgefunden haben. Das ist gesamtwirtschaftlich problematisch und stärkt nicht gerade das Vertrauen durch die Kunden.

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Natürlich ist es, jetzt volkswirtschaftlich gesehen, ein immenser Schaden, der durch die Streiks hervorgerufen wird bzw. wurde. Wenn man nach etlichen Streikrunden keinen Deut weitergekommen ist, und Gewerkschaftler sich freuen, dass sie ihrem Arbeitgeber dabei zumindest einen  millionenfachen Schaden zugefügt haben, klappen sich bei mir die Fussnägel hoch. 

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