Zum Inhalt springen
airliners.de

Aktuelles zu Eurowings


Patrick W

Empfohlene Beiträge

Zum Thema Vogelschlag und Ausgleichanspruch hat sich der BGH eindeutig erklärt:

Guckt Ihr hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=65931&pos=0&anz=1

 

Grundsätzlich ist danach Vogelschlag ein außergewöhnlicher Umstand ohne Ausgleichsanspruch, wenn die Airline die Umstände des Vogelschlages und die daraufhin getroffenen Maßnahmen, auch im Ablauf, genau nachweisen kann.

Kann sie, oder will sie das nicht, besteht der Anspruch auf Ausgleichszahlung.

 

Auch, was die "rutschige Landebahn" betrifft, so ist die Airline nachweispflichtig. Führt sie, aus welchen Gründen auch immer, diesen Nachweis nicht, darf sie sich nicht beschweren, wenn die Justiz das auch nicht kann.

 

Und noch etwas für alle Hobbyjuristen, von mir, der auch ein Hobbyjurist (mit ein wenig Erfahrung im deutschen Rechtswesen) ist:

Im Zivilrecht gibt es, im Gegensatz zum Strafrecht, niemanden außerhalb der beiden Parteien, der (von Amts wegen) Ermittlungen anstellt. Beide Parteien müssen deshalb ihre Argumente vollständig in der Klage und der Klageerwiderung dem Gericht vorlegen. Ein Satz, wie: "Die RWY war rutschig, und deshalb entschied sich der Pilot, nicht zu landen." ist eindeutig zu wenig, um nicht zu sagen, Schwachsinn. Der Rechtsvertreter der Airline sollte seinen Beruf wechseln.

Das ist, natürlich wie immer, nur meine Meinung.

Bearbeitet von aaspere
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also nochmal zum aktuellen Verspätungsfall:

 

EW 141: Der Flieger musste aufgrund von Problemen mit der Stromversorgung nach Punta Cana umkehren. Dort wurde die D-AYTF von eigens eingeflogenen Techniker untersucht. Allerdings ist das Problem am nächsten Tag erneut aufgetreten und die ursprünglich für heute 21 Uhr lokal angestrebte Abflugszeit zurückgenommen. EW hat sich nun entschieden, die Fluggäste auf Thomson umzubuchen. Die D-AYTF wird definitiv nicht den Flug PUJ-CGN durchführen. Der Abflug soll morgen Mittag lokaler Zeit stattfinden und die Passagiere dementsprechend erst am 02.12. um 03:15 Uhr in Deutschland eintreffen. Also mit ca. 3 Tagen Verspätung-

 

Bedingt durch den Ausfall von D-ATYF gibt es auch Probleme auf

 

EW170: Dieser Abflug wird sich voraussichtlich um ca. 37 Stunden verspäten, folgend dann natürlich auch EW171.

 

In beiden Fällen kritisieren die Passagieren, die äußerst dürftige Informationslage durch EW. Würde mich also nicht wundern, wenn wieder irgendein Boulevard-Blatt auf den Zug aufspringt.

 

EW140/EW141: Der für morgen geplante Umlauf nach und von Punta Cana wird ersatzweise mit G-VYGM (A332) durchgeführt.

Bearbeitet von HAJA321
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und noch etwas für alle Hobbyjuristen, von mir, der auch ein Hobbyjurist (mit ein wenig Erfahrung im deutschen Rechtswesen) ist:

Im Zivilrecht gibt es, im Gegensatz zum Strafrecht, niemanden außerhalb der beiden Parteien, der (von Amts wegen) Ermittlungen anstellt. Beide Parteien müssen deshalb ihre Argumente vollständig in der Klage und der Klageerwiderung dem Gericht vorlegen. Ein Satz, wie: "Die RWY war rutschig, und deshalb entschied sich der Pilot, nicht zu landen." ist eindeutig zu wenig, um nicht zu sagen, Schwachsinn. Der Rechtsvertreter der Airline sollte seinen Beruf wechseln. Das ist, natürlich wie immer, nur meine Meinung.

 

So ist es, man könnte ergänzen, die Richter dürfen nur über die Tatsachen entscheiden, die die Parteien vorbringen. Hier kommt hinzu, dass der Gesetzgeber "außergewöhnlich" nicht definiert hat, nur Beispiele (Sicherheit) genannt. Er hat aber eine Beweislast-Verteilung vorgenommen hat. Der Kunde muss nur zeigen, dass der Flug verspätet ist. Er muss nicht zeigen, dass kein außergewöhnlicher Vorgang vorliegt. Die Airline muss zeigen, dass ein außergewöhnlicher Vorgang vorliegt, was ja in dem Fall möglich sein soll - abstrakt sowieso. 

 

Es ist nur ein Urteil des Amtsgerichts, das muss man nicht so hoch hängen und hier die Sicherheit der Luftfahrt grundsätzlich gefährdet sehen. Der richtige Ansatz ist es, eine Präzisierung und Verbesserung der VO zu fordern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diverse Reiserechtler weisen - wie ich meine zu Recht - darauf hin, dass ein Vogelschlag bei Beachtung der juritischen Methodik bei der Anwendung und Auslegung der Fluggastrechteverordnung an sich kein Umstand sein kann, der im Sinne der Verordnung abseits des Gewöhnlichen liegt. Es liegt damit kein Entlastungsgrund für Fluggesellschaften vor, vielmehr eine Art Betriebsrisiko, die einzukalkulieren ist.

 

Im Übrigen dürfte der EuGH in Kürze in diese Richtung entscheiden: http://reiserecht-fuehrich.blogspot.de/2016/08/vogelschlag-ist-nach-eugh-generalanwalt.html

 

Man kann zu dieser Thematik Bücher schreiben und eine differenzierte Auseinandersetzung geht mit Sicherheit weit über sowas Einfältiges wie sinngemäß "600 Entschädigung bei 399 Flugpreis kann doch nicht sein" hinaus.

Bearbeitet von markusmint
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den Zusammenhang verstehe ich gerade nicht.

 

Durch die Ausgleichszahlungen, sollen Airlines angehalten werden, nicht an Wartung zu sparen. Man kann nämlich sehr wohl sagen, dass Maschinen, die regelmäßig gewartet werden, weniger häufig ausfallen. Mit anderen Worten: werden Maschinen nicht regelmäßig gewartet, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass diese Maschinen häufiger ausfallen. Durch die hohe pauschale Entschädigung werden Airlines dazu animiert, regelmäßige Wartungen an den Maschinen vorzunehmen. Dies dient den ober  Ziel, die Zivile Luftfahrt  in Europa sicherer zu machen. Guckt man in die Vergangenheit, dann kann sehr wohl festgestellt werden, dass Unglücke geschehen sind, die auf unzureichend gewarteten Maschinen zurückzuführen sind. 

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Wartung wird gemacht weil Wartung gemacht werden muss, nicht weil die Airlines Angst haben sonst 600 Euro zu zahlen....G

 

Zahlst 399 Euro für einen Hin und Rückflug. Hinflug verspätet und du bekommst 600 Euro. Steht in keiner Relation. 

Der Gedanke ist ziemlich niedlich, leider zeigt die Vergangenheit und der Blick in andere Länder, dass dieser Zusammenhang nicht immer bestehen muss.

Aber der Fall dort stellt sich doch anders dar. Dort ist die Maschine den Abend vorher ausgefallen, sprich man hätte Zeit gehabt einen Ersatzflieger bereit zustellen. Das ab und an das vorkommt ist nicht aussergewöhnlich.

 

Hier war der Flug selbst betroffen. Ein meines Erachtens anderer Case.

Der Artikel beschreibt ganz eindeutig den rechtlichen Rahmen, in der sich Ausgleichszahlungen wegen Vogelschlags bewegen. Um die Hintergrundgeschichte des Urteils geht es NICHT.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diverse Reiserechtler weisen - wie ich meine zu Recht - darauf hin, dass ein Vogelschlag bei Beachtung der juritischen Methodik bei der Anwendung und Auslegung der Fluggastrechteverordnung an sich kein Umstand sein kann, der im Sinne der Verordnung abseits des Gewöhnlichen liegt. Es liegt damit kein Entlastungsgrund für Fluggesellschaften vor, vielmehr eine Art Betriebsrisiko, die einzukalkulieren ist.

 

Im Übrigen dürfte der EuGH in Kürze in diese Richtung entscheiden: http://reiserecht-fuehrich.blogspot.de/2016/08/vogelschlag-ist-nach-eugh-generalanwalt.html

 

Ich bin sicher, dass es genau so viele (diverse) Reiserechtler gibt, die plausibel die gegenteilige Ansicht vertreten. Das zuvor.

Aber warten wir ab, wie der EuGH das Vorabentscheidungsersuchen des Prager Bezirksgerichts entcheidet. Bis dahin gilt hier jedenfalls die BGH-Entscheidung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Durch die Ausgleichszahlungen, sollen Airlines angehalten werden, nicht an Wartung zu sparen. Man kann nämlich sehr wohl sagen, dass Maschinen, die regelmäßig gewartet werden, weniger häufig ausfallen. Mit anderen Worten: werden Maschinen nicht regelmäßig gewartet, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass diese Maschinen häufiger ausfallen. Durch die hohe pauschale Entschädigung werden Airlines dazu animiert, regelmäßige Wartungen an den Maschinen vorzunehmen. Dies dient den ober  Ziel, die Zivile Luftfahrt  in Europa sicherer zu machen. Guckt man in die Vergangenheit, dann kann sehr wohl festgestellt werden, dass Unglücke geschehen sind, die auf unzureichend gewarteten Maschinen zurückzuführen sind. 

Der Gedanke ist ziemlich niedlich, leider zeigt die Vergangenheit und der Blick in andere Länder, dass dieser Zusammenhang nicht immer bestehen muss.

 

Wenn du nach oder in Europa fliegen willst, musst du sowieso strenge Vorgaben bei der Wartung einhalten, daher ist deine Argumentation hinfällig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Wartung wird gemacht weil Wartung gemacht werden muss, nicht weil die Airlines Angst haben sonst 600 Euro zu zahlen....G

 

Zahlst 399 Euro für einen Hin und Rückflug. Hinflug verspätet und du bekommst 600 Euro. Steht in keiner Relation. 

 

Natürlich ist es wichtig, dass Airlines ihre Flieger vernünftig warten aber auch ihre Betriebsabläufe derart organisieren, dass ein geregelter Flugbetrieb möglich ist. Dazu zählt sicher auch, dass. z.B. im Falle einer technischen Störung Ersatzteile und Personal oder auch ein Ersatzflugzeug zur Verfügung gestellt werden kann, oder auch dass man nicht einfach so Flüge streicht, weil man den Betrieb aus diversen Gründen spontan anders organisiert. Bei der Pauschale geht es doch auch darum, dass ich als Fluggast einen Anspruch auf eine zuverlässige (pünktliche) Beförderung habe. Komme ich verspätet an, habe ich vllt Termine verpasst, weniger Urlaubszeit vor Ort, muss umorganisieren, kann vllt eine gebuchte und vorab bezahlte Übernachtung nicht wahrnehmen, ggf wird auch der Reisezweck null und nichtig, weil der geplante Konzertbesuch verpasst wurde, etc. . Man kann dieses nicht einfach mit dem bezahlten Flugpreis gegenrechnen, es ist eine pauschale Entschädigungsleistung für alle möglichen Umstände und eben keine Erstattung oder Teilerstattung des Flugpreises. Das ist ein qualitativer Unterschied.

P.S.: Ich bin kein Jurist und deshalb schreibe ich das auch nur so, wie ich das verstehe, also ohne juristisch korrektes Vokabular. Man möge mir dieses nachsehen. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man kann dieses nicht einfach mit dem bezahlten Flugpreis gegenrechnen, es ist eine pauschale Entschädigungsleistung für alle möglichen Umstände und eben keine Erstattung oder Teilerstattung des Flugpreises. Das ist ein qualitativer Unterschied.

P.S.: Ich bin kein Jurist und deshalb schreibe ich das auch nur so, wie ich das verstehe, also ohne juristisch korrektes Vokabular. Man möge mir dieses nachsehen. ;)

 

Deshalb heißt es in 261/2004 ja auch "Ausgleichsanspruch" und nicht Flugpreisreduzierung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du nach oder in Europa fliegen willst, musst du sowieso strenge Vorgaben bei der Wartung einhalten, daher ist deine Argumentation hinfällig.

Nein ist es nicht, weil das Konzept, welches dabei insgesamt im Hintergrund steht (flugsicherheit), auf verschiedene Säulen aufbaut. Das ist auch gut so.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber dann bleibt ja jeder nicht verkaufter Sitzplatz das Risiko des Reiseveranstalters.

Warum nimmt man nicht nur eine gewisse Menge ab und lässt den Rest die Airline verkaufen?

 

Angebot und Nachfrage, möglicherweise war keine Airline bereit, dieses Flug auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu fliegen. 

Oder die Angebote der Airlines auf so, dass es für den Anbieter günstiger war alle Plätze zu kaufen als x % und die restlichen Plätze stellen eine potentielle Konkurrenz dar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Chef von o2 wird neuer Eurowings Chef.

Da frage ich mich ja schon irgendwie: jeder kleine Angestellte muss sich doch in der Branche auskennen, wenn er sich dort bewirbt. Aber die oberen Etagen müssen scheinbar nur gut wirtschaften können, müssen aber ansonsten nicht aus der jeweiligen Branche kommen. Finde ich seltsam, oder nicht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Niemand kennt die Möglichkeiten besser, dem Kunden mit entsprechenden Verträgen und über das "Kleingedruckte" den letzten Cent aus der Geldbörse zu ziehen, als die Manager der Telekommunikationsbranche. So mein Eindruck. Allerdings funktioniert das nicht immer in der Reisebranche, wie das Beispiel TUI und TUI fly zeigt. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Finde ich erstmal gut, einen Vorstand zu holen, der im Konsumgütergeschäft (großzügige Definition) Erfahrung hat und zuletzt Erfahrungen in der Fusion von Konzernen mit unterschiedlicher Firmenkultur sammeln konnte. Gerade die technische Fusion des O2 und des Eplus-Netzes war anspruchsvoll - wenn auch nicht fehlerfrei, sofern ich mich richtig erinnere. Das sind Aufgaben, die auch bei Eurowings anstehen und dringend erfolgreich gelöst werden müssen - wenn das Projekt erfolgreich sein soll. Ob er dafür der richtige ist wird man sehen. Bei Eplus hat er einen guten Job gemacht, danach gab es durchaus Konflikte. Zumindest hat man sich im LH-Aufsichtsrat die richtigen Gedanken gemacht.

 

Einer der Faktoren, die zum Erfolg von Easyjet beigetragen hat, war das man auch aus dem Bereich Manager, etwa von Procter & Gamble geholt hat. 

 

Aus einer Branchenmeldung vom 21.11.2016

 

The reasons for Dirks’ decision are not known at this stage, but industry insiders point to the difficulties experienced following the takeover of mobile network operator E-Plus Group by Telefónica Deutschland in 2014, for example regarding network integration and customer service.

 

Aus einem Interview als Bitkom-Chef, Zusammenfassung FAZ

 

 

Begriffe wie das „Internet der Dinge“ oder „Industrie 4.0“ sind dem soeben neu gewählten neuen Präsidenten des deutschen Digitalverbandes Bitkom zu technisch. Die Digitalisierung der Wirtschaft sei so umfassend, die damit einhergehenden Konsequenzen auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Gesellschaft so gravierend, dass es wichtig sei, „die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen, die notwendigen Veränderungen weiter anzustoßen und voranzutreiben“, sagt Thorsten Dirks in seinem ersten Interview als Bitkom-Präsident.
In den kommenden Jahren verändere sich die Welt so rasch wie nie: „Wir erleben derzeit die spannendste, die dichteste Phase, die es in der Wirtschafts- und Technologiegeschichte je gab.“ Die von England einst ausgehende industrielle Revolution habe länger als hundert Jahre gedauert. „Sie umfasste alles in allem fünf Generationen. Heute vollzieht sich eine Revolution ähnlichen Ausmaßes binnen weniger als einer Generation. Die nächste digitale Revolution braucht nur zehn, vielleicht zwanzig Jahre“, sagt Dirks.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Chef von o2 wird neuer Eurowings Chef.

Da frage ich mich ja schon irgendwie: jeder kleine Angestellte muss sich doch in der Branche auskennen, wenn er sich dort bewirbt. Aber die oberen Etagen müssen scheinbar nur gut wirtschaften können, müssen aber ansonsten nicht aus der jeweiligen Branche kommen. Finde ich seltsam, oder nicht?

 

Keineswegs.

 

Kleine Angestellte oder Frontlinemanager müssen ihre Branche kennen weil sie vor allem für de Execution zuständig sind.

 

Je höher man steigt, desto mehr übernimmt man strategische Aufgaben und die geforderten Themen sind wie das Unternehmen in 5 oder 10 Jahren ausschauen wird. Dazu hat man als Branchenfremder eine andere Sicht der Dinge und kann bestehende Prozesse unvoreingenommen hinterfragen. 

 

Eurowings ist immer noch in der Aufbauphase und ein Telekommanager bringt einiges an Erfahrungen mit:

 

- Telekom ist eine Branche mit stetig sinkenden Preise - Revenue wird immer mehr mit neuen Produkte generiert

- LCC'ler bauen stark auf Direktvertrieb, während Legacies historisch eher via Buchungsportale verkaufen

- als Externer gibt es keine Seilschaften und keine emotionale Bindung an "seinem" Bereich aus der Jugend usw

- Telekom ist regelmässig disruptiv und muss sich in kürzester Zeit neu anpassen

 

Die Mischung macht's. Übrigens haben sämtliche Luthansamanager den Weg in anderen Branchen gefunden, zB zu Merck. Da musste auch keiner Chemiespezialist sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber er kennt sich doch mit Luftfahrt nicht aus

 

Muß er auch nicht. Die Fachleute sind ja um ihn herum. Und O2 und EW sind nicht so unähnlich. Beides sind Dienstleister. Beide bewegen sich in einem wettbewerblichen Umfeld mit hoher Preissensitivität beim Kunden. Ansonsten ist die Managementfunktion der entscheidende Faktor. Und Letzteres scheint er unter Beweis gestellt zu haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...