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Rechtliche Vorgaben für den Check In


ebaar

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Liebe Nutzer,

 

ich habe gerade ein wenig über das oben genannte Thema recherchiert und leider relativ wenig gefunden. Daher meine Frage an das Forum: Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Check In Prozess am Flughafen ? Gibt es hierbei nur sicherheitsrelevante Vorgaben oder wird auch ein minimales Verhältnis zwischen Anzahl Mitarbeiter und Anzahl Gäste vorgegeben ?
Mir ist bewusst, dass dieses Thema idR von der jeweiligen Fluggesellschaft an die Handlingsgesellschaft vorgegeben wird, allerdings würde mich interessieren ob es gesetzliche oder IATA Minimas gibt.

 

Danke für eure Hilfe

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Der CI hat ja nur die Aufgabe, zu dokumentieren, daß der gebuchte Pax jetzt auch körperlich anwesend ist und den Flieger besteigen darf. Innerdeutsch wird nach meiner Erfahrung nichtmal überprüft, ob der Mensch auch tatsächlich der gebuchte Pax ist. Außerdem wird das Aufgabegepäck gewogen und gelabelt. Bei Übergepäck wird er zur Zahlstelle komplimentiert. Also, wo muß es da eine gesetzliche Eingriffsmöglichkeit geben?

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Also, da kann ich mir noch viel weniger eine gesetzliche Regelung vorstellen. Vorstellen könnte ich mir höchstens eine Identitätskontrolle beim CI auch bei Inlandsflügen, wobei ich nicht einmal weiß, ob es eine solche bei Auslandsflügen gibt. Da erhebt sich natürlich sofort die Frage, ob Reisen innerhalb des Schengen-Raumes auch Auslandsflüge sind.

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Der CI hat ja nur die Aufgabe, zu dokumentieren, daß der gebuchte Pax jetzt auch körperlich anwesend ist

Auch im Zeitalter vom Online-Checkin?

 

Inzwischen ist der Checkin doch nur noch eine kurzfristige "Rückbestätigung", in der der Passagier angibt, tatsächlich diesen Flug antreten zu wollen.

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Das System Online-Checkin wird ja unterschiedlich gehandhabt. Bei Ryanair ist das ja zwingend vorgeschrieben, ansonsten muß man löhnen. Dennoch wird z.B. in Bremen vor der Siko nochmal geprüft, ob der CI zu Hause auch gemacht worden ist, und eine Identitätskontrolle (Personalausweis) durchgeführt. Das ist aber wohl eine Besonderheit bei Ryanair.

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Also zumindest in der Schweiz gibt es Richtlinien vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) die eingehalten werden müssen, die unteranderem die Sicherheitsfragen mit Einschliessen. Aber wie und was darin festgehalten wird, kann ich nicht sagen, ich weiss nur das es ab und zu Kontrollen gibt, und es aussreicht den Passagier darauf aufmerksam zu machen, dass er die Fragen lesen sollte. 

Zudem müssen bei Flügen ins UK die Sicherheitsfragen zwingen gestellt werden. 

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Hat es doch. Und das hatte ich doch im vorherigen posting geschrieben. Diese Kontrolle findet, so weiß ich von Ryanair, ausschließlich beim CI statt, wo sonst, wenn nicht dort. Sieht man mal vom "IS-Tourismus" ab, gibt es nämlich keine Ausreisebeschränkungen in Deutschland, wohl aber Einreisebeschränkungen in UK.

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Also beim Checkin findet gar keine Kontrolle statt!

Weder in der Schweiz, noch bei Ryanair!

Denn wie soll das auch passieren, wenn der Checkin Vorgang online erledigt wird?

 

Einzig beim Einsteigen können Kontrollen stattfinden, also ein Abgleich zwischen dem Namen auf dem Boarding-Pass und im Ausweis.

Nur habe ich auch diese Kontrollen in de Schweiz schon seit Monaten nicht mehr erlebt, solange man im Land oder der EU bleibt. Übrigens auch nicht, wenn es aus dem Schengen Raum hinaus geht. Denn dort muss man ja vorher durch die Passkontrolle.

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Sorry, ich habe mich unklar ausgedrückt, was das procedere in BRE und Ryanair betrifft. Es ist richtig, daß man das CI ja schon zu Hause gemacht hat. Gemeint von mir ist die Vorkontrolle (die liegt noch vor der Siko), wo man den CI-Ausdruck und seinen Perso/Pass vorzeigen muß und außerdem das Handgepäck kontrolliert wird. Das alles wird von AHS durchgeführt. Ob das, gerade bei UK-Flügen sehr sorgfältig geschieht, weiß ich nicht, es wird auf jeden Fall gemacht.

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Ich glaub in diesem Thread gehen nicht alle vom gleichen aus.

Identitätskontrolle (Abgleich Boardkarte / Pass) Einreisekontrolle (Erfüllt dieser Pass die Einreisbestimmungen für Zieldestination) und Sicherheitsfragen (bzg. Gepäck "Haben Sie ihr Gepäck selber gepackt?, Führen sie eine der folgenden Gegenstände mit? etc. ) sind etwas anderes. Insgesamt können die Flugaufsichtsbehörden eines Landes, Anforderungen an Flugesellschaften die Abfliegen/Anfliegen bezüglich Überprüfungen am Check-In gemacht werden , und werden je nach Land auch überprüft. 

 

Was genau in den Mindestanforderungen seitens der Flugaufsichtsbehörden der jeweiligen Länder steht entzieht sich meiner Kentniss, ich weiss nur dass das BAZL von Zeit zu Zeit kontrollen macht. Es ist jedoch oft schwierig zu erkennen was genau vorgaben der einzelnen Länder und was vorgaben von den Airlines sind. 

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