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Rechtsbeistand gegen Airlines


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Hallo,

 

können wir mal an einer Stelle sammeln, welche Erfahrungen ihr mit Anwälten in Streitfällen gegen Fluggesellschaften gemacht habt? Also, wen könnt ihr empfehlen? Wer kennt sich aus? Wem sind auch kleine Streitwerte genehm?

 

Ich selbst habe 2012 mit Flightright.de einmal gute Erfahrungen gemacht bezüglich einer Entschädigunsgzahlung nach Verordnung 261/2004. Neben dem Ergebnis haben vor allem der transparente Prozess und die guten Kontaktmöglichkeiten des Anbieters (Telefondurchwahl der Ansprechpartner) für meine Zufriedenheit gesorgt.

 

Jüngst wurde bei einem Umsteigeflug unser Gepäck (drei gemeinsam reisende Pax) 5 Tage (!) zu spät zugestellt, so dass belegte Noteinkäufe im Gesamtwert von knapp 750 Euro erforderlich waren. Die Airline will uns den Schaden nicht ersetzen. Kann jemand einen Anwalt empfehlen, den ich für diesen Fall heranziehen kann?

 

 

 

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Flightright.de behält im Erfolgsfall 25% der Ersattungssumme ein. So steht es zumindest auf deren HP. Wie das im Nichterfolgsfall ausschaut, weiß ich nicht. An deren Stelle würde ich unsichere Fälle auch nicht annehmen.

Ich habe gute Erfahrungen mit dem User STN-EBJ gemacht. Er ist Anwalt für Reiserecht. In meinem Fall genügte ein Brief von ihm an die Airline und das Geld kam. Seine Arbeit hat die Airline auch noch bezahlt.

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...250 Euro pro Person für Noteinkäufe klingt fpr mich viel.

 

Wir sind zu einer Hochzeit in eine fremde Stadt gereist, so dass pro Person einmal Galagarderobe und einmal Alltagskleidung erforderlich waren, außerdem Unterwäsche und Hygieneartikel. Da sind 250 Euro Ausgaben pro Person nicht besonders viel. Bezüglich der verspäteten Gepäckzustellung hat uns die Airline am Telefon mehrfach widersprüchliche und falsche Auskünfte gegeben (u.a. "Ihr Gepäck kommt frühestens in vier Tagen", "das Gepäck kommt morgen ganz sicher", "Wenn Sie nicht im nahen Umkreis des Zielflughafens bleiben, müssen wir Ihnen das Gepäck gar nicht zustellen" u.a.)

 

 

Wie begründet die Airline denn?

Gar nicht. Auf unser erstes Schreiben hat sie geantwortet und die Belege im Original angefordert, da sonst keinerlei Bearbeitung erfolgen würde. Auf das zweite Schreiben inklusive der Belege gab es keine schriftliche Reaktion, sondern die Airline tätigte einfach eine Überweisung über eine Summe von 250 Euro (die ich wieder zurücküberwiesen habe, bei der Summe und ohne Begleitschreiben muss es sich ja wohl um ein Versehen handeln).

Das Callcenter der Airline begründet dies auf Nachfrage mit: "Wir zahlen grundsätzlich höchstens 50 Euro pro Tag aus – und bei uns gilt das pro Fall, und nicht pro Passagier." Beide Teile der Aussage widersprechen den AGB der Airline.

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@Allberto: Warum nennst du denn den Namen der Airline nicht? Ist hier doch eigentlich so üblich, oder?

Ich hatte im November den Fall mit Airberlin, dass mein Gepäck beim Umsteigen nicht mehr mitkam, Zubringerflug verspätet, deshalb nur 25 min Zeit in Palma von einem Flieger in den nächsten. Gepäck kam dann 24 Stunden später und wurde direkt ins Hotel geliefert. Das hat sozusagen gut geklappt, Hotelpersonal war auch sehr hilfreich beim Telefonieren, etc.. Ich habe mir trotzdem Ersatzunterwäsche+TShirt für insgesamt 25€ gekauft. Natürlich keine Unsumme, aber trotzdem, wäre ja normalerweise nicht nötig gewesen. Die Gepäckverspätungsversicherung auf der Airberlin VISA Card wollte nichts zahlen, deswegen habe ich mich direkt an Airberlin gewandt und nach ca 5 Monaten, 2 Telefonaten, 4 EMails und 3 Briefen später habe ich als Entschädigung einen Gutschein über 65€ erhalten. Hätte man mir "nur" die Kosten für die Kleidung laut Belegen bezahlt, wäre man billiger davon abgekommen, aber so ist es mir natürlich auch Recht, man hat dann ja vor Ort auch den Ärger wegen dem fehlenden Gepäck gehabt. Den Gutschein nehme ich also dankend an.

Fazit: Immer am Ball bleiben und nerven: Im Endeffekt lohnt sich das (hoffentlich!).

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  • 1 Monat später...

Die Gepäckverspätungsversicherung auf der Airberlin VISA Card wollte nichts zahlen, deswegen habe ich mich direkt an Airberlin gewandt und nach ca 5 Monaten, 2 Telefonaten, 4 EMails und 3 Briefen später habe ich als Entschädigung einen Gutschein über 65€ erhalten. Hätte man mir "nur" die Kosten für die Kleidung laut Belegen bezahlt, wäre man billiger davon abgekommen, aber so ist es mir natürlich auch Recht, man hat dann ja vor Ort auch den Ärger wegen dem fehlenden Gepäck gehabt. Den Gutschein nehme ich also dankend an.

Fazit: Immer am Ball bleiben und nerven: Im Endeffekt lohnt sich das (hoffentlich!).

 

 

 

 

Und das ist genau das Problem, als im vorletzten Jahr meine Rückreise nach Deutschland mit Airberlin 6,5 Stunden zu spät kam und mir viel zu spät Bescheid gesagt wurde wie es denn weitergehen soll oder etwaige Alternativ-Anschluss-Flüge, hätte ich wahrscheinlich auch monatelang telefoniert, Emails und Briefe geschrieben und dass für ein lächerliches Vergleichsangebot der Airline, wenn ich das damals nicht an https://www.refund.me/de/ weitergeleitet hätte. Ist genau so ein Anbieter wie Flighright.de. Die haben damals meinen Fall übernommen und ich musste nichtsmehr machen, außer ab und zu die Mitarbeiter anzurufen und zu fragen wie denn der aktuelle Stand der Dinge sei. Habe mein Geld minus Provision (15%) für den Dienst dann wiederbekommen und war eine Erfahrung reicher. Erstens buche ich in Zukunft mit weniger Umstiegen, damit die Gefahr für Verspätungen geringer wird und zweitens dass solche Anbieter wie Flightright, Fairplane oder Refundme, in begrenztem Rahmen (600€ nach Eu-Recht) das verloren geglaubte Geld oftmals wieder beschaffen können. Für alles was über diesen Betrag geht würde ich meinen Rechtsanwalt einschalten. Juristen können da auch immer gut was reißen, sofern sie kompetent sind.

 

Liebe Grüße

 

Edit: Rechtschreibung und "Quote" einfügen

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  • 6 Monate später...

Basel nach Schönefeld mit Easyjet Herbst 2014. > 4 Stunden verspätet. Der halbe Flieger hat sich bei flightright gemeldet, glaube ich - hatte die Adresse ja auch genügend verärgerten und wartenden Passagieren weitergegeben;-)

 

Januar 2016 nun: 250€ abzgl der Provision für Flightright überwiesen bekommen, waren glaube ich 180 EUR ca. Es ging bis vor Gericht, wobei es in meinem Fall nicht zur mündlichen Verhandlung kam. Gedauert hat es so lange, weil flightright erst beispielhaft für einen Passagier ein Lead-Verfahren angestrengt und gewonnen hat.

 

Ich bin mit der Dienstleistung von flightright zufrieden. Manchmal wünscht man sich etwas zeitnahere Infos über das Verfahren, denn 14 Monate Warten sind lang. Andererseits kostets aber nichts, wenn man nicht Recht bekommt. Diesen Risikoausschluss ist die Provision allemal wert.

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  • 2 Wochen später...

Möglich. Aber sie haben wohl die Erfahrung in diesem speziellen Segment und auch initial die Prozesse durch deren angeschlossene Anwälte wie "Reiserechtsexperte" selbst durchgeführt und kennen die Punkte, wo die Airlines in der Rückerstattung zu packen sind.

So hatte ich die Berichterstattung zum Thema verfolgt.

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hatte jetzt auch eine Erfahrung ohne Anwalt bei BA und habe die 600 EURO nach einer Woche überwiesen bekommen (28 Stunden Verspätung für Flug London nach Dakar.

Refund wollte ich erst nutzen, aber die wollen für UK Geschichten 35% + VAT und vor allem garantieren sie Dir nicht, daß Du eine Erstattung in Bar bekommst, also im schlimmsten Fall musst Du denen die Provision geben und bekommst einen Fluggutschein.

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

 

folgendes Problem:

 

Ein Freund von mir hatte vorgestern einen Flug von London nach Düsseldorf mit Easyjet.

Wegen des Streiks in Frankreich ist der Flieger in Frankreich geblieben und somit wurde auch London-Düsseldorf gestrichen.

 

Am gleichen Tag hat mein Freund dann selbst auf Germanwings umgebucht, da Easyjet sich geweigert hat, auf andere Airlines umzubuchen.

 

Wie sieht es mit Entschädigung und Rückerstattung der Kosten aus? Hat er Anspruch drauf? 

 

Danke!

 

Schöne Grüße

artusssss

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Wie sieht es mit Entschädigung und Rückerstattung der Kosten aus? Hat er Anspruch drauf? 

easyjet hat klare Regeln im Fall einer Rückerstattung: Rückerstattung des Flugpreises oder Umbuchung auf einen gleichwertigen easyjet Flug innerhalb von ca. 1 Woche. Sollte easyjet KEIINEN Flug innerhalb der Woche anbieten können (weil ausgebucht oder nicht geflogen wird), kann der Gast auf eigene Kosten umbuchen und das Geld von easyjet zurückverlangen. 

 

Hier müsste man prüfen, ob easyjet nicht in der Lage war, einen Ersatzflug innerhalb der Woche anzubieten; dann stehen die Chanchen der Kostenübernahme besser! Allerdings, wie bereits erwähnt, kann sich easyjet auf höhere gewalt (Streik) berufen und die Zahlung verweigern. 

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Sollte es nicht auch eine Rolle spielen, dass der Flug direkt gar nicht betroffen war, sondern das Problem ehr durch die Umlaufplanung von EasyJet entstanden ist?

 

Das war auch mein erster Gedanke. Aber auch flightright hat wohl schon meinem Freund folgendes mitgeteilt:

"Es tut uns leid, für diesen Flug haben Sie wahrscheinlich keinen Entschädigungsanspruch".

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  • 4 Monate später...
  • 7 Monate später...

Die Portale sind die Folge der Verweigerungshaltung bei den Airlines. Für viele Passagiere die einzige Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Vielleicht nervt es die Airlines eines Tages so sehr, dass sie eigene Entschädigungsleistungen aktiver anbieten? Von daher haben die Portale einen Nutzen für die Allgemeinheit, auch wenn ihre Gebühren meiner Meinung anteilig nach zu hoch sind.

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vor einer Stunde schrieb Nosig:

Für viele Passagiere die einzige Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen.

 

Würde nie auf so ein Portal zurück greifen.

Im Zweifel beauftrage ich einfach ein Anwalt der sich nicht noch ein Teil der Entschädigungszahlung dann einsackt...

Aber das ist leider das Problem, dass viele Paxe die rechte gar nicht wirklich kennen und ein Risiko für sich sehen (sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden) und dann eben auf solche Anbieter zurück greifen.

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Vor 14 Tagen ist der Fall, der mich damals zum Erstellen dieses Threads veranlasst hatte, abgeschlossen worden.

Den Anfang habe ich oben beschrieben, hier der weitere Hergang:

Die Airline – es handelt sich übrigens, um die Frage von Faro von vor einem Jahr zu beantworten, um Vueling – hat sich bei mir telefonisch gemeldet und nach der Bankverbidnung gefragt, weil das überwiesene Geld zurückkam. Den nächsten Überweisungsversuch der 250 Euro habe ich dann nach Rücksprache mit einem Anwalt akzeptiert und das Geld erstmal angenommen. Ein Kontakt zur Schlichtungsstelle Söp brachte mich nicht weiter, weil Vueling dort nicht Mitglied ist. Da es sich um eine Gepäckverspätung eines One-Way-Fluges von Deutschland nach Spanien handelte, muss eine Klage entweder am Bestimmungsort des Gepäcks (hier: Valladolid) oder am Sitz der Airline (hier: El Prat de Llobregat) erfolgen. Dadurch war es mir nicht möglich, in Deutschland einen passenden Anwalt für den Fall zu finden. Auch Flightright und der spanische Anbieter Reclamador haben jeweils eine Bearbeitung abgelehnt.

In Spanien ist es zulässig, als Verbraucher ohne anwaltliche Unterstützung kostenfrei Klage zu erheben, sofern ein bestimmter Streitwert nicht überschritten wird (hier gegeben). Kläger oder Beklagter müssen im Gerichtsbezirk gemeldet sein. Zuständig war in meinem Fall – mit einzigem Wohnsitz in Deutschland – also das Handelsgericht in Barcelona. Mithilfe eines Vordrucks einer spanischen Verbraucherschutzorganisation habe ich Klage gegen Vueling erhoben. Die Klage wurde vom Gericht angenommen, beide Seiten haben auf eine mündliche Verhandlung verzichtet, Vuelings Anwalt hat Stellung bezogen und das Gericht ist den wesentlichen Punkten seiner Argumentation gefolgt (mehrere Gepäckstücke waren auf einen Namen aufgegeben, Vueling hat sich Mühe gegeben) und hat deshalb entschieden, dass Vueling mir keine weitere Entschädigung zahlen muss. Nun sind keine weiteren Rechtsmittel in dieser Sache zulässig.

Ich bin mir sicher, mit einem geeigneten Anwalt hätte ich mehr Argumente einbringen können und meine Chancen erhöht (z.B. erster Fehler schon beim Check-In, wo das Gepäck trotz ausdrücklicher Bitte, trotz 40-Minuten-Transfer und entgegen des Vertrags nicht durchgecheckt wurde, Falschaussagen von Vueling am Telefon inkl. ausdrückliches Verleugnen der Anwendbarkeit der konkreten EU-Verordnungen, sachliche Fehler in der Argumentation vor Gericht). Jetzt finde ich mich mit der Entscheidung halt ab.

Deshalb auch nochmals die herzliche Einladung, in diesem Thread Erfahrungen mit Anwälten oder Anwaltsdienstleistern kundzutun.

 

 

 

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