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airliners.de

Rechtsbeistand gegen Airlines


Empfohlene Beiträge

 

vor 6 Stunden schrieb exitrow:

Würde nie auf so ein Portal zurück greifen.

Im Zweifel beauftrage ich einfach ein Anwalt der sich nicht noch ein Teil der Entschädigungszahlung dann einsackt...

Ich kenne meine Rechte, habe aber leider keine Rechtsschutzversicherung und halte die Suche nach einem geeigneten und gewillten Anwalt für sehr aufwändig. Deshalb habe ich Flightright bereits einmal genutzt.

In einem Fall vor fünf Jahren habe ich Prof. Ronald Schmid kontaktiert und ein angenehm sachliches, ausführliches Telefonat mit ihm geführt.

Hintergrund: 2 Pax, Flug Deutschland – Indonesien, Abflugverspätung 24 Stunden wegen technischen Defekts, aufgrund der Anschlussverbindung voraussichtliche Ankunft am Ziel 28 Stunden nach Plan, deshalb Alternativflug mit anderer Airline selbst gesucht und von der ersten Airline bezahlen lassen und so die Ankunftsverspätung auf 20 Stunden reduziert. Unser Ziel im Streit mit der Airline: 2 x 600 EUR Entschädigung. 

Einschätzung Schmid: "Hätte große Lust, den Fall zu übernehmen"; Ausgang allerdings ungewiss, weil die Paxe gar nicht mit dem verspäteten Flug geflogen sind und deshalb die Anwendbarkeit der Verordnung nicht 100%ig sicher ist. "Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung oder sind Sie bereit, rund 2000 Euro dafür auf die Seite zu legen?"

Unsere Entscheidung: Kostenrisiko zu hoch, also Flightright gewählt, fast keinen weiteren Aufwand mehr gehabt, sechs Monate später 740 Euro überwiesen bekommen. Besser als nix und besser als jahrelanger Ärger.

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Den spanischen Anbieter Reclamador habe ich 2013 genutzt, als ein von mir gebuchter innerspanischer Iberia-Flug kurzfristig gecancelt wurde.

Iberia hat auf meine Beschwerde mir die Hälfte der in der Verordnung vorgesehenen Entschädigungssumme angeboten. Flightright erklärte sich für nicht zuständig, weil weder Vertragsschluss noch Reise in Deutschland stattfanden.

Mit dem spanischen Pendant Reclamador.es war ich unzufrieden: Intransparente Entscheidungsprozesse, mehrmals wechselnde Ansprechpartner und Anwälte, kein telefonischer Kontakt möglich – und magelhafter Erfolg.

Obwohl ich bereits mit dem Vorschlag von Iberia (s.o.) als Anlage den Kontakt zu Reclamador aufgenommen hatte, hat mir der Anbieter ein gleichhohes Angebot von Iberia als eigenen Erfolg verkaufen wollen. Meine Ablehnung wurde mit: "Okay, dann klagen wir für Sie!" beantwortet. Ich bezweifle aber, dass es je zu einer Klage gekommen ist. Letztlich hat Reclamador mir eine Auflistung zukommen lassen, in der sie von der offiziellen Entschädigungssumme so viel einbehielten, dass ich sogar noch ein paar Euro weniger bekommen habe, als wenn ich den ersten Iberia-Vorschlag direkt akzeptiert hätte.

Fazit: Nicht zu empfehlen.

Mittlerweile schränkt Reclamador seinen Service sogar auf ein paar wenige Airlines ein – ob es da hinter den Kulissen etwa versteckte Kooperationen gibt? 

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vor 15 Stunden schrieb Allberto:

(...)

Die Airline – es handelt sich übrigens, um die Frage von Faro von vor einem Jahr zu beantworten, um Vueling – hat sich bei mir telefonisch gemeldet (...)

(...)

Dann danke ich dir hier jetzt mal ausdrücklich für die "leicht verspätete":D Antwort!

Nein, kein Problem! Bislang "musste" ich noch nicht auf so ein Portal oder einen Anwalt zurückgreifen, weil ich alle Probleme mit Gepäck, Flugannullierung, -verschiebungen, -verspätungen direkt mit der Airline klären konnte. Vielleicht habe ich da auch nur Glück gehabt.

Ich persönlich würde im Streitfall wohl auch eher zu einem solchen Portal tendieren als zum Anwalt zu gehen. Zum einen ist das etwas Bequemlichkeit (alles zuhause bequem am PC erledigen), zum anderen das nicht vorhandene finanzielle Risiko. Und vielleicht spielt  es auch eine Rolle, dass vielleicht nicht jeder Anwalt die Tricks der Airlines so gut kennt, wie das bei den Anwälten der Portale (nach deren eigener Werbung zumindest) der Fall sein soll und daher im Hinterkopf die Vermutung ist, die Portale könnten das besser. 

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Am 14.4.2017 um 10:06 schrieb Faro:

Ich persönlich würde im Streitfall wohl auch eher zu einem solchen Portal tendieren als zum Anwalt zu gehen.

Habe ich vor 4 Wochen auch gemacht für mich und meine Partnerin.

5h Verspätung mit Air Berlin auf Rückflug vom Urlaub  (da geplantes Flugzeug auf Hinflug kaputt ging und eine Ersatzmaschine eingeflogen werden mußte).

Am nächsten Tag Fall im Portal eröffnet, alle Unterlagen eingescannt und hochgeladen.

2.5 Wochen später waren 562 EUR am Konto.

Da der Rückflug an einem Sonntag war (geplante Ankunftzeit 15 Uhr)  und wir am Montag eh noch Urlaub hatten, war das einzig ärgerliche, morgens um 8 im Hotel abgeholt zu werden und dann bei der Ankunft am Flughafen zu erfahren, dass es mind. 4 h Verspätung gibt, wir aber dennoch jetzt einchecken müssen.

Aber so hat uns Air Berlin  den nächsten schon gebuchten Städtetrip refinanziert.

 

 

 

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  • 1 Jahr später...

Das Landgericht Nürnberg-Erlangen hat entschieden, dass AGB-Normen, die die Abtretung von Forderungen an gewerbliche Forderungs-Eintreiber (Flightright) untersagen unzulässig sind. Die Fluggesellschaft hat daraufhin die Berufung zurückgenommen.

 

Es ging um folgende Formulierung:

Zitat

Die Abtretung von Ausgleichs-, Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen gegen uns ist ausschließlich an natürliche Personen zulässig, die in ihrer Flugbuchung als weitere Fluggäste mit aufgeführt sind … . Im Übrigen ist die Abtretung von Ausgleichs-, Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen gegen uns an Dritte ausgeschlossen. …

 

Das Argument der Fluggesellschaft war

Zitat

Sie habe eine Vielzahl von Fällen abzuwickeln und deshalb ein berechtigtes Interesse daran, die Abtretung auf natürliche Personen zu beschränken. Im Sinne einer übersichtlichen Vertragsabwicklung sei das Abtretungsverbot notwendig, um zu verhindern, dass sich die Fluglinie mit einer Vielzahl von wechselnden Gläubigern auseinandersetzen müsse. Es gehe der Airline vor allen Dingen darum, den unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung zu gewährleisten.

 

 

Das Gericht hält dieses Argument für zulässig, gewichtet aber die Interessen der Fluggäste höher

Zitat

Auf der anderen Seite sei eine solche Klausel gleichwohl unwirksam, wenn der Kunde ein überwiegendes Interesse an der Abtretung zur Durchsetzung seiner Ansprüche habe. 
Im konkreten Fall seien die Interessen der Fluglinie für einen Abtretungsausschluss nur von geringem Gewicht. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Bearbeitung der Anfragen von sog. Claim-Handling-Companies einen höheren Aufwand als die Bearbeitung der Anfragen von natürlichen Personen verursachen könnte. [...] [Der Passagier] müsse in seiner Entscheidung frei bleiben, ein in solchen Angelegenheiten erfahrenes Unternehmen kostenpflichtig zu beauftragen. Welche Abzüge von der Entschädigung er hierbei in Kauf nehme, sei allein seine freie Entscheidung.

Den letzten Punkt halte ich für zentral, mir fällt kein plausibler Grund ein, warum ein Unternehmen die die Wahl der Rechtsmittel gegen sich einschränken darf.

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vor 31 Minuten schrieb aaspere:

Danke für den ausführlichen Beitrag. Die Entscheidung ist nachvollziehbar. Ich vermisse einen Hinweis, um welche Airline es sich handelt. Ich möchte aber Ryanair vermuten-

hab ich auch gedacht und es ist bestätigt in diesem Artikel:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/agb-diese-tricks-verstecken-firmen-in-den-geschaeftsbedingungen-a-1225861.html

Richter schreiben Klartext- Die Gerichte haben zwar Ryanairs Klausel schon 2016...(gekürzt wegen Urheberrecht)

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Zitat

Im Sinne einer übersichtlichen Vertragsabwicklung sei das Abtretungsverbot notwendig, um zu verhindern, dass sich die Fluglinie mit einer Vielzahl von wechselnden Gläubigern auseinandersetzen müsse

 

Das Argument ist in doppelter Hinsicht gaga: Die Fluggastrechtedienstleister führen zu einer Kanalisierung der Forderungen auf weniger Gläubiger, also nach der Logik von Ryanair zu einer Erleichterung des Geschäfts. Und zudem ist die Auseinandersetzung mit denen ja sachkundiger als mit vor sich hin dilettierenden juristischen Laien....

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  • 3 Monate später...

Ich kann flightright nur empfehlen. Bin im Juli mit LO von VIE nach TLL geflogen und 2h vor geplanten Boarding bekam ich per SMS die Info, dass der Flug storniert wurde. 

 

Dank des Ground Handlings in VIE wurde ich schnell auf Air Baltic via RIX umgebucht. Als einer der wenigen vom LO Flug, wir waren die ersten dort am Schalter und die hinter uns wurden auf AY umgebucht und die drei Reihen hinter mir mussten am nächsten Tag fliegen. Also nie wieder LO. 

 

Resultat, statt um 4pm sind wir um 2am +1 in TLL gelandet. Nach 8 Wochen hatte ich die 380EUR am Konto (von 500). Das ist mehr als der Flug gekostet hat :) 

 

Flightright auf jeden Fall top

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vor 23 Stunden schrieb grad894:

(...). Also nie wieder LO. 

(...)

 

Wieso das? Flugstornierungen gibt es bei jeder Airline, bei den einer halt mehr, bei den anderen weniger. Entscheidend ist dabei immer, wie (bzw ob überhaupt) man sich dann um die Passagiere kümmert. Doch das ist ja offensichtlich bei euch geschehen.

 

vor 23 Stunden schrieb grad894:

(...)

Resultat, statt um 4pm sind wir um 2am +1 in TLL gelandet. Nach 8 Wochen hatte ich die 380EUR am Konto (von 500). Das ist mehr als der Flug gekostet hat :)

 

Flightright auf jeden Fall top

 

"Tolle Empfehlung" , von 500 möglichen Euro 380€ erhalten. Also 120€ Verlust. 

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Sehe ich ähnlich. Mit einem Minimum an Nerven und marginalem rhetorischem

Geschick braucht niemand entsprechende Dienstleister, sofern tatsächlich eine entsprechende Forderungsgrundlage vorliegt. Bei mehreren Fluglinien (EU und USA) habe ich ohne Einschalten einer dritten Partei ohne Probleme die Entschädigung „eintreiben“ können.

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  • 2 Wochen später...

Falls jemand mal 5 min Zeit, Lust und Va auch das Fachwissen hat kann er/sie mir ja evtl hier bei dem Sachverhalt mal helfen;

 

Wir haben einen Flug mit der Lufthansa von Paderborn nach Valencia via Frankfurt gebucht. 

Nun wurde unser Zubringerflug von Pad nach Fra 30 min vor Abflug annulliert. Wir wurden auf den Flug am nächsten Tag umgebucht, sowohl von Pad nach Fra und natürlich auch von Fra nach Valencia. 

Doch auch am nächsten Tag wurde Pad Fra wieder annulliert. Wir sind dann mit dem Taxi nach Fra und haben den Flug Fra Valencia noch bekommen. 

Unstrittig; die Lufthansa hat uns die Taxi kosten ersetzt. 

Aber wofür bekommen wir nun genau und wie viel Entschädigung? Klar, für den 1. annullierten Flug von Pad nach Fra. Aber welche Distanz zählt zur Berechnung der Entschädigung  dann? Nur Pad Fra oder komplett Pad Valencia da wir ja den Anschlussflug auch nicht bekommen haben?

Und am 2. Tag? Wie gesagt hier wurde ja wieder Pad Fra gestrichen, Fra Valencia haben wir aber noch erreicht.  Bekommen wir dann für den 2. Tag „nur“ die Taxi Fahrt erstattet oder trotzdem auch nochmal eine Entschädigung für die annulierung?

Vielen Dank!

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Ein paar allgemeine Anmerkungen dazu:

 

Flugtag 1: Die komplette Route ist entschädigungspflichtig. Beispielurteil hier, andere Entscheidungen möglich:

https://www.nrz.de/reise/anschlussflug-entschaedigung-fuer-die-gesamtstrecke-id212947733.html

 

Flugtag 2: Mit Hilfe von Taxi (Kosten wurden übernommen)
und Anschlußflug Ziel pünktlich erreicht. Keine Ausgleichszahlung, wäre meine unverbindliche Einschätzung. 

 

Airline-Stellungnahme abwarten. Ggf. dann danach professionelle Hilfe dazunehmen, soweit erforderlich. 

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vor 11 Stunden schrieb Blablupp:

Warum wurde denn gestrichen? Ist ja Winter momentan ;)

 

Winter und seine Wetterauswirkungen sind aber nicht außergewöhnlich und entlasten daher die Fluggesellschfaften nicht per se, da müsste schon erhebliches passiert sein.

 

 

vor 11 Stunden schrieb emdebo:

 

Flugtag 2: Mit Hilfe von Taxi (Kosten wurden übernommen)
und Anschlußflug Ziel pünktlich erreicht. Keine Ausgleichszahlung, wäre meine unverbindliche Einschätzung.

 

 

Es soll ja eine Annullierung vorliegen. Damit ist zum einen maßgeblich, ob eine Ersatzverbindung (hier wohl das Taxi) angeboten wurde und wenn ja, ob die Beförderung damit ggf. über eine Stunde früher als geplant begann.

 

Liegt kein Angebot vor, also wenn das Taxi selbst beschafft werden musste, oder die Abreise mehr als eine Stunde früher als geplant beginnen musste, sollte man es mit einer weiteren Ausgleichszahlung versuchen, dabei aber wegen der pünktlichen Ankunft die 50%ige Kürzung nach Art. 7 bedenken.

 

Den besten Tipp gab es aber schon: Rechtsanwalt!

 

Viel Erfolg!

 

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  • 4 Wochen später...

Habe es dann auch mal bei Laudamotion/ Ryanair versucht. Natürlich mit wenig Erfolg. Unser Flug von Gran Canaria nach Düsseldorf ist wegen technischer Störung mit 2 Stunden Verspätung gestartet und wurde nach Münster umgeleitet. Mit dem Bustransfer Kamen wir auf eine Verspätung von gut 5 Stunden. Auf mein Einschreiben per Rückschein von Mitte September haben die Guten gar nicht reagiert. Nach erneuter Eingabe auf dem eigenen Ryanair Portal würde die Beschwerde erst abgelehnt, da es sich lt Laudamotion um ein unabwendbares Ereignis handelt. Nachdem ich den Punkt mit einer wirklich sehr freundlichen, sachlich und fachlich korrekten (wirklich ernst gemeint, ich war nett :-) ) Mail abgeschmettert habe, wurde dann begründet der Flieger sei ja mit weniger als 3 Stunden Verspätung in Münster gelandet. Auch das habe ich abgeschmettert, Vertragsziel war ja Düsseldorf. Darauf hin erhielt ich folgende Mail: 

Zitat:

Während wir mit Ihrer Auffassung sympathisieren, bedauern wir, dass unsere Position, wie im Schreiben vom 06/02/2019 dargelegt, unverändert bleibt.

Zitat Ende

 

Habe den Fall nun mit einem breiten Grinsen an Flightright übergeben. Fand die Antwort aber so smart, dass ich für ein paar Sekunden überlegt habe, den Fall da Acta zu legen. Der Ruf des Geldes hat mich dann aber doch wieder eingeholt. :-)

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