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Flughafen Lübeck


miraluna

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Hier aber bitte nicht vergessen, dass im Gegensatz zu "normalen Insolvenzen" die Stadt Lübeck eingesprungen ist und die für den Betrieb notwendigen Rechnungen bezahlt hat.

 

Das halte ich für ein Gerücht, aus welcher Quelle beruht diese Behauptung?

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@ Lukas

 

Warum und für wen hätte es von welchen Behörden eine rote Karte geben sollen/können?

 

Meine Frage "warum" hast Du zwar etwas holperig beantwortet, nicht aber, "an wen und welche Behörde".

Wenn Du jemand bist, der das Wort "Masseunzulänglichkeit" nicht nur fehlerfrei schreiben kann sondern auch weiß, was darunter zu verstehen ist, dann wirst Du sicher auch wissen, daß der Insolvenzverwalter zu entscheiden hat, ob der Flugbetrieb aufrecht erhalten werden kann oder nicht.

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@ Lukas

 

 

Meine Frage "warum" hast Du zwar etwas holperig beantwortet, nicht aber, "an wen und welche Behörde".

Wenn Du jemand bist, der das Wort "Masseunzulänglichkeit" nicht nur fehlerfrei schreiben kann sondern auch weiß, was darunter zu verstehen ist, dann wirst Du sicher auch wissen, daß der Insolvenzverwalter zu entscheiden hat, ob der Flugbetrieb aufrecht erhalten werden kann oder nicht.

 

 

Da ich nicht weiss auf welchem AOC die WizzAir Verbindungen in Lübeck angeflogen worden sind, kann ich nur sagen die amtliche Luftfahrtüberwachungsbehörde die diesen Betrieb überwacht. Wenn es ein deutsches AOC wäre, dann würde das LBA überwachen, aber WizzAir wird eher unter einer anderen Luftfahrtbetriebsaufsicht fliegen.

 

Und nein, spätestens in der Masseunzulänglichkeit ist es eben höchst umstritten, ob der Insolvenzverwalter die Entscheidung über den Weiterbetrieb noch treffen darf. Im Zweifelsfall bewegt sich der Kollege Pannen bereits im Bereich der persönlichen Haftung, was in der "Zunft" schon ungewöhnlich riskant ist. Allerdings ist das reale Risiko aufgrund der Verquickungen zwischen InsoV und Gerichten vielleicht doch eher gering, zumal an dem Ort.

 

@Ilam: der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht ist etwas anderes und würde ich jetzt nicht als "einspringen und Rechnungen bezahlen" bezeichnen wollen.

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@ Lukas

Da Du vom "Kollegen" Pannen schreibst, vermute ich mal, daß Du selber über Erfahrungen als IV verfügst. Es würde dieser Diskussion

dienlich sein, wenn Du das bestätigen würdest. Dann diskutieren wir hier nicht so im luftleeren Raum.

Aus meiner Sicht als Nichtjurist ist Prof. Pannen ein sehr erfahrener IV und dürfte deshalb auch seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Begriff "Masseunzulänglichkeit" kennen und beachten.

Eine "Kumpanei" (ich nenne das mal jetzt so, was Du hinsichtlich des realen Risikos für Pannen siehst) zu unterstellen, zwischen Pannen und dem Insolvenzgericht "an dem Ort", finde ich sehr mutig und bedarf Deiner Unterfütterung.

 

Du solltest Dich auch jetzt entscheiden, ob die "rote Karte", von wem auch immer, nun gegen eine Airline (z.B. Wizzair) hätte gezeigt werden sollen oder gegen den Flughafen/Pannen. Wenn der Flughafen die notwendigen Sicherheitsstandards für den Flugbetrieb bietet und keine Masseunzulänglichkeit vorliegt, gibt es überhaupt keinen Grund, eine Airline (völlig egal welches AOC sie besitzt), die ihr die Nutzung des Flughafens LBC gestattet, fernzuhalten. Das wäre nur dann möglich und notwendig, wenn diese Airline auf der "Schwarzen Liste" des LBA stehen würde. Das ist bei Wizzair aber nicht der Fall.

 

Edit

Da Wizzair in LBC inzwischen Geschichte ist: "hätte gezeigt werden sollen" eingefügt.

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