Zum Inhalt springen
airliners.de

Kostenrückerstattung nach Flugausfall > Runway Beschädigung


Empfohlene Beiträge

Hallo, vielleicht hat jemand diesbzgl. schon Erfahrung gesammelt und kann darüber berichten? Wenn ein Flug innerhalb der EU ausfällt, weil z.B. das Flugzeug beschädigt ist, dann hat man Anspruch auf Entschädigung laut Verordnung 261/2004/EG. Höhe dieser richtet sich nach verschiedenen Parametern, die gegeben sein müssen.

Bei uns war es nun so, dass am Flughafen London/Gatwick ein Problem mit der Runway gefunden wurde. Dieses war so schwerwiegend, dass alle Flüge gecancelt werden mussten. Insgesamt betraf das ca. 17 Flüge. Es stellte sich heraus, dass selbst am Tag darauf kein Flug mit easyJet nach Stuttgart abgehen sollte. Somit musste man auf eigene Faust einen neuen Flug buchen, ein Hotel nehmen, etc. Das erzeugte erhebliche Extrakosten + das verfallene gebuchte Ticket über diese Fluggesellschaft + einen Tag extra Urlaub

Wie vorgeschrieben, habe ich dann alles bei easyJet eingereicht und nach 3 Wochen eine Absage wegen extraordinary/außergewöhnlichen Vorfällen erhalten. Ist das tatsächlich so, dass man in so einer Situation auf den Kosten sitzen bleibt oder kann man dennoch Anspruch auf Erstattung geltend machen?

 

VG

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ohne die Details zu kennen, ist eine Bewertung schwierig. Eher ist der Airport in der Verantwortung und die Airline kann auf diesen ggf. zurückgreifen. Soweit es beispielsweise ein Mangel bei der Wartung der Startbahn gewesen ist, der schon länger bekannt war und nur bis zum "jetzt geht nichts mehr" zurückgestellt wurde.

 

Ohne eine Klage wird es hier wohl keine eindeutige Entscheidung geben.

 

Auf jeden Fall, unabhängig ob "außergewöhnlicher Umstand" oder nicht, ist die Airline für die Übernahme die Kosten der erforderlichen Hotelunterbringung, der angemessenen Verpflegung und zweier Telefonate im Rahmen der Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zuständig. Geht allerdings nur mit Belegen. Wer am Flughafen auf der Sitzbank nächtigt, kann keine geschätzte Hotelkostenübernahme verlangen.  

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Yepp, Entschädigung und Erstattung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Was ich allerdings spontan bezweifle, ist dass die Airline einfach so ein auf eigene Faust gebuchtes Ticket erstattet. Da könnte es schon eine Argumentation, dass man erst mal mit denen Rücksprache hätte halten müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe Dein Problem nicht...

 

Also, es gab dazu schon Urteile, wenn es den Folgetag betrifft. Sprich, am (Beispiel) DO streiken die Fluglotsen/schlechtes Wetter etc.! Die Flüge am Freitag werden ebenfalls "wegen höherer Gewalt" gestrichen - da der Streik/Wetter vom Vortag Auswirkungen auf den Flugplan hat. Viele Gerichte sehen es anders, denn es bestünde für die Airline Möglichkeit Ersatz zu besorgen. 

 

Ausserdem, wenn easyjet Flüge streicht sind sie eigentlich sehr kulant -auch wenn es nicht ihr verschulden ist. Natürlich werden keine Umbuchungen vorgenommen oder neu gebuchte Tickets erstattet etc.; aber in der Regel übernimmt U2 Hotelkosten (wenn man über deren App das Hotel beantragt!) und erstattet zügig die bereits bezahlten U2-Tickets (ebenfalls über die App!).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Somit musste man auf eigene Faust einen neuen Flug buchen, ein Hotel nehmen, etc. Das erzeugte erhebliche Extrakosten + das verfallene gebuchte Ticket über diese Fluggesellschaft + einen Tag extra Urlaub

Wie vorgeschrieben, habe ich dann alles bei easyJet eingereicht und nach 3 Wochen eine Absage wegen extraordinary/außergewöhnlichen Vorfällen erhalten. Ist das tatsächlich so, dass man in so einer Situation auf den Kosten sitzen bleibt oder kann man dennoch Anspruch auf Erstattung geltend machen?

Da sich easyjet in solchen Fällen nicht immer als "Dienstleister" verhält und kommt es durchaus vor, dass der Kunde in Vorleistung gehen muss (oder sogar soll, sonst riskiert er tagelang auf den nächsten verfügbaren Platz in einer easyjet Maschine zu ergattern). Da easyjet häufig keinerlei Hilfestellung betreffend dem Umbuchen von Tickets bietet sondern nur auf die App / Webseite verweist, muss in der Regel sogar eigenhändig gebucht werden. Die Airline will in diesem Fall Kosten sparen, indem sie den Kunden unterschlägt auch andere Airlines buchen zu können.

 

Die Regeln sind klar. Im Falle von höherer Gewalt muss die Airline keine Entschädigung zahlen ("Ausgleichszahlung"). In jedem Fall muss sie jedoch in deinem Fall sämtliche entstandenen Kosten: Verpflegung, Hotel, neuer Flug (übrigens egal welche Airline), Transport zum Hotel etc. ("Betreuungsleistung"). Belege scannen und nochmal über das Formular auf der Webseite einreichen. Im Text klar beschreiben, dass es sich hierbei nicht um eine Entschädigungszahlung handelt, sondern um die normalen Betreuungsleistungen im Falle einer Annullierung. Und dann wenn nötig regelmässig nachhaken. Auch über das Social Media Team. Hat bei mir geklappt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...