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Definition Leerkilometer


LisaJever

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Liebe Airliners,

eventuell habt ihr eine Idee zu der Frage, die mich zur Zeit (im Rahmen meiner Bachelorarbeit) beschäftigt.

 

Abschnitt 3b.1. Abs. 6 Nr. 1 S. 4 und 5 UStAE lautet wie folgt:

 

 

Unter Leerkilometer sind dabei nur die während der Beförderungsleistung ohne zu befördernde Personen zurückgelegten Streckenanteile zu verstehen. 5Die Hin- bzw. Rückfahrt vom bzw. zum Betriebshof – ohne zu befördernde Personen – ist nicht Teil der Beförderungsleistung und damit auch nicht bei der Aufteilung der Streckenanteile zu berücksichtigen.

 

Wie kommen denn Leerkilometer zustande, wenn eventuelle Hin- oder Rückflüge ausgeschlossen werden?

 

Zum groben Zusammenhang:

 

Es geht hier um die Berechnung des inländischen Streckenanteils zwecks Umsatzsteuer.

 

Über eure Hilfe bzw. Vorschläge würde ich mich sehr freuen!

 

Herzlichen Dank im Voraus!

 

Lisa J.

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Ganz simpel: Flugzeug steht an Flughafen A, wird aber an Flughafen B benötigt und fliegt ohne Passagiere rüber. Es wird versucht, derartige Flüge so selten wie möglich stattfinden zu lassen, ganz verhindern lassen sie sich aber nie.

Die "Fahrt zum Betriebshof" ist bei einem Bus die Fahrt zwischen Depot und erster bzw. letzter Haltestelle. Das gibt es beim Flugzeug in dieser Form nicht, die pausieren an ihrer ersten bzw. letzten "Haltestelle".

 

Wenn eine Maschine aber extra zur Wartung/Reparatur geflogen wird, dürfte das auch als "Fahrt zum Betriebshof" gelten, das müsstest Du aber selbst herausfinden.
 

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Die Frage ist, wie auf einem theoretischen Flug FMO-EDI-FMO mit Positionierungsflügen MGL-FMO, FMI-MGL die Streckenanteile berechnet werden, wenn grundsätzlich Steuerbarkeit gegeben ist. 

Nach meinem dafürhalten ist die Gesamtstrecke 1.676 km und der inländische Streckenanteil die Flug-km vom FMO bis zur 12sm-Grenze, bzw. von der 12sm-Grenze zum FMO. Die Positionierungsflüge sind raus, da der Kunde nur FMO-EDI, EDI-FMO bezahlt.

Letztendlich sollte es eine Frage der Rechnungsstellung, wenn jemand den Flug FMO-EDI-MGL bezahlt, aber nur FMO-EDI fliegt, sprich EDI-MGL leer geflogen wird dürfte hier der Teil über Deutschland geltend gemacht werden

 

Aber da dürften in Beck-Online oder ähnlichen juristischen Datenbanken Referenz-Urteile oder ähnliches zu finden sein.

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