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Niki und TUIfly - die Urlaubsflieger


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vor 27 Minuten schrieb TH 747:

Grund der Verspätung war eine Bombenentschärfung in Neuss, es gab Slots wegen einer Nullregulierung in dem Zeitraum, und von daher gab es auch Genehmigungen für eine Nachtlandung. Allerdings wieder mal sehr schwerfällig und bürokratisch.

Zu der anderen Frage, die Tuifly A/C sind auf dem Niki AOC und können wenn sie auch als Spare verfügbar sind daher nicht mal eben einen AB Flug übernehmen.

Nur für mein Verständnis der Sachlage. Warum sollte X3 unter HG AOC nicht einen AB-Flug durchführen dürfen? Solange das Ziel innerhalb der EU/EWG liegt, ist es doch egal ob der Flieger nun unter Alpiner oder deutscher Flagge fliegt, oder nicht?!?

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vor 54 Minuten schrieb TH 747:

Nein 0815, es ist nicht egal. Das müsste vorab alles beim LBA beantragt werden. Es geht sogar soweit das die Flieger nicht mal einfach so adhoc als X3 fliegen könnten.

Vielen Dank dir!

Mir erschließt sich dennoch noch nicht so ganz der Unterschied zwischen AB/HG/X3 AOCs und zum Beispiel dem ganzen Eurowings-Konstrukt. Mal abgesehen von hausinternen Verträgen (KTV und so) dürfte doch theorethisch die Eurowings Europe auch theorethisch als Ersatz für germanwings auf beispielsweise PMI-CGN fliegen, oder etwa nicht?

Was übersehe ich hier?

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vor 15 Minuten schrieb 0815:

Vielen Dank dir!

Mir erschließt sich dennoch noch nicht so ganz der Unterschied zwischen AB/HG/X3 AOCs und zum Beispiel dem ganzen Eurowings-Konstrukt. Mal abgesehen von hausinternen Verträgen (KTV und so) dürfte doch theorethisch die Eurowings Europe auch theorethisch als Ersatz für germanwings auf beispielsweise PMI-CGN fliegen, oder etwa nicht?

Was übersehe ich hier?

Dem LBA gemäß zunächst für 5 Tage befristet bei AOG:

http://www.lba.de/DE/Betrieb/Einflug/Ausfall von Lfz aus technischen Gründen.html?nn=701690

Ergänzung: Es gilt gleichwohl Art. 4 c) und Art. 13 VO (EG) Nr. 1008/2008 (Da ergibt sich genaueres zum Leasing):

http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/Rechtsvorschriften/VO_1008_2008.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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vor 19 Stunden schrieb linie32:

Reine Vermutung, aber möglicherweise ist die Kiste AOG ? Kam Freitag Mittag aus Palma nach Tegel und ist von dort weiter nach Hannover. Dort hat sie tatenlos übernachtet und ist am Samstag recht früh zurück nach Tegel, um am Sonntag den einzigen Umlauf nach Palma und zurück zu fliegen (alles laut flightradar24). Vielleicht ist es ein etwas größerer Schaden, der auf der Palma-Runde sich als nicht endgültig behoben erwiesen hatte, so dass die Kiste mehrfach zum Doktor musste?

Andere Option (halte ich für unwahrscheinlich). HG hat die Kiste aktuell als Backup ohne zugewiesene Einsatzplanung. Freitag wurde sie präventiv nach HAJ positioniert, falls es größere Verzögerungen in HAM gibt (G20) und Flüge hätten ausweichen müssen. Deshalb aber unwahrscheinlich, da ein Backup in Tegel ganz schnell Verwendung finden würde, die Kiste bewegt sich aber ja wie beschrieben kaum.

Die X3-Flieger gehen an den Wochenenden regelmässig in die Wartung nach HAJ - also überhaupt nix ungewöhnliches.
Gehen meist Freitagabends hin und kommen dann spätestens am Montagmorgen wieder zurück nach Tegel.

Da die Flieger über die Umläufe eh andauernd rotieren kommt jeder mal TXL (oder direkt nach HAJ) und hat somit die Chance gewartet zu werden.

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Nur der Vollständigkeit halber komme ich nochmal zurück auf die "krankheitsbedingten" Ausfälle im Herbst 2016. Das Amtsgericht Erding stellte zwischenzeitlich und meines Wissen erstmals in den bekannt gewordenen Urteilen völlig zutreffend fest:

Der „wilde Streik“ bei TUIfly ist kein „außergewöhnlicher Umstand". Vielmehr verwirklicht sich bei der Erkrankung von Mitarbeitern einer Fluggesellschaft deren unternehmerisches Risiko. Eine Entlastung nach Art. 5 VO kommt nicht in Betracht, wenn die „Krankmeldungswelle“ auf eine unternehmenspolitische Entscheidung zurückzuführen ist, die für das Luftfahrtunternehmen beherrschbar war. Ein Luftfahrtunternehmen hat nicht „alle zumutbaren Maßnahmen“ ergriffen, um die Verspätung zu verhindern, wenn es im Fall eines „wilden Streiks“ keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Mitarbeiter zur Arbeit zu bewegen.

(AG Erding, Az. 13 C 3778/16)

 

 

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Am 12.7.2017 um 11:43 schrieb 0815:

Vielen Dank dir!

Mir erschließt sich dennoch noch nicht so ganz der Unterschied zwischen AB/HG/X3 AOCs und zum Beispiel dem ganzen Eurowings-Konstrukt. Mal abgesehen von hausinternen Verträgen (KTV und so) dürfte doch theorethisch die Eurowings Europe auch theorethisch als Ersatz für germanwings auf beispielsweise PMI-CGN fliegen, oder etwa nicht?

Was übersehe ich hier?

Das LBA beruft sich hierbei auf Punkt 5a (der wiederum auf 4a verweist) des Merkblatts für Leasing und Codeshare. Demnach ist es nicht zulässig ein im Wetlease vermietetes Flugzeug weiterzuvermieten. Der Tui Vertrag läuft nun als Wetlease an Niki und die darf den Flieger nicht einfach so an AB weitervermieten.

http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/B1/B11_Genehmigungen/Merkblaetter_Info/Merkblatt_Leasing.pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Nach 4aa dürfte Tuifly allenfalls eine der Wetlease Maschinen für maximal 5 Tage aus dem Vertrag herausholen um eigene X3 Flüge zu bedienen - dem müssten dann Niki allerdings auch zustimmen.

 

 

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vor 36 Minuten schrieb AB6464:

Das LBA beruft sich hierbei auf Punkt 5a (der wiederum auf 4a verweist) des Merkblatts für Leasing und Codeshare. Demnach ist es nicht zulässig ein im Wetlease vermietetes Flugzeug weiterzuvermieten. Der Tui Vertrag läuft nun als Wetlease an Niki und die darf den Flieger nicht einfach so an AB weitervermieten.

http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/B1/B11_Genehmigungen/Merkblaetter_Info/Merkblatt_Leasing.pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Nach 4aa dürfte Tuifly allenfalls eine der Wetlease Maschinen für maximal 5 Tage aus dem Vertrag herausholen um eigene X3 Flüge zu bedienen - dem müssten dann Niki allerdings auch zustimmen.

 

 

Das es dafür gesetzliche Regelungen gibt. Danke für die Infos. Auch ich dachte, dass die Weitergabe innerhalb eines Konzernes problemlos möglich wäre. Meine Meinung dazu: was für ein gesetzlicher Unfug. 

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Am 13.7.2017 um 14:43 schrieb markusmint:

Nur der Vollständigkeit halber komme ich nochmal zurück auf die "krankheitsbedingten" Ausfälle im Herbst 2016. Das Amtsgericht Erding stellte zwischenzeitlich und meines Wissen erstmals in den bekannt gewordenen Urteilen völlig zutreffend fest:

Der „wilde Streik“ bei TUIfly ist kein „außergewöhnlicher Umstand". Vielmehr verwirklicht sich bei der Erkrankung von Mitarbeitern einer Fluggesellschaft deren unternehmerisches Risiko. Eine Entlastung nach Art. 5 VO kommt nicht in Betracht, wenn die „Krankmeldungswelle“ auf eine unternehmenspolitische Entscheidung zurückzuführen ist, die für das Luftfahrtunternehmen beherrschbar war. Ein Luftfahrtunternehmen hat nicht „alle zumutbaren Maßnahmen“ ergriffen, um die Verspätung zu verhindern, wenn es im Fall eines „wilden Streiks“ keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Mitarbeiter zur Arbeit zu bewegen.

(AG Erding, Az. 13 C 3778/16)

Interessant. Und wie hätte das Gericht entschieden, wenn man alle arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen hätte und die Mitarbeiter trotz Krankschreibung zur Arbeit zitiert hätte, da es sich ja laut Gericht um einen "wilden Streik" gehandelt hat? Hätte Tui dann Strafzahlungen zahlen dürfen, da sie die Mitarbeiter trotz Krankschreibung zur Arbeit zitiert hat und damit Arbeitnehmerrechte missachtet hat?

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vor 2 Stunden schrieb Tefron:

Das es dafür gesetzliche Regelungen gibt. Danke für die Infos. Auch ich dachte, dass die Weitergabe innerhalb eines Konzernes problemlos möglich wäre. Meine Meinung dazu: was für ein gesetzlicher Unfug. 

Naja, so richtiger Unfug ist das nicht. Eher im Gegenteil. Sowohl aus wettbewerbstechnischer Sicht, als auch aus Sicht der Arbeitsnehmer ist diese Regelung schon sinnvoll. So werden wilde Flottenschiebereien, und die Arbeit bei Sub- sub- sub- Unternehmen verhindert.

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Das ist eine berechtigte Frage, einzelvertraglich hätte TUIfly härter gegenüber den "streikenden" härter durchgreifen können. Ob das im Sinne des Unternehmens eine zumutbare Massnahme gewesen wäre, ist zumindest fragwürdig. Erstes Ziel war es, den Betriebsfrieden wieder herzustellen. Hier massenhaft mit §5(1)(3) EntFG zu drohen und mit den Betriebsrat eine neue Baustellen aufmachen könnte kontraproduktiv sein. Mal sehen, wie die schriftliche Begründung des AG Düsseldorf aussieht, die entschieden haben, dass der wilde Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist.

@Tefron, @EDDS Ein weiterer Aspekt ist, auch wenn ein Konzern nach Außen hin wie "ein Unternehmen" auftritt, gibt es viele Möglichkeiten im Unternehmensrecht Haftung zu begrenzen oder zu verschleiern so dass es sinnvoll ist, die Regulierung auf Ebene der einzelnen operativen Unternehmen anzusiedeln und Unternehmen in einem Konzern als getrennte Unternehmen zu behandeln. 

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vor 19 Stunden schrieb B2002:

Interessant. Und wie hätte das Gericht entschieden, wenn man alle arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen hätte und die Mitarbeiter trotz Krankschreibung zur Arbeit zitiert hätte, da es sich ja laut Gericht um einen "wilden Streik" gehandelt hat? Hätte Tui dann Strafzahlungen zahlen dürfen, da sie die Mitarbeiter trotz Krankschreibung zur Arbeit zitiert hat und damit Arbeitnehmerrechte missachtet hat?

Die verlangten arbeitsrechtlichen Maßnahmen hätten ja zur Bedingung, dass TUI - wie derzeit immernoch - mit guten Gründen und Belegen davon ausgeht, dass die Krankmeldungen sachlich unzutreffend sind. Arbeitnehmerrechte wären also nicht missachtet worden.

Wäre der Betrieb dennoch zum Erliegen gekommen, hätte TUIfly keine Ausgleichszahlungen leisten müssen, weil die arbeitsrechtlich ergriffenen Schritte zumutbare Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Vo 261/04 dargestellt hätten. Natürlich nur, wenn auch sonst alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Auch dabei (Subcharter, ad hoc geänderte Rotationen usw.) kommen die Gerichte derzeit zu unterschiedlichen Auffassungen.

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  • 1 Monat später...

Laut einem Artikel von aero.de gehören von den 14 Maschinen, die Tuifly für Air Berlin betreibt, nur 3 der Fluggesellschaft. Weiß jemand, welche Maschinen dies sind und/oder ob von den Boeing 737-700 welche dazugehören? Für D-AHXE und D-AHXF konnte ich zumindest keinen Leasinggeber in verschiedenen Datenbanken finden.

 

Quelle: http://www.aero.de/news-27324/Air-Berlin-und-Lufthansa-interessieren-mich-nicht.html

 

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Also mein Wissensstand ist, dass alle Maschinen geleased sind. Von 11 Maschinen ist TUIfly der Leasingnehmer, und hat diese Wet mit Crews weiter an AB verleast. Von drei Maschinen (800er) ist AB der Leasingnehmer, und TUIfly stellt nur die Crews.

Es kann sein, dass das der Autor des Artikels irgendwie falsch formuliert hat.

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...3 700er sind von TUI fly direkt geleast, dass sind die Maschinen mit D-AHX*

...alle anderen von den 14 sind ein Lease-In von AB...dort ist AB der Leasingnehmer und hat diese wiederum an X3 weiterverleast, dies hat etwas mit dem Wetleasevertrag zu tun, wer wie lange für die Flotte zuständig ist...

...daher das Problem, dass 11 Flieger einfach weg wären, wenn AB verschwindet

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vor einer Stunde schrieb A319-STR:

...daher das Problem, dass 11 Flieger einfach weg wären, wenn AB verschwindet

 

Das Problem ist aber nicht einseitig. Auf der anderen Seiten stehen Leasinggeber, die 11 Flieger haben, denen der Leasingnehmer fehlt. 

Ich denke wenn man wollte würde man sicherlich eine Einigung miteinander finden. Sprich Tuifly würde zum Leasingnehmer. Andererseits muss man auch sagen, dass dies eine Chance wäre Arbeitsplätze abzubauen. Und das wird man erstmal genau evaluieren. X3 ist ja auch nicht mehr auf Rosen gebettet. 

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vor 13 Stunden schrieb DE757:

 

Das Problem ist aber nicht einseitig. Auf der anderen Seiten stehen Leasinggeber, die 11 Flieger haben, denen der Leasingnehmer fehlt. 

Ich denke wenn man wollte würde man sicherlich eine Einigung miteinander finden. Sprich Tuifly würde zum Leasingnehmer. Andererseits muss man auch sagen, dass dies eine Chance wäre Arbeitsplätze abzubauen. Und das wird man erstmal genau evaluieren. X3 ist ja auch nicht mehr auf Rosen gebettet. 

...das sehe ich teilweise genauso!

...nun ist es aber so, dass der optische Zustand einiger 800er bzw. das Alter einiger nicht dem entspricht, was X3 erwartet, demnach hat man in dem Punkt kein Interesse diese zu übernehmen.

Konkret D-ABKA, D-ABAF, D-ABAG und D-ABBD

...soweit ich weiß, hat man aber schon Kontakt zu Leasinggebern aufgenommen und das Orderbook der TUI bei Boeing, ist auch gut gefüllt 

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  • 2 Monate später...

Muß sich Niki jetzt in der turbolenten Zeit auch noch mit Subcharter rumschlagen ? Ist da kurzfristig X3 abgesprungen oder ausgefallen? Sehe aktuell gerade die OM-GTD (738) von Go 2 sky für Niki fliegen...

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19 minutes ago, LunaT@hotmail.de said:

Muß sich Niki jetzt in der turbolenten Zeit auch noch mit Subcharter rumschlagen ? Ist da kurzfristig X3 abgesprungen oder ausgefallen? Sehe aktuell gerade die OM-GTD (738) von Go 2 sky für Niki fliegen...

OM-GTD fliegt schon seit Juni für Niki und hat sogar das Niki-Logo groß als Sticker drauf. Ist aber eine 737-400, die ironischerweise an Air Berlin erstausgeliefert worden ist.

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