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Daten zu Flugverspätungen


Delay Data

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Hallo liebe Community,

ich bin Student der Luftfahrttechnik und momentan mit der Anfertigung meiner Masterarbeit beschäftigt. Hierzu bin ich auf der Suche nach zuverlässigen Daten aus dem Jahr 2015 zum Thema Flugverspätungen, die der jeweilige Airline zugeordnet werden können und möglichst noch den Verspätungsgrund (im besten Fall den IATA-Delay Code) beinhalten. Kann mir hier jemand einen guten Tipp für eine Datenbank oder ähnliches geben, aus der ich diese Daten beziehen kann. 

Vielen Dank für Eure Unterstützung und hilfreichen Hinweise.

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Das US-Transportministerium veröffentlicht monatlich (mit dreimonatiger Verzögerung) die Daten in Rohform. Quelle: http://www.transtats.bts.gov/DL_SelectFields.asp?Table_ID=236

 

Es handelt sich dabei nur um nationale Flüge der wichtigen Airlines. Allerdings ist die Datenbank umfangreich mit 498.348 Datensätzen für August 2016. Man kann vor dem Download die Datenauswahl anpassen, so dass man nicht alle Spalten herunterladen muss -  die komplette Textdatei für den Monat ist 214 Mb groß. 

 

 

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jedoch lassen sich die Verspätungen nicht nach den Ursachen klassifizieren. 

 

Es dürfte sehr schwierig werden, flächendeckend an die Ursachen zu kommen, weil genau von diesen abhängt, ob Entschädigungszahlungen nach EU-Fluggastrechten fällig werden oder nicht und die Airlines sehr großes Interesse daran haben, diese Information so wenig wie möglich zu streuen.

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Daher sollte es auch in Europa eine rechtliche Vorgabe analog zu 14 C.F.R 234 [Quelle] geben.

Wenn sich die interessierte Öffentlichkeit mit dem Thema auseinandersetzen kann (Strecken, Flugzeug-Kennung, Flugnummern) dürfte die Diskussion um Verspätungen, Infrastruktur eher besser werden. “What’s measured, improves.”

 

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Auf Bundesebene gibt es nur Richtlinien zur Entschädigung wenn einem das Boarding wegen überbuchten Flugs verweigert wird und daraus eine Verspätung resultiert. Entschädigungen bei sonstigen Verspätungen sind teil des Vertrags zwischen Airline und Passagier, ansonsten können die Staaten auch Vorgaben zum Verbraucherschutz erlassen.

 

Ich sehe darin aber keinen Widerspruch auf der einen Seite detaillierte Daten zu Verspätungen und Absagen zu veröffentlichen und andererseits klare Richtlinien zur Entschädigung zu erlassen. Primäres Ziel sollte es sein, einen stabilen Flugbetrieb zu erreichen, dann kann noch Ziel sein, den Passagier besser zu stellen. Hier denke ich aber, schießt die derzeitige Richtlinie über ihr Ziel hinaus. Die Entschädigungen sollten nie höher sein, als der Betrag, den der Passagier gezahlt hat.

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Auf Bundesebene gibt es nur Richtlinien zur Entschädigung wenn einem das Boarding wegen überbuchten Flugs verweigert wird und daraus eine Verspätung resultiert. Entschädigungen bei sonstigen Verspätungen sind teil des Vertrags zwischen Airline und Passagier, ansonsten können die Staaten auch Vorgaben zum Verbraucherschutz erlassen.

 

Hast Du dazu auch Beträge vorrätig?

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Die Entschädigungen sollten nie höher sein, als der Betrag, den der Passagier gezahlt hat.

 

Widerspruch! Der angerichtete Schaden durch einen verpassten Flug kann selbst bei einfachen Fällen schnell deutlich höher liegen.

Eigentlich sollte sich die Entschädigung daran bemessen, wie hoch der Schaden ist. Da der Aufwand aber wohl unangemessen hoch wäre, gibt es halt Pauschalen.

Die sind zwar gerade für mittlere Flugstrecken oft ganz ordentlich hoch, insbesondere wenn man nur gerade die 4h Verspätung hat. Aber zu sagen "du hattest ja nur n 19,95€-Flug, deswegen kriegst dur nur n Blauen, auch wenn du deswegen einen Tag unbezahlter Arbeit nehmen darfst" ist etwas kurz gesprungen.

Und nicht vergessen: Wenn ich ne mittlere Flugdistanz habe und erst mit ner Woche Verspätung daheim ankomme und dafür n Babysitter, Haussitter, Hundesitter, ne Woche unbezahlter Urlaub, was weiß ich was brauche, der TÜV an meiner Karre abgelaufen ist und ich ne Vertragsstrafe für nicht eingehaltene Termine aufgebrummt bekomme, bekomme ich auch nur den selben Betrag wie bei der 4h-Verspätung. Oder ich muss erst aufwändig vor Gericht ziehen und hoffen, der Richter sieht nicht sämtliche Ansprüche mit der Pauschale abgegolten.

Und nun kommst du mit "nicht mehr als der Flug gekostet hat" (was halt im Zweifel die 19,95€ sind).

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Wenn das, wie Du das darstellst, die Regel wär, gäb es wahrscheinlich die 261/2004 nicht. Aber gerade, weil die allermeisten Fälle mit der Pauschale gut abgedeckt sind, gibt es diese Verordnung. Wer nun wirklich nachweisen kann, dass die tatsächlich durch die Verspätung entstandenen Kosten höher sind, kann diesen Schaden ja auch geltend machen; er muß es eben nur nachweisen. Das ist eben in unserer Rechtsordnung so. Das entläßt den Anspruchsteller aber auch nicht aus der Schadensminderungspflicht. Ich teile aber auch die Meinung von OWH nicht. Klar hat der Pax, der für 19.95 von Berlin nach Köln fliegt, mit 250 Euro ein gutes Geschäft gemacht, wenn er sonst keinerlei Nachteile gehabt hat. Deswegen würde ich die Pauschalregelung aber nicht aufgeben.

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