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Klage: Dienstbekleidung und Kopftuch am Flughafen


Gast

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Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber wenn Acciona einen entsprechenden internen Dresscode festgelegt hat, der auch im spanischen Rechtsgefüge Bestand hat, dann könnte das vom Weisungsrecht des Arbeitgebers abgedeckt sein. Die spannende Frage ist aber, in welchem Maße die dargestellte Ungleichbehandlung (andere Verstöße gegen die interne Vorgabe wurden anders oder gar nicht sanktioniert) in dem Verfahren erörtert wird.

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Wenn der Arbeitgeber einen Dresscode festlegt oder sogar ein Uniform zur Verfügung stellt, hat sich jeder Arbeitnehmer daran zu halten. Ich habe auch viele muslimische Kolleginnen, aber davon trägt keine auf der Arbeit ein Kopftuch. Ich habe das bisher beim gesamten Personal des Hamburger Flughafens nicht gesehen. Außer eine von Iran Air, aber die habe ich auch schon lange nicht mehr gesehen. 

 

Ich möchte betonen, dass ich nichts gegen den Isam oder andere Religionen habe, aber das hat meiner Meinung nach nichts am Arbeitsplatz verloren. Die ersten verlangen jetzt ihr Kopftuch tragen zu dürfen und als nächstes verlangen welche, ihre Arbeit zum beten unterbrechen zu dürfen? 

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Die ersten verlangen jetzt ihr Kopftuch tragen zu dürfen und als nächstes verlangen welche, ihre Arbeit zum beten unterbrechen zu dürfen? 

 

Letzteres hat aber klar etwas mit Religionsausübung zu tun; damit habe ich keine Probleme. Beim reinen Kopftuchtragen gibt es aber unterschiedliche Meinungen, ob das ein Ausdruck von freier Religionsausübung ist oder nicht, und da gilt dann der Dresscode des Unternehmens, wenn es einen solchen schon gibt. Wenn es den aber nicht als Teil des Arbeitsvertrages gibt, wird es komplizierter.

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Ich möchte betonen, dass ich nichts gegen den Isam oder andere Religionen habe, aber das hat meiner Meinung nach nichts am Arbeitsplatz verloren. Die ersten verlangen jetzt ihr Kopftuch tragen zu dürfen und als nächstes verlangen welche, ihre Arbeit zum beten unterbrechen zu dürfen? 

 

Und wo liegt das Problem in der Forderung? Raucher fordern und bekommen in den meisten Berufen auch ihre Raucherpausen, welche nicht von der regulären Pause abgezogen werden.

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Und wo liegt das Problem in der Forderung? Raucher fordern und bekommen in den meisten Berufen auch ihre Raucherpausen, welche nicht von der regulären Pause abgezogen werden.

Davon abgesehen,das in sehr vielen Unternehmen Raucherpausen von der Arbeitszeit abgezogen werden,hat dieser Vergleich nichts mit dem Ausgangsthema zu tun.

Ich bin selbst Raucher,und muß meine "Pausen " entsprechend nacharbeiten. Ich bin aber auch "Hobby-Country-Linedancer" , würde mir aber nie wagen,mit Boots und Stetson auf Arbeit zu erscheinen ;)

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  • 1 Monat später...

Danke für den Hinweis auf die Entscheidung.

Leider wird keine Urteilsbegründung veröffentlicht. Der Hinweis auf die Religionsfreiheit reicht nicht aus. Der Präzedenzfall mit der Kippa ist untauglich, da diese Form der Kopfbedeckung unzweideutig zur jüdischen Religion gehört und niemanden aufregt. Das muslimische Kopftuch hat da eine ganz andere Qualität. Aber vielleicht geht ja ACCIONA in die Berufung. Immerhin ist es einer Anwältin untersagt worden mit Kopftuch vor Gericht zu erscheinen.

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Ich denke, dass das Urteil vertretbar ist, sofern es sich wie dargestellt um ein Kopftuch handelt und keine Burka oder Niqab.
Warum, aus zwei Gründen. Die Spanische Verfassung [Art. 16] und die Europäische Menschenrechtskonvention sind eindeutig, es muss ein Gesetz geben, auf dessen Grundlage ein solches Verbot ausgesprochen werden kann, eine privatrechtliche Vorgabe reicht nicht aus. Laut eines Berichts in El Pais hat AENA keine Sicherheitsbedenken gegen den Dienstausweis mit Kopftuch gehabt. 

Zitat

Spanische Verfassung, Art. 16(1): Freedom of ideology, religion and worship of individuals and communities is guaranteed, with no other restriction on their expression than may be necessary to maintain public order as protected by law.

EMRK, Art. 9(2): Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

Zumindest für Deutschland ist es durch das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass ein Kopftuch-Verbot nur zulässig ist um betriebliche Störungen oder wirtschaftlichen Einbußen zu vermeiden. 

Der Unterschied, warum eine Anwältin vor Gericht nicht mit einem Kopftuch auftreten darf, eine Flughafen-Mitarbeiterin oder ein Busfahrer aber religiöse Kopfbedeckungen tragen dürfen, ist erklärbar. Anwälte sind Organe der Rechtspflege[*] und unterliegen damit einer besonderen Anforderung an Neutralität - dazu gehört auch, kein religiöses Bekenntnis abzugeben. So kann man zumindest argumentieren. Ob es notwendig ist, sei dahingestellt. Es gibt genug Kruzifixe und Gottesbezüge in Gerichtsräumen.

[*] In Deutschland zum Beispiel, wie das spanische Anwaltsrecht und der Sachverhalt im Detail aussieht ist eine gute Frage.

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Ich verstehe bsp nicht, warum Arbeitnehmer meinen, unbedingt ihren Kollegen und ihrer Umwelt mitteilen müssen, welchen Glauben sie vertreten .Glauben ist Privatsache und gehört in die Privatspäre und Kirchen. Insofern verstehe ich diese Urteile nicht (gab ja in Berlin wohl auch schon eines mit Schadenersatz?) und ich zweifle die Objektivität und Unvoreingenommenheit solcher Arbeitnehmer an. Ich klebe mir auch nicht das Emblem von Dortmund oder Bayern München ans Revers und erscheine so vor meinen Kunden!

 

 

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vor 9 Stunden schrieb snooper:

Ich verstehe bsp nicht, warum Arbeitnehmer meinen, unbedingt ihren Kollegen und ihrer Umwelt mitteilen müssen, welchen Glauben sie vertreten .Glauben ist Privatsache und gehört in die Privatspäre und Kirchen. Insofern verstehe ich diese Urteile nicht (gab ja in Berlin wohl auch schon eines mit Schadenersatz?) und ich zweifle die Objektivität und Unvoreingenommenheit solcher Arbeitnehmer an. Ich klebe mir auch nicht das Emblem von Dortmund oder Bayern München ans Revers und erscheine so vor meinen Kunden!

Das sind zwei Paar Schuhe. Die Hauptmotivation einer Muslima, Kopftuch zu tragen, wird in den meisten Fällen nicht sein, ihrem Umfeld zu signalisieren, dass sie Muslima ist. Sie trägt das Kopftuch, weil sie in aus ihrer Auslegung des Korans eine Pflicht dazu ableitet. Für mich ist das vergleichbar mit der Weigerung der meisten Muslime, Schweinefleisch zu essen oder dem Umstand, dass muslimische Jungen beschnitten werden. Der Unterschied ist eben, dass diese Erfüllung einer religiösen Pflicht für jeden zu sehen ist. Wenn jemand aus Glaubensgründen kein Schweinefleisch isst, merkt man das nur, wenn man mit der betreffenden Person gemeinsam isst und um zu erkennen, ob jemand beschnitten ist, bedarf es eines Saunabesuches oder gewisser Intimitäten. Im Gegensatz dazu ist das Kopftuch eben zwangsläufig sichtbar.

Ich finde deswegen, dass der Vergleich mit der Anhängerschaft zu einem Fußballverein hinkt.

 

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  • 3 Wochen später...

Heute hat der EuGH zwei Vorabentscheidungen zur religiösen Neutralität am Arbeitsplatz getroffen. In einem Fall ging es um die Frage, ob ein Unternehmen das tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten kann. In einem zweiten Fall ging es um eine Entlassung, nachdem ein Kunde gewünscht hatte, dass die Mitarbeiter keine Kopftücher bei ihm Haus tragen. 

Das Ergebnis ist wie folgt: Eine Regel, die das Tragen jeglicher politischer, weltanschaulicher oder religiöser Symbole am Arbeitsplatz untersagt ist zulässig. Sprich es gilt sowohl für das Kopftuch als auch für die Halskette im Kreuz.

Das Verbot bestimmter Symbole, die sich gegen einzelne Gruppen oder Religionen richtet, ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist. Der Wille/Wunsch des Kunden ist kein solcher sachlicher Grund. 

Ob sich die deutsche Rechtssprechung dadurch wesentlich ändert, vermutlich nein. Die sachliche Rechtfertigung muss sich weiterhin an den Grundrechten (Recht auf Religionsfreiheit/Bekenntis und Recht auf ausüben des Unternehmens) messen,

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Ja, aber es ist eine Auseinandersetzung, die im wesentlichen aus Anti-Islam-Kreisen heraus gestartet wird. Die Frage ist doch, wenn ich ein Kopftuchverbot an öffentlichen Orten fordere, wie wohl fühle ich micht, wenn man mir das sichtbare tragen des Kreuzes verbieten würde.

Ich finde den Kruzifix-Vergleich hier aus zwei Gründen unpassend: Zum einen ist der Rechtstaat kein Nullsummen-Spiel. Jeder der das anders sieht, hat ihn nicht verstanden. Auch der "Vergleich": Aber Saudi-Arabien (oder China) diskriminiert in der Menge X, also dürfen wir in der Menge Y diskriminieren ist unpassend. Der zweite Grund, der deutsche Kruzifix-Beschluss aus dem Jahr 1995 beruht auf bestrebungen der Anthroposophen. Und wenn ich mich an meine Schulzeit erinnere war es auch die Unterscheiden zwischen den beiden Gruppen.

Wenn sich jemand unwohl fühlt, weil Busfahrer/-inen, Kassier/-inen, Check-In Mitarbeiter/-inen ein Kopftuch oder einen Rosenkranz oder eine Kippa tragen ist das alleine sein Problem und nichts was die Gesellschaft als ganze mit Verboten heilen kann. 

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Das Problem ist tatsächlich die Ideologie dahinter und nicht normale Frömmigkeit. Unterschwellig werden Frauen ohne Kopftuch von den verhüllten als "weniger" ehrenvoll betrachtet und unter Druck gesetzt. Ich bin grundsätzlich gegen die Verhüllerei aus diesem Sendungsbewusstsein heraus und für ein Verbot wie z.B. in Frankreich.

Das ist doch eine Provokation in einer Gesellschaft, die nach Gleichberechtigung der Geschlechter strebt.

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vor 6 Minuten schrieb Nosig:

Das Problem ist tatsächlich die Ideologie dahinter und nicht normale Frömmigkeit. Unterschwellig werden Frauen ohne Kopftuch von den verhüllten als "weniger" ehrenvoll betrachtet und unter Druck gesetzt. Ich bin grundsätzlich gegen die Verhüllerei aus diesem Sendungsbewusstsein heraus und für ein Verbot wie z.B. in Frankreich.

Da geht es aber um die Ganzkörper-Verschleierung, die Burqa oder den Niqab. Nicht um ein Kopftuch, das sind zwei unterschiedliche Dinge. Beide kann man verbieten, wie man Genitalverstümmelung verboten hat.

vor 9 Minuten schrieb aaspere:

Richtig. Aber Toleranz ist auch keine Einbahnstraße. Europa hat diese Wahrheit in blutigen Auseinandersetzungen gelernt.

Aber negative, oder doppelte Toleranz funktioniert nicht. Das Motto: Ich erwarte von dir, dass du meine, selektive Diskriminierung gegen dich, weil mich dein Kopftuch/Rosenkranz/Kippa stört, tolerierst. Entweder ich erlaube alle religösen Symbole im öffentlichen Raum oder keins. 

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vor 8 Minuten schrieb Nosig:

Nein. Hier ist christliches Abendland und nicht der Libanon. In Saudi Arabien gehen dafür keine Hotpants. Man muss nicht alles egalisieren wollen bis der letzte Spinner sein Recht kriegt. Dann kriegt keiner mehr sein Recht.

Bevor es hier zuweit in den Bereich der Politik, des Rechts und der Philosophie abdriftet.

Da hast du das System der Grundrechte nicht verstanden. Das Recht, seine Religion auszuüben und sich dazu im öffentlichen Raum durch eine Kippa/ein Kopftuch/ einen Rosenkranz am Arm/ein Kette mit Kreuz zu bekennen ist ein unabdingbares und natürliches Recht, das nicht nicht erst erlaubt werden muss. Das Recht ist da. Und es kann nur in extrem engen Grenzen verboten werden. Das man im Libanon keine Hotpants tragen kann - ist irrelevant. 

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vor 10 Minuten schrieb Nosig:

Nein. Hier ist christliches Abendland und nicht der Libanon. In Saudi Arabien gehen dafür keine Hotpants. Man muss nicht alles egalisieren wollen bis der letzte Spinner sein Recht kriegt. Dann kriegt keiner mehr sein Recht.

Falsch. Total falsch. Hierzulande geht nicht, was andere in ihrer freien Entfaltung einschränkt. Punkt. Die wohlfeile Wahlkampfformulierung "Toleranz ist keine Einbahnstraße" ist innerhalb eines Staates zu verstehen. Wenn z.B. ein in Deutschland lebender Türke erwartet, dass er in seiner Wahlheimat akzeptiert wird, dann muss er akzeptieren, dass sein Sohn u.U. einen Mann statt einer Frau mit nach Hause bringt und dass er seine Tochter nicht "zwangsverheiraten" kann. Wir haben uns Regime wie das in Saudi-Arabien in keinem Punkt als gesellschaftspolitische Vorbilder zu nehmen. Ich könnte mich schütteln, wenn ich die Diskrminierung von Christen in der Türkei als Argument gegen einen Moscheebau in Deutschland höre.

Noch zum Kopftuch als Solches: Ich finde die Frage interessant, ob das ein religiöses Symbol ist. Meine Oma trug im Kuhstall auch ein Kopftuch, war aber Christin. Der dem Kopftuch verwandte Turban ist z.B. nicht eindeutig einer Religion zuzuordnen. Ich stelle mir die Frage, ob man das nicht als "Bekleidungsvorschrift" auslegen muss, die schlussendlich mit der Verpflichtung orthodoxer Juden gleichzusetzen ist, wann immer möglich einen Hut zu tragen. Niemand käme auf die Idee, der Hut eines orthodoxen Juden sei ein religiöses Symbol.

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Es gibt gar keinen Grund, hier plötzlich auf Jemen zu machen. Toleranz hat auch ihre Grenzen. Wenn nicht Verhüllte plötzlich im Umkehrschluss als "aufreizend" gelten, hört es auf. Da bin ich gegen jedes Entgegenkommen. Es gibt kein Grundrecht auf Fundamentalismus. 

 

Bei uns steht die Verfassung über den Religionen. Das ist nicht überall so.

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vor 8 Minuten schrieb Nosig:

Bei uns steht die Verfassung über den Religionen. Das ist nicht überall so.

Bei uns garantiert die Verfassung die freie Ausübung der Religionen! Das ist in der Tat nicht überall so, insbesondere nicht in Saudi-Arabien.

Übrigens: Ich sehe hier nirgends jemenitische, libanesische oder saudi-arabische Verhältnisse. In der deutschen Mehrheitsgesellschaft wird eine nicht im Schleier auftretende Frau nicht als per se aufreizend wahrgenommen.

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