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EU-Kommission lockert Beihilferegeln für Regionalairports


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Neue Regeln für Flughäfen mit bis zu 3 Millionen Passagieren jährlich in Sicht: 

Finanzspritzen an Regionalflughäfen sollen zukünftig erleichtert und mit voller Rechtssicherheit ohne Vorabkontrolle realisiert werden.
Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung wird dann u.a. auf Regionalflughäfen ausgeweitet.

Quelle + Bericht: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1341_de.htm

 

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... solange kein anderer Airport zu nahe liegt:

 

Artikel 56a

:

6. Die Investitionsbeihilfen dürfen nicht für Flughäfen gewährt werden, die sich im Umkreis von 100 Kilometern oder 60 Minuten Fahrzeit mit dem Pkw, Bus, Zug oder Hochgeschwindigkeitszug um einen bestehenden Flughafen befinden, vom dem aus ein Linienflugverkehr im Sinne des Artikels 2 Absatz 16 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 betrieben wird.

http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/gber_2017_amendment_de.pdf

Deswegen wartet der Allgäu Airport weiterhin noch auf das Ergebnis der Prüfung in Brüssel.

 

 

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