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airberlin meldet Insolvenz an (15AUG17) - eigenwirtschaftlicher Flugbetrieb eingestellt (27OKT17)


d@ni!3l

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Das mag ja alle so sein, nur hat nicht der Sachwalter, sondern die VC verhindert, dass AB-Mitarbeiter von AB zu EW wechseln können.

Durch en Tarifvertrag darf LH den Mitarbeitern von AB überhaupt keine Arbeitsplätze in Deutschland anbieten. Und somit mag man das zwar alles für ungerecht und verwerflich halten, aber wenn LH schon so bequem eine Begründung liefern kann, wie soll sich da der Sachwalter strafbar gemacht haben?
Zudem sollte man im Auge behalten, dass es eben nicht seine Aufgabe ist, das Personal möglichst gut unter zu bringen, sondern für die Gläubiger das Maximum an Geld heraus zu holen.
Wenn sich ein Bieter gefunden hätte, der 500 mio geboten hätte, aber nur die Flieger und Liegenschaften von AB hätte haben wollen, das Personal aber ausdrücklich nicht, so wäre es die Pflicht des Sachwalters gewesen, die komplette Belegschaft zu entlassen, damit dieses Geschäft abgeschlossen werden könnte.

Wenn es also eine solche Klage, vor diesem Hintergrund, und mit der behaupteten Argumentation gibt, ist sie leider ziemlich weltfremd und wird komplett ins Leere laufen. 

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Hätte man doch nur die Schulden auf die West-LH überschrieben - die kann sichs leisten oder etwa nicht -, so hätte der gegängelte, doch stets penibel bilanzierende Flugbetrieb mit Herz endlich befreit von monopolkapitalistischen Ketten aufspielen können. Produktname: Interflug. Oder Inter-LTU?

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vor 20 Stunden schrieb Heinz Wäsche:

Eine Sache, die mir noch aufgefallen ist: Hat man bei Airberlin wohl vor kurzem noch einmal geplant, ein neues Logo einzuführen? Ich habe das hier im Register des Marken- und Patentamts gefunden - sieht interessant aus:

Quelle: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/fullimage/4976503/1

Hätte an der Pleite zwar auch nichts geändert, aber vor vielen vielen Jahren hätte mir der Bär also Logo (so oder in einem anderen Design) deutlich besser gefallen als dieses Häuslpapier (oder auch Klopapier).

vor 5 Stunden schrieb jubo14:

Das mag ja alle so sein, nur hat nicht der Sachwalter, sondern die VC verhindert, dass AB-Mitarbeiter von AB zu EW wechseln können.

Durch en Tarifvertrag darf LH den Mitarbeitern von AB überhaupt keine Arbeitsplätze in Deutschland anbieten. Und somit mag man das zwar alles für ungerecht und verwerflich halten, aber wenn LH schon so bequem eine Begründung liefern kann, wie soll sich da der Sachwalter strafbar gemacht haben?
Zudem sollte man im Auge behalten, dass es eben nicht seine Aufgabe ist, das Personal möglichst gut unter zu bringen, sondern für die Gläubiger das Maximum an Geld heraus zu holen.
Wenn sich ein Bieter gefunden hätte, der 500 mio geboten hätte, aber nur die Flieger und Liegenschaften von AB hätte haben wollen, das Personal aber ausdrücklich nicht, so wäre es die Pflicht des Sachwalters gewesen, die komplette Belegschaft zu entlassen, damit dieses Geschäft abgeschlossen werden könnte.

Wenn es also eine solche Klage, vor diesem Hintergrund, und mit der behaupteten Argumentation gibt, ist sie leider ziemlich weltfremd und wird komplett ins Leere laufen. 

Verstehe ich auch nicht. Aber wohl hat jemand ein Thema gefunden (oder wurde zum Finden gedrängt) um in dieser Sache mal wieder etwas in der Öffentlichkeit zu sagen.

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https://www.welt.de/wirtschaft/article170621408/Gutachten-offenbart-die-vier-Gruende-der-Air-Berlin-Pleite.html

Die Welt nennt nochmal vier Gründe für die AB Pleite. Interessant finde ich:

" So hat sich der Bund aus dem Verkauf von Flugrechten in Berlin an die britische Fluggesellschaft Easyjet einen Anteil von 25 Millionen Euro gesichert und weitere 125 Millionen Euro aus dem Komplex des Verkaufs der Österreich-Tochter NIKI an die Lufthansa." Heißt das, dass wenn das Kartellamt die Übernahme der Niki ablehnt der Bund fast leer ausgeht? Interessante Konstellation.

Bearbeitet von d@ni!3l
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Am 7.11.2017 um 15:14 schrieb jubo14:

Das mag ja alle so sein, nur hat nicht der Sachwalter, sondern die VC verhindert, dass AB-Mitarbeiter von AB zu EW wechseln können.

Durch en Tarifvertrag darf LH den Mitarbeitern von AB überhaupt keine Arbeitsplätze in Deutschland anbieten. Und somit mag man das zwar alles für ungerecht und verwerflich halten, aber wenn LH schon so bequem eine Begründung liefern kann, wie soll sich da der Sachwalter strafbar gemacht haben?

Das ist so aber schlicht nicht richtig. Es gibt keinen Tarifvertrag der Einstellungen bei Eurowings in Deutschland verhindert. Es gibt eine Sonderkündigungsklausel für den Vergütungstarifvertrag und den Manteltarifvertrag wenn mehr als 23 Flugzeuge bei Eurowings betrieben werden. Mehr nicht. Und dazu hat die Tarifkommission der Eurowings schon deutlich gemacht das sie dieses Sonderkündigungsrecht gar nicht (mehr) ziehen will, es wäre also problemlos möglich bei Eurowings Deutschland zu wachsen.

Aber darum geht es gar nicht mal, es geht um das eventuell illegale verhindern bzw. umgehen eines Betriebsübergangs nach §613a durch den Sachwalter. Und eventuelle Unregelmäßigkeiten was Bezahlung der Rechtsanwälte Flöther und Kebekus in der Massenunzulänglichkeit angeht, offensichtlich bekommen diese die volle Bezahlung, der Bund seine 150 Millionen, und für nichts anderes wird noch Geld da sein.

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vor 1 Minute schrieb maka:

@Dummi das stimmt so nicht, denn es gibt die Grundlage zum KTV. Eurowings darf ohne Zustimmung der KTK nicht wachsen wie sie will. Weil man aber zur Zeit so „united“ ist, darf das natürlich nicht in das öffentliche Bewusstsein dringen. 

Die Grundlage zum KTV wird bis 2022 ausgesetzt und gilt derzeit nicht. 

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vor 42 Minuten schrieb Dummi:

Und eventuelle Unregelmäßigkeiten was Bezahlung der Rechtsanwälte Flöther und Kebekus in der Massenunzulänglichkeit angeht, offensichtlich bekommen diese die volle Bezahlung, der Bund seine 150 Millionen, und für nichts anderes wird noch Geld da sein.

So funktionieren Insolvenzen. Genau so.

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vor 32 Minuten schrieb Dummi:

Die Grundlage zum KTV wird bis 2022 ausgesetzt und gilt derzeit nicht. 

Und ich dachte mir, die Urabstimmung läuft bis Mitte Dezember. Hätte man sich dann ja eigentlich ersparen können, wenn der KTV eh schon ausgesetzt ist..,

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(...)In der Bar-Kasse waren Mitte September nur noch 20.000 Euro(...)

Die Maschinen und technischen Anlagen werden mit insgesamt gut 5000 Euro in der Verwertungsmasse genannt. Immerhin hatte Air Berlin neben geleasten Fahrzeugen zuletzt noch 37 eigene Autos im Zeitwert von rund 127.000 Euro.

https://www.welt.de/wirtschaft/article170621408/Gutachten-offenbart-die-vier-Gruende-der-Air-Berlin-Pleite.html

 

Im Grunde jetzt nichts, was man nicht irgendwie schon gewusst / geahnt hätte.

Wenn man das ganze aber nochmal so liest, schon Wahnsinn wie lange dieser scheintote Patient eigentlich noch in der Luft gehalten wurde.

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Anstoß gab glaube ich diese Aussage:

Am 7.11.2017 um 15:14 schrieb jubo14:

Durch en Tarifvertrag darf LH den Mitarbeitern von AB überhaupt keine Arbeitsplätze in Deutschland anbieten.

Da hat Dummi recht, es gibt keinen TV der es der LH verbietet ehemalige Air Berlin Mitarbeiter anzustellen!

Sehr wohl gibt es noch den gültigen KTV mit seiner Geschäftsgrundlage. Dieser würde erst mit Annahme der PPV Mitte DEZ ruhend gestellt. Weil die LH GF mit der Schließung der EWG drohte, vereinbarten VC und GF eine Sonderregelung zu 23 Flugzeugen. Wie mir mittlerweile zu Ohren gekommen ist, hat die VC nach dem Veto des TV Wachstum, diesen Passus sogar gestrichen. Die EWG kann bereits seit geraumer Zeit, ohne „Angst“, wachsen. Warum sie es nicht tut, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht aus dem Grund den Dummi aufgeführt hat.

 

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vor 46 Minuten schrieb maka:

Natürlich dürfte EWG wachsen, aber nur laut TV WeFö- und das bringt keinen ABler bei EWG ins Cockpit. Jubo14 hat grundlegend recht, aber das will oder soll man nicht sehen.

Der TV WeFö ist ein LH interner TV der das Wechsel- und Förderrecht der KTV Piloten innerhalb des KTV Konzernbereichs regelt. Dieser umfasst die Flugbetriebe DLH, GWI, GEC und in Maßen CLH und CFG. Wenn wir uns darüber einig sind, das ABner keine KTV Piloten sind und der KTV bei EWG keine Anwendung findet, dann gibt es auch nichts zu sehen, der zu sehen wollen. 

 

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vor 1 Stunde schrieb exitrow:

(...)In der Bar-Kasse waren Mitte September nur noch 20.000 Euro(...)

Die Maschinen und technischen Anlagen werden mit insgesamt gut 5000 Euro in der Verwertungsmasse genannt. Immerhin hatte Air Berlin neben geleasten Fahrzeugen zuletzt noch 37 eigene Autos im Zeitwert von rund 127.000 Euro.

https://www.welt.de/wirtschaft/article170621408/Gutachten-offenbart-die-vier-Gruende-der-Air-Berlin-Pleite.html

 

Im Grunde jetzt nichts, was man nicht irgendwie schon gewusst / geahnt hätte.

Wenn man das ganze aber nochmal so liest, schon Wahnsinn wie lange dieser scheintote Patient eigentlich noch in der Luft gehalten wurde.

Eigentlich haben alle Beteiligten wissentlich eine jahrelange Insolvenzverschleppung mitgemacht. Und damit meine ich das Management, die blinden Geldgeber aus Abu Dhabi (haben die noch auf eine Wende hin zu einem Märchen aus 1001 Nacht gewartet?) und auch die Herren Wirtschaftsprüfer, die jedes Jahr der airberlin ein Fortbestehen attestiert haben. 

Wenig verwunderlich ist es auch, dass die dauernden Maßnahmen zur Kostensenkung und Optimierung der AB wie "Service runter, Service rauf, Service runter, Einführung Business Class, mehr Langstrecken" am Ende zu mehr Kosten als Erträgen geführt haben. Die Story von AB hat langsam die Qualitäten des Schlecker-Desasters, nur dass hier die Politik und der Frankfurter Erzfeind vieles abgebügelt haben. 

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vor einer Stunde schrieb elmofo:

Der TV WeFö ist ein LH interner TV der das Wechsel- und Förderrecht der KTV Piloten innerhalb des KTV Konzernbereichs regelt. Dieser umfasst die Flugbetriebe DLH, GWI, GEC und in Maßen CLH und CFG. Wenn wir uns darüber einig sind, das ABner keine KTV Piloten sind und der KTV bei EWG keine Anwendung findet, dann gibt es auch nichts zu sehen, der zu sehen wollen. 

 

Der KTV findet aktuell bei sämtlichen LH Töchtern Anwendung ,sofern Flugzeuge mit mehr als 95 Sitzplätzen geflogen werden. So gesehen handelt es sich bei den 23 A320 wie erwähnt um eine Ausnahme. Jeder darf sehen was er will, nur für Blauäugigkeit ist die aktuelle Situation zu brisant. Innerhalb der VC findet zum Glück bereits ein Umdenken statt, aber dass für die KTK ein ABler wichtiger wäre als sämtliche Piloten von LH Töchtern und NFFler wäre mir neu. 

Bearbeitet von maka
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vor 4 Stunden schrieb snooper:

im neuesten Focus stellt der Insolvenzverwalter Gesamtverbindlichkeiten von sage zu schreibe fünf(?) Milliarden Euro in den Raum. Das wäre ja wohl eine völlig neue Dimension von Schulden.

5 Mrd sind sicher übertrieben, aber eine wird es wohl mind. sein. Ich kenne Firmen, die bis vor kurzen noch Geldern aus 2012/2013/2014 nachgerannt sind.

Und ich in der Buha hieß es irgendwann nur noch: bitte ausbuchen, können es eh nicht mehr zuordnen....

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vor 5 Stunden schrieb maka:

Der KTV findet aktuell bei sämtlichen LH Töchtern Anwendung ,sofern Flugzeuge mit mehr als 95 Sitzplätzen geflogen werden. So gesehen handelt es sich bei den 23 A320 wie erwähnt um eine Ausnahme. Jeder darf sehen was er will, nur für Blauäugigkeit ist die aktuelle Situation zu brisant. Innerhalb der VC findet zum Glück bereits ein Umdenken statt, aber dass für die KTK ein ABler wichtiger wäre als sämtliche Piloten von LH Töchtern und NFFler wäre mir neu.

Sämtliche LH Töchter mit Ausnahme AUA, Swiss, Brussels und Air Dolomiti.  Natürlich waren die 23 Airbusse bei EWG, zum Zeitpunkt der Einflottung, eine Ausnahme. Eine Ausnahme, der die KTK (entgegen der Interessen des KTVs?) zugestimmt hat, um Arbeitsplätze bei EWG zu sichern. Jetzt ist es egal! EW kann wachsen. Die KTK ist die gewählte Vertretung der KTV Piloten und vertritt selbstverständlich primär die Interessen der KTV Piloten. Mir wäre kein Vorfall bekannt, bei dem zB  die AB TK die Interessen der Condor Piloten über ihre eigenen gesetzt hat.  Die einzelnen TK sind ihren Wählern verpflichtet. Ich weiß nicht, was du konkret von der KTK erwartest? Warum denkst du das sie eine Hürde bei der Einstellung von ABner ist?

Sie stellt keine Piloten ein und auch sie entscheidet nicht welche Tochter wie viele Flugzeuge fliegt. Das macht einzig und allein die Geschäftsführung der LH.

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Ich mag mich unsauber ausgedrückt haben.

De jure mag es richtig sein, dass es keine 23er Grenze gibt.
De facto ist sie aber existent, räumt sie doch der Arbeitnehmerseite ein Sonderkündigungsrecht ein.

Nur jetzt mal von der anderen Seite, dem LH-Management betrachtet. Wo liegt der Vorteil für das Unternehmen, wenn man der VC die Gelegenheit gibt nun auch noch bei EWD in neue Verhandlungen einsteigen zu können? Jetzt herrscht Friedenspflicht und ich kann mit den 23 Fliegern planen. Die VC hat sich in den letzten Jahren aber eben auch einen Namen dadurch gemacht, dass man schnell mal einen Warnstreik, gerne auch mal mehrere Tage vom Zaun bricht, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Alles durchaus legitim. Nur aus Arbeitgeberseite wenig vertrauenerweckend und auch kaum kalkulierbar.

Somit hat die VC eigentlich dafür gesorgt, das man konzernseitig diese Grenze mit Sicherheit nicht antasten wird!

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vor 14 Stunden schrieb jubo14:

De jure mag es richtig sein, dass es keine 23er Grenze gibt.
De facto ist sie aber existent, räumt sie doch der Arbeitnehmerseite ein Sonderkündigungsrecht ein.

Mittlerweile scheint es auch das Sonderkündigungsrecht nicht mehr zu geben. Somit gibt es De jure und De facto seitens der Personalvertretungen kein Wachstumshindernis.

vor 14 Stunden schrieb jubo14:

Nur jetzt mal von der anderen Seite, dem LH-Management betrachtet. Wo liegt der Vorteil für das Unternehmen, wenn man der VC die Gelegenheit gibt nun auch noch bei EWD in neue Verhandlungen einsteigen zu können? Jetzt herrscht Friedenspflicht und ich kann mit den 23 Fliegern planen. Die VC hat sich in den letzten Jahren aber eben auch einen Namen dadurch gemacht, dass man schnell mal einen Warnstreik, gerne auch mal mehrere Tage vom Zaun bricht, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Alles durchaus legitim. Nur aus Arbeitgeberseite wenig vertrauenerweckend und auch kaum kalkulierbar.

Grundsätzlich streikt die VC nicht gerne! Mit einem Streik sind enorme Risiken verbunden und ist deshalb immer ultima ratio einer jeden Gewerkschaft. Wenn ich mich richtig erinnere, hat es in diesem Konflikt keinen Warnstreik gegeben und schon gar nicht über mehrere Tage, das wäre zudem ein Widerspruch in sich. Es gab, vor der Streichung des Sonderkündigungsrechts durch die VC, einen TV Wachstum, der von der GF verhandelt wurde. Dieser hätte ein undefiniertes Wachstum vorgesehen. Also sieht die GF scheinbar doch irgendwo einen Vorteil, oder die EW TK sollte veralbert werden, es sollte kein Wachstum stattfinden und sollte nur dazu dienen die EWD auch in nächster Zeit auf jetzigem tariflichen Niveau zu halten. Also ein guter Grund für ein Veto.  Spielt allerdings jetzt keine Rolle mehr, den die „23ger Regel“ ist Geschichte.

vor 14 Stunden schrieb maka:

Natürlich waren nur die deutschen Töchter gemeint. Ich habe bewusst KTK geschrieben, obwohl ich die VC gemeint habe...

Deinem letzten Absatz würde ich auch vollständig widersprechen.

Wenn du meinem letzten Absatz widersprichst, hättest du vielleicht ein Beispiel in dem die VC gegen den Willen der LH GF Flugzeuge verschoben, oder Personal in den Konzern eingestellt hat? Oh…und vielleicht könntest du diesmal schreiben was du meinst? Macht die Diskussion irgendwie einfacher.

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Wieso gibt es das Sonderkündigungsrecht nicht mehr?

Es war verhandelt worden, dass das wegfallen soll. Nur wurde dieses Verhandlungsergebnis doch durch das Veto des VC Vorstandes wieder kassiert.
Ergo gibt es das sehr wohl noch!

 

Und zu Deiner Diskussion mit maka: 

Natürlich stellt die VC keine Piloten ein oder verschiebt Flugzeugtypen innerhalb des Konzerns.
Nur kann der Konzern es eben auch nicht ohne die Zustimmung der VC tun, bzw. ohne sich an die Verträge zu halten, die man mit der VC geschlossen hat.

Ich denke so rum wird ein Schuh daraus.

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