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airberlin meldet Insolvenz an (15AUG17) - eigenwirtschaftlicher Flugbetrieb eingestellt (27OKT17)


d@ni!3l

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vor 33 Minuten schrieb DE757:

Was bedeuten würde, dass auf dem Konto von AB nicht ein einziger Euro wäre. Bislang war die Liquidität von AB doch sichergestellt. Nur deshalb kann man trotz dieses Schuldenberges doch fliegen.  Ich dachte die Insolvenz wurde nun beantragt, weil von Etihad nichts mehr kommt und man nicht weiß wie es weiter geht. Durch die Insolvenz hat man jetzt deutlich weniger Verbindlichkeiten und kann weitersehen.

 Ein wenig zusätzliches wird bestimmt noch da sein. 

@moddin

Entschuldigung. Ich kenne mich mit skandinavischen Regionalairlines nicht aus. Aber wenigstens war ersichtlich was ich meinte :D

theoretisch hätte das LBA früher einschreiten müssen, nach der Q1 Rechnung wollte die DFS Sicherheiten ! 50 Mio von EY reichen nirgends hin .... 

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Ist es nicht so, dass Slots in Europa nicht gehandelt werden dürfen? Also die Slots der Air Berlin nur von einer Air Berlin genutzt werden dürfen? Im Falle der Nichtnutzung (z.B. durch Betriebseinstellung) fallen die doch wieder in den Pool zurück.

Wobei es wohl Grauzonen gibt, vor einigen Jahren sind die vielen dezentralen LH-Routen ja häufig auch 1:1 an 4U/EW gegangen.

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vor 19 Minuten schrieb Koelli:

Hier schrieb doch jemand, dass man nun bedenkenlos Tickets kaufen könne, da ab dem Zeitpunkt der Insolvenz alles durch den Insolvenzverwalter gedeckelt und abgesichert sei

das dürfte so sein, nur wer glaubt daran, das diese Flüge durchgeführt werden ? würde ich auf mehr Infos warten 

 

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6 minutes ago, linie32 said:

Ist es nicht so, dass Slots in Europa nicht gehandelt werden dürfen? Also die Slots der Air Berlin nur von einer Air Berlin genutzt werden dürfen? Im Falle der Nichtnutzung (z.B. durch Betriebseinstellung) fallen die doch wieder in den Pool zurück.

Wobei es wohl Grauzonen gibt, vor einigen Jahren sind die vielen dezentralen LH-Routen ja häufig auch 1:1 an 4U/EW gegangen.

Du kannst es mit Betriebsübergang etc. regeln, daher ist es ja auch für die Gläubiger so wichtig, dass AB weiter fliegt, weil ansonsten wäre die Airline komplett wertlos. Wenn jetzt auf den 150 Millionenkredit verwiesen wird, der muss sicher vom Insolvenzverwalter genehmigt werden, genau, wie die Eigenverwaltung von der Gläubigergemeinschaft genehmigt werden musste.

Wie jetzt der Verkaufsprozess gestaltet wird, wird interessant, es haben sich ja schon einige Interessenten gemeldet, U2, EW/LH, DE und Tui sind alle involviert. FR beklagt sich lieber öffentlich.

42 minutes ago, flyer1974 said:

zurückholen was geht Sepa 8 Wochen, KK nach ABrechnung 

Beim ersten steht dann irgendwann der Insolvenzverwalter bei dir vor der Tür. Auf zweiteres hast du erst Anspruch, wenn die Leistung nicht erbracht wurde.

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Ein Kommentar in der Westdeutschen Zeitung fasst das Geschmäkle ganz gut zusammen: "So einiges an diesem abgekarteten Spiel stinkt zum Himmel. Air Berlin ist nicht unverschuldet in Not geraten, sondern durch jahrelange Managementfehler. Etihad hat dann zwar viel Geld in das Unternehmen gesteckt, doch jetzt, wo sich eine Lösung mit der Lufthansa anbahnte, lässt der Partner die deutsche Airline plötzlich fallen wie eine heiße Kartoffel. Zugesagte Millionenbeträge wurden einfach nicht ."

Q: http://www.wz.de/mobile/home/leitartikel/air-berlin-insolvenz-als-abgekartetes-spiel-1.2496175

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vor 4 Stunden schrieb MD-80:

Berlin ist (glaube ich) kein einfacher Markt, selbst für LCC´s. Die Erträge sollen - selbst für LCC-Maßstäbe -  teilweise unterirdisch sein. Dies steht aber nicht konträr zur Tatsache, dass Nachfrage vorhanden ist, aber eben in einem Bereich, wo die Kundschaft eben nicht den Ertrag bringen, den sich eine Fluglinie wünscht. Es gibt Basen von LCC´s, die zwar in offiziell deutlich ärmeren Regionen liegen, wo aber die Ertragslage insgesamt höher ist und sei es, dass Fluggäste einfach mehr Zusatzleistungen erwerben (einen Kaffee kaufen etc.).

Just my two cents...

Das Berliner Publikum ist eben geschmacklich sehr speziell . Da sind Kaffee mit Instandbeutel , Tomatensaft in der Dose -der viel zu scharf ist- und "Aqua sin Gas"  eben nicht angesagt :D

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Die Übertragung von Zeitnischen regelt Art. 8a der Verordnung (EG) 1993/95. 

Für das Vereinigte Königreich hat der englische High Court 1999 entschieden, dass Sloterwerb mit der EG-VO vereinbar ist. Die EU-Kommission hat sich 2008 wie folgt festgelegt.

Zitat

5. TAUSCH VON ZEITNISCHEN

Nach Artikel 8a Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung können Zeitnischen „getauscht werden, und zwar einzeln zwischen Luftfahrtunternehmen“.

Wo es keinen transparenten Markt für die knappe Ressource Zeitnischen auf überlasteten Flughäfen gibt, sind sich etablierte Luftfahrtunternehmen häufig nicht der vollen Opportunitätskosten der von ihnen gehaltenen Zeitnischen bewusst oder werden damit nicht konfrontiert. Folglich mag ein Luftfahrtunternehmen eine Zeitnische auch dann beibehalten, wenn ihr Marktwert den Nutzen weit übersteigt, den das Luftfahrtunternehmen aus der Beibehaltung und Nutzung der Zeitnische zieht.

Dies kann wiederum dazu führen, dass die Zahl der Zeitnischen, die sowohl Neubewerbern als auch etablierten Luftfahrtunternehmen, die zusätzliche Flüge durchführen möchten, zur Verfügung gestellt werden, niedriger ist als ansonsten der Fall wäre. Vor diesem Hintergrund hat die Durchführung der Verordnung anscheinend noch immer nicht durchgängig zur effizientesten Nutzung von Zeitnischen geführt.

Die Kommission erkennt jedoch an, dass auf einer Reihe überlasteter Flughäfen der Gemeinschaft ein Tausch von Zeitnischen gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen, auch als Sekundärhandel bezeichnet, stattfindet. Dieser Handel hatte gewisse Vorteile, insbesondere ermöglichte er auf bestimmten Strecken die Einrichtung zusätzlicher Dienste.

Die geltende Verordnung schweigt zur Frage des Tauschs gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen, bei dem Unterschiede zwischen Zeitnischen zu unterschiedlichen Tageszeiten sowie andere Faktoren wertbestimmend sind. Da ein solcher Tausch nicht eindeutig und ausdrücklich verboten ist, beabsichtigt die Kommission nicht, Verstoßverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, in denen ein solcher Tausch in transparenter Weise und unter Beachtung aller anderen, sich aus den anwendbaren Rechtsvorschriften ergebenden administrativen Anforderungen für die Zeitnischenzuweisung stattfindet.

Sollte sich herausstellen, dass aus Wettbewerbsgründen oder anderen Gründen eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist, wird die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

 

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vor 6 Stunden schrieb Winglet3:

Also im 1 Quartal hat AB gemäss den Geschäftszahlen pro Tag ca 3 Mio Verlust gemacht. Daraus ergibt sich

150 : 3 = 50 Tage

Da aber die Lage deutlich angespannter ist und auch viel weniger bis nur noch geringer neuer Cashflow durch Buchungszurückhaltung der Kunden zu erwarten ist,  würde ich meinen, dass die Zeitspanne, für die mit den 150 Mio der Flugbetrieb aufrecht erhalten werden kann, deutlich geringer ist,

sprich die Hälfte der 50 Tage => 25-30  Tage

Ein erheblicher Ausgaben-Posten fällt aber durch die Anmeldung der Insolvenz weg: Löhne und Gehälter. Von daher kann nicht mehr ausgehend von den 3 Mio Verlust per Tag gerechnet werden.

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Es könnte aber auch Mitarbeiter an den Flughäfen treffen, die halt beispielsweise bei Wisag beschäftigt sind. Übernimmt eine andere Airline Flüge,die aber einen anderen Bodendienstleister haben,zieht sich der Kreis weiter...

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vor einer Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr:

Die Übertragung von Zeitnischen regelt Art. 8a der Verordnung (EG) 1993/95.

Danke für den Hinweis.
Also können Slots auch verkauft werden. Damit würden die Erlöse daraus in die Insolvenzmasse fließen. Wenn es denn auch stimmt, dass das KfW-Darlehen bevorrechtigt ist, könnte es stimmen, dass das Darlehen wieder zurückfließt. Ich denke, das werden wir aber auch dann erfahren, ob es so sein wird.

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Ich meine, dass Slots in Deutschland nicht verkauft werden, sondern über den Flugplankoordinator der BRD vergeben werden. Oder irre ich da?

Desweiteren stimmt der NRZ-Bericht schon, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die 150 Mio. wirklich vorrangig dafür da sind um dann gestrandete Paxe oder Urlauber wieder zurück zu holen. Das wird wahrscheinlich gesagt, weil es sich gut anhört. Es dient einfach der Zeitgewinnung um möglichst Vieles in trockene Tücher zu kriegen, was im Sinne der deutschen Verkehrsluftfahrt ist (welche Beteiligten auch in welcher Form und wie mitmischen sei mal dahingestellt).

Außerdem wurden die Flugscheine für Niki alle unter dem Ticketprefix 745 ausgestellt. Das ist das von AB, sie haben jetzt die Kohle. Ist die Frage, wie sich das auf Niki auswirken wird?

Ich glaube, dass AB in nicht allzu ferner Zeit, ich denke es geht um Tage oder wenige Wochen, am Boden bleiben wird. Kann mir nicht vorstellen, dass man bis zum 1. November noch ohne weitere Finanzspritzen durchhalten wird. Auch bei Niki sieht es sicher nicht viel besser aus. Wobei ja wohl keiner so richtig weiß, wem der Laden jetzt eigentlich gehört, AB oder Ethiad?

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vor 9 Stunden schrieb mautaler:

Ein erheblicher Ausgaben-Posten fällt aber durch die Anmeldung der Insolvenz weg: Löhne und Gehälter. Von daher kann nicht mehr ausgehend von den 3 Mio Verlust per Tag gerechnet werden.

Ein weiterer großer Posten fällt aber auch weg: Einnahmen. Z.B. in unserer Firma wird AB nicht mehr gebucht.

Ich gehe nur noch von wenigen Tagen aus. Bis zum Ende der Sommerferien im Süddeutschland wird es nicht mehr reichen.

Grund: Bislang hatte AB Zahlungsziele. Wie lang diese waren entzieht sich meiner Kenntnis, Aber 28 Tage sind nicht unüblich. Wenn nun jeder auf Vorkasse besteht, dann braucht AB auf einen Schlag für die Größenordnung 1 Monat Barmittel. Zudem werden wie schon angemerkt einige Leute versuchen bereits getätigte Buchungen zu "stornieren", indem sie Kreditkartenabbuchungen bzw. Abbuchungen blockieren.

Die 150 Mio sind gerade mal dafür gut, dass es einen Mindestvorlauf für andere Airlines gibt den Rücktransport von Fluggästen in der Hochsaison zu organisieren.

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Ich will nicht spekulieren wie lange die 150 Mio. reichen werden, da ich es schlichtweg nicht einschätzen kann. Ich denke aber, dass dieser Betrag nicht willkürlich gewählt wurde. Das Geld wird solange reichen, bis alle Beteiligten Ihre Interessen aus der Insolvenz umgesetzt haben. Wie lange das dauert, kann man von außen wohl kaum einschätzen. Die Involvierten werden da aber schon vorher genau geplant haben, um diese "deutsche Lösung" für AB durchzubringen. Genau so war es beim "letter of support" von Etihad auch. Das war auch nur ein Papier um Zeit zu überbrücken, bis alle Rahmenbedingungen stehen, um eben diese Insolvenz einzuleiten.

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vor 8 Stunden schrieb jetwings:

Wobei ja wohl keiner so richtig weiß, wem der Laden jetzt eigentlich gehört, AB oder Ethiad?

Vollständiger Anteilshaber der NIKI Luftfahrt GmbH, welche die Flüge ausführt, ist die NL AB Beteiligungs GmbH. Von dieser wiederum gehören 50,2 % der Niki Privatstifung eV. Die restlichen 49,8 % gehören der Air Berlin PLC & Co, Luftverkehrs KG über die Gehuba Beteiligungsverwaltungs GmbH.

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vor einer Stunde schrieb ccard:

Vollständiger Anteilshaber der NIKI Luftfahrt GmbH, welche die Flüge ausführt, ist die NL AB Beteiligungs GmbH. Von dieser wiederum gehören 50,2 % der Niki Privatstifung eV. Die restlichen 49,8 % gehören der Air Berlin PLC & Co, Luftverkehrs KG über die Gehuba Beteiligungsverwaltungs GmbH.

Wobei die Niki Privatstiftung nur ein Konstrukt ist, es gehört Niki Lauda nicht mehr.

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vor 2 Stunden schrieb ccard:

Vollständiger Anteilshaber der NIKI Luftfahrt GmbH, welche die Flüge ausführt, ist die NL AB Beteiligungs GmbH. Von dieser wiederum gehören 50,2 % der Niki Privatstifung eV. Die restlichen 49,8 % gehören der Air Berlin PLC & Co, Luftverkehrs KG über die Gehuba Beteiligungsverwaltungs GmbH.

und welcher Teil davon ist offiziell an EY verkauft worden? Da das Geld ja geflossen ist, müsste ja ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen  sein

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Nicht zwingender Weise!

Bei Airlines hängt es ja von den Besitzverhältnissen ab, ob eine Airline eine innländische, eine EU-Airline oder einen Aussereuropäische Airline ist. Und davon wiederum sind dann die Verkehrsrechte abhängig.

In Deutschland handelt es sich bei Airline Aktien um vinkulierte Namensaktien.
Dort wird nach dem Kauf geprüft, ob dieser ohne Verlust der Verkehrsrechte möglich ist. Wenn ja, wird der Besitzerwechsel der Aktien beurkundet, wenn nicht wird diese Beurkundung verweigert und die Vertragspartner aufgefordert das Geschäft zurück abzuwickeln.

Und ich bin mir sicher, dass es in Österreich ggf. anders heißt, aber genau so abläuft.

So lange das in Österreich also noch nicht beurkundet ist, gehören die 48,9% also noch zu den Aktiva in der Konkursmasse.

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vor 14 Stunden schrieb Lufticus:

Ein Kommentar in der Westdeutschen Zeitung fasst das Geschmäkle ganz gut zusammen: "So einiges an diesem abgekarteten Spiel stinkt zum Himmel. Air Berlin ist nicht unverschuldet in Not geraten, sondern durch jahrelange Managementfehler. Etihad hat dann zwar viel Geld in das Unternehmen gesteckt, doch jetzt, wo sich eine Lösung mit der Lufthansa anbahnte, lässt der Partner die deutsche Airline plötzlich fallen wie eine heiße Kartoffel. Zugesagte Millionenbeträge wurden einfach nicht ."

Q: http://www.wz.de/mobile/home/leitartikel/air-berlin-insolvenz-als-abgekartetes-spiel-1.2496175

So ist das. Und wir vergessen dabei bitte auch nicht, dass Gabriel Anfang Juli in den Emiraten war ...

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Nicht

"Doch jetzt, wo sich eine Lösung mit der Lufthansa anbahnte,
lässt der Partner die deutsche Airline plötzlich fallen wie eine  heiße Kartoffel" 

sondern 

"Jetzt, wo sich eine Lösung mit der Lufthansa anbahnte,
hatte der Partner die deutsche Airline fallen zu lassen wie eine heiße Kartoffel"

Um den finalen Grund für die Einleitung der Insolvenz in Eigenverwaltung zu präsentieren. So meine Einschätzung. 

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24 minutes ago, Hubi206 said:

und welcher Teil davon ist offiziell an EY verkauft worden? Da das Geld ja geflossen ist, müsste ja ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen  sein

Die 49.8% der Gehuba. Eine Stiftung hat selber keinen Besitzer, lediglich Stifter, die Geld zur Erfüllung eines bestimmten Zweckes aufgebracht haben. Sie kann daher also auch nicht veräußert werden.

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