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airberlin meldet Insolvenz an (15AUG17) - eigenwirtschaftlicher Flugbetrieb eingestellt (27OKT17)


d@ni!3l

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Bornie:

Also was mich echt wundert. Da bekomme ich gerade eine Mail von Air Berlin: Super Sale Flüge ab 79 Euro.

Mal im ernst, wer bucht das jetzt. Selbst wenn die Niki Flüge sicher  ( sind sie das ???? ) sein sollten . Jetzt buchen.

Kann ich mir nicht vorstellen.  

 

Gibt es rechtlich eigentlich einen Unterschied ob ich bei Niki.de oder auf der Air Berlin Seite buche ? 

Also bei einer Buchung über die flyniki.com Seite würdest Du AGB´s zustimmen, die einen Beförderungsvertrag mit der Airberlin zu Stande kommen lassen:

Durch Klicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" kommt ein Beförderungsvertrag mit Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG zustande, dessen Grundlage die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen » sowie unsere Hinweise zum Datenschutz » sind. Wenn Sie sie gelesen haben und damit einverstanden sind, klicken Sie bitte den Button zahlungspflichtig bestellen (einmal genügt)

Niki hat m.M.n. keinen eigenen Vertrieb, das läuft alles über AB, AB Tickets und AB Konten. Insofern würde ich vermuten, dass Du Dich als Buchender im Falle einer Insolvenz in die AB Gläubiger Schlange einreihen darfst, genauso wie jemand der über die airberlin.com Websseite eine AB Flug gebucht hat. Niki hat ja gar kein Geld von Dir bekommen/eingenommen - das liegt ja bei AB und wir dann Teil der Insolvenzmasse?

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vor 3 Stunden schrieb Bornie:

Also was mich echt wundert. Da bekomme ich gerade eine Mail von Air Berlin: Super Sale Flüge ab 79 Euro.

Mal im ernst, wer bucht das jetzt. Selbst wenn die Niki Flüge sicher  ( sind sie das ???? ) sein sollten . Jetzt buchen.

Kann ich mir nicht vorstellen.  

 

Gibt es rechtlich eigentlich einen Unterschied ob ich bei Niki.de oder auf der Air Berlin Seite buche ? 

Wenn ich innerhalb der nähsten 4-6 Wochen fliegen müsste, könnte AB durchaus eine Wahl sein. Ab Reisedatum Oktober, würd ich's mir dann doch nochmal überlegen^^

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vor 8 Stunden schrieb Su-34:

Laut Wiki bezieht sich die Erlaubnis nur auf das deutsche Recht:

"Unter Ministererlaubnis versteht man im deutschen Wettbewerbsrecht die Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie (BMWi), einen vom Bundeskartellamt untersagten Unternehmenszusammenschluss dennoch zu erlauben."

https://de.wikipedia.org/wiki/Ministererlaubnis

Bedeutet also, wenn die EU das verbieten sollte, ist die Ministererlaubnis sinnlos.

Wenn ich richtig informiert bin, geht es nicht um einen Unternehmenzusammenschluss, sondern um eine Insolvenz. Nach meinen Verständnis will die LH ja nicht den kompletten Laden übernehmen, was einem Unternehmenszusammenschluss wohl nicht gleich kommt, sondern lediglich Teile aus einer Insolvenzmasse. 

Die meisten Medien berichten zumeist über eine Übernahme der AB durch die LH, was nach meinem Empfinden sachlich falsch ist. Gut, man ist nicht mittendrin, also weiss man nur, was so nach aussen dringt, insbesondere über die Medien.

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Natürlich ist LH nicht an einer Übernahme der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG interessiert.
Denn dann müsste man auch alle Schulden übernehmen, würde an geschlossene Verträge, incl. der Tarifverträge, gebunden sein.

Es geht vielmehr darum, dass man der Airline / dem Insolvenzverwalter das abkauft was man selber brauchen kann.
Und genau deshalb tritt man nicht in die Rechtsnachfolge der insolventen Airline ein, "kauft" also auch keine Schulden mit.
Allerdings muss man das jetzige AB-Personal bei LH komplett neu einstellen. Mit allen Vor- und Nachteilen, die damit verbunden sind.

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vor 6 Minuten schrieb jubo14:

Natürlich ist LH nicht an einer Übernahme der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG interessiert.
Denn dann müsste man auch alle Schulden übernehmen, würde an geschlossene Verträge, incl. der Tarifverträge, gebunden sein.

Es geht vielmehr darum, dass man der Airline / dem Insolvenzverwalter das abkauft was man selber brauchen kann.
Und genau deshalb tritt man nicht in die Rechtsnachfolge der insolventen Airline ein, "kauft" also auch keine Schulden mit.
Allerdings muss man das jetzige AB-Personal bei LH komplett neu einstellen. Mit allen Vor- und Nachteilen, die damit verbunden sind.

Das ist mir schon alles geläufig. Mir ging es eigentlich nur darum, ob die Kartellwächter Einfluss auf das Verscherbeln einer Insolvenzmasse haben, da es sich ja hier um keinen Unternehmenszusammenschluss handelt (nach meinem Verständnis). Es wird hier im Thread immer wieder auf diese Behörden verwiesen, die doch alles Mögliche beeinflussen/bestimmen können.

Wenn die Ausführungen nach WIKI stimmen sollten, haben sie es nicht.

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vor 1 Stunde schrieb derflo95:

Wenn ich innerhalb der nähsten 4-6 Wochen fliegen müsste, könnte AB durchaus eine Wahl sein. Ab Reisedatum Oktober, würd ich's mir dann doch nochmal überlegen^^

 

An Stelle von AB würde ich die Zahlung ändern. Komplette Zahlung erst kurz vor Abflug. Dann würde ich auch buchen....

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Wie ich schon heute Morgen geschrieben habe, bei dem Kauf von Flugzeugen, der Übernahme von Personal und/oder Technik spielen weder die Kartellwächter noch die EU mit.

Erst wenn es dann darum geht, wo diese Flieger eingesetzt werden sollen, wird es in Teilbereichen interessant.
Aber auch das ist davon abhängig, was der neue Besitzer der Flugzeuge denn von den bisherigen A-Verkehrsrechten zukünftig nutzen will.

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vor 5 Stunden schrieb Bornie:

Also was mich echt wundert. Da bekomme ich gerade eine Mail von Air Berlin: Super Sale Flüge ab 79 Euro.

Mal im ernst, wer bucht das jetzt. Selbst wenn die Niki Flüge sicher  ( sind sie das ???? ) sein sollten . Jetzt buchen.

Kann ich mir nicht vorstellen.  

Der sparsame Deutsche sieht nur 'BILLIG' und bucht. Selbst für 2018 wird fleißig gebucht. Wir leben leider in einer 'geiz-ist-geil'-Gesellschaft.

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vor 48 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Gibt es für die Aussage irgendwo belastbare Quellen, oder nur eine Meinung?

Reichen GG und BGB als Quellen aus?

Denn es steht der LH frei so viele Flugzeuge zu kaufen, wie sie will.
Auch darf sie so viel Personal anheuern, wie es ihr beliebt.
Das nennt sich gemeinhin Vertragsfreiheit.

Es ruft ja auch niemand nach dem Kartellamt, wenn LH bei Airbus 100 neue Flugzeuge bestellt oder in Wien für EW 1000 neue Flugbegleiter sucht. Hier kommt LH einfach schnell an eine große Menge von Fliegern und hat Zugriff auf viel Personal dafür.

Etwas anders sieht es aus, wenn sie die Flieger dann einsetzen wollen.
Denn erst in diesem Moment kommen die Wettbewerbsregeln zur Anwendung.

 

 

 

Hier muss ich nun aber doch etwas schmunzeln:

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/hans-rudolf-woehrl-bietet-bei-air-berlin-doch-nicht-mit-100.html

War es nicht Wöhrl, der erst die dba gekauft hat um sie dann schnell an AB weiter zu verkaufen?
Und hat nich auch Wöhrl die LTU auf gleiche weise gekauft und an AB weiter verkauft?

OK dann jetzt also das komplette Paket?

An welches arme Hirn will er denn AB in ein paar Monaten verkaufen?
Und welche "Investoren" sind am Erwerb von 1,2 Milliarden Euro Verbindlichkeiten interessiert?

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Ich glaube weniger, dass OliverWendellHolmesJr bezweifelt, dass LH kaufen darf, sondern vielmehr, ob AB in der aktuellen Situation nach Lust und Laune verkaufen darf, grundsätzlich muss der Insolvenzverwalter ja im Interesse der Gläubiger handeln.

Wobei das mit den Flugzeugen schwer wird, die gehören AB ja alle gar nicht. Es geht also in diesem Bereich nur um die Leasingverträge.

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Es gibt derzeit keinen Insolvenzverwalter, nur einen Sachwalter und einen Generalbevollmächtigten.
Das ist die Besonderheit der Insolvenz in Eigenverwaltung. 


Mit denen muß sich Herr Winkelmann auseinandersetzen / arrangieren. 

Wenn dieses 3er-Team und die von denen vertretenen Parteien der Meinung sind,
so machen wir das, dann machen sie das 

Bearbeitet von emdebo
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Zitat

Mit denen muß sich Herr Winkelmann auseinandersetzen / arrangieren. 

Das wird dem Herrn sicherlich nicht schwer fallen, wo doch sein Gehalt und zur Absicherung seines Vertrags durch eine Bankgarantie gewährleistet sind. Herr Winkelmann kann beruhigt lächeln.

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vor 38 Minuten schrieb jubo14:

Reichen GG und BGB als Quellen aus?

Nein. Natürlich darf Lufthansa soviele Flugzeuge kaufen oder leasen, wie sie möchten. Und sie dürfen soviele Mitarbeiter einstellen, wie sie wollen.

Wenn sie aber, wie hier geplant Vermögen im Paket kaufen, gerade mit dem Ziel, das AB nicht gegroundet wird, die Flugzeuge nicht geparkt/zurückgegeben werden, die Slots nicht zurückgegegeben, greift die Zusammenschlusskontrolle auf deutscher und europäischer Ebene. Wettbewerbsrecht ist nicht nur die Beobachtung und nachträgliche Sanktionierung von Unternehmensverhalten sondern auch die präventive Zusammenschlusskontrolle, bzw. das pauschale Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Verträgen zwischen Unternehmen. Die Kartellexperten der Lufthansa werden versuchen, den Vertrag so zu gestalten, dass die Angriffsflächen der Kartellbehörden minimal sind. 

 

vor 41 Minuten schrieb linie32:

Ich glaube weniger, dass OliverWendellHolmesJr bezweifelt, dass LH kaufen darf, sondern vielmehr, ob AB in der aktuellen Situation nach Lust und Laune verkaufen darf, grundsätzlich muss der Insolvenzverwalter ja im Interesse der Gläubiger handeln.

Wobei das mit den Flugzeugen schwer wird, die gehören AB ja alle gar nicht. Es geht also in diesem Bereich nur um die Leasingverträge.

Lufthansa darf Air Berlin oder Teile davon kaufen, sofern es die Zusammenschlusskontrolle zulässt. Air Berlin darf sich, oder Teile des eigenen Unternehmens verkaufen. Hier sind die Interessen der Kapitalgeber zu berücksichtigen. Durch das Insolvenzverfahren sind die Auflagen strenger als normal.

 

vor 34 Minuten schrieb emdebo:

Wenn dieses 3er-Team und die von denen vertretenen Parteien der Meinung sind, so machen wir das, dann machen sie das 

Im Zweifel kommt eine Verfügung des Kartellamts gegen den Deal und dann wird die Zeit irgendwann knapp.

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Laut Spohr kann man sich vorstellen A330 die zu Cityline, SXD oder SN zu stecken, die bereedern schon vergleichbares Gerät. Wenn ich mir überlege wie sehr er Gewerkschaften mag, wird es wohl SXD werden, da gibts keine.

Bearbeitet von Dummi
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vor 35 Minuten schrieb spandauer:

DUS und TXL dürften höchstwahrscheinlich alle bisherigen AB-Langstrecken verlieren.

Mit Garantieschein für TXL. Auf Strecken ex TXL Richtung Fernost wird sich QR ob der Marktentwicklung die Hände reiben.

Bearbeitet von HAJ-09L
Bezug auf TXL präzisiert
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Mal schauen. Ein Problem das Spohr bisher offensichtlich verdrängt ist die Tatsache das zumindest die Piloten der airberlin durchaus auch für andere Firmen interessant sind. Ich und andere Kollegen haben in den letzten zwei Tagen auf einmal volle Postfächer mit Jobangeboten. Und jedes einzelne davon deutlich besser bezahlt als Eurowings. Naja, fast, das von Ryanair natürlich nicht. 

Bearbeitet von Dummi
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vor 2 Minuten schrieb spandauer:

DUS und TXL dürften höchstwahrscheinlich alle bisherigen AB-Langstrecken verlieren.

TXL vielleicht, DUS sicher nicht. CS hat klar gemacht, dass sich die LH Gruppe in DUS in der Vergangenheit recht schwer getan hat und dass man das als Chance sieht. Langstrecke wird sehr sicher in DUS bleiben. Und ich kann mir zB auch nicht vorstellen, dass die Business auf solchen Flügen raus fliegt.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Berliner - statt direkt nach LA oder San Francisco wollen, erstmal über Frankfurt oder München fliegen wollen... Da wird schon eine andere Airline in Berlin Langstrecke anbieten. Sollte die Lufthansa dies nicht zumindest in Form von Eurowings machen, werde ich diese Airline künftig meiden.

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